Blomberger
klamm-Lipper
- 6 Mai 2006
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Naja, wenn der andere Typ da schon zum Schlag ausgeholt hatte, dann kann man das vielleicht schon als Notwehr werten.aber du hast dich niemals in gefahr befunden. er doch auch (noch nicht) von daher wars keine notwehr sonder ein angriff.
Aber wenn es wirklich darauf ankommt sollte man das Gericht entscheiden lassen, da wir das nicht objektiv beurteilen können.