Wie groß darf meine Wohnung sein?

Warum soll es das nicht mehr geben?

Es gibt mMn. viel zu viele unterschiedliche Regelungen um hier eine genaue Hilfestellung geben zu können.

Toxic-Wolf schrieb:
Wobei dies vielleicht auch bei einigen anders sein koennte.

Schrieb ich doch warum es das nicht mehr geben soll !
Und wie Du in meinem Zitat siehst, schrieb ich das dies auch anders sein kann !

Davon mal abgesehen schreibst Du von "damals" doch zu "damals" aendert sich so einiges. In letzter Zeit wurden sehr viele neue Regelungen bei den Aemtern eingefuehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aeh, ich HOFFE doch, dass das anders gehen kann - man findet ja kaum ne Bude zu diesen Konditionen. :(
Öhm sorry aber:

Du wohnst mitten im Ruhrgebiet. Wir haben hier einen Wohnungsleerstand der fast schon unglaublich ist. Es gibt massig Wohnungen zu einer günstigen Miete die kleiner als 45/48 m2 sind.
 
Warum fragt ihr nicht bei den zuständigen Ämtern nach, sondern hier im Forum? Jeder wohnt hier woanders, jeder hat die Erfahrungen zu ner anderen Zeit gemacht. Telefon schnappen, Amt anrufen, informiert sein.
 
Warum fragt ihr nicht bei den zuständigen Ämtern nach, sondern hier im Forum? Jeder wohnt hier woanders, jeder hat die Erfahrungen zu ner anderen Zeit gemacht. Telefon schnappen, Amt anrufen, informiert sein.

Weil es Menschen gibt die sich gerne in Foren unterhalten? Und zudem hat der threadersteller doch geschrieben, dass sie/er zum Amt will am nächsten Tag aber schonmal Wohnungen die in Betracht kommen würden durchstöbern möchte im Internet. Und da bietet es Vorteile Suchkriterien einzuschränken
 
Wie reagiert das Amt bei einer Wohnung von 150m² bei einer Warmmiete von 250€?
Ist ein Ein-Person-Haushalt.
Hab Sonderregelung mit dem Vermieter, daher dieser super Kurs.
 
ist es nicht so?:

unter 25 muss man bei seinen eltern bleiben/zu ihnen ziehen?*dummfrag*

ganz so ist es nicht.
Du darfst aus freien stücken nicht ausziehen, wenn aber gründe dasind ist das eine endscheidung vom Amt ob du darfst oder nicht.

Andersrum sieht es aus wenn Deine Eltern Dich "rauswerfen", das Amt kann Deine Eltern nicht zwingen Dich wieder aufzunehmen.
Die Ämterversuchen das zwar, hier reichen aber einfache Gründe der Eltern um das abzuwenden.
 
Andersrum sieht es aus wenn Deine Eltern Dich "rauswerfen", das Amt kann Deine Eltern nicht zwingen Dich wieder aufzunehmen.
Die Ämterversuchen das zwar, hier reichen aber einfache Gründe der Eltern um das abzuwenden.
Aber könnte das Amt dann nicht einfach den Unterhalt von den Eltern verlangen, solange die Voraussetzungen (Schule,Studium, erste Ausbildung) noch erfüllt sind?

Gruss
Marty
 
Aber könnte das Amt dann nicht einfach den Unterhalt von den Eltern verlangen, solange die Voraussetzungen (Schule,Studium, erste Ausbildung) noch erfüllt sind?

Gruss
Marty

sicherlich wird das Amt das nachprüfen, bedenke aber das es viele Familien gibt die einfach nicht unterstützen können.

Noch zu bedenken ist das die Unterhaltspflicht auch beendet sein kann obwohl das Kind noch in der Ausbildung ist ( oder noch keine hat )
 
Wie reagiert das Amt bei einer Wohnung von 150m² bei einer Warmmiete von 250€?
Ist ein Ein-Person-Haushalt.
Hab Sonderregelung mit dem Vermieter, daher dieser super Kurs.

Also in meinem Umkreis wird man mit einer solchen Wohnung abgeschoben... die Wohnung ist 100m² groesser als sie laut Papier sein darf.

Auf den Papieren schreiben die ja nicht: "Die Wohnung darf hoechstens 250 Euro warm kosten" sondern: "Die Wohnung darf hoechstens 50m² gross sein, und darf hoechtens 250 Euro warm kosten" und dies muss eingehalten werden... man haette ja sonst als Arbeitsloser zu viel Luxus und vor allem: man haette ja dann bessere Chancen eine Wohnung zu finden :roll:

Aber könnte das Amt dann nicht einfach den Unterhalt von den Eltern verlangen, solange die Voraussetzungen (Schule,Studium, erste Ausbildung) noch erfüllt sind?

Gruss
Marty

Soweit ich weis tun die das doch ?! Immerhin sind Eltern doch unterhaltspflichtig.
 
@Toxic-Wolf, auch hier macht wohl jedes Amt was es will, bei uns im Landkreis hängt es NUR von den Kosten ab !
Unter uns wohnt jemand, alleinstehend auf 80qm und darf da wohnen bleiben.


Unterhaltspflicht seitens der Eltern besteht nicht lebenslang.
 
@Toxic-Wolf, auch hier macht wohl jedes Amt was es will, bei uns im Landkreis hängt es NUR von den Kosten ab !
Unter uns wohnt jemand, alleinstehend auf 80qm und darf da wohnen bleiben.

Da kann man mal sehen wie verschieden es in anderen Staedten sein kann... und ich glaube, ich Wohne definitiv in der falschen Stadt :)

Unterhaltspflicht seitens der Eltern besteht nicht lebenslang.

Stimmt schon, aber Schueler / Studenten oder jene die ihre erste Ausbildung machen, werden wohl noch nicht aus dieser draussen sein ?! Zumindest nicht, wenn es nicht ausreichend begruendet ist, oder ?
 
Da kann man mal sehen wie verschieden es in anderen Staedten sein kann... und ich glaube, ich Wohne definitiv in der falschen Stadt :)



Zumindest nicht, wenn es nicht ausreichend begruendet ist, oder ?

dann solltest Du umziehen ;)


Meines wissens nach reicht es z.B. schon aus wenn die eigenen Kinder Vater oder Mutter werden, unabhängig vom Alter oder Ausbildung.
Das kann auch dazu führen das die Unterhaltspflicht schon endet bevor die Kinder volljährig sind.
 
Also ich hab jetzt nicht alle Beitrage durchgelesen aber bei mir wars so, dass das Amt für meine damalige Wohnung in Berlin, 56qm 352€ warm gezahlt hat. Ist allerdings auch 3 Jahre her.

LG Wiesel

PS.: Wer zu Ämtern geht, sollte dies nie allein tun. Möglichst zu zweit. Habe schon die dollsten Dinger erlebt und da ist ein Zeuge nie verkehrt
 
Man wollte meine Lebensgefährtin damals nicht mit zum Sachbearbeiter beim Sozialamt reinlassen aufgrund des Datenschutzes usw. Da musste ich ihm erklären, dass es sich um "meine" Daten handelt und ich sie mitteilen kann, wem ich will.
Sollte jemand extreme Schwierigkeiten haben mit seinem Sachbearbeiter haben, kann ich nur empfehlen...Ihr habt ein Recht darauf euren Unmut über die Bearbeitung oder den Umgang zu Protokoll zu geben. Und ein Protokoll dieser Art kann nicht jeder aufnehmen. Folglich muss erst ein Protokollant organiesiert werden, der dann die Beschwerde niederschreibt. Für genauere Infos dazu, kann ich nur auf ein Recht-Forum verweisen.

LG Wiesel
 
Also bei uns ist das so:

Wir waren beide Arbeitssuchend(ich und mein Freund). Wir haben in einer Wohnung mit 60qm für 350€ (wurde voll bezahlt) gewohnt, sind dann umgezogen in eine Wohnung mit 70qm für 370€.(theoretisch sthen uns ja nur 60qm zu)
Hat das Arbeitsamt aber gar nicht interessiert, sie sagten nur, dass unser Grund für den Umzug nicht so ernsthaft war und sie deshalb
nur weiterhin die 350€ bezahlen. Wichtig ist also der Preis und nicht die Größe. Der von der Arbeitsagentur meinte auch, das wir in
eine Villa ziehen könnten, aber trotzdem weiterhin nur die 350€ bekommen :ugly:

Jetzt sind wir zum Glück nicht mehr auf deren Meinung und Aufassungsgabe angewiesen :yes:
 
hallo zusammen.. habe den thread nciht ganz gelesen, aber schon einige komische aussagen gesehen...

meine mutter hat beim amt gearbeitet und ich beziehe leider seit jahren stütze... :(

1.
die wohnungsgröße und höhe der miete ist von der jeweiligen kommune abhängig...
so ist zb. in nrw (wuppertal) 45m² mit einer kaltmiete von 247,- zzgl. nebenkosten (wasser + betriebskosten wie zb. müllabfuhr usw.) und in niedersachsen (leer, ostfriesland) 50m² mit einer warmmiete von 270,- (also inkl. nebenkosten) üblich...

2.
es ist überall üblich, dass 80% der heizkosten übernommen werden... wenn du also zb. strom und gas an die stadtwerke zahlst und die heizung gas ist, so werden 80% des gasabschlages mit auf deinen regelsatz draufgerechnet...

3.
du darfst nur bei deinen eltern ausziehen, wenn gründe vorliegen.. diese gründe können aber ganz einfach "hergezaubert" werden: uneinnehmliche differenzen im elternhause können solche gründe sein... weil durch stress zu hause, können deine noten in der schule (ausbildung) absacken und deine einstellung zur arbeitssuche extrem schelcht sein...
wenn du ausziehst, wird das amt dann versuchen deine eltern davon zu überzeugen, dass sie dir unterhalt verpflichtet sind, was dich aber dann ncihts mehr angeht... das machen die...

4.
bis zu nem gewissen alter bzw. einer gewissen einkommensgrenze hast du anspruch auf kindergeld, was du beantragen musst... das wird dir das amt dann aber auch sagen, bzw. sie werden dir eine abtretungserklärung vorlegen, wo du dann bestätigst, dass das amt das kindergeld einziehen darf, weil die dir das anshändigen...

5.
wenn du zu hause ausziehst, hast du anspruch auf die sog. erstausstattung, d.h. bei erstbezug einer eigenen wohnung kannst du sämtliche möbel und elektrogeräte (waschmaschine nicht als einzelperson) beim amt beantragen, die dir dann entweder 1. eine pauschale bezahlen oder 2. dir sagen du sollst einkaufen und denen die quittung geben, dann geben sie dir das geld.. bei variante 2 ist darauf zu achten, dass man billig und gebraucht einkauft... wie du die möbel dann zu dir nach hause bekommst ist dein problem.. ;)

wenn du noch fragen hast oder hilfe bruachst, dann schreib mir einfach ne pn ;)