Vermieter vergrault Kunden

gamemammut

mammut
25 Mai 2007
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Hallo,

meine Schwester mietet einen kleinen Friseurladen in einem kleim Hof eines Malerbetriebes. Den hat Sie damals von der Mutter des Chefs des Malerbetriebes übernommen.
Nun hat der Maler (der auch Vermieter ist) seinem Azubi gekündigt. Da dieser sich das nicht gefallen lies gab das natürlich Ärger (Aufhebungsvertrag, Abfindung,...). Der Maler hat dann gleich noch (per Einschreiben) einen Brief an die gesamte Familie des Azubis geschickt und diesen Hausverbot erteilt. Die Familie ist aber schon seit Jahren Stammkunde bei meiner Schwester, diese dürfen nun das Grundstück nicht mehr betreten. Das das nicht so einfach geht weiß meine Schwester, der Maler hat auch schon öfters Ärger gemacht, was meiner Schwester auch an die Psyche geht. Wie würdet ihr euch Verhalten?

Sie würde gerne einen neuen Laden miete, das wäre aber eine hohe finanzielle Belastung für Sie, obwohl unsere Eltern Sie da auch unterstützen würden.
Kann der Vermieter einfach ohne triftigen Grund Leuten verbieten den Friseursalon zu betreten?
 
Dass der Vermieter hier leicht wider der Norm handelt, steht außer Frage, weiß nun auch nicht, wie es rechtlich aussieht, da er zwar Eigentümer des besagten ladens ist, aber das Hausrecht dem Mieter zusteht.

Ich würde in einem solchen Fall einen Anwalt dazu holen, um auch eine eventuelle Abmahung gegen den Vermieter wegen Geschäftsschädigung zu erwirken, am besten mit einer hohen Strafbewährung.
 
Kann deine Schwester nicht bei diesen speziellen Kunden Hausbesuche machen?
Ist denke ich der Weg des geringsten Widerstandes.
 
Kann deine Schwester nicht bei diesen speziellen Kunden Hausbesuche machen?

Dann kann sie den Laden auch gleich zumachen! :ugly:
Das macht am wenigsten Ärger und Stress!

Ich würde mal sagen, Ihr, bzw. deine Schwester müsste sich überlegen, ob man den gerichtlichen Weg geht, der lange lange dauern kann und sehr viel Kraft von einem verlangt, oder ob sie nicht einfach auszieht und dem ganzen Ärger aus dem Weg geht! Was zwar bestimmt mit Unkosten zutun hat, sie aber nicht über Jahre an diesen Vermieter denken muss.

Ich habe das selbe mit einer Hausverwaltung erlebt! Da war es auch leichter die Wohnung zu streichen und dann Good Bye zu sagen! AUf nimmer wieder sehen, als sich dann mit denen vor nem deutschen Gericht zu zancken, wo der Vermieter es dann einfach aussitzt und du ein Wrack wirst!
 
Der Vermieter hat den Laden vermietet und somit das Hausrecht an den Mieter übertragen, ein eingreifen seinerseits ist nicht zulässig.
Da sie sein Grundstück betreten müssen, um in ihren Laden zu kommen, ist es so, dass sie direkt und ohne Umwege in den Laden gehen müssen. Untersagen kann er der gesamten Familie das schon mal gar nicht, denn auch Hausverbot muss gut begründet werden, wenn es Geschäfte einschließt.
Bei der Sachlage ist ein Gespräch mit einem Anwalt immer ratsam.
Der muß ja nicht gleich eingeschaltet werden, aber so ein Beratungsgespräch sollte drin sein, dann ist man auf der sicheren Seite.

Der Mieter oder Eigentümer einer von ihm selbst bewohnten Wohnung kann ein Hausverbot aussprechen, ohne dass es eines besonderen Grundes bedarf. D.H., er kann nach Belieben bestimmen, wem er das Betreten der Räume gestatten will.
Quelle

Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen. Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673).
Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was nützen all die Tipps? Um wieviele Leute geht es, die Hausverbot haben? 2 oder 3? Da es hier um eine gewerbliche Nutzung geht und nicht um eine private kann der Vermieter dann einfach der Schwester Kündigen. Zumindest, wenn keine feste Laufzeit vereinbart wurde. 6 Monate später wird sie also gezwungen den neuen Laden zu suchen, egal ob sie genug gespart hat dafür oder nicht. Egal ob sie dann schon eine adäquate alternative hat oder nicht.

Also ich würde zumindest so lange die Hausbesuchlösung bevorzugen, bis ich eine neue Immobilie (passende Lage, finanzielle Rahmen, etc.) in Aussicht habe und dann halt auf mein Recht erst pochen.
 
