YouTube Monetarisierung bei Singen?

Jogi6

Well-known member
ID: 80385
L
21 April 2006
549
32
Hi!
ich möchte Videos auf Youtube laden, wo jemand so nebenbei immer wieder kurze Teile verschiedener Lieder singt. Also Lieder, die es bereits gibt.
Ist es erlaubt, diese Videos zu monetarisieren wegen Rechte?
 
Kannst du dir dies aber einfach selber durchlesen:
https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244

-> (13) Darf ich eigene Coverversionen hochladen?

Interessant. Mich beschäftigt eine ähnliche Frage, vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen. Laut dieser und anderer Quellen werden musikalische Werke 70 Jahre nach dem Tod des/der Komponisten gemeinfrei.

Nun hatte ich auf meinem Youtube-Kanal ein Duett aus einer Oper von Bizet eingesungen (also sowohl Stimmen als auch Begleitung selbst produziert), welcher nun sogar schon 140 Jahre tot ist. Trotzdem hat Youtubes Content-ID mein Video markiert und behauptet "In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden". Ich will das Video gar nicht selbst monetarisieren, aber es stört mich, dass jemand anders nun dieses Video monetarisieren darf, d.h. in meiner eigenen Produktion wird Werbung eingeblendet und ein ominöser Rechteinhaber verdient daran. Leider erfährt man nicht wer, auf der Seite steht dazu bei Antragsteller nur "One or more music publishing rights collecting societies".

Nun würde mich interessieren ob es sich hier lohnen kann, Einspruch zu erheben oder ob ich hier doch noch irgendein Urheberrecht verletze von dem ich nichts weiß. Hat jemand von euch da zufällig Erfahrung?


*edit* Eine Frage wäre zum Beispiel ob hier überhaupt deutsches Recht zur Anwendung kommt oder ob sich das nach dem Herkunftsland des Urhebers richtet (bei Bizet also Frankreich?).