Versandhausbestellungen auf falschen Namen (Quelle, Otto, etc...)

Also Minderjährig isser schon mal nicht.

So inzwischen hat er mit seiner Mutter gesprochen und sie versichert hoch und heilig alles zu bezahlen.

also hoffe das beste.

Aber wie nun 100%ig rechtlich aussieht weiss wohl leider keiner oder?
 
Also sie können schriftlich eine Abmachung treffen falls dies den neu hergestellten Hausfrieden nicht schadet. Insofern hätte er immer ein Dokument auf dem seine Mutter den Betrug zugibt falls sie dann doch mal nicht zahlt.
 
Aber wie nun 100%ig rechtlich aussieht weiss wohl leider keiner oder?

Wie was noch rechtlich aussieht? Die Mutter muss zahlen, der Sohn muss (eigentlich) nichts machen. Er täte gut daran tätig zu werden, um später nich längere Arbeit damit zu haben, Ansprüche abzuwehren.

Marty
 
Dein Freund sollte auf jeden Fall trotzdem in Erfahrung bringen wo die Mutter bestellt hat und die entsprechenden Firmen darüber informieren. Nur falls dann doch nicht gezahlt wird.

Cya Nightfire
 
Hallo,

mal genommen,

von nem Freund von mir, die Mutter, bestellt online auf seinen Namen bei Versandhäusern (Otter, Quelle etc...) auf Rechnung und zahlt diese nicht und fängt Rechnungen, Mahnungen etc. ab. (Email Adresse der Mutter zb. und Post kann ja auch leicht abgefangen werden....)

Wie sieht das rechtlich aus? Wenn es wirklich so ist, dass die Mutter auf seinen Namen bestellt und nicht zahlt, kann der Freund von mir, zur Kasse gegebeten werden?

Die Versandhäuser werden ganz normal Mahnungen verschicken, die Forderung wird an Inkasso-Büros weitergegeben, wenn keine Reaktion erfolgt. Dann geht die ganze Geschichte an einen Rechtsanwalt, der wird dann früher oder später einen Mahnbescheid beantragen und anschließend wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. Dann hat das jeweilige Versandhaus 30 Jahre Zeit, die Forderung inklusive Zinsen einzutreiben.
Weil die Bestellungen auf den Namen des Sohnes laufen, hat der natürlich auch die Vollstreckungsbescheide an der Backe. Für ihn heißt das dann, daß der Lohn gepfändet werden kann, das Konto kann gepfändet werden und im ungünstigsten Fall wird er die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) ablegen müssen.

Daß das Ganze strafrechtlich Betrug ist, ist hier ja schon geschrieben worden. Problem wird wohl sein, es zu beweisen. Wenn die Olle online bestellt hat, gibt es keine Unterschrift, die verglichen werden kann. Daß die Ware angekommen ist, wird wohl die Post anhand der Unterschrift beim Paketboten nachweisen können (Paket wurde ja von jemandem angenommen, der im Haushalt lebt und mit dem Empfänger verwandt ist). Da wird er wohl schwer wieder rauskommen.
 
Das ist absolut ne schwere Sache da wieder rauszukommen. Da hilft nur ne Anzeige wegen Betruges sonst nix.

Bei meinem Mann lief das mal so das jemand ganz fremdes auf seinen Namen betsellt und abgefangen hat. Da hiat nicht mal ne Anzeige gereicht. Letztes Jahr hatten wir es dann endlich abgezahlt um seine Schufa zu säubern.

Voll zum kotzen so etwas.
 
Die Versandhäuser werden ganz normal Mahnungen verschicken, die Forderung wird an Inkasso-Büros weitergegeben, wenn keine Reaktion erfolgt. Dann geht die ganze Geschichte an einen Rechtsanwalt, der wird dann früher oder später einen Mahnbescheid beantragen und anschließend wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. Dann hat das jeweilige Versandhaus 30 Jahre Zeit, die Forderung inklusive Zinsen einzutreiben.
Wenn der Sohn dem Mahnbescheid mal einfach wiederspricht (das passende Feld ankreuzen und zurückschicken), dann ist da nichts mit Vollstreckungsbescheid. Dann darf der Anwalt mal ganz locker vor einem Gericht klagen und dem Richter mal darlegen, warum denn das Versandhaus meint, von dem Sohn Geld zu bekommen.

Und als Beweise hat der Anwalt dann:
1. Eine Bestellung ohne Unterschrift, wo Name und Adresse des Sohnes draufsteht.
2. Eine Unterschrift auf einem Zettel eines Paketdienstes, die aber nicht vom Sohn stammt.

Der Sohn sagt nun, er habe nie was bestellt, nie was erhalten und er vermutet, seine Mutter habe das alles bestellt auf seinen Namen und abgefangen.

