DelphiKing
King with a crown
- 20 April 2006
- 6.553
- 729
- im Freibad 10Eur+ein tolles Stoffherz 
- in der Schule 2-3 Stifte
Ihr seht, mich hats schon böse erwischt ^^
- in der Schule 2-3 Stifte
Ihr seht, mich hats schon böse erwischt ^^
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Bei "Verdacht der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung", hierzu zählen Diebstahl, Raub, Körperverletzung, vorsätzliche Sachbeschädigung, darfst du als Privatperson, diese Person bis zum eintreffen der Polizei festhalten.Dann auf Klassenfahrt das Handy...ganz dumme Geschichte, wir haben die Täterin sogar gesehen und angesprochen, aber sie hat geleugnet und ist einfach weggegangen, und festhalten ist ja auch nicht erlaubt...
Bei "Verdacht der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung", hierzu zählen Diebstahl, Raub, Körperverletzung, vorsätzliche Sachbeschädigung, darfst du als Privatperson, diese Person bis zum eintreffen der Polizei festhalten.
^Siehe Topictitel
Mir wurde heute mein Fahrrad geklaut , obwohl ich es angeschlossen hatte. Bin gleich zur Polizei gegangen und hab Strafanzeige gegen unbekannt erhoben..Die sagen mir aber , dass die chancen gering seien , mein Fahrrad wieder zu bekommenVersicherung auch gleich angerufen , die wollen allerdings auch nicht zahlen , die sagen das sei in der haftpflicht versicherung nicht mit drinne.
Wie sieht's bei euch aus?
Als Junge wurde mir mal ein Mountainbike gestohlen und vor knapp einem Jahr nochmal mein Fahrrad.Wie sieht's bei euch aus?
