Zwei Dinge finde ich bei allen Pleiten bemerkenswert.
1) Man schafft es immer wieder zu suggerieren, es handele sich um eine wie auch immer "Geldanlage" tausende zahlen ein und es wird der große Sack zugemacht und die Klammkurse gehen in den Keller .
2) Man versucht den geschädigten Useren klarzumachen, dass der Gang zum Kadi wegen eines verlorenen Mensch-Ärgere-Dich-Nicht wohl lächerlich ist
Der Pulverdampf verraucht und die nächste Abzocke läuft .
Solange Klammlose gegen Geld gehandelt werden, egal wie verpackt, wird sich das nicht ändern . Wie ist das eigentlich beim Skat, wenn da um cents gezockt wird und es wird betrogen ?
Zu diesem Thema übrigens : Regelmäßige Einkünfte aus Skatgewinnen sind anrechenbares Einkommenlaut OLG Düsseldorf. Wenn diese Einkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, sind sie – solange sie tatsächlich erzielt werden – für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen.
Es steht dem Unterhaltspflichtigen jedoch jederzeit frei, diese Nebentätigkeit einzuschränken oder aufzugeben.
1) Man schafft es immer wieder zu suggerieren, es handele sich um eine wie auch immer "Geldanlage" tausende zahlen ein und es wird der große Sack zugemacht und die Klammkurse gehen in den Keller .
2) Man versucht den geschädigten Useren klarzumachen, dass der Gang zum Kadi wegen eines verlorenen Mensch-Ärgere-Dich-Nicht wohl lächerlich ist
Der Pulverdampf verraucht und die nächste Abzocke läuft .
Solange Klammlose gegen Geld gehandelt werden, egal wie verpackt, wird sich das nicht ändern . Wie ist das eigentlich beim Skat, wenn da um cents gezockt wird und es wird betrogen ?
Zu diesem Thema übrigens : Regelmäßige Einkünfte aus Skatgewinnen sind anrechenbares Einkommenlaut OLG Düsseldorf. Wenn diese Einkünfte die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben, sind sie – solange sie tatsächlich erzielt werden – für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen.
Es steht dem Unterhaltspflichtigen jedoch jederzeit frei, diese Nebentätigkeit einzuschränken oder aufzugeben.
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