Und aus welchem Grund sollte ein Richter nun entscheiden, dass der Junge zahlen muss?

Marty
 
Und aus welchem Grund sollte ein Richter nun entscheiden, dass der Junge zahlen muss?

Marty

Weil er eben nur ein Junge ist, mit nix in der Hand :roll:
Lies mal den Beitrag über Dir.
Das ist leider keine Seltenheit.
Irgendeiner muß dafür aufkommen, warum nicht den nehmen, den ich eh schon an der Hand habe.
Eine Anzeige gegen die Mutter wäre das wichtigste!
 
Eine Anzeige gegen die Mutter wäre das wichtigste!


eben,. und zwar vom Geschädigten
und das ist nicht, so wirr das klingen mag, der Junge, sondern das Versandhaus

dieses muss nun gegen Unbekannt einen Strafantrag stellen, die Behörden würden dann beim Jungen anfangen zu ermitteln, würden rausbekommen, dass es die Mutter war und dieses im Rahmen der Strafverfolgung ans Versandhaus melden
dieses wiederum lässt dann, wahrscheinlich per Inkasso, die entsprechenden Beträge eintreiben
 
Naja er kann erst Anzeige erstatten wenn es Forderungen gegen ihn gibt, das macht es alles nicht einfacher, denn wenn die Mutter die gesamte Post abfängt :-? dann kommt er garnicht dahinter. Der Richter veruteilt bei sowas ja auch ohne den Beschuldigten. Das heißt der junge Mann hat vielleicht schon Einträge in der Schufa und weiß von nix :-?
Da wird immer schnell gehandelt. Und dann komm da mal hinter?
Du bekommst ja außer dem Urteil keine weitere Info. Der geht irgendwann in Arbeit und zack wird gepfändet.
 
Du bekommst ja außer dem Urteil keine weitere Info. Der geht irgendwann in Arbeit und zack wird gepfändet.


ich hoffe ja wohl doch, dass, wenn vom Mahngericht die erste Mahung kommt, die Mutter nicht ein gerichtliches Schreiben unterschlägt, das würde ihr noch weniger bekommen ...

und spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, würde der Junge es erfahren, denn nur mit ihm dürfte er sprechen, und dann käme es dazu, wozu es unweigerlich kommt

der Junge gibt an, dass er nichts bestelt hat, ihn die zugehörigen Schreiben nie erreicht haben und unterschreibt das
der Gerichtsvollzieher gibt das dann entweder ans Mahngericht oder an den Gläubiger ab, und dann kommen spätestens jetzt rechtliche Schritte

jedem, der ungesehen mit sich machen lässt, was die wollen, kann man da nur den Vogel zeigen

oder würdest du, wenn einer mit einer nicht berechtigten Forderung bei dir aufkreuzt, zahlen?
 
Ach Witti wer würde das bezahlen, aber mal ganz ehrlich, welcher Gerichtsvollzieher würde Dir Glauben schenken das deine eigene Mutter Dich übers Ohr gehauen hat? :roll:

Die Mahnungen wird sie auch abfangen, ganz so blöd ist sie ja auch nicht...
 
Ach Witti wer würde das bezahlen, aber mal ganz ehrlich, welcher Gerichtsvollzieher würde Dir Glauben schenken das deine eigene Mutter Dich übers Ohr gehauen hat? :roll:

Das geht dann vors Gericht und DAS entscheidet dann darüber. Wenn der Junge NIE irgendwo irgendwas unterschrieben hat, kann ihm auch niemand nachweisen, dass er die Sachen bestellt hat, geschweigedenn die bestellungen bzw. die ganzen Mahnungen erhalten hat.
Also mal hier nicht die ganze Zeit den Teufel an die Wand. Der Junge wird sicher nicht zahlen müssen, wenn er nichts unterschrieben hat... :roll:
 
Hi!

Also so etwas ähnliches habe ich mal gehabt.

Ein "guter Freund" hat auf meinem Namen bestellt und ich habe die Mahnungen bekommen.

Bin zu Polizei gegangen und habe eine Anzeige gemacht

Da ich aber nicht der einzige war und er auch noch gewerbsmäßigen Betrug gemacht hatte, wurde er eingelocht :LOL:

mfg
 
und spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, würde der Junge es erfahren, denn nur mit ihm dürfte er sprechen, und dann käme es dazu, wozu es unweigerlich kommt

der Junge gibt an, dass er nichts bestelt hat, ihn die zugehörigen Schreiben nie erreicht haben und unterschreibt das
der Gerichtsvollzieher gibt das dann entweder ans Mahngericht oder an den Gläubiger ab, und dann kommen spätestens jetzt rechtliche Schritte

Kannste knicken lochen abheften, denn wenn der Gerichtsvollzieher da is isses zu spät, so ist es im Falle meines Mannes gelaufen. Das Gante fand im Jahre 2002 statt (also die Bestellung auf seinen Namen) und im Jahre 2004 stand dann der Herr vom Gericht vor der Tür und sagte er solle zahlen. Da dachte ich ich krieg nen Kreis, für was hat mein Mann denn nen Bolerojäckchen für mehrere Hundert bestellt??

