www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

Wenn ZorDrak um 4 morgens online gehan kann , hat er offenbar entweder einen Internetzugang wo er jetzt wohnt oder auf der Arbeit. Damit bräuchte man ihn wohl kaum anzurufen, um Kontakt herzustellen . Das erhärtet für mich, dass Negro - sofern nicht sowieso viel enger an Zordrak dran ( in welcher Weise auch immer ) den Burschen deckt .
 
- Buchhaltung -

Schnell noch mal die Besuche zusammengefasst.

Zur Übersicht:
LoseTown: Letzter Besuch: 11.07.2010 um 03:58
Slotkings: Letzter Besuch: 11.07.2010 um 03:58:18
KG: Letzter Besuch: 11.07.2010 um 04:01:00
 
Die ICQ nummer lt Impressum von Nadine H ( Acaccia) ist ja eine echte Offenbarung. Da erscheint eine Kat Müller im Profil
 
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Lass mich damit nicht im Regen stehen, ist doch hierbei normal, dass man seinen richtigen Namen nicht nennt. Gewinnspiel, Werbung usw.

Deine Änderung, war eine gute Wahl...

Du machst deine Sache mit Sicherheit sehr gut, wir alle wollen unsere Lose zurück, aber schiess dir bitte kein Eigentor...

Immer schön sachlich bleiben... Hier liest nicht nur die Gegenseite mit, sondern auch andere Leute, die uns helfen möchten... :D
 
Ruhig Blut Jochen, ich muss mich auch erst mal an die Gepflogenheiten hier gewöhnen . Also dieser Name ist mir schon bei anderen Recherchen aufgefallen . Nur mal soviel. Wenn ich Ergebnisse habe , können wir das ja mal per PN austauschen .
 
Ich stimme Jochen absolut zu.

Woby und ich haben heute unsere Forderungen mit Frist von 14 Tagen per Einschreiben sowohl an Zordrak als auch an Etu (z.K.) abgeschickt.
Sollte das Schreiben an Zordrak wegen falscher Adresse wieder zurück kommen werden wir sofort Strafanzeige online stellen (Danke Jochen ;) ), da er dann ja darüber hinaus nicht nur seine User betrogen / getäuscht hat etc, sondern einem User noch nicht mal die Möglichkeit gibt, eine Forderung (und später eben die Mahnungen) an ihn zu stellen.

Hoffentlich hast du das besser gemacht,als deinen Bettelbanner bei KZB,der ist nämlich ein Framebreaker!!!
 
Hi Texaner, sag mal, hast du eigentlich noch deinen dicken Rallye-Gewinn rausziehen können ?

Ich hab an die Zukunft gedacht und 15 Mios in Bunkerscheinen angelegt...

5 Mios hab ich ausgezahlt...

Wie gewonnen, so zerronnen... (ist das jetzt richtig geschrieben? sieht komisch aus) Aber das macht das Ausland, bin inzwischen seit fast 2 Jahren in UK und so ganz langsam habe ich das Gefuehl, dass ich meine deutsche Sprache verlerne/vergesse... Es ist nur ein leichtes Unwohlsein, aber... frag mich lieber nicht in 10 Jahren, falls ich zu der Zeit immer noch in UK lebe *g*

Gruss,
Tex
 
Leute, ich habe hier noch etwas im Internet gefunden, worüber man auch einmal sprechen sollte :

"Im juristischen Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d. h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein Gewinnspiel, z. B. ein Preisausschreiben. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend § 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach § 285 StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt."

"In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Glücksspiele zumeist in Spielbanken, sowie in Gaststätten und Spielhallen angeboten. Glücksspiele sollen dem Zeitvertreib und Vergnügen dienen und nicht dem Gelderwerb – außer dem des Veranstalters und der Steuerbehörde, die in Deutschland bis zu 80 % der Spielbankgewinne erhält."

"Davon unterscheidet sich das Unterhaltungsspiel, in dem es keinen bedeutenden Gewinn gibt, oder das Geschicklichkeitsspiel, in dem es auf die eigene Geschicklichkeit ankommt, um eine Gewinnchance zu erhöhen. Nur das illegale Glücksspiel ist strafbar. Reine Onlinegames haben daher mit strafbarem Glücksspiel nichts zu tun."

"Gesetzliche Schadensersatzansprüche sind in entsprechenden Gesetzen (z. B. §§ 823 ff. BGB) normiert.

Den wichtigsten Fall bildet das Deliktsrecht. § 823 I BGB regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Unter die sonstigen Rechte fallen anerkanntermaßen das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, der berechtigte Besitz, Immaterialgüter sowie Familienrechte. Nicht ersatzfähig sind primäre Vermögensschäden. Vermögensschäden, die durch die Verletzung der genannten Rechtsgüter entstehen, bilden hingegen den praktisch wichtigsten Anwendungsfall des Deliktsrechts."

War die Wegnahme der Klammlose (Immaterialgut) widerrechtlich ?
 
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@SLinvest:

Da geht es aber um Glücksspiel. Das heisst um Geldspiele.

Wenn Du Geld einsetzt und kannst Geld gewinnen, ist das Glücksspiel.

Hier wird aber mit wertlosen Losen gespielt. Dies ist kein Glücksspiel.

Mal ein Beispiel:
In ner Spielhalle gibt es Daddelautomaten, wo Du Geld rein wirfst, und wenn Du Glück hast, gewinnst Du, und das Ding schmeisst Geld raus. Das ist Glücksspiel und auch erst ab 18 erlaubt.

Es gibt dort aber auch andere Automaten. Ein Flipper beispielsweise. Da zahlst Du lediglich eine Nutzungsgebühr. Zwar kann man Freispiele gewinnen, aber kein Geld.
Ich erinnere mich auch noch an Automaten, wo man an der Kasse Münzen kaufen konnte. Für diese Münzen gabs am Automat Punkte. Die konnte man verspielen, aber auch jede Menge Punkte gewinnen. Wenn da jemand viele Punkte gewonnen hatte, und keinen Bock mehr hatte zu spielen, hat er die Punkte an nem anderen Besucher verkauft, NICHT aber an den Spielhallenbesitzer, sonst wäre es wieder Glücksspiel. So aber nicht.

Letztere Automaten durfte man schon mit 16 benutzen.
Und ich denke sowas ist mit Klammlosen vergleichbar.

Klamm handelt ja nicht mit den Losen, er gibt sie nur als Belohnung für Aktivitäten aus. Was die User damit untereinander machen, ist denen selbst überlassen.


EDIT: Hattest ja editiert, wärend ich am schreibseln war. ;)

Aber mal was interessantes:
In Holland wurde vor kurzem in 2. richterlicher Instanz entschieden, dass Poker kein Glücksspiel, sondern ein Strategiespiel ist.
Da ging es um ein Pokerturnier was verboten werden sollte, und der Veranstalter geklagt hatte.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil revision eingelegt wurde, und nun die oberste holländische Instanz entscheiden muss. :)
 
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Es gab in den letzten Tagen mehrere Usermeldungen, dass hier - teilweise seitenlang - absolut off topic gepostet wird. Bis jetzt habe ich alles toleriert, weil ich Verständnis dafür habe, dass die User Zeit brauchen, um die neuen Informationen "zu verarbeiten". Ich finde aber, dass es so langsam reicht, und z.b. die letzten Beiträge haben nichts mit infernoslots zu tun.

Das hier ist das Forum externe Loseseiten, und da geht es darum, Informationen zu externen Seiten zu geben und darüber zu diskutieren. Für allgemeine Lose-Diskussionen gibt es das Forum Lose Talk. Ich bitte euch also darum, zum Thema infernoslots zurückzukehren (oder in diesem Thread nicht mehr zu posten). Wer das jetzt total ungerecht, diktatorisch und gemein findet, kann gerne hier darüber diskutieren ;).