Ware gekauft,aber karton war leer

Das möchte ich aber mal ganz stark bezweifeln. eBay tut sowieso schon nicht so besonders viel für seine Kunden und rein rechtlich gesehen darf man ja auch leere Kartons verkaufen. Hindert einen niemand dran.

Wer nicht aufpasst und die Auktionsbeschreibung nicht richtig liest ist immer noch selber Schuld.

ja die fälle die ich aus dem tv kenne die waren halt so aufgebaut, dass der text wohl in der auktion drinne stand aber für einen schnellen käufer kaum zu sehen ist.

ihr kennt ja sicherlich die auktionen wo ne gigantische menge an text bei steht. bei dem text handelt es sich meist noch nicht einmal um infos zu dem artikel selber sondern eher um text zu den allgemeinen sachen des verkäufers und seiner auktionen.

klar darf man auch "nur" die verpackung verkaufen. ich kan mir gut vorstellen, dass es sammler gibt di bestimmte verpackung kaufen würden, dennoch treiben bzw. trieben viele verkäufer auch schabernack und meinen sie könnten so eine grau zone ausnutzen.

@thread starter... hast du vielleicht noch den link zur auktion?

jedenfalls wenn der verkäufer nun meint er habe alles sach gemäß verschickt ist jetzt wohl der nächste schritt kontakt mit dem liefer service herzustellen. ggf. von beider seiten aus!

wie ar das packert dnn verpackt? wurde vielleicht nur der original karton verschickt sodass ein jeder sehen konnte worum es sich handelt? ich finde es ziemlich unwahrscheinlich, dass da ein normal verpacktes paket geöffnet, entleert und zugestelt wird aber sachen gibbet, die gibbet garnicht:-?
 
Sowas passiert schon mal.....
Haben bei ner Neueröffnung Camcorder bekommen, Karton war zu, allerdings fehlten welche....

Allerdings würd ich bei Ebay sagen, dass das wohl eher in Richtung Leerer Karton verschickt geht....
 
Rechtlich gesehen ist das natürlich eine denkbar schlechte Situation, denn ich glaube kaum, daß das Paket im Beisein des Zustellers geöffnet wurde... Wenn ja könnte der bezeugen, daß das Paket bei der Übergabe schon leer war.
Dafür braucht man keinen Postboten, da reicht auch die eigene Frau, Freundin, Kind, Nachbar oder sonstwer als Zeuge, wenn er/sie beim Öffnen dabei war.

Wenn es ein Paket war, dann ist das Gewicht gespeichert. Wenn es also etwas war, was ein merkliches Gewicht hatte, dann kommt man darüber schon mal weiter.

Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Problem, nämlich bei einem Versandhandel mehrere Hardwarekomponenten bestellt, und 2 RAM-Bausteine standen zwar auf dem Lieferschein, waren aber nicht im Paket...
Dann hätte der Lieferant vor einem Richter beweisen müssen, dass der Kunde die Ware erhalten hat. Ein Lieferschein reicht da nicht. Ein zugestelltes Paket macht es schon schwieriger, aber nicht unmöglich, so einen Fall zu gewinnen.

Ihm wurde gesagt, daß er das Paket in Anwesenheit des Zustellers hätte öffnen und die Sendung auf Vollständigkeit kontrollieren müssen.
Klar, ein Lieferant erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Was hat denn ein Anwalt dazu gesagt?

Ansonsten steht halt Aussage gegen Aussage.
Stimmt, und ein Richter würdigt beide Aussagen und fällt ein Urteil. Und im Zivilrecht gibt es kein "Im Zweifel für den Angeklagten". Der Versender muss beweisen, dass die Ware angekommen ist (wenn der Lieferant gewerblich ist), oder, dass er die Ware abgeschickt hat (wenn es ein Privatverkäufer ist).

Ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware nicht im Paket war, das Paket aber unbeschädigt und ungeöffnet angekommen ist, ein Diebstahl bei Hermes also ausscheidet. Weiter würde ich den Verkäufer auffordern, ein Erklärung dafür zu liefern und schon mal einen Beweis zu sichern, dass er die Ware auch in das Paket gepackt hat. Das würde er im Zweifel vor einem Gericht brauchen.

