Hey, hab mich mal schlau gemacht und herausgefunden, dass man keinen Anspruch auf Wohngeld hat, sobald man Bafög-berechtigt ist.
(Es geht hier um ein Studium.)
Es gilt nur die Ausnahme bei Leistung des Bafög als Volldarlehen (KfW).
Hier noch einmal genau nachzulesen:
https://www.hamburg.de/contentblob/2162702/data/wohngeld-studium-ausbildung.pdf
Ist das nicht irgendwie unlogisch?
Ich meine, wenn ich den Höchstsatz (!) Bafög bekomme, erhalte ich ca. 640 Euro monatlich, davon die Hälfte als Darlehen, d.h. ich habe ein anzurechnendes Einkommen von 320 Euro monatlich.
Und das ist das Maximum. Hier kein Wohngeldanspruch zu sehen, finde ich unverständlich.
Selbst als Azubi mit einem Jahreseinkommen von 11.500 Euro brutto habe ich derzeit noch einen Anspruch auf 140 Euro Wohngeld.
(Es geht hier um ein Studium.)
Es gilt nur die Ausnahme bei Leistung des Bafög als Volldarlehen (KfW).
Hier noch einmal genau nachzulesen:
https://www.hamburg.de/contentblob/2162702/data/wohngeld-studium-ausbildung.pdf
Ist das nicht irgendwie unlogisch?
Ich meine, wenn ich den Höchstsatz (!) Bafög bekomme, erhalte ich ca. 640 Euro monatlich, davon die Hälfte als Darlehen, d.h. ich habe ein anzurechnendes Einkommen von 320 Euro monatlich.
Und das ist das Maximum. Hier kein Wohngeldanspruch zu sehen, finde ich unverständlich.
Selbst als Azubi mit einem Jahreseinkommen von 11.500 Euro brutto habe ich derzeit noch einen Anspruch auf 140 Euro Wohngeld.
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