Wer ist noch auf Lini1974 `s abzocke reingefallen?

Jo, da gebe ich dir Recht. ich hätte meiner Frau in den Allerwertesten getreten und schnellstens versucht, die Sache zu bereinigen. Ist ein Armutszeugnis für Trooper, hätte ihn auch so nie eingeschätzt, da ich ihn anders kenne.
 
Das Problem ist doch eigentlich ein anderes:

Wir haben es sehr oft mitbekommen, daß jemand Mist baut und der Partner/Verwante mit einbezogen war. Nun schrillt immer gleich die Alarmglocke, wenn jemand ein näheres Verhältniss zu einer Person hat, die ein krummes Ding auf klamm abgezogen hat. Da kommt sehr oft der Ruf nach Sperre. Sicherlich nicht immer zu Unrecht, wie die Vergangenheit zeigt. Aber in Deutschland besteht immer noch die Unschuldsvermutung. Solange sich der Partner oder die Partnerin nichts zu schulden kommen lässt, solange gibt es auch keinen Grund diese/n zu sperren.
Ein andere Frage ist die Moral. Inwieweit ist es moralisch verwerflich nicht für den Bockmist der/des Partners aufzukommen? Das muß aber letztlich jeder selber für sich entscheiden....
 
Da jemand meinte, in der Bewertung, das auch in einer Ehe nur jeder für die eigenen Schulden haftet .... das stimmt nicht. Man haftet nur allein für seine Schulden die man vor der Eheschliessung hatte, also mit in die Ehe gebracht hat. Für alle Schulden die sich während einer Ehe ansammeln haften beide. Die Ehe ohne Gütertrennung ist eine Zugewinngemeinschaft - sprich beiden gehören Zugewinn und auch Schulden.

Manchmal liest man z.B. in Zeitungen "Ich, Name, teile hiermit öffentlich mit das ich ab sofort nicht mehr für die Schulden meiner Frau / meines Mannes, Name, gerade stehe" usw (Text lautet ein bissel anders aber ich bin kein Rechtsanwalt und kenne daher den genauen Wortlaut nicht so genau). Und das bedeutet dann nichts anderes das dieser Jemand für die Schulden die sein Partner ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung macht nicht mehr zu belangen ist. Aber für alle Schulden die davor passiert sind hat er noch genauso einzutreten.
 
Ach, Trooper wollte sich ja kümmern. Aber nur mit Bedingungen.

Er war 4 Wochen im Forum gesperrt, genau in die Zeit fiel die Abmeldung von Lini. Ich zitiere mal:

Tja, machen kann ich nichts, da Witti mich gesperrt hat im Forum [...] daher kümmere ich mich auch nicht darum und per Klamm-Messenger brauch sich keiner melden, da reagiere ich nicht drauf. [...] Ansonsten schalte mich frei im Forum wieder und ich kümmere mich um die Sache [...]
Noch Fragen :LOL: ?

Erpressen lassen wir uns jedenfalls nicht. Ihr könnt also mir die Schuld geben. :ugly:
 
Erpressen lassen wir uns jedenfalls nicht. Ihr könnt also mir die Schuld geben. :ugly:

Na wäre ja noch schöner! Wozu braucht man einen Forumsaccount um sich darum zu kümmern??? Wäre der Klamm Acci gesperrt, ok, ohne diesen kann man sich nicht kümmern, aber das Forum...? :ugly:

Demnächst kommt dann einer und sagt: Lass mir meine Doppel, Tripple oder sonst was Klamm Accis, dann kümmere ich mich auch um die Schulden.
 
Da jemand meinte, in der Bewertung, das auch in einer Ehe nur jeder für die eigenen Schulden haftet .... das stimmt nicht. Man haftet nur allein für seine Schulden die man vor der Eheschliessung hatte, also mit in die Ehe gebracht hat. Für alle Schulden die sich während einer Ehe ansammeln haften beide. Die Ehe ohne Gütertrennung ist eine Zugewinngemeinschaft - sprich beiden gehören Zugewinn und auch Schulden.

Öhm, sorry, aber das stimmt so nicht.
Bisher:
Man geht bei einer Zugewinngemeinschaft davon aus, daß beide mit 0 Schulden in die Ehe gehen. Darum wird der Schuldenstand genullt. Vermögen wird angerechnet.

Zukünftige Regelung:
Nun werden bei einem Zugewinn Vermögen und gemeinsam währed der Ehezeit abgebaute vorehelichen Schulden gleichwertig behandelt.

Pressemitteilung
Neu geregelt wird dazu der so genannte Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Die Reform sieht unter anderem vor, dass künftig anders als bisher die von einem Partner mit in die Ehe gebrachten Schulden mit angerechnet werden, wenn diese bis zur Scheidung gemeinsam abgebaut wurden.
 
Ok, sorry, eselfutter ... das wusste ich so noch nicht. Wobei die neue Regelung gerechter ist denn die Schulden die vor einer Ehe entstanden sind werden normalerweise in der Ehe ja von beiden abgetragen. Und selbst wenn nicht so ist der Zugewinn durch den einen Ehepartner (ohne Schulden) eventuell höher als durch den anderen.

