Was ist mit Suneshine-Mail.de los? Wer hat aktuelle Infos?

Habt ihr Eure Refs nach dem Skriptwechsel schon wieder bekommen?


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+++ Update +++

Nachdem bis heute auf meine Zahlungserinnerung nicht reagiert wurde (oder sagen wir lieber, dass diese ignoriert wurde), war ich soeben bei der Post und habe die 1. Mahnung nach Dortmund versendet !

Somit befindet er sich spätestens seit heute in Verzug !

Habe eine Frist von 10 Tagen gesetzt. In dieser Zeit erwarte ich die Zahlung. Sollte diese unterbleiben, werde ich die 2. Mahnung versenden und dazu dann die Verzugsschäden in Rechnung stellen. :yes:

MfG Bond007
 
+++ Update +++

Mal kurz den neusten Stand der Dinge posten..... ;)

Die 1. Mahnung ging am 14.07.2006 raus. Bis zum heutigen 19.07.2006 ist keine Zahlung von Sunshine-Mail bei mir eingegangen. Bis zum 24.07.2006 habe ich ihm die Frist gesetz, zu zahlen.

Sollte bis zum 24.07.2006 keine Zahlung eingegangen sein, dann folgt am 25.07.2006 die 2. Mahnung und dann wirds ernst :yes:

Ich frage mich, ob ihm die Auszahlung, die ich von ihm zu bekommen habe, das alles wert ist? Denn ab der 2. Mahnung steigen die Kosten nun erheblich für ihn an (zumindest prozentual gesehen in Bezug auf die ausstehende Auszahlung).

Aber nun ja, warten wir es einfach ab.... :mrgreen:

MfG Bond007
 
Wenn er deine erste Mahnung nicht ernst nimmt, wird er das bei der Zweiten auch nicht machen.

Du kannst nach Ablauf der Frist auch gleich einen Mahnbescheid schicken, die Kosten belaufen sich auf 18 Euro, wenn du ihn selbst ausfüllst und zum Amtsgericht bringst.

Die Kosten muss er selbstverständlich übernehmen, du musst in Vorleistung treten. Einspruch wird er kaum einlegen, wenn die Forderung eindeutig ist.
 
Bad_Boy schrieb:
Wenn er deine erste Mahnung nicht ernst nimmt, wird er das bei der Zweiten auch nicht machen.

Das mag natürlich sein, ja. Aber zumindest kann ich ihm bei der 2. Mahnung eine Mahngebühr berechnen und auch die Portokosten für die 2. Mahnung berechnen. ;)

Du kannst nach Ablauf der Frist auch gleich einen Mahnbescheid schicken, die Kosten belaufen sich auf 18 Euro, wenn du ihn selbst ausfüllst und zum Amtsgericht bringst.

Die Kosten muss er selbstverständlich übernehmen, du musst in Vorleistung treten. Einspruch wird er kaum einlegen, wenn die Forderung eindeutig ist.

Ich gebe ihm auf jeden Fall mit der 2. Mahnung die letzte Chance, sein ignorantes Verhalten nochmals zu bedenken.......sollte dann eine Zahlung ausbleiben, dann werde ich umgehend den Mahnbescheid beim Amtsgericht abgeben, das ist Fakt ! :yes:

Ich weiss, dass ich in Vorleistung treten muss und dass ich die Kosten erstattet bekomme (die Forderung ist aus meiner Sicht eindeutig, habe in meinem Postfach die Email von Sunshine-Mail, welche belegt, dass ich eine AZ beantragt hatte).

Hast du eine gute Seite, auf der ich mir einen Mahnbescheid runterladen kann, Bad_Boy?
 
Mahnbescheid zum runterladen gibt es nicht, soweit ich weiß.

Den bekommst du in jedem besseren Schreibwarenhandel. Die Kosten für den Vordruck kannst du selbstverständlich auch als Nebenkosten aufführen, ausserdem Zinsen ab Fälligkeitsdatum, ;) wobei die eher nebensächlich sind.

Es gibt auch einige Online-"Anbieter", d.h. Anwälte, die den MB zustellen.
Das würde ich aber nicht machen, die Kosten verdoppeln sich ~ durch
das Anwaltshonorar. Und wenn tatsächlich nichts zu holen ist, er also ne
EV abgegeben hat, bleibst du darauf sitzen.
 
