Was passiert mit Google-Konto nach Tod?

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klamm-Bot
25 April 2006
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Folgende News wurde am 11.04.2013 um 19:57:22 Uhr veröffentlicht:
Was passiert mit Google-Konto nach Tod?
IT-News

Google hat sich der Frage angenommen, was nach dem Tod eines Nutzers mit dem Google-Konto geschehen soll, indem es den "Kontoinaktivität-Manager" ins Leben gerufen hat. Damit soll es möglich sein, die Daten verschiedener Google-Services nach längerer Inaktivität (3, 6, 9 oder 12 Monate) zu löschen oder vertrauenswürdigen Kontakten zu überlassen.
Als erstes soll eine Handynummer oder eine alternative E-Mail Adresse angegeben werden, die dann, im Falle längerer Inaktivität, benachrichtigt wird.
Anschließend legt man die Dauer fest, nach der das Konto als inaktiv gelten soll. Bei einer Frist von drei Monaten wird einen Monat vor Ablauf eine E-Mail an die alternative Adresse geschickt, sowie eine SMS an die eigene Handynummer.
Man kann zehn vertrauenswürdige Kontakte angeben, die eine E-Mail erhalten, wenn das Konto inaktiv ist. Für jeden einzelnen lässt sich eine persönliche E-Mail vorschreiben. Anhänge wie Bilder lassen sich derzeit diesen E-Mails nicht hinzufügen. Zusätzlich lässt sich pro Kontakt einstellen, ob und auf welche Daten von Google-Diensten zugegriffen werden darf. Damit die Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt sind, muss die Handynummer des Kontakts angegeben werden. An diese wird dann bei Inaktivität des Kontos ein Code geschickt, anschließend kann der jeweilige Kontakt die freigegebenen Daten innerhalb von drei Monaten herunterladen. In einem Support-Dokument weist Google explizit darauf hin, dass die angegebenen Kontakte während des Einrichtens keine Benachrichtigungen erhalten. Optional lässt sich festlegen, dass alle Daten und der Account gelöscht werden, nachdem alle festgelegten Aktionen durchgeführt wurden.
Vor allem die Möglichkeit, den Hinterbliebenen gewisse Daten überlassen zu können, macht diesen Dienst sehr interessant. Da gerade bei Google die verschiedenen Dienste zum Teil wichtige Informationen enthalten können (Gmail, Drive, Picasa-Webalben).
Via The Verge, engl.
 
Eine Frage trotz des Artikels mit dem Inaktivitäts ...modul... bleibt.
Wie ist das mit dem Erbrecht verbunden. Ich schätze gar nicht. Müßte aber geregelt werden.
Denn was passiert, wenn ich bestimmte Leute automatisch per Googlekonto von meinem Ableben oder Krankheit informiere und ich ihnen damit zB meine Kennwörter über Googledrive (Space) usw freigebe.
Kennwörter für den Bankzugang. Kennwörter für Domains. Dann haben sie Verfügung darüber.
Im Erbrecht gibt es aber Pflichtanteile. Und zB Steuern. Aber es gibt aber auch anonyme Überweisungsmöglichkeiten. Man könnte auch einen Text 'Lesen und Löschen' schreiben.
Denkbar wäre deshalb, dass ich mein Testament im Netz hinterlege. Dieses sollte aber nicht veränderbar sein.
Ist das rechtlich bindend?
ZB ich schreibe ein Epaper mit der Einverständiserklärung einer Domainübertragung.

Und man sollte auch erwähnen, dass man eine Email automatisch verschicken kann, die ein Skript auslöst.

Wenn jemand Internetseiten oder Rechtsanwälte kennt, die sich damit beschäftigen, kann hier jemand darauf hinweisen. Hab gerade keine Zeit. ... Bin ja noch am Leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach eine recht nützliche Erweiterung.

Eine Frage trotz des Artikels mit dem Inaktivitäts ...modul... bleibt.
Wie ist das mit dem Erbrecht verbunden. Ich schätze gar nicht. Müßte aber geregelt werden.
[...]

Dies ist eine recht interessante Frage. Interessant in diesem Fall wäre es, wenn der Nutzer ein Google Adsense Konto mit Guthaben hat(te)...
 
Denkbar wäre deshalb, dass ich mein Testament im Netz hinterlege. Dieses sollte aber nicht veränderbar sein.
Ist das rechtlich bindend?
rechtlich bindend ist nur ein Testament, welches von einem Notar beglaubig wurde ... was irgendjemand im Internet schreibt, hat kein Belang

ansonsten gilt, dass der Erbschaftsverwalter alles den Verwandten übergibt, von dem er weiß ... also Guthaben auf diversen Internetseiten fallen nicht darunter, sofern nicht jemand dem Erbschaftsverwalter eine Liste inkl. Zugangsdaten der besagten Internetseiten gibt
 
rechtlich bindend ist nur ein Testament, welches von einem Notar beglaubig wurde ...

Falsch. Ein handschriftlich errichtetes Testament (BGB § 2247 - Eigenhändiges Testament) ist ebenfalls wirksam. Dazu muß aber der gesamte Text handschriftlich verfaßt sein, eine Unterschrift unter einem getippten Text oder einem Computerausdruck reicht nicht.

Außerdem kann durch mündliche Erklärung ein Nottestament (BGB §§ 2249-2251 - Nottestamente) errichtet werden. Dessen Gültigkeit ist auf drei Monate begrenzt, es wird automatisch unwirksam. Und dann gibt es noch den Erbvertrag, der allerdings nur vor dem Notar geschlossen werden kann. Ob ein ggf. schon vorhandenes Testament dadurch lediglich ergänzt oder gleich ganz ersetzt wird dürfte vom Einzelfall abhängen.

... was irgendjemand im Internet schreibt, hat kein Belang

Richtig. Sogar wenn dieser Jemand der Erblasser ist. Die Erben dürfen eine solche Erklärung natürlich berücksichtigen, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist sie allerdings wertlos.
 
Eine Frage trotz des Artikels mit dem Inaktivitäts ...modul... bleibt.
Wie ist das mit dem Erbrecht verbunden. Ich schätze gar nicht. Müßte aber geregelt werden.
Denn was passiert, wenn ich bestimmte Leute automatisch per Googlekonto von meinem Ableben oder Krankheit informiere und ich ihnen damit zB meine Kennwörter über Googledrive (Space) usw freigebe.
Kennwörter für den Bankzugang. Kennwörter für Domains. Dann haben sie Verfügung darüber.
Im Erbrecht gibt es aber Pflichtanteile. Und zB Steuern. Aber es gibt aber auch anonyme Überweisungsmöglichkeiten. Man könnte auch einen Text 'Lesen und Löschen' schreiben.
Denkbar wäre deshalb, dass ich mein Testament im Netz hinterlege. Dieses sollte aber nicht veränderbar sein.
Ist das rechtlich bindend?
ZB ich schreibe ein Epaper mit der Einverständiserklärung einer Domainübertragung.

Und man sollte auch erwähnen, dass man eine Email automatisch verschicken kann, die ein Skript auslöst.

Wenn jemand Internetseiten oder Rechtsanwälte kennt, die sich damit beschäftigen, kann hier jemand darauf hinweisen. Hab gerade keine Zeit. ... Bin ja noch am Leben.

Wäre ja nicht nur die Frage bei meinem Googlekonto, sondern auch bei FB, Twitter und Co. bzw. was macht dann mein Paypalaccount?