News USA/Todesstrafe: Deutscher durch Giftspritze hingerichtet

15 Jahre Haft, 9 absitzen, Rest auf Bewährung - "heilt" auch keinen.
Richtig, eine Haftstrafe allein heilt niemanden. Gibt aber Zeit um nachzudenken ;).

Für die eigentliche "Heilung" gibt es Resozialisierungsprogramme, Gespräche mit Psychologen und andere Dinge, ansonsten gehts eben nicht früher raus. Jedenfalls sollte es die geben (wie das in der Praxis aussieht sei mal dahingestellt - die mangelhafte Durchführung kann dem Verurteilten aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden).

[...] und das sind dann wohl kaum diejenigen, die ihrer Frau die Axt in den Kopf gehauen haben, weil der Kaffee kalt war.
Stimmt, das sind vermutlich eher diejenigen, die ihr restliches Leben in der Geschlossenen verbringen.
 
dank dem neuen EU Urteil, dass eine besondere Schwere der Schuld VOR Strafantritt festgestellt werden muss, gibts es das nun gratis jedes Mal dazu, damit anschließend Sicherheitsverwahrung angewendet werden darf.
Mal davon abgesehen, dass es Sicherungsverwahrung heißt, und nicht Sicherheitsverwahrung, hast du dazu eine Quelle? Ich dachte, seit 1998 kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich verhängt werden?
 
Mal davon abgesehen, dass es Sicherungsverwahrung heißt, und nicht Sicherheitsverwahrung, hast du dazu eine Quelle? Ich dachte, seit 1998 kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich verhängt werden?

Ja, das stimmt, der Fehler unterläuft mir des öfteren.

Ich hab gerade keine Quelle zur Hand, aber es wurde vorm EG geklagt und die haben da noch ein recht frisches Urteil gefällt, dass eben nicht jeder nachträglich "verwahrt" werden darf, wenn das vorher nicht ausdrücklich schon im Raum stand. Ich schau nachher mal ob ich die Quelle noch finde.
 
Ich schau nachher mal ob ich die Quelