Don_camillo
Well-known member
- 10 Januar 2007
- 62
- 12
Hallo.
I....
Ich habe mich natürlich schon etwas schlau gemacht: Auf jeden Fall muss ich bei Werbeeinnahmen durch Vermarktung der eigenen Website meine Einnahmen beim Finanzamt anmelden. Allerdings gibt es die Kleinunternehmerregelung, die vorschreibt, dass für Umsätze unter 50.000 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer fällig wird.
Mich würde interessieren, ob das so stimmt.
Ich rechne mit um die 100 Euro Werbeeinnahmen pro Monat, was jährlich also 1200 Euro währen. Somit würde ich auf jeden Fall als Kleinunternehmer gelten.
Melde ich mich direkt im ortsansässigen Ordnungs- oder Finanzamt als Kleinunternehmer an und muss ich auch einmal jährlich eine Steuererklärung machen, oder besteht für Kleinunternehmer keine Meldepflicht? Und muss mein Impressum dann eine gesonderte Kennzeichnung erhalten, um meine Website rechtlich abzusichern?
Einen schönen Samstag.
Hallo,
1.Anmeldung Gewerbe
2.Anmeldung Finanzamt dort erhälst du einen Fragebogen
Wichtig § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer genau durchlesen(UStG findest du im Netz)
Bei Anwendung dieser Regelung legst du auch fest, dass du keine Vorsteuer abziehen kannst.
Eine Steuererklärung musst du in jedem Fall machen. Einnahme Überschußrechnung nach § 4 EStG mit gesondertem Formular(seit 2005)
Gruß Don
Wenn wir schon in einem Gewerbe-Thread sind, hätte ich da auch eine Frage. Dann brauch ich keinen eigenen Thread eröffnen.
....
Gibt es eine vereinfache Möglichkeit? Es macht doch keinen Sinn dass der Shop die MwSt. ans Finanzamt abdrückt und ich die mir wiederhole. Kann also beim Handel zwischen 2 Gewerben die MwSt. nicht einfach entfallen?
Es gibt keine andere Möglichkeit sich die gezahlte Vorsteuer auszahlen zu lassen als über die Umsatzsteuererklärung. Wenn du nur geringe Umsätze hast, kann dass Finanzamt dir gestatten nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung zu machen.
Was sollen denn die Gewerbetreibenden machen diezumindestens am Anfang einen großen Vorsteuerüberschuß haben? Oder denke mal an die armen Betriebe, die vom Export und damit von der Vorsteuer leben ?
Du reichst dem FA aber keine Rechnungen ein. Die Rechnungen sieht das FA nur bei einer Prüfung. Und die findet bei Einzelunternehmungen im Schnitt alle 47 Jahre statt.
Marty
Du irrst, in letzter Zeit haben sich die Finanzämter auf Klein Betriebe ein geschossen. Insbesondere fordern sie verstärkt mindestens eine gesonderte Aufstellung der Fremdleistungen und Nachweis von Eingangsrechnungen mit hohem Vorsteueraufkommen. Selbst bei einem "Freischaffenden" mit einem Umsatz von unter 50.00 habe ich eine Umsatzsteuersonderprüfung erlebt.
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