insiderm37
Well-known member
- 24 Januar 2008
- 16.933
- 401
Hat jemand von hier eigentlich die Zusatzfunktion 'An der Community teilnehmen' freigeschaltet?
Wenn ja - wie ist die Stimmung dort?
Wenn ja - wie ist die Stimmung dort?
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Hat jemand von hier eigentlich die Zusatzfunktion 'An der Community teilnehmen' freigeschaltet?
Wenn ja - wie ist die Stimmung dort?![]()
Echt?
Ich war schon echt in Versuchung, noch 3 Leute zu werben und dann mal die 'Community' etwas aufzumischen und zu verunsichern!![]()

so Leute, da bin ich wieder... ...
Ich habe eine Antwort vom Support erhalten , angeblich habe ich Webcoo betrogen und Fakeanmeldungen gemacht. Was natürlich nicht stimmt.
Domaininhaber
......
Land: DE
Hallo,
wir haben dein Mitgliedskonto vorübergehend sperren lassen da wir einen Verdacht auf Betrug deinerseits haben!
Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, sind wir berechtigt dich von allen Leistungen auszuschließen.
Unsere AGB's https://webcoo.de/agb/
"Werde am Montag eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen."
das kannst du ruhig machen, jeder darf eine Strafanzeige stellen
Mit freundlichen Grüßen
Markus S. Webcoo.de Team


Gerne doch...
Jetzt heist er schon Markus.
Hier der Denic eintrag.
Hier die Mail
Ich habe in der Mail geschrieben , das ich eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen werde , das werde ich auch tun.
.
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden
Und doch, das kann er. Denn durch deine falsche Aussage kann mir auch ein Schaden entstehen, der Vertrauensschaden. Dann wärst du mir Schadensersatz bis zur Höhe des Nichterfüllungsschadens pflichtig.wenn ich zbs. dir sage das ich dir was schenke und dich verrascht habe kannst du mir dann auch anzeigen, glaube ich nicht
Leute leut, aber sowas ihr kopiert von irgendwo gesetze die an webcoo überhaupt nicht anzuwenden sind und spielt hier anwählte, der freund meiner schwester der (wie schon geschrieben) anwalt ist hat hier eure § gelesen und gelacht, im ernst![]()
Genius74 ist mit Webcoo einen Vertrag eingegangen (§305 BGB) und Webcoo erfüllt seine Vertragspflichten nicht. Genius74 unterstellt Webcoo die Nichterfüllung des Vertrages des ABG-Verwenders (Webcoo) somit liegt schonmal eine Vertragsverletzung vor. Da die Nichterfüllung des Vertrages seitens Webcoo nach der Auffassung von Genius74 durch Betrug stattfindet, also seitens Webcoo eine arglistige Täuschung (§ 123 BGB) vorliegt, ist das ein Strafbestand.
Nur weil Genius74 keinen materiellen Schaden hat, heißt das nicht, dass er keine rechtlichen Anspruch auf eine Strafanzeige hat.
Und doch, das kann er. Denn durch deine falsche Aussage kann mir auch ein Schaden entstehen, der Vertrauensschaden. Dann wärst du mir Schadensersatz bis zur Höhe des Nichterfüllungsschadens pflichtig.
Jaja, der Freund meiner Schwester von meiner Mutter dessen Vater.....
Was zahlt dir webcoo dafür das du hier so die Stange hoch hältst?
ich glaube, dann darf er sie nicht nur hochhalten, sondern noch ganz andere Dinge machen mit der Stange des BetreibersWas zahlt dir webcoo dafür das du hier so die Stange hoch hältst?