Bad_Boy schrieb:
Mahnbescheid zum runterladen gibt es nicht, soweit ich weiß.

Den bekommst du in jedem besseren Schreibwarenhandel. Die Kosten für den Vordruck kannst du selbstverständlich auch als Nebenkosten aufführen, ausserdem Zinsen ab Fälligkeitsdatum, ;) wobei die eher nebensächlich sind.

Es gibt auch einige Online-"Anbieter", d.h. Anwälte, die den MB zustellen.
Das würde ich aber nicht machen, die Kosten verdoppeln sich ~ durch
das Anwaltshonorar. Und wenn tatsächlich nichts zu holen ist, er also ne
EV abgegeben hat, bleibst du darauf sitzen.

Alles klar, danke dir für die Tipps.....

Werde den normalen Weg gehen und den Mahnbescheid, dann beim Amtsgericht abgeben. :yes:

Eine EV wird er wohl nicht abgeben, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn bei Rainbow-Mails (seinem 2. Paidmailer) zahlt er aus. Also muss da ja irgendwas an Moneten da sein ;)

MfG Bond007
 
Bond007 schrieb:
Eine EV wird er wohl nicht abgeben, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn bei Rainbow-Mails (seinem 2. Paidmailer) zahlt er aus. Also muss da ja irgendwas an Moneten da sein ;)

MfG Bond007

Eben, von daher gehe ich davon aus, dass er spätestens mit dem MB zahlen wird.

Vielleicht schon früher, er liest ja bestimmt mit. ;)
 
Bad_Boy schrieb:
Eben, von daher gehe ich davon aus, dass er spätestens mit dem MB zahlen wird.

Vielleicht schon früher, er liest ja bestimmt mit. ;)

Wie gesagt, verstehe auch nicht, wie man so stur sein kann und alles ignorieren kann..... :wall:

Er hat unzählige Emails von mir bekommen, unzählige PNs bei Klamm, von anderen Usern wurde er mehrfach auf diesen Thread aufmerksam gemacht, er wurde angerufen, ich habe ihn nun 2 Mal per Post angeschrieben.......ich denke, dass irgendwann einmal dann Schluss sein sollte mit "Lustig" ! :yes:
 
Na ja, wenn du das durchziehst und deine Kohle bekommst, werden sich vielleicht einige Leute anschliessen.
 
Bad_Boy schrieb:
Na ja, wenn du das durchziehst und deine Kohle bekommst, werden sich vielleicht einige Leute anschliessen.

Durchziehen werde ich das auf jeden Fall.....da kannst du dir sicher sein ! :yes:

Ob ich im Endeffekt das Geld bekommen werde, wird sich zeigen, aber so einfach lasse ich mich hier nicht an der Nase herumführen ! :naughty:

Sollte ich Erfolg haben, stehe ich dann jedem gerne mit meinem Rat zur Seite ;)
 
+++ Update +++

Am 14.07.2006 habe ich ja die 1. Mahnung per Einschreiben Rückschein an den Webmaster von Sunshine-Mail gesendet.

Für derartige Sendungen erhält man ja dann einen Einlieferungsbeleg/Quittung, auf welcher eine Sendungsnummer ist, mittels derer man verfolgen kann, wo sich die Sendung gerade befindet.

Als ich gerade mal nachgeschaut habe, wo denn meine Sendung so zur Zeit ist (Sendungsstatus), habe ich folgenden Vermerk vernommen :

Am 15.07.2006 konnte der Empfänger nicht angetroffen werden und wurde benachrichtigt. Die Sendung wird zur Abholung in der entsprechenden Filiale der Deutschen Post bereitgestellt.

