Was ist mit Suneshine-Mail.de los? Wer hat aktuelle Infos?

Habt ihr Eure Refs nach dem Skriptwechsel schon wieder bekommen?


  • Umfrageteilnehmer
    29
Kann man nicht so ohne weiteres vergleichen. Hier ging es wohl um die Frage, ob ein Schreiben den Gläubiger erreichte, der ihn auf eine Forderung erst in Kentniss gesetzt hat? Ist nicht so ganz klar.

Ein Paiddienst muss aber wissen, dass offenen Zahlungen an User austehen, darüber muss ihn niemand informieren.
 
hoffe das dat hilft..also für alle...vor gericht zählen einwurfeinschreiben....jedoch nicht "normale Einschreiben", die bei nicht Annahme vor Gericht dann als nichtig gelten.....
 
Bad_Boy schrieb:
Kann man nicht so ohne weiteres vergleichen. Hier ging es wohl um die Frage, ob ein Schreiben den Gläubiger erreichte, der ihn auf eine Forderung erst in Kentniss gesetzt hat? Ist nicht so ganz klar.

Ein Paiddienst muss aber wissen, dass offenen Zahlungen an User austehen, darüber muss ihn niemand informieren.
Badboy..ich wollte nur damit aufzeigen...das das einschreiben was 2 wochen nicht abgeholt wurde vor gericht nichtig ist......
Das war als kleine Hilfestellung gedacht... auch für andere die hier mitlesen....
Vergleichen ? Es geht doch dabei um dieses berühmte Einschreiben in meinem Beispiel: was bei Gericht anerkannt wird und was nicht....

Gruss Ela
 
Bad_Boy schrieb:
Kann man nicht so ohne weiteres vergleichen. Hier ging es wohl um die Frage, ob ein Schreiben den Gläubiger erreichte, der ihn auf eine Forderung erst in Kentniss gesetzt hat? Ist nicht so ganz klar.

Ein Paiddienst muss aber wissen, dass offenen Zahlungen an User austehen, darüber muss ihn niemand informieren.
Ps : denn in dem Gerichtsurteil ging es um einen Vater, der eigentlich wissen muss das er unterhalt zu zahlen hat, auch ohne das die Frau ihn darüber ständig informiert ;-)
 
schnubbel1 schrieb:
soderle...hab mal ein Gerichtsurteil rausgesucht..da gehts zwar um Unterhalt...aber von der Art der Rechtssprechung ist es genau dieser Fall :

Zitat aus dem Gerichtsurteil :


Gruss Ela

Grummel, genau von dieser Problematik bin ich ja ausgegangen. Leider liegen gerade Theorie und Praxis juristisch gesehen manchmal sehr sehr weit auseinander :wall:

Ich überlege mir nun im Laufe des Tages, was ich nun machen werde. Wenn man mal davon ausgeht, dass der "Herr" diesen Thread mitliest, könnte man ja vermuten, dass er dann genau diesen Weg wählen dürfte, wenn ein Mahnverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Vielleicht sollte ich dann doch auf "Nummer Sicher" gehen und die 2. Mahnung per Einschreiben Einwurf versenden.....

Ich werde wohl ne Münze werfen :LOL:
 
Bond007 schrieb:
Grummel, genau von dieser Problematik bin ich ja ausgegangen. Leider liegen gerade Theorie und Praxis juristisch gesehen manchmal sehr sehr weit auseinander :wall:

Ich überlege mir nun im Laufe des Tages, was ich nun machen werde. Wenn man mal davon ausgeht, dass der "Herr" diesen Thread mitliest, könnte man ja vermuten, dass er dann genau diesen Weg wählen dürfte, wenn ein Mahnverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Vielleicht sollte ich dann doch auf "Nummer Sicher" gehen und die 2. Mahnung per Einschreiben Einwurf versenden.....

Ich werde wohl ne Münze werfen :LOL:
Du bond ? Kleiner Tip, schick noch 2 Mahnungen, mit gebühren oder wie auch immer..sry...ganz genau bin ich ja auch nicht informiert : per Einwurfeinschreiben.....Dann, genau dann hat es nämlich den Adressaten erreicht..was er nicht bestreiten kann.....Denn das ist postalisch vermerkt....