Zum einen ist es, wie ich schon ein paar Mal schrieb:
Wenn man ein Recht auf etwas hat, warum soll man es sich nehmen lassen und den Schwanz einziehen?

zum anderen:
Es wurde schon geschrieben, dass man sich einen größeren Laden nicht leisten kann, sprich, die Finanzen des Ladens werden nicht die besten sein.
Kommt es nun also dazu, dass man einer handvoll Kunden sagen muss: "Sorry, aber ich kusche vor dem Vermieter, daher werde ich dich nicht mehr bedienen.", wird sich das rumsprechen, ein paar weitere Kunden werden dann vielleicht auch noch den Laden meiden, was dann zum Aus des Ladens führen kann.
Geht man daher also nun den Weg, und fordert sein Recht ein, notfalls auch mit Unterlassung und Strafbewährung, so kann der Vermieter zwar den Mietvertrag zum Laufzeitende kündigen, aber es bringt dann vielleicht sogar noch Pluspunkte bei den Kunden, die einem dann am neuen Standort treu bleiben, was den Neuanfang erleichtert, und es spricht sich vielleicht noch rum, was neue Kunden schafft.

Und zum Thema, Vermieter kündigt dann einfach:
Die meisten gewerblichen Mietverträge sind auf 5 Jahre Laufzeit ausgelegt, so dass der Vermieter hier schon Probleme haben wird, wegen der Kündigung. Solange also die Miete nie mit mehr als einer Rate im Verzug ist, kann der Vermieter dann erst zum Laufzeitende kündigen (ab 2 Mieten im Verzug kann er fristlos kündigen).

Alles in allem spricht hier also die Situation des Ladens dafür, sein Recht einzufordern.
 
Zum einen ist es, wie ich schon ein paar Mal schrieb:
Wenn man ein Recht auf etwas hat, warum soll man es sich nehmen lassen und den Schwanz einziehen?

Kennst du "Zurück in die Zukunft"? Marty nimmt ja jede Herausforderung an, weil er nicht als Schwächling angesehen werden wil. Und dadurch hat er nur Nachteile.

Ebenso ist das mit dem Recht haben. Ich würde immer auf mein Recht pochen, wenn mein Recht mir mehr Vor- wie Nachteile bringt. Aber nicht nur des Recht habens willen. Das ist kindisch. In diesem Fall wäre ich mir nicht so sicher was einem nun mehr bringt. Aber das kann auch nur die Person beurteilen, welche in der Situation ist.
 
Insgesamt handelt es sich um 6 Kunden.
Anwalt oder Gericht würde nur bedeuten das er Ihr noch mehr Steine in den Weg legt, was dann zur folge hat das sie immer wieder zum Anwalt müsste.

Kündigen würde er Ihr eher nicht, da ich nicht glaube das irgendjemand sonst den Laden in der Lage mieten würde.

Ich hoffe ganz stark das sie einen vergleichbaren Laden mit vergleichbarer nähe findet, den Sie neu anmieten kann.

Das mit den Hausbesuchen wäre noch zu überlegen. Sie sind zwar nur zu zweit, sie könnte aber Zeit dafür haben.
 
Wenn man ein Recht auf etwas hat, warum soll man es sich nehmen lassen und den Schwanz einziehen?

Schonmal Motorrad gefahren?
Wurde Dir dann mal die Vorfahrt genommen?
Hast Du Dir dann auch gesagt: "Ich habe Vorfahrt!"?

Die Frage ist doch, wer am längeren Hebel sitzt.

Und das dürfte in diesem Fall der Vermieter sein.

Mir würde aus der groben Beschreibung der Umstände genug einfallen, um den Laden zu ruinieren, wenn mir der Mieter mit nem Gerichtsbeschluss kommt.

Und dann bist Du wieder bei der Situation Motorrad und Vorfahrt.

Ruiniere ich mir mein komplettes Leben, oder denk ich mal kurz nach.

gruss kelle!
 
Hat Deine Schwester denn schonmal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht?
Ich denke, es liegt genauso im Interesse des Vermieters, dass der Salon läuft, damit er auch seine Miete bekommt. Könnte mir sehr gut vorstellen, dass das Hausverbot für die Malerlokalitäten ausgesprochen wurde - ihm kann es aber ja egal sein, dass sie den Friseursalon besuchen. Das sie dafür einmal über den Hof müssen, ist wohl verkraftbar.
 
Die Frage ist doch, wer am längeren Hebel sitzt.

Und das dürfte in diesem Fall der Vermieter sein.


Glaubst du das wirklich?
WArum müssen Mieter dann teilweise jahrelang auf eine Räumkung warten und sitzen am Ende auf Kosten im 5stelligen Bereich?
Ein Vermieter kann sich heutzutage nicht mehr zu weit aus dem Fenster lehnen, da die Gesetze in jeder Lebenslage meistens zum Kunden oder hier Mieter hingehend verbessert wurden, der Gegenseite Verkäufer / Vermieter immer mehr Auflagen gemacht werden.

Außerdem vergleichst du gerade allen Ernstes eine lebensgefährliche Lage mit einer eher eindeutigen Rechtslage?
Und wenn man denn wirklich so denken würde, dann dürfte man nie was machen .. damit kann also jeder mit dir machen, was er will?
Cool .. ich komme dann mal bei dir vorbei und räume deine Bude aus .. denn du machst ja nichts, könnte ja sein, dass ich ein Messer dabei habe :wall:
(genau so ein unsinniger Vergleich, wie deiner!)
 