Ich gehe mal davon aus, dass er meine Sendung wohl gekonnt ignorieren will und diese auch erst gar nicht bei der Poststelle abholen wird und dann behaupten wird, dass er eine Mahnung nie bekommen hat. Sehr raffiniert, aber nicht raffiniert genug :mrgreen:

Sollte bis zum 24.07.2006 keine Zahlung von ihm gekommen sein und auch das Einschreiben mit Rückschein von ihm verweigert worden sein, werde ich umgehend die 2. Mahnung per Postzustellung mit Zustellungsurkunde an ihn versenden. Wer nicht genau weiß, was das ist, hier ein paar Infos :

Die Zustellung durch Postzustellungsurkunde dürfte wohl die unbekannteste aller Zustellungsarten sein. Dies hängt wohl damit zusammen, dass diese Zustellungsart zunächst einmal ausschließlich Behörden, Gerichten und Gerichtsvollziehern vorbehalten ist, jedoch über § 132 BGB auch Privatpersonen zugänglich gemacht wird. Bei dieser Zustellungsart übersendet der Absender das zuzustellende Schriftstück an den Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück nach den §§ 132 BGB, 192ff. ZPO an den Empfänger zuzustellen.

Der Gerichtsvollzieher fertigt bei Erhalt der Sendung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an und tütet diese Kopie in einen eigenen Briefumschlag ein. Das Original verbindet der Gerichtsvollzieher dauerhaft mit einer Zustellungsurkunde. Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein). Im Anschluss trägt der Gerichtsvollzieher auf der mit dem Original verbundenen Zustellungsurkunde u.a. das genaue Datum, Uhrzeit und Ort der Zustellung sowie die Person des Empfängers ein und übersendet die Zustellungsurkunde nebst verbundenem Original nunmehr zurück an den Absender. Mit diesem Verfahren kann der Gerichtsvollzieher jedoch auch die Deutsche Post beauftragen (vgl. §§ 193f. ZPO, 19, 21 GVGA), welche dann die Zustellung entsprechend vornimmt.

Die Zustellung einer Willenserklärung im vorstehend beschriebenen Verfahren darf als absolut sicher und zuverlässig geltend. Selbst bei fehlender Empfangseinrichtung kann der Gerichtsvollzieher das Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (vgl. § 180 ZPO) wirksam zustellen. Die für den Absender ausgefertigte Zustellungsurkunde (vgl. §§ 190ff. ZPO) ist im Prozess als öffentliche Urkunde (vgl. § 418 ZPO) zu behandeln und erbringt den Beweis ihrer Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit. Zugleich kann man den Inhalt der Erklärung beweisen, da eine Kopie des zuzustellenden Schreibens mit der Zustellungsurkunde fest verbunden ist.

Daraus ergibt sich folgendes Fazit :

Unter Berücksichtigung der ausgewerteten Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

Alle anderen Zustellungsarten weisen zum Teil erhebliche Beweisrisiken bezüglich des Zugangs auf (einfacher Brief, Einwurfeinschreiben, Telefax), haben lediglich eingeschränkte Beweiskraft bezüglich des Inhalts der Sendung (Übergabeeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein) oder sind nicht dauerhaft zum Beweis des Zugangs der Willenserklärung geeignet (Bote).

Es ist daher dringend zu empfehlen, rechtlich wichtige Willenserklärungen nach § 132 BGB über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Diese Methode ist die einzige Möglichkeit, den Zugang einer Willenserklärung beim Empfänger sicher, zuverlässig und dauerhaft beweisen zu können.

Soderle, dann warten wir also noch 4-5 Tage ab.......vielleicht tut sich ja noch etwas, falls nein steht hier mein nächster Schritt beschrieben !

MfG Bond007
 
Moin Bond,

bin (ehrlich gesagt) zu faul zum suchen - kannst du mal sagen was der Spaß kosten wird?
Hört sich ja schon dramatisch an :ugly:
 
Fleischschuld schrieb:
Moin Bond,

bin (ehrlich gesagt) zu faul zum suchen - kannst du mal sagen was der Spaß kosten wird?
Hört sich ja schon dramatisch an :ugly:

Ich gehe davon aus, dass du die Postzustellung meinst oder? ;)

Die kostet laut meiner Informationen zur Zeit 5,60 Euro.

Aber diese Kosten kann man dem Schuldner natürlich als erstattungsfähige Auslagen berechnen..... ;)

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
 
+++ Update +++

Soderle, gestern ist die Frist der 1. Mahnung abgelaufen. Eine Zahlung ist nicht eingegangen, wie zu erwarten war. :LOL:

Nun ja, als ich soeben meinen Briefkasten öffnete, entdeckte ich mein Einschreiben wieder, welches ich vor 2 Wochen an ihn versendet hatte. Er hat es also 2 Wochen lang nicht angenommen und es kam zu mir zurück.....das hatte ich auch erwartet :LOL:

Habe mir nun einige rechtliche Infos bezüglich solcher Verhaltensweisen eingeholt und gehe nun folgendermaßen vor :

Morgen werde ich die 2. Mahnung an ihn versenden per Einschreiben Einwurf. Diese Mahnung werde ich unter Zeugen verfassen und in einen an ihn adressierten Brief einkouvertieren.

Es ist wohl von der Rechtsprechung anerkannt, dass wenn der Gläubiger (also ich) 2 Versuche unternommen hat, den Schuldner per Einschreiben zu erreichen, dieser aber darauf nicht reagiert hat oder die Einschreiben nicht angenommen hat, die Mahnung als zugestellt angesehen bzw. anerkannt wird.

Sollte der Schuldner dann behaupten, er habe nichts bekommen, müßte er nachweisen, dass er innerhalb dieser Zeit, zu der diese beiden Einschreiben bei ihm eingingen oder zur Abholung bei der Post bereitlagen, nicht bei seiner aktuellen Adresse auffindbar war (also Urlaub z.B.). Ich denke, das dürfte ihm recht schwer fallen, denn wie schon erwähnt, ist er eigentlich so gut wie jeden Tag bei Klamm online !

Dann wollen wir morgen also den 2. Schritt einschlagen, der sich wie folgt nennt --> 2. Mahnung ! :mrgreen:

So long, Bond007
 
Ich finde es zwar gut, dass du so hartnäckig bist, meiner Meinung nach ist aber deine Vorgehensweise noch zu "lieb". Wie schon einmal gesagt, du könntest ihm auch gleich einen Mahnbescheid schicken.

Die Dinger werden zwar auch von der Post durchs Amtsgericht verschickt, gelten aber mit Einwurf als zugestellt. ;)

Und dann muss er reagieren.
 
Bad_Boy schrieb:
Ich finde es zwar gut, dass du so hartnäckig bist, meiner Meinung nach ist aber deine Vorgehensweise noch zu "lieb". Wie schon einmal gesagt, du könntest ihm auch gleich einen Mahnbescheid schicken.

Die Dinger werden zwar auch von der Post durchs Amtsgericht verschickt, gelten aber mit Einwurf als zugestellt. ;)

Und dann muss er reagieren.

Diesen Weg könnte man auch sofort gehen, da gebe ich dir recht, Bad_Boy.

Da gibt es aus meiner Sicht aber nur folgendes Problem :

Um den Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen und um ihn die Verzugszinsen und Aufwendungen zu berechnen, muss er sich im Verzug befinden gem. § 286 BGB. Durch die 1. Mahnung habe ich ihn in Verzug gesetzt.

Wenn er aber nun behauptet, dass er von mir noch nie eine Mahnung bekommen hat (er hat ja das Einschreiben verweigert), dann gilt die Mahnung wohl als nicht zugestellt und somit würde er sich dann auch nicht im Verzug befinden und ich könnte ihm keine Verzugszinsen berechnen und könnte auch kein Mahnverfahren gegen ihn einleiten.

Wie jedoch schon oben erwähnt, werden 2 Einschreiben, die versendet wurden, von der Rechtsprechung wohl als sicher zugestellt anerkannt, egal ob der Schuldner die beiden Einschreiben angenommen und gelesen hat oder nicht.........somit befindet er sich mit dem Versand der 2. Mahnung (aus meiner Sicht) sicher im Verzug gem. § 286 BGB und ich habe eine sichere Grundlage bezüglich des dann folgenden Mahnbescheids. ;)

Hoffe, das kam einigermaßen verständlich rüber :mrgreen:
 
Ne, das war mal so. Seit einiger Zeit gerät man nach Fälligkeit automatisch in Verzug.

Zahlungsverzug: 30-Tage-Regelung

Bisher konnte man im Normalfall eine Rechnung liegen lassen und erst nach Erhalt der ersten Mahnung bezahlen. Nunmehr tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch Verzug ein. Eine Mahnung ist entbehrlich, vielmehr kann der Gläubiger neben der Zahlung auch noch Zinsen verlangen. Dies gilt für den Verbraucher nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen wurde.

