Versandhausbestellungen auf falschen Namen (Quelle, Otto, etc...)

towercrew69

Well-known member
ID: 72752
L
4 Mai 2006
110
7
Hallo,

mal genommen,

von nem Freund von mir, die Mutter, bestellt online auf seinen Namen bei Versandhäusern (Otter, Quelle etc...) auf Rechnung und zahlt diese nicht und fängt Rechnungen, Mahnungen etc. ab. (Email Adresse der Mutter zb. und Post kann ja auch leicht abgefangen werden....)

Wie sieht das rechtlich aus? Wenn es wirklich so ist, dass die Mutter auf seinen Namen bestellt und nicht zahlt, kann der Freund von mir, zur Kasse gegebeten werden?
 
Er wird eine Anzeige gegen seine Mutter wegen Betruges stellen müssen. Die Polizei wird dann ermitteln und wenn er wirklich von der Sache nichts wusste, dann wird das Versandhaus ihm nichts können. Auf jedenfall keine einfache Sache...

Cya Nightfire
 
Klar kann er zur Kasse gebeten werden.
Er sollte ganz flink in die Puschen kommen und sich mit den Versandhäusern kurzschließen.
Wie ist er dahinter gekommen?
Was ist das für eine Mutter :roll:
 
Wie Nightfire schon geschrieben hat gehe ich auch davon aus das er Anzeige gegen seine Mutter stellen müsste damit er aus der Zahlung kommen kann, aber wenn es um meine Mutter gehen würde, würde ich lieber versuchen das irgendwie noch so zu klären, man weiß ja nun auch nicht wieso sie das gemacht hat, gibt ja Krankheiten wie Kaufsucht etc.
 
Aber wenn sie so doof war, ihre eigene e-mail-adresse anzugeben, wirst du deiner Mutter das einigermaßen gut nachweisen können, daß sie das hinter deinem Rücken gemacht hat. Bist du eigentlich noch minderjährig? Dann siehts ja nochmal wieder anders aus.
 
Wie soll er sich denn an die Versandhäuser wenden? Er hat keine Kundennr. und nix

Wenn es auf seinem Namen gelaufen ist benötigt er lediglich seinen Namen...logisch und sein Geburtsdatum, mit der Angabe der Anschrift ist dann alles an Informationen da was er benötigt.

@EDIT:
stimmt wintermute, wenn er minderjährig ist haftet er nicht, aber nur so lange wie er eben minderjährig ist. Wenn er das jetzt schon mal abklärt, dann hat es gute Chance ordentlich aus der Nummer raus zu kommen.
 
Aber wenn sie so doof war, ihre eigene e-mail-adresse anzugeben, wirst du deiner Mutter das einigermaßen gut nachweisen können, daß sie das hinter deinem Rücken gemacht hat. Bist du eigentlich noch minderjährig? Dann siehts ja nochmal wieder anders aus.


Nicht meine Mutter ;)


Meint ihr ne Mail an die Versandhäuser reicht und den Fall schildern? Problem ist, dass er nicht weiss welche Versandhäuser alle in Frage kommen. Nur eins steht bisher fest. Gibt es ne Möglichkeit das herauszufinden, wo er noch angemeldet sein könnte?
 
Nicht meine Mutter ;)


Meint ihr ne Mail an die Versandhäuser reicht und den Fall schildern? Problem ist, dass er nicht weiss welche Versandhäuser alle in Frage kommen. Nur eins steht bisher fest. Gibt es ne Möglichkeit das herauszufinden, wo er noch angemeldet sein könnte?

Also wenn ich in der Situation wäre würde ich einen Massenmail verfassen die alle seine Daten beinhaltet sowie seine Vermutung eindeutig schildert.
Diese Mail würde ich mit Empfangsbestätigung an jedes gängige Versandhaus schicken.
Und das mit der Polizei ist auch keine soo schlechte Idee.
Kann er vielleicht mal den Postboten abfangen?
Ich meine so sollte es doch möglich sein selbst die Post abzufangen oder so.
 
Mit welcher Begründung sollte das Versandhaus das können? Das Versandhaus müsste dann beweisen, dass er die Bestellung aufgegeben hat und die Ware auch erhalten hat. Wie sollte das gehen, wenn er selber nichts unterschrieben hat?

Marty

Tja das denken udn hoffen wir. So läuft das aber nicht!
Wir können nur hoffen das der junge Mann noch minderjährig ist, ansonsten kann er sehr wohl bezahlen.
Er muß nichts unterschreiben, reicht wenn einer aus der Familie es getan hat.

Unser Gerechtigkeitsempfinden ist das eine, wie es tatsächlich läuft etwas ganz anderes. :-?
 
Ich würd meiner Mutter mal ganz schön den Vogel zeigen, wenn die sowas machen würde...

Nicht nur, dass man die Miste bezahlen muss, man kriegt auch noch lauter Einträge bei der Schufa. Und dann viel Spaß beim Handy-Vertrag abschließen oder Ratenkauf, wenn man beispielsweise umziehen will und neue Möbel braucht. :-?
 
Das Versandhaus müsste dann beweisen, dass er die Bestellung aufgegeben hat und die Ware auch erhalten hat. Wie sollte das gehen, wenn er selber nichts unterschrieben hat?

Tja das denken udn hoffen wir. So läuft das aber nicht!


ne, eben genau so läuft es

das Versandhaus ist hier in der Beweispflicht, und muss nachweisen, dass er die Bestellung aufgegeben hat und dass er diese empfangen hat

kein Empfang durch ihn, keine Haftung seinerseits

das Versandhaus kann dann nur noch anhand des Namens / der Unterschrift versuchen, den Empfänger zu ermitteln und Schadensersatz gegen diesen zu richten ...
 
*gg* witti so sollte es laufen, so ist es nicht *ich schwöre*

Er wird derjenige sein der nachweisen muß das er nix davon weiß. :roll:
Oder das er die Bestellungen nicht gemacht hat. Die haben alle seine Daten....so einfach ist es dann nicht sich rausreden.
Schon weil die Anschrift die selbe ist.
Bei einer anderen Anschrift wäre es ein klacks.
 
*gg* witti so sollte es laufen, so ist es nicht *ich schwöre*

Er wird derjenige sein der nachweisen muß das er nix davon weiß. :roll:
Oder das er die Bestellungen nicht gemacht hat. Die haben alle seine Daten....so einfach ist es dann nicht sich rausreden.
Schon weil die Anschrift die selbe ist.
Bei einer anderen Anschrift wäre es ein klacks.


doch, ist es

wurde ja auch explizit im Fernseh drüber berichtet, weil eben die Betrügerbanden das gerne so machen

Bestellen auf Name und Rechnung von jemandem, der zB gerad ein Urlaub ist, die Lieferungen abfangen

da sind viele Urteile zu gesprochen, dass eben das Versandhaus, welches hier ja nun den vermeindlichen Besteller belangen will, den Nachweis erbringen muss, dass dieser die Ware erhalten hat ...

musst mal suchen im Akte oder bizz Archiv, war glaube ich bei beiden drin
 
Wir werden sehen.
Der Junge soll uns mal berichten ob er aus der Nummer raus kommt, ich glaube nicht, aber ich würde es ihm wünschen.
 
Beweise? ^^

Ich sehe das genau so wie witti. Es ist halt ien Unterschied wie es laufen soll und wie es läuft. Erzählen können dir die Versandhäuser viel.

Edit: Ich war viel zu langsam, sorry. :(
 
Tja das denken udn hoffen wir. So läuft das aber nicht!
Doch, genauso läuft das, wenn man sich nicht einschüchtern lässt. Ein Richter wird so und nicht anders entscheiden.

Er wird derjenige sein der nachweisen muß das er nix davon weiß. :roll:
Oder das er die Bestellungen nicht gemacht hat. Die haben alle seine Daten....so einfach ist es dann nicht sich rausreden.
Ich kenne z.B. Wittis Namen, Adresse (aus seinem Impressum), sein Geburtsdatum könnte ich aus seinem Klammprofil kennen etc...

Das bedeutet, wenn ich jetzt Waren auf Wittis Namen bestelle und bei ihm vor der Tür abfange, dann muss Witti die bezahlen, wenn er nicht beweisen kann, dass er nichts wusste (wie sollte er das können?)?

Cool, neue Geschäftsidee...

Marty
 
Naja ganz sooo einfach ist es nicht, hat es aber schon sehr häufig geben. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen, denkst mal an den Thread mit denen Problemen mit der Post da hatte ich das mal erzählt. Es hat viel Schweiß gekostet um das Paket und die Ware, die jemand anders entgegen genommen hat, nicht bezahlen zu müssen.

Aber am Ende hilft es alles nix, der junge Mann muß in die Puschen kommen.
Je mehr Zeit vergeht desto schwieriger wird es.