Werbeeinnahmen - "Kleinunternehmer"?

Hallo.

I....

Ich habe mich natürlich schon etwas schlau gemacht: Auf jeden Fall muss ich bei Werbeeinnahmen durch Vermarktung der eigenen Website meine Einnahmen beim Finanzamt anmelden. Allerdings gibt es die Kleinunternehmerregelung, die vorschreibt, dass für Umsätze unter 50.000 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer fällig wird.

Mich würde interessieren, ob das so stimmt.
Ich rechne mit um die 100 Euro Werbeeinnahmen pro Monat, was jährlich also 1200 Euro währen. Somit würde ich auf jeden Fall als Kleinunternehmer gelten.

Melde ich mich direkt im ortsansässigen Ordnungs- oder Finanzamt als Kleinunternehmer an und muss ich auch einmal jährlich eine Steuererklärung machen, oder besteht für Kleinunternehmer keine Meldepflicht? Und muss mein Impressum dann eine gesonderte Kennzeichnung erhalten, um meine Website rechtlich abzusichern?

Einen schönen Samstag.

Hallo,
1.Anmeldung Gewerbe
2.Anmeldung Finanzamt dort erhälst du einen Fragebogen
Wichtig § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer genau durchlesen(UStG findest du im Netz)
Bei Anwendung dieser Regelung legst du auch fest, dass du keine Vorsteuer abziehen kannst.
Eine Steuererklärung musst du in jedem Fall machen. Einnahme Überschußrechnung nach § 4 EStG mit gesondertem Formular(seit 2005)
Gruß Don

Wenn wir schon in einem Gewerbe-Thread sind, hätte ich da auch eine Frage. Dann brauch ich keinen eigenen Thread eröffnen. ;)

....
Gibt es eine vereinfache Möglichkeit? Es macht doch keinen Sinn dass der Shop die MwSt. ans Finanzamt abdrückt und ich die mir wiederhole. Kann also beim Handel zwischen 2 Gewerben die MwSt. nicht einfach entfallen?

Es gibt keine andere Möglichkeit sich die gezahlte Vorsteuer auszahlen zu lassen als über die Umsatzsteuererklärung. Wenn du nur geringe Umsätze hast, kann dass Finanzamt dir gestatten nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung zu machen.
Was sollen denn die Gewerbetreibenden machen diezumindestens am Anfang einen großen Vorsteuerüberschuß haben? Oder denke mal an die armen Betriebe, die vom Export und damit von der Vorsteuer leben ?

Du reichst dem FA aber keine Rechnungen ein. Die Rechnungen sieht das FA nur bei einer Prüfung. Und die findet bei Einzelunternehmungen im Schnitt alle 47 Jahre statt.

Marty

Du irrst, in letzter Zeit haben sich die Finanzämter auf Klein Betriebe ein geschossen. Insbesondere fordern sie verstärkt mindestens eine gesonderte Aufstellung der Fremdleistungen und Nachweis von Eingangsrechnungen mit hohem Vorsteueraufkommen. Selbst bei einem "Freischaffenden" mit einem Umsatz von unter 50.00 habe ich eine Umsatzsteuersonderprüfung erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Uups,

du sollltest bei deinen Begriffen etwas genauer sein, freischaffende gibt es nicht.
Nein, freie Berufe sind genau definiert.

Der normale Mensch denkt an erster Linie an Architekten. Die freien Berufe zahlen keine Gewerbesteuer und sind auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Das war das positive, aber wenn es ins Detail geht, kann es weh tun.

Komisches Beispiel. Eine Trainerin hat studiert gibt Kurse, für Bewerber.
Wird als freischaffende anerkannt.

Ich mach das Gleiche. Ich habe aber nicht studiert, muss also ein Gewerbe anmelden. ;)

Das ist Fakt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerbesteuer stimmt, da sie ja kein Gewerbe betreiben, sondern selbstänige Arbeit machen.

Nur bestimmte Sachen sind von der USt befreit (z.B. Arzt, nicht Tierarzt!)...

Was frei ist steht in §4 UStG, da steht nichts von Freiberuflern...

@Don_camilo, wenn du schon etwas antwortest, was schon lange geklärt wurde, dann bitte in einem nicht in 3 Postings!
 
Uups,

du sollltest bei deinen Begriffen etwas genauer sein, freischaffende gibt es nicht.
Nein, freie Berufe sind genau definiert.

Der normale Mensch denkt an erster Linie an Architekten. Die freien Berufe zahlen keine Gewerbesteuer und sind auch nicht umsatzsteuerpflichtig.

Das war das positive, aber wenn es ins Detail geht, kann es weh tun.

Komisches Beispiel. Eine Trainerin hat studiert gibt Kurse, für Bewerber.
Wird als freischaffende anerkannt.

Ich mach das Gleiche. Ich habe aber nicht studiert, muss also ein Gewerbe anmelden. ;)

Das ist Fakt.

Hallo Bad Boy

Lies lieber mal die Gesetze!
§ 18 EST Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
"Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit . Zu den Einkünften gehören..."

Absoluter Unsinn ist , dass diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen.
"§ 2 USTG Unternehmer, Unternehmen
Unternehmer ist , wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt" eine völlig andere Definition für die Umsatzsteuerpflicht.

Frag mal deinen Steuerberater, Rechtsanwalt ob er Umsatzsteuer zahlen muß.
Große Ausnahme sind die Ärzte, die dafür auch keine Vorsteuer geltend machen dürfen!

Ein Blick in die Gesetze hilft immer!
Gru0 Don
 
Der Arzt kann unter Umständen sogar VorSt geltend machen ;) Das aber so ne Ausnahme, das das nun echt zu weit gehen würde...
 
Der Arzt kann unter Umständen sogar VorSt geltend machen ;) Das aber so ne Ausnahme, das das nun echt zu weit gehen würde...
Nur wenn er neben seiner freiberuflichen Tätigkeit noch Gewerbeeinnahmen hat.
z. B. irgendwelche Diätkuren und Pulver oder fragwürdige Heilmittel..

Aber du hast recht, dass würde zu weit führen . Muss auch heute noch, 10. des Monats, noch ein paar Umsatzsteuer- Voranmeldungen fertig machen.
 
Ich würde hier mal stop(p) sagen.

Jeder, der so weit geht, sollte sich auch mal eine Stunde beim Steuerberater leisten können.

Ich kann auch nur das mitteilen, was ich so gelernt habe.
 
nene, ohne eine Gewerbliche Tätigkeit, aber wie gesagt das würde zu weit gehen, vor allem, da hier keinen das Interessiert, da kein Arzt anwesend ist (nehme ich an)...

Ich bin auch mal weiter am Buchen...
 
Ne,

ich kenne schon die Unterschiede zur freien Tätigkeit (Vater von einem Kumpel ist Architekt), aber das kommt doch in der Praxis eher selten vor?