Verkaufsverbot von gekauften slots?

Steve16

Well-known member
ID: 169214
L
20 April 2006
948
28
Hallo!

Ich habe mir vor langer zeit einmal einen slot gekauft und mir jetzt (weil ich den slot eigentlich verkaufen will) die lizenzbestimmungen nochmal genau durchgelesen. dabei ist mir ein punkt unangenehm aufgefallen.

Beschränkungen
1. Sie dürfen die Software oder eine Kopie davon nicht verkaufen, vertreiben,
verleihen,
vermieten, verleasen oder lizenzieren oder in anderer Weise übertragen.
Das gilt auch für Updates. Sollten Sie Ihre Lizenz verkaufen wollen, brauchen Sie
dazu
die Zustimmung des Entwicklers.


Solche bestimmungen sind meines wissens ja nicht erlaubt oder? Nach erwerb der lizenz ist es doch meine und kann diese doch jederzeit veräußern.

Wenn einer dazu genaueres weiß bitte posten, danke;)


mfg
Steve16
 
Bei Software die im Internet überspielt wurde, darf der Urheber in seinen Lizenzbedingungen den Verkauf verbieten. Anders sieht es aus wenn du die Software auf einem Datenträger gekauft hast. Dann darf er den Verkauf nicht verbieten.
 
Bei Software die im Internet überspielt wurde, darf der Urheber in seinen Lizenzbedingungen den Verkauf verbieten. Anders sieht es aus wenn du die Software auf einem Datenträger gekauft hast. Dann darf er den Verkauf nicht verbieten.
Der slot wurde im internet auf einer seite die es jetzt leider nicht mehr gibt gekauft. also kann ich auch schwer kontakt aufnehmen mit dem ersteller des slots.
bist du dir sicher das es so ein recht gibt?

danke für eure antworten;)
 
Bei Software die im Internet überspielt wurde, darf der Urheber in seinen Lizenzbedingungen den Verkauf verbieten. Anders sieht es aus wenn du die Software auf einem Datenträger gekauft hast. Dann darf er den Verkauf nicht verbieten.


kleiner Zusatz:
es muss aber VOR dem Kauf ersichtlich sein, wenn es nur nach dem Download in der Lizenz ersichtlich ist, ist der Passus nichtig
 
Der slot wurde im internet auf einer seite die es jetzt leider nicht mehr gibt gekauft. also kann ich auch schwer kontakt aufnehmen mit dem ersteller des slots.
bist du dir sicher das es so ein recht gibt?

danke für eure antworten;)

Meine Quelle dafür ist die ComputerBild Ausgabe 10/2007 Rechtsanwalt Stefan G. Kramer. Dieses Thema wurde da gerade durchgenommen.
 
kleiner Zusatz:
es muss aber VOR dem Kauf ersichtlich sein, wenn es nur nach dem Download in der Lizenz ersichtlich ist, ist der Passus nichtig

Meine Quelle dafür ist die ComputerBild Ausgabe 10/2007 Rechtsanwalt Stefan G. Kramer. Dieses Thema wurde da gerade durchgenommen.
Ah danke euch zwei.
Hm, ob ich es vor dem kauf diesen hinweis gab weiß ich leider nicht mehr:-?


Eventuell kennt jemand den verkäufer oder weiß ob er noch bei klamm aktiv ist. Diese person steht in der lizenz:

Vorname: Alois
Nachname: Nagl