Evtl. lässt er sich dadurch schon einschüchtern und ihm fällt plötzlich auf, dass die Sache ja noch zu Hause steht. Ist mir alles schon passiert.

Marty
 
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Dann hätte der Lieferant vor einem Richter beweisen müssen, dass der Kunde die Ware erhalten hat. Ein Lieferschein reicht da nicht. Ein zugestelltes Paket macht es schon schwieriger, aber nicht unmöglich, so einen Fall zu gewinnen.
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Nein, er muss wohl nur beweisen bzw. glaubhaft versichern das er die Ware abgeschickt hat. ;)

Ich kann jetzt leider nicht genau sagen wo er sich erkundigt hatte. Ob Anwalt oder sonstwo. Aber er meinte das er beweisen müsse, daß das entsprechende Teil nicht dabei war. Am einfachsten wäre das durch öffnen im Beisein des Boten zu gewesen und dieser muss auch wohl warten und evtl. Unstimmigkeiten quittieren.

Das Problem ist wohl auch, daß auf dem Transportweg auch mal was verschwinden kann. Am Ende gibst du eine eidesstattliche Erklärung ab das die Sendung unvollständig ankam und der Lieferant eine das alles versandt wurde und dann bleibt dir eigentlich nur Anzeige gg. Unbekannt...

So hatte er es mir zumindest erklärt.

Und ich finde es in sofern nachvollziehbar, als das es ansonsten wohl schon eine Art Volkssport wäre...

Gruß Aru
 
Ich sag ja: Welcome to the World of Ebay...

ehrlich, verkaufen Ebay OK...

Kaufen: lass die Finger davon: denn die meisten Betrüger hoffen darauf(da I-Net Gesetz, noch wie Wilder Westen), dass sich das ganze im Sande verläuft(was meist auch passiert, da man kein Geld für nen gescheiten Anwalt hat)
(Anerkannte Shops mal davon abgesehen)

Abgesehen davon, gibt es den ganzen Kram mal auch in der Nähe(unter Umständen nen bischen teurer(2-5 Euro), aber dann hast nen persönlichen Ansprechpartner.

Ich kaufe(wenn überhaupt), nur bei Amazon, ansonsten lieber beim Laden um die Ecke(sofern er das hat, was ich will)...
 
Nein, er muss wohl nur beweisen bzw. glaubhaft versichern das er die Ware abgeschickt hat. ;)
Meine Antwort bezog sich auf einem Fall mit einem Versandhandel, also gewerblichem Verkäufer. Möchtest Du deine Korrektur noch einmal überdenken?

Aber er meinte das er beweisen müsse, daß das entsprechende Teil nicht dabei war. Am einfachsten wäre das durch öffnen im Beisein des Boten zu gewesen und dieser muss auch wohl warten und evtl. Unstimmigkeiten quittieren.
Erstens muss in einem Zivilprozess niemand etwas beweisen, es reicht das "glaubhaft machen", der Richter muss nur das Richtige glauben und zweitens wird mein Postbote mir was husten, wenn ich den demnächst ins Wohnzimmer bitte, weil ich erstmal die zehn Pakete, die er gerade gebracht hat, auspacken will und auf Vollständigkeit überprüfen will. Dazu ist er nicht verpflichtet.

Marty
 
Meine Antwort bezog sich auf einem Fall mit einem Versandhandel, also gewerblichem Verkäufer. Möchtest Du deine Korrektur noch einmal überdenken?
Kein Verkäufer, ob gewerblich oder privat, kann beweisen das eine Sendung vollständig beim Kunden angekommen ist... wie auch?

