Welche Daten sind auf eine EC-Karte gespeichert?

Ohje ohje, GANZ viel durcheinandergebracht hier.

EC-Karten gibt es überhaupt nicht mehr. Die hatten ein Beethoven-Hologramm darauf und wurden mit Wegfall der Einlösungsgarantie für Eurocheques überflüssig.
Es gibt nur noch Bankkarten, manche drucken ein "EC"-Logo darauf, das steht dann nicht mehr für "Eurocheque", sondern "Electronic Cash". Die meisten, praktisch alle auch bei Minderjährigen, sind gleichzeitig Maestro-Karten. Damit bezahlt man im Geschäft und holt man Geld am Geldautomaten. Den kriegen auch Minderjährige.

Und: Eine EC-Karte hat doch nix mit nem Dispo zu tun? Ich bin über 18 und hab keinen Dispokredit, weil ich ihn nicht will. Kann mein Konto also nicht überziehen. Habe aber trotzdem eine Maestro-Karte. Und hatte die auch schon mit elf Jahren. Nur zwischendurch mal mit 18 für ein halbes Jahr eine Eurocheque-Karte mit Beethoven, bis das Ende 2002 wieder abgeschafft wurde.

Und: Zahlen mit der Unterschrift ohne PIN hat NIX mit der Karte zu tun. Das ist das Lastschriftverfahren, sozusagen eine einmalige Einzugsermächtigung. Das ginge auch ohne Karte, wenn du deine Kontonummer von Hand auf den Kassenzettel eintragen würdest. Da wird nur die Kontonummer automatisch aus der Karte ausgelesen. Aber mit der Zahlung ansich hat das nix zu tun.
 
Und eine Kreditkarte darf nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erteilt werden, da reichen die Erziehungsberechtigten nicht aus.
Am besten fragt ihr da Stefan.1982, der ist doch Banker.
 
Und eine Kreditkarte darf nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes erteilt werden, da reichen die Erziehungsberechtigten nicht aus.
Am besten fragt ihr da Stefan.1982, der ist doch Banker.

:mrgreen:

Jepp, eine Kreditkarte darf nur mit Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts erteilt werden. Und genau aus diesem Grund macht das grundsätzlich keine Bank.
Aber hier geht es ja um die normale Bankkarte.
cmdr hat Recht. Die EC-Karte gibt es nicht mehr. Es geht lediglich um die Zahlungsweise. Wenn ein Minderjähriger im Laden nur mit Unterschrift zahlt, ist dies das Risikos des Ladens. Platzt die Lastschrift hat der Händler Pech gehabt. ;)

Und Maastaaa hat auch Recht. Es wird lediglich auf dem Chip gespeichert, ob du schon 18 bist. Solltest ihr in der nächsten Zeit ne neue Karte beantragen, lest ihn mal genau durch. Dort steht eben drin, das der Kunde einverstanden ist mit der Speicherung dieses Merkmals. ;)
 
Also, laut meiner netten Sparkassenfrau sind auf der Karte nur PIN, Kontonummer und das Pseudodatum gespeichert. Und der Chip wird nicht abgeschafft.
 
mal sone ganz bescheuerte frage da cih galube das wir an einander vorbei reden.

ich meine mit geldchip den goldfarbenen chip auf der karte.
udn der ist auf aktuellen akrten nicht mehr drauf.
 
mal sone ganz bescheuerte frage da cih galube das wir an einander vorbei reden.

ich meine mit geldchip den goldfarbenen chip auf der karte.
udn der ist auf aktuellen akrten nicht mehr drauf.

Ich hab meine neue SparkassenCard gestern in der Post gehabt. Samt Chip ;)
 
Hallo Kollege! :mrgreen:

Jepp, eine Kreditkarte darf nur mit Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts erteilt werden. Und genau aus diesem Grund macht das grundsätzlich keine Bank.

Es gibt eine Ausnahme: die Kreditkarte vom Girokonto der Eltern für ihr minderjähriges Kind (im Grunde reine Theorie, hat's aber in meiner Banker-Laufbahn schon gegeben). Dafür ist weder ein Kontovollmacht für das Kind noch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts nötig. Ich glaube das steht sogar im Grill/Perczynski drin... (ich schreibe "Kind", weil's so schön geschlechtsneutral ist :mrgreen: )

Allerdings verstehe ich Deine Aussage "und genau aus diesem Grund macht das grundsätzlich keine Bank" nicht ganz... wenn die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts vorliegt, dann dürfte die Bank mal abgesehen von Bonitätsgründen kein Problem damit haben. Gleiches gilt auch für Kontokredite für Minderjährige (gleiches Spiel... Vormundshaftsgericht). Ohne Zustimmung des Gerichts läuft natürlich nichts.

VG, Andy

Haften da nicht die Eltern bzw. Erziehungberechtigte? Da müsste der Händler doch dann seine Forderung eintreiben können.

Also Eltern haften nicht für ihre Kinder... daher können Eltern zunächst nicht dafür belangt werden. Ist der Minderjährige beschränkt geschäftsfähig und hat bpsw. etwas im Rahmen des § 110 BGB ("Taschengeldparagraph") gekauft und eine Lastschrift wird nicht eingelöst, dann kann der Minderjährige sehrwohl in Regress genommen werden. Wieso auch nicht?

Die Eltern/Erziehungsberechtigten könnten jedoch dem Kaufvertrag die Zustimmung verweigern (ich gehe mal davon aus, es wurde etwas gekauft). Rechtsgeschäfte Minderjähriger sind grundsätzlich schwebend unwirksam - wenn sie unter 7 Jahre alt sind sogar unwirksam, da diese geschäftsunfähig sind. Der Minderjährige müsste dann aber die Ware zurückgeben, da das Rechtsgeschäft demnach nicht zustande kam.

VG, Andy
 
also ich sag mal soviel dazu: ich hab ne EC Karten von der Raiffeisen Bank und kann damit bargeldlos bezahlen (14)
 
Wie eine Bank einem Minderjährigen eine EC- Karte geben kann ist mir schleierhaft.
Du hast nämlich mit dem Ding die theoritsche Möglichkeit, dein Konto schwer zu überziehen, nämlich dann wenn du keine Geheimnummer beim bezahlen eingeben sondern nur unterschreiben musst!



wenn ein einzug kommt und es ist nicht ausreichend kohle vorhanden ist, wiederspricht die bank der abbuchnung.
;)
 
wenn der Betrag aber unter 5 Euro (vielleicht sogar 10 Euro) liegt, dann wird es nicht zurückgebucht ^^

so hab ich mein Konto immer bis zu 100 Euro überzogen, bis dann mal mein Konto gesperrt wurde, weil ich über die -100 Euro hinausgegangen bin :D

jetzt leb ich immer im +, naja mein 2. Konto is manchmal ein paar Cent im Minus, aber das ist ja nix ungewöhnliches


MfG kbot
 
wenn der Betrag aber unter 5 Euro (vielleicht sogar 10 Euro) liegt, dann wird es nicht zurückgebucht ^^

so hab ich mein Konto immer bis zu 100 Euro überzogen, bis dann mal mein Konto gesperrt wurde, weil ich über die -100 Euro hinausgegangen bin :D

jetzt leb ich immer im +, naja mein 2. Konto is manchmal ein paar Cent im Minus, aber das ist ja nix ungewöhnliches


MfG kbot

das kannst du doch nicht so pauschal sagen.
wenn der kunden-/sach-/wieauchimmer- berater das durchgehen lässt ist das nett. aber dann haftet die bank wenn es ärger gibt.