Dazu wurde auch der zu entrichtende Zinssatz stark erhöht: Er liegt 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank.

Quelle: https://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/falle/recht_verzug.php


.....Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, tritt ab dem auf den Fälligkeitstermin folgenden Tag Zahlungsverzug ein. Im Prinzip ist der Rechnungsbetrag nach 30 Tagen ab Rechnungseingang bzw. - falls keine Rechnung vorliegt - ab dem Datum des Wareneingangs bzw. des Bezugs der Dienstleistungen fällig. Sämtliche Vereinbarungen über den Zahlungstermin unterliegen jedoch den in dieser Richtlinie festgesetzten Mindestanforderungen. Eine Missachtung derselben stellt einen offenen Rechtsmissbrauch dar. Bei spezifischen Vertragsformen, die durch das nationale Recht geregelt werden, kann das Zahlungsziel bis zu 60 Tagen betragen......

Quelle: https://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24197.htm

Die zweite Quelle ist übrigens für alle Dienste mit 3 Monate Auszahlungszeit interessant. ;)

Die Diskussion hatten wir mal im alten Forum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bad_Boy schrieb:
Ne, das war mal so. Seit einiger Zeit gerät man nach Fälligkeit automatisch in Verzug.

Hmmmmm......wie es genau in der Praxis aussieht bzw. wie das alles von der Rechtsprechung in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. Kenne mich nur mit der Theorie sehr gut aus......;)

Aber irgendwie muss ich dir da schon zustimmen. Eigentlich sollte ich gleich den Schritt des Mahnverfahrens wählen :yes:

Hast mich überredet :mrgreen:

Ok, dann kleine Planänderung, der nun folgende Schritt sieht also morgen folgendermaßen aus ---> Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ! :yes:

P.S. : Das entsprechende Dokument habe ich mir letzte Woche auch schon in weiser Voraussicht besorgt :LOL:
 
Ich habe das auch noch so in der Schule gelernt, wie du das geschrieben hast, hat sich aber inzwischen geändert, schon vor ein paar Jahren.
 
soderle...hab mal ein Gerichtsurteil rausgesucht..da gehts zwar um Unterhalt...aber von der Art der Rechtssprechung ist es genau dieser Fall :

Zitat aus dem Gerichtsurteil :
...und die Klage im übrigen abgewiesen. Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt,
..........könne ein Verzug nicht, insbesondere nicht auf Grund des vorgelegten Schreibens von....festgestellt werden. Insoweit habe die Klägerin den Zugang dieses Schreibens nicht beweisen können, weder sei erkennbar, dass der Beklagte den Erhalt des Schreibens quittiert, noch das ihn ein Benachrichtigungsschreiben der Post erreicht habe...

zu Lasten der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin kann jedenfalls auf Grund des Bestreitens des Beklagten nicht von einem Zugang dieses Schreibens ausgegangen werden.Die Beweislast für den ordnungsgemässen Zugang trägt derjenige, der sich auf den Zugang beruft...Unabhängig von der mangelden Substanziierung ihres Vorbringens hat die Klägerin für ihre Zugangsbehauptung aber keinen Beweis angeboten.....
Da dem Beklagten dieses Schreiben nicht ausgehändigt oder in seinen Briefkasten eingeworfen worden ist, und er den für ihn hinterlegten Brief nicht bei der Post abgeholt hat, ist dasSchreiben nicht in seinen Machtbereich gelangt......

Der Zugang ist insbesondere nicht dadurch erfüllt, dass dem Beklagten - was diese wohl im Übrigen bestreiten will, ein Benachrichtigungsschein in seinen Briefkasten durch den Postzusteller eingeworfen worde ist. Nach §130 BGB trägt der 'Erklärende grundsätzlich das Risiko des Eintreffens der Erklärung beim Adressaten , weshalb es zu seinen Lasten geht, wenn die Erklärung den Adressaten nicht oder nicht rechtzeitig erreicht . Das Transportrisiko und damit auch die Auswahl der Transportmitter trägt der Erklärende.

Fazit : Die Darlegungs und Beweisproblematik hinsichtlich des Zugangs hätte die Klägerein möglicherweise vermeiden können, in dem für die Ermittlung die Form eines so genannten Einwurfeinschreibens gewählt hätte .

Gruss Ela