Also ab an die Polizei und sagen was Sache is. Und was war Sache??

Wir durften Zahlen, denn Fristen um dagegen vorzugehen waren nach der ersten Mahnung verstrichen, aber da er die nie erhalten hat konnte er ja nix tun.

Aber das interessiert die nen S*****dreck, die nehmen dann einfach den den sie an der Hand haben. Und der darf dann zahlen, oder hat nen Eintrag in der Schufa und muss irgendwann mit Zwangsvollstreckung rechnen. Kam der Kerl doch glatt auf die Idee zu sagen "Der PC ihrer Frau ist ja noch sehr neu, den werde ich dann mal mitnehmen" Glaub mir ich bin hochgegangen wie ne flasche Selter.

Im Endeffekt haben wir jeden Monat was gezahlt bis es endlich weg war und wir nen Antrag auf Schufabereinigung stellen konnten.

Schufa is übrigens ne gute Möglichkeit herauszufinden wo auf den eigenen Namen was bestellt wurde, habe mir ne Schufa für nen Mietvertrag holen müssen und feststellen können das meine Mutter auf meinen Namen bei Otto bestellt hat (ihr Glück das sie damals auch gezahlt hat)
Denn in der Schufa stehen normalerweise alle Versandhaus-Kundenkonten drin und auch alle Mobilfunkverträge, egal ob da Schulden drauf sind oder alles in Ordnung ist.

Naja irgendwann hat meine Mutter nicht mehr gezahlt, für Sachen die sie mir geschenkt hat und die daher an meine Adresse geliefert wurden. Das aber über ihr eigenes Kundenkonto, und nun dürft ihr 3 mal raten wer verklagt wurde und heute ein gerichtsurteil am A**** hat.

KORREKT: Ich darf jetzt für die Sachen bezahlen, denn wer lässt sich schon von seiner Mutter schriftlich geben das er was geschenkt bekommen hat??

Naja ich habe seitdem keinen Kontakt mehr zu dieser Frau, und ich glaube das ist auch gesünder für sie!!!

Also ich kann nur sagen, sofort reagieren, ohne Rücksicht auf verwandschaftsgrade, sonst is der arme Kerl echt arm dran.
 
Hallo

das gleiche hat die Mutter von meinem besten Freund auch gemacht. Ich kann nur sagen der hatte eine lauferrei aber am ende konnte die Mutter alles bezahlen und wurde wegen des Betruges Verurteilt hatte aber noch mal glück hat nur Bewährung bekommen.
 
Naja er kann erst Anzeige erstatten wenn es Forderungen gegen ihn gibt, das macht es alles nicht einfacher, denn wenn die Mutter die gesamte Post abfängt :-?
Der Mahnbescheid wird vom Amtsgericht kommen und MUSS persönlich zugestellt werden. Da kann die Mutter nichts abfangen.

Marty
 
Stimmt nich, der wird mit nem Datum bekritzelt in den Briefkasten gesteckt, kenn mich da leider zu gut aus (siehe oben).

Gerade nachgelesen in der ZPO. Das stimmt tatsächlich, der Mahnbescheid muss nicht persönlich übergeben werden. Kann der Schuldner allerdings glaubhaft versichern, den Mahnbescheid nicht bekommen zu haben, kann er beim Gericht die "Einsetzung in den vorigen Stand" beantragen, damit er nachträglich noch Widerspruch einlegen kann.

Marty
 
Gerade nachgelesen in der ZPO. Das stimmt tatsächlich, der Mahnbescheid muss nicht persönlich übergeben werden. Kann der Schuldner allerdings glaubhaft versichern, den Mahnbescheid nicht bekommen zu haben, kann er beim Gericht die "Einsetzung in den vorigen Stand" beantragen, damit er nachträglich noch Widerspruch einlegen kann.

Marty

Korrekt, aber spätestens dann muss er parallel ne Anzeuige machen. Denn ander kann er nicht "glaubhaft versichern" die Post nicht erhalten zu haben. Habe ich auch schon durch, zum Glück hat damals mein Hauswart dem Gericht "glaubhaft versichert" das die Hausbriefkästen sehr oft aufgebrochen werden bei uns, wodurch unser Brief nicht ankam.