Erstens muss in einem Zivilprozess niemand etwas beweisen, es reicht das "glaubhaft machen", der Richter muss nur das Richtige glauben
Joa... jetzt hast du auf der einen Seite den Versandhandel, der dir eine ausgefüllte und unterschriebene Packliste und sogar noch einen, von einem anderen Mitarbeiter unterschriebenen, Kontrollzettel vorlegt und auf der anderen Seite die Aussage des Empfängers der das Paket alleine oder allenfalls im Beisein eines Freundes geöffnet hat...


und zweitens wird mein Postbote mir was husten, wenn ich den demnächst ins Wohnzimmer bitte, weil ich erstmal die zehn Pakete, die er gerade gebracht hat, auspacken will und auf Vollständigkeit überprüfen will. Dazu ist er nicht verpflichtet.
Ich weiss jetzt nicht wie das bei privat und Post ist... Aber wenn wir auf der Arbeit (hab' auch mit Versand und Wareneingang zu tun) Kuriersendungen, egal ob DHL, UPS,..., entgegennehmen wird die solange der Fahrer noch da ist auf Transportschäden und Vollständigkeit geprüft. Und solange fahren die auch nicht vom Hof. Immerhin unterschreiben wir ja, daß wir die Ware vollständig und ohne Schäden bekommen haben...

Gruß Aru
 
Kein Verkäufer, ob gewerblich oder privat, kann beweisen das eine Sendung vollständig beim Kunden angekommen ist... wie auch?
Das weiß ich nicht, Fakt ist aber, dass ein gewerblicher Verkäufer seinen Teil des Vertrages erst dann erfüllt hat, wenn die Ware unbeschadet beim Käufer angekommen ist. Siehst Du das anders?

Ich weiss jetzt nicht wie das bei privat und Post ist...
Frag doch mal Deinen Postboten (oder den Menschen von Hermes, GLS, UPS), wie er das sieht.

Aber wenn wir auf der Arbeit (hab' auch mit Versand und Wareneingang zu tun) Kuriersendungen, egal ob DHL, UPS,..., entgegennehmen wird die solange der Fahrer noch da ist auf Transportschäden und Vollständigkeit geprüft.
Auf Transportschäden prüfen (äusserlich) ist ja auch was anders als auspacken und auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit prüfen.

Ich glaube nicht, dass ein Kurierfahrer dabeibleibt, wenn ihr anfangt, die Pakete zu öffnen, bevor ihr unterschrieben habt. Ohne Unterschrift macht ihr sicher kein Paket auf. Was soll der denn machen, wenn ihr das öffnet und dann nicht unterschreibt, weil was fehlt oder weil es euch nicht gefällt?

Marty
 
Ich glaube nicht, dass ein Kurierfahrer dabeibleibt, wenn ihr anfangt, die Pakete zu öffnen, bevor ihr unterschrieben habt. Ohne Unterschrift macht ihr sicher kein Paket auf. Was soll der denn machen, wenn ihr das öffnet und dann nicht unterschreibt, weil was fehlt oder weil es euch nicht gefällt?

Glaub ich allerdings auch. Der Postbote würde mir nen Vogel zeigen wenn ich das machen würde. Ganz abgesehen davon, dass man es nicht immer im Beisein des Paketdienstes öffnen KANN. Es ist ja teilweise noch nach wie vor Sitte das Paket bei einem Nachbarn abzugeben und wie bitteschön soll ich dann das Paket im Beisein des Paketdienstes öffnen?
Was bestätigt man mit der Unterschrift beim Paketdienst eigentlich? Dass man das PAKET erhalten hat oder dass man die WARE erhalten hat?
 
Denke es bestätigt nur dass das Paket erhalten wurde und gilt als Bestätigung für den Kunden (Unternehmen) an die Post (Anbieter).
Über die Waren sagt das garnichts aus - sonst müsste die Post ja Haftung dafür übernehmen, was da so alles versendet wird. Das machen die sicher nicht!
 
Weiss nicht, aber sowas halt ich für eher unwahrscheinlich ^^

Es gab doch mal die Masche auf eBay z.B., das einem nur das verkauft ist, was auf dem abgebildetem Auktionsbild zu sehen ist. Und wenn das dann halt nur ein Karton war (und auch sonst in der Artikellbeschreibung nicht erwähnt ist, das darin ein Produkt enthalten ist), hat man halt auch nur einen leeren Karton bekommen...

bei ebay muß man sowiso immer sehr genau lesen was verkauft wird!
als die PS3 neu raus gekommen ist haben leute ein POSTER von der PS3 versteiger und die daten der PS3 dazu geschrieben.
Einige haben nicht richtig gelesen und dachten es handelt sich um die konsole und nicht um ein poster und haben über 300€ fürs poster bezahl!
 