Sprich...ob er dann den Brief zerreisst, sich den ans Klo nagelt oder seine Wände tapeziert, das braucht dich dann nicht weiter zu interessieren :)

Gruss Ela
 
Ne, brauchst du nicht.

In Schnubbels Ausführungen ging es ja um den Nachweis einer Zustellung.

Du benötigst das aber nicht, da er schon längst auch ohne Mahnung in Verzug ist.
 
Bad_Boy schrieb:
Ne, brauchst du nicht.

In Schnubbels Ausführungen ging es ja um den Nachweis einer Zustellung.

Du benötigst das aber nicht, da er schon längst auch ohne Mahnung in Verzug ist.
Badboy.....mom kurz..ich glaube auch gelesen zu haben das man nicht direkt ein Mahnverfahren einleiten kann sondern durch sogenannte Mahnungen dem Schuldner die Chance geben muss, diese offenen Rechnungen zu begleichen..ich meine daraus gelesen zu haben das 2 erforderlich sind..alleine darum um dem Gericht vorzulegen, das man gütliche Schritte bereits unternommen hat, diese aber nicht gefruchtet haben....
 
schnubbel1 schrieb:
Du bond ? Kleiner Tip, schick noch 2 Mahnungen, mit gebühren oder wie auch immer..sry...ganz genau bin ich ja auch nicht informiert : per Einwurfeinschreiben.....Dann, genau dann hat es nämlich den Adressaten erreicht..was er nicht bestreiten kann.....Denn das ist postalisch vermerkt....

Sprich...ob er dann den Brief zerreisst, sich den ans Klo nagelt oder seine Wände tapeziert, das braucht dich dann nicht weiter zu interessieren :)

Gruss Ela

Also die 1. Mahnung hatte ich ja bereits als Einschreiben mit Rückschein versendet. Frage ist nun, ob das nun sicher in Verbindung mit einem Einschreiben Einwurf als zugegangen angesehen wird?

Oder ob ich da nun wirklich noch 2 Mahnungen per Einschreiben Einwurf versenden sollte...... :think:

Also um wahrscheinlich ganz sicher zu gehen, wären 2 weitere Mahnungen wohl die top Variante, aber das würde bedeuten, dass ich das Mahnverfahren dann wohl erst in ca. 3 Wochen einleiten kann, da ich ja mit jeder Mahnung eine angemessene Frist setzen muss.
 
Das kommt darauf an, wenn eine Frist in einer Rechnung oder auch in den AGB eines Paiddienst genannt ist, tritt folgendes ein.

Verzug ohne Mahnung: Eine Mahnung ist für den Verzug entbehrlich, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Geht z.B. die Zahlungsfrist bis zum 28.08., befindet sich der Schuldner ab dem 29.08. in Zahlungsverzug.

Früher musste man den Schuldner in Verzug setzen, das stimmt, ist aber bereits seit einigen Jahren geändert.
 
Bond007 schrieb:
Also die 1. Mahnung hatte ich ja bereits als Einschreiben mit Rückschein versendet. Frage ist nun, ob das nun sicher in Verbindung mit einem Einschreiben Einwurf als zugegangen angesehen wird?

Oder ob ich da nun wirklich noch 2 Mahnungen per Einschreiben Einwurf versenden sollte...... :think:

Also um wahrscheinlich ganz sicher zu gehen, wären 2 weitere Mahnungen wohl die top Variante, aber das würde bedeuten, dass ich das Mahnverfahren dann wohl erst in ca. 3 Wochen einleiten kann, da ich ja mit jeder Mahnung eine angemessene Frist setzen muss.
Bond...wenn bei beiden Einschreiben mit Rückschein (oder war es nur eins..sorry nu komm ich durcheinander) nicht vom Schuldner abgezeichnet wurde bzw diese nicht abgeholt wurden dann hast du laut Gesetz nicht die erforderliche Beweislage erbracht, ob sie wirklich auch beim Schuldner ankamen (Sprich, zumindestens die Karte : Sie haben ein einschreiben, bitte bei der Post abholen )
Also wäre das mit dem Einschreiben Einwurf meiner Meinung sinnvoll.. :)

Gruss Ela
 
Bad_Boy schrieb:
Das kommt darauf an, wenn eine Frist in einer Rechnung oder auch in den AGB eines Paiddienst genannt ist, tritt folgendes ein.