Ein Vermieter kann sich heutzutage nicht mehr zu weit aus dem Fenster lehnen, da die Gesetze in jeder Lebenslage meistens zum Kunden oder hier Mieter hingehend verbessert wurden, der Gegenseite Verkäufer / Vermieter immer mehr Auflagen gemacht werden.

Wer redet denn hier von Gesetzen?

Der Hof wird von einem Malerbetrieb und nem Friseurladen gemeinsam genutzt.

Da kann man
- die Parkplatzsituation für die Friseurkunden beeinträchtigen
- sich länger hinziehende Reparaturarbeiten/Modernisierungen veranlassen
- in den zulässigen Grenzen Lärm- und Geruchsbelästigung intensivieren
- nen Hund in artgerechter Haltung, der alle Kunden anbellt, weil Wachhund
- nen Taubenschlag, wo die Scheiße runterfällt
...

Kannst Du sicherlich überall gegen klagen, ist Dein gutes Recht.
Das bringt Dir die Kunden aber auch nicht wieder, und die Privatinsolvenz wird auch nicht kürzer.

gruss kelle!
 
also, wenn dein Vermieter der Meinung ist dich derart in deinen Rechten zu beschneiden, bleibt Dir eigendlich nur Gegenwehr, wie folgt:Erstens Mietminderung, und zwar-wenn Er deinen Kunden Hausverbot erteilt, ist dies
Geschäftsschädigung, und würde etwa 50% Mietminderung gerechtfertigt erscheinen lassen.
Dies kannst Du dir beim örtlichen Mieterschutz bestätigen lassen.

Dann wäre da noch folgender Vorschlag, gehe zum Amtsgericht, dort kannst Du eine einsweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen, und wirst das auch durchbekommen. weil Geschäftsschädigung alleine schon ein >Grund ist.
Das vom Vermieter ausgesprochende Hausverbot ist null und nichtig: Weil es auch deine Kunden sind. Nur wenn Du in deinem Geschäft durch Kunden Geld verdienst, kannste die Miete zahlen, wenn er als Vermieter dir diese Einkommensmöglichkeit nimmt kannst Du natürlich nicht mehr die Miete im vollen Umfang zahlen, dieses untermauerst Du mit einer Einsweilen Verfügung beantragt beim Amtsgericht.

Deine möglichkeiten liegen in dem Geschäftsschädigendem Verhalten deines Vermieters . Das kann soweit gehen das dieser Vermieter dir gegenüber Schadensersatzpfichtig wird und das einem Umzug in neue Geschäfträume von ihm bezahlt werden muß.

Gruß
Myrdin
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur wenn Du in deinem Geschäft durch Kunden Geld verdienst, kannste die Miete zahlen, wenn er als Vermieter dir diese Einkommensmöglichkeit nimmt kannst Du natürlich nicht mehr die Miete im vollen Umfang zahlen, dieses untermauerst Du mit einer Einsweilen Verfügung beantragt beim Amtsgericht.

Und?

Vielleicht will er gar keine Miete, sondern seine Ruhe, oder den Laden nem Kumpel schenken.

Der pellt sich doch nen Ei auf richterliche Verfügungen, und wartet einfach nur, bis die Mieterin in die Klappse eingeliefert wird, weil sie den Nachbarschaftsstreit bzw. Vermieterstreit nicht durchsteht.

gruss kelle!
 
Kelle , Sorry aber du bist ein Dummlaberer !!!!!!!!! :nö:

Begründung: Durch eine einsweilige Verfügung kommt es zur richterlichen Anhörung, dort wird der Richter dem Vermieter sofort klar machen, das er durch seinen Methoden, im Unrecht ist. Oft kommt es bei solchen Anhörungen zum vernunfts-Vergleich.
 
Ich finde die rechtlichen Hilfen hier immer sehr witzig. Besonders weil sich bei vielen oftmals im nachhinein herausstellt, dass diese halt falsch sind oder Halbwahrheiten.

Wir haben erstmal nur eine Information, welche wir als Annahme nehmen können. Der Vermieter ist laut Beschreibung kein rational handelnder Mensch. Und bevor ich hier rechtliche Tipps annehmen würde über eigenständige Mietreduzierung würde ich dann doch lieber einen Anwalt fragen :roll:
 
Kelle , Sorry aber du bist ein Dummlaberer !!!!!!!!! :nö:

Nimms mir bitte nicht übel, wenn ich versuche, weiter zu denken als von der Wand bis zur Tapete.

Oft kommt es bei solchen Anhörungen zum vernunfts-Vergleich.

Der Vermieter verteilt Hausverbote an Kunden, kündigt die Kundenparkplätze, und einigt sich danach sofort mit der Mieterin.

Mit welchem Klammerbeutel bist Du denn gepudert wurden?

Sicherlich hat ein Mieter Rechte, die er durchsetzen kann.
Ist nur die Frage, was unterm Strich für den Betroffenen persönlich mehr wert ist?
Ein Titel vom Gericht inkl. Privatinsolvenz und Nervenzusammenbruch, oder ein neuer Laden und ein entspanntes Leben.

gruss kelle!