Ihr unterschreibt, dass das Paket an euch ausgeliefert wurde. Fals am Paket von außen sichtbar ist, dass irgendetwas beschädigt ist muss der Zusteller diese dem Kunden , wenn er möchte auch schriftlich, umgehend bestätigen.
Der Zusteller muss nicht warten , bis das Paket geöffnet wurde, außer wenn schon von außen schon erkennbar ist das eventuell Schäden vorhanden sind.
Unparteiische Zeugen , egal wer sind vor Gericht am glaubwürdigsten.
 
Denke es bestätigt nur dass das Paket erhalten wurde und gilt als Bestätigung für den Kunden (Unternehmen) an die Post (Anbieter).
Genau. Die Post hat ja mit der eigentlichen Ware nichts zu tun. Die haben nur den Auftrag das Paket, den Brief oder was auch immer von A nach B zu bringen. Was drin ist, ist denen erstmal egal.

Wenn etwas nicht richtig verpackt ist und schon beim kleinsten Stoß zu Bruch geht, dann ist das ebenfalls die Schuld des Absenders.
 
Was bestätigt man mit der Unterschrift beim Paketdienst eigentlich? Dass man das PAKET erhalten hat oder dass man die WARE erhalten hat?

Als Privatperson bestätigst Du den Empfang des Pakets. Als Gewerbetreibender zusätzlich die äusserliche Unversehrtheit.

Zu dem Thema mit dem Nachbarn: Ich würde kein Paket für einen Nachbarn annehmen, es sei denn, der Nachbar hat mich vorher dazu beauftragt.

Wenn man für den Nachbarn ein Paket annimmt und die Ware ist nachher defekt, dann ist man erstmal in der Beweispflicht, dass man selber die Sache nicht zerstört hat.

Marty
 
Wenn man für den Nachbarn ein Paket annimmt und die Ware ist nachher defekt, dann ist man erstmal in der Beweispflicht, dass man selber die Sache nicht zerstört hat.

Marty

Gilt nicht in Deutschland die Unschuldsvermutung?
Wenn dich der Nachbar anzeigt bzw. vor Gericht geht muss er doch beweisen, bei zu wenigen Beweisen gilt die Unschuldsvermutung -> Freispruch.
 
Gilt nicht in Deutschland die Unschuldsvermutung?
Wenn dich der Nachbar anzeigt bzw. vor Gericht geht muss er doch beweisen, bei zu wenigen Beweisen gilt die Unschuldsvermutung -> Freispruch.

wie Marty ein paar Posts vorher geschrieben hat: Unschuldsvermutung gehört zum Strafrecht - beim Zivilrecht gibt es sie in der Form nicht, allerdings liegt die Beweislast beim Kläger

edit: zu wenige Beweise gibt es nicht, es reicht die plausiblere Story zu haben,
wenn man unschuldig ist dann kann man die wenigen Beweise auch sicher gut wiederlegen
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt beim Zivilrecht gilt die Beweislast ;)
Aber( Und hierbei meine ich den Fall von Marty) wie soll der Nachbar beweisen dass ich den Artikel raugenommen habe oder beschädigt habe(Annahme ich habe es nicht getan)?

Zitat Marty:
"Wenn man für den Nachbarn ein Paket annimmt und die Ware ist nachher defekt, dann ist man erstmal in der Beweispflicht, dass man selber die Sache nicht zerstört hat."

Daraufhin nannte ich die Unschuldsvermutung bzw. die Beweispflicht die aber der Ankläger hat i.d.F der Nachbar hat ;)
Natürlich sollte es nicht wörtlich genommen werden, sondern: Wenn der Ankläger keine Beweise hat wird er den Fall höchstwahrseinlich auch nicht gewinnen.
Beweise die einen entlasten sind natürlich von Vorteil :mrgreen:
 
Wenn der Ankläger keine Beweise hat wird er den Fall höchstwahrseinlich auch nicht gewinnen.