Allerdings bleibt es trotz dieser Neuregelung dabei das Ehepartner, für Schulden die während der Ehe gemacht wurden und es keine Gütertrennung gibt, beide haften, oder? ;)
 
Ja, da man davon ausgeht, daß die Schulden mit Zustimmung des Partners gemacht wurden.
Es gibt aber auch Fälle, wo man nicht für Schulden des Ehepartners aufkommen muß.
Z.B: Dein Mann hat Dir nachweislich neue Schulden unterschlagen, denen Du so nicht zugestimmt hättest. Dann kann es unter Umständen dazu führen, daß Du von Haftungspflicht befreit wirst. Eine Bekannte hatte diesen Fall. Ihr Mann hat ohne ihre Zustimmung Autos, Fernseher usw. gekauft. Da sie nicht unterschrieben hatte, brauchte sie auch nicht haften. Welches Gesetz da zur Anwendung gekommen ist, kann ich nicht sagen. Aber ich bin auch kein RA oder Richter. ;)

Aber allgemein kann man sagen: Für die Tilgung der "normalen" Schulden Hauskauf/Hausstandserweiterung usw. werden beide Ehepartner gleichberechtigt in die Pflicht genommen. Wenn eine Seite ausfällt, muß die andere Seite beide Anteile der Schulden tragen. Kann den übernommen Anteil des anderen von diesem aber zurückfordern.
 
Jo, da gebe ich dir Recht. ich hätte meiner Frau in den Allerwertesten getreten und schnellstens versucht, die Sache zu bereinigen. Ist ein Armutszeugnis für Trooper, hätte ihn auch so nie eingeschätzt, da ich ihn anders kenne.
Ist doch nicht das erste Mal.
Bei Linis letzter Verschuldung wollte trooper auch von nix wissen, frei nach dem Motto "ist doch nicht meine Schuld".
Nachdem er es dann doch getan hat hiess es von ihm "nie wieder Klamm für Lini".
Zack hat sie seinen Klammacc ... was habt ihr denn bitte erwartet? ;)
 
Nur ne Frage - Könnte auch in Losetalk rein

Naja, was ihr damit macht, ist mir echt wurscht

Geschichte:
Deine Frau bringt jemanden für Geld um.

Wer ist haftbar zu machen, der Mann der Frau oder die Frau selber?

Gut das wir uns einig sind, es ist die Frau die dafür gerade stehen muss.

Sicher ist es eine unschöne Sache, aber dafür kann ihr Mann kein bisschen für und ist dafür auch nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Man kann nur den Mann meiden, aber mehr auch nicht, denn er hat schon so allein ein schweres Los zu tragen, da muss man ihm für die Taten der Frau nicht die Hölle heiss machen.

So, schön das wir zu dieser Erkenntnis gekommen sind.

Da wir jetzt soviel Wissen, ist es klar, mich braucht man nicht anmachen für ne Sache, mit der ich nichts zu tun habe und mir auch nichts von annehmen werde.

Das wollte ich eben loswerden.

Gruß
Trooper1976
 
Die Lose die ich im Forum verkaufte waren Lose für Webspace und Domains vom User DFC, nur das du es mal weisst kleine.

So, nun könnt ihr hier gerne weiterheulen, juckt mich nicht, ich habe in meinen etwas längeren Post klar gemacht was Sache ist und Ende und ja, ich bedauer es sehr, Lini eine letzte Chance bei Klamm gegeben zu haben.

Das sie sich wieder verschuldet hat, habe ich wieder nur aus zufall erfahren, aber ihr könnt nicht verlangen, das ich für ihre Taten bluten soll, das werde ich nicht mehr tun. Sicher liebe ich meine Frau und sie ist süchtig und das hammerhart und da muss ich eben durch.


Gruß
Trooper1976

P.S.
Ich werde hierzu nichts mehr schreiben, das Thema ist für mich durch und mitlesen werde ich auch nicht mehr. Habe alles gelesen und mehr kontruktives erwarte ich hier auch nicht mehr.
 
einfach mal ein paar Punkte wild aus dem Verlauf hier aufgegriffen

1. Hausrecht
Ja, Klamm kann sperren, ohne Grund, aber das bringt ja nichts, die Lose sind an den Account gebunden

2. Sippenhaft ?!?!
stimmt, sowas gibt es nicht, nur die gesamtschuldnerische Haftung bei Ehepaaren ohne Gütertrennung

daher wendet euch doch einfach an trooper mit euren Forderungen, denn er haftet da ja schließlich mit
 
2. Sippenhaft ?!?!
stimmt, sowas gibt es nicht, nur die gesamtschuldnerische Haftung bei Ehepaaren ohne Gütertrennung

daher wendet euch doch einfach an trooper mit euren Forderungen, denn er haftet da ja schließlich mit

Ich denke nicht, das trooper so ohne weiteres in gesamtschuldnerischer Haftung genommen werden kann

Sind Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, immer gemeinsame Schulden?

Grundsätzlich sind Schulden nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, also z.B. wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag, einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag unterschrieben haben. Auch Schulden auf einem gemeinsamen Konto sind gemeinsame Schulden. Für gemeinsame Schulden haften beide Ehegatten gemeinsam.

Hat dagegen nur einer der Ehegatten einen Vertrag unterschrieben, so handelt es sich nur um seine eigenen Schulden. Mit diesen Schulden hat der andere Ehegatte prinzipiell nichts zu tun. Insbesondere haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.



Wenn man also davon ausgeht, das Lini alleine Zugriff auf den Account hatte, ist Sie mit den Loseleihen auch alleine einen Vertrag eingegangen.

Moralisch könnte man natürlich trooper in eine gewisse Verantwortung ziehen, rechtlich sehe ich das mehr als fragwürdig
 
trooper hat aber durch sein Zugeständnis, sich um diese Schulden zu kümmern, die Schulden gesamtschuldnerisch übernommen

und diese Übernahme ist ja auch offen von ihm bekundet worden