Früher musste man den Schuldner in Verzug setzen, das stimmt, ist aber bereits seit einigen Jahren geändert.
Es geht rein darum was das Gericht dazu sagt...denn laut diesem von mir in einigen Punkten zitierte Gerichtsurteil (was noch gar nicht so alt ist) wurde auch nach einer gütlichen Einigung und die daraus hervorgegangenen Beweise gefragt....
Magst recht haben, in der Beziehung hast du wohl mehr Ahnung..wie gesagt..ich wollte im Prinzip nur darauf hinweisen das diese von Bond geschickte Mahnung vor Gericht als Beweis nicht anerkannt wird

Gruss Ela
 
Ps: Achja, und wenn du zufällig mitliest , *Ironie an * lieber Webbi *Ironie aus*
dann lach dir mal ins Fäustchen solange du noch dazu in der Lage bist...denn....Du bist derjenige der vielen Usern Geld schuldet..und du wirst auch nicht durch einen anfänglichen Fehler geschont werden (da sei dir mal sicher).
Deine Dreistigkeit ist schon fast nicht mehr zu übertreffen.
Was meinst du eigentlich was das hier ist ? Ein Kindergarten ? Jeder ach so dumme kleine Junge macht mal grad ein Projekt, sammelt sich User (die vertrauensvoll darauf hoffen sich etwas Geld nebenher zu verdienen ) um die dann im wahrsten Sinne zu verarschen ?
tut mir Leid, aber deine Einstellung ist echt das letzte...
Wenn du in deinem realen Leben auch so bist ..na dann gute Nacht...

Ich hoffe und wünsche mir das jeder User deines ach so tollen Dienstes diesen Thread lesen wird und auch handeln wird!!!
Denn für so ein Verhalten wie du es an den Tag legst (und wenn es nur Schweigen ist) solltest du schon im übertragenen Sinne bluten . :evil:

Ela
 
schnubbel1 schrieb:
Es geht rein darum was das Gericht dazu sagt...denn laut diesem von mir in einigen Punkten zitierte Gerichtsurteil (was noch gar nicht so alt ist) wurde auch nach einer gütlichen Einigung und die daraus hervorgegangenen Beweise gefragt....
Magst recht haben, in der Beziehung hast du wohl mehr Ahnung..wie gesagt..ich wollte im Prinzip nur darauf hinweisen das diese von Bond geschickte Mahnung vor Gericht als Beweis nicht anerkannt wird

Gruss Ela

Nochmal, ;)

das sind zwei ganz verschiedene Sachen. Poste doch mal die Seite, woher du den link hast, da sollte das deutlich werden. Hier ging es wohl kaum um eine fällige Rechnung oder ähnliches, auf der ein Fälligkeitsdatum bzw. eine Zahlungsfrist vorhanden war. Bei einer Rechnung könnte man noch so argumentieren, es wäre ja möglich, dass die Rechnung nicht erhalten wurde.
Daher wird fast niemand direkt nach Fälligkeit einen MB schicken.

Aber ein Paidmailwebbi weiss auch so, welche Forderungen fällig werden, d.h. es ist kein Empfangsnachweis nötig. Daher ist die Forderung auch nach der Fälligkeit vollzugsfähig.

Aber egal.

Bond, du kannst selbstverständlich noch eine Mahnung mit Einwurfeinschreiben verschicken.