Naja ich käme nicht auf die Idee nen Prozess anzuzetteln wenn ich rein garnix in der Hand hätte


aber an irgend ner Stelle findet man ja oft doch noch was und wenn es der Postbote war der sich erinnert das 20 Kilo auf die Bandscheiben gedrückt haben ;)
 
Naja ich käme nicht auf die Idee nen Prozess anzuzetteln wenn ich rein garnix in der Hand hätte

Ja ist klar ;)
Nur objektiv gesehn ist er der erste der einen Beweis liefern müsste ;)

Zum leeren Karton, da gab es oft Urteile wo einmal der Versender und das andere mal der Empfänger recht hatte.
Da ist es Empfehlenswert mal beim Versender immer nachzufragen z.b bei der Österreichischen Post wird meisten immer angegeben wieviel das Paket wiegt was sehr hilfreich ist.
Außerdem kann man den Postboten auch befragen vll. erinnert er sich daran, nützlich wenn das Paket schwer sein sollte und er bestätigen kann das es deutlich leichter war...
Natürlich sind Zeugen auch von Vorteil, sei es die Mutter,Frau/Mann, Bekannter etc.
Was auch ganz nützlich sein kann, wie schon von anderen erwähnt, das öffnen des Paketes zu Filmen oder es im Beisein des Zustellers öffnen und wenn da nichts drinnen ist das Paket nicht annehmen ;)

Wenn es dennoch passieren sollte, einfach einen Anwalt kontaktieren die helfen gerne weiter ;)
 
Stimmt beim Zivilrecht gilt die Beweislast ;)
Aber( Und hierbei meine ich den Fall von Marty) wie soll der Nachbar beweisen dass ich den Artikel raugenommen habe oder beschädigt habe(Annahme ich habe es nicht getan)?
Es geht um das beschädigen. Ich habe etwas bestellt, der Lieferant hat ein Paket geschickt, der Transporteur hat transportiert. Der Nachbar nimmt an. Ich bekomme das Paket und der Inhalt ist zerstört.

Argumente für den Richter:
Der Lieferant verweist auf den Transporteur. Der Lieferant hat eine Bescheinigung über den Versand und eine Bestätigung vom Transporteur über die Ablieferung.

Der Transporteur hat eine Unterschrift vom Nachbarn, dass das Paket äusserlich unbeschädigt war und legt dar, dass ein äusserlich unbeschädigtes Paket wohl kaum eine zerstörte Ware enthalten kann, wenn diese vernünftig verpackt war. Er verweist damit auch wieder auf den Lieferanten.

Der Besteller hat eine zerstörte Ware.

Und was hat der Nachbar? Ausser seiner Aussage "Ich wars nicht"?

Der Besteller hat gegen den Verkäufer (sofern gewerblich) einen Erfüllungsanspruch, er muss sich gar nicht an den Nachbarn wenden. Er teilt dem Verkäufer mit, die Ware sei zerstört und der Verkäufer seiner vertraglichen Verpflichtung noch nicht nachgekommen. Der Lieferan wird erneut liefern und sich beim Nachbarn schadlos halten.

Daraufhin nannte ich die Unschuldsvermutung bzw. die Beweispflicht die aber der Ankläger hat i.d.F der Nachbar hat ;)
Es geht nicht um Beweise, es geht um Tatsachen und deren Schilderung. Vor einem Richter sagt der Verkäufer: "Ich verschicke tausende Pakete, die Ausfallquote ist nahe Null! Die Ware war ordnungsgemäss verpackt und der Transporteur hat eine Bestätigung vom Nachbarn, dass das Paket äusserlich unbeschädigt war!". Der Nachbar sagt "Ich wars aber nicht!".

Und dann entscheidet ein Richter.

Der Händler könnte alternativ auch den Transporteur in Regress nehmen, siehe https://www.shopbetreiber-blog.de/2...m-nachbarn-abgegeben-werden-und-verschwinden/

Einfacher dürfte ein Prozess allerdings gegen den Nachbarn sein, der wehrt sich nicht so lange.

Marty