Ist gar nicht mehr so neu:
https://www.mahnung-online.de/mahnwesenneu.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Bad_Boy schrieb:
Nochmal, ;)

das sind zwei ganz verschiedene Sachen. Poste doch mal die Seite, woher du den link hast, da sollte das deutlich werden. Hier ging es wohl kaum um eine fällige Rechnung oder ähnliches, auf der ein Fälligkeitsdatum bzw. eine Zahlungsfrist vorhanden war. Bei einer Rechnung könnte man noch so argumentieren, es wäre ja möglich, dass die Rechnung nicht erhalten wurde.
Daher wird fast niemand direkt nach Fälligkeit einen MB schicken.

Aber ein Paidmailwebbi weiss auch so, welche Forderungen fällig werden, d.h. es ist kein Empfangsnachweis nötig. Daher ist die Forderung auch nach der Fälligkeit vollzugsfähig.

Aber egal.

Bond, du kannst selbstverständlich noch eine Mahnung mit Einwurfeinschreiben verschicken.

Ist gar nicht mehr so neu:
https://www.mahnung-online.de/mahnwesenneu.html
Und nochmal...sicher ging es da um eine bzw mehrere überfällige Rechnungen ..nämlich um Kindesunterhalt, was die Mutter wie im Zitat gelesen ist auch per einschreiben angemahnt hat nach Verzug der Zahlungen...also in dem Punkt so ziemlich dasselbe würde ich mal so sagen...und beim Unterhalt ist auch eine gewisse Zahlungsfrist vorhanden...
Ich bemühe mich ja das nochmal zu finden..hab irgendwie gegooglet, zig seiten durch..und leider gottes die seite geschlossen *schäm..aber wenn ich sie wiederfinde schmeiss ich den Link mal hier rein ;-)

Gruss Ela
 
wie auch immer..ja recht hast du ...der Paidmailwebmaster weiss auch so das er Geld an die User nach erreichen der Auszahlungsgrenze zu zahlen hat....

Sei es drum...ich wünsche dir , Bond, Erfolg und hoffe das es viele andere User von dem Mailer auch noch machen, damit der Betreffende merkt das so ein Verhalten nicht ungestraft bleibt

Gruss Ela
 
schnubbel1 schrieb:
wie auch immer..ja recht hast du ...der Paidmailwebmaster weiss auch so das er Geld an die User nach erreichen der Auszahlungsgrenze zu zahlen hat....

Sei es drum...ich wünsche dir , Bond, Erfolg und hoffe das es viele andere User von dem Mailer auch noch machen, damit der Betreffende merkt das so ein Verhalten nicht ungestraft bleibt

Gruss Ela

Vielen Dank !

Ich werde euch hier auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, was meine weiteren Schritte angeht :yes:
 
schnubbel1 schrieb:
Und nochmal...sicher ging es da um eine bzw mehrere überfällige Rechnungen ..nämlich um Kindesunterhalt, was die Mutter wie im Zitat gelesen ist auch per einschreiben angemahnt hat nach Verzug der Zahlungen...also in dem Punkt so ziemlich dasselbe würde ich mal so sagen...und beim Unterhalt ist auch eine gewisse Zahlungsfrist vorhanden...
Ich bemühe mich ja das nochmal zu finden..hab irgendwie gegooglet, zig seiten durch..und leider gottes die seite geschlossen *schäm..aber wenn ich sie wiederfinde schmeiss ich den Link mal hier rein ;-)

Gruss Ela

Ne, du kannst Unterhalt nicht mit Rechnungen in einen Topf werfen. ;)

Daher würde mich auch die Quelle interessieren, um was es denn bei der Forderung ging. Ich glaube fast, nicht um den normalen monatlichen Unterhalt, der bedarf nämlich meiner Meinung nach auch keiner Mahnung.
 
Bad_Boy schrieb:
Ne, du kannst Unterhalt nicht mit Rechnungen in einen Topf werfen. ;)

Daher würde mich auch die Quelle interessieren, um was es denn bei der Forderung ging. Ich glaube fast, nicht um den normalen monatlichen Unterhalt, der bedarf nämlich meiner Meinung nach auch keiner Mahnung.
https://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%209%20UF%20177-04.%85.pdf

bitte sehr..hab doch glatt vergessen das es sowas gibt..wo man schauen kann auf welchen Seiten man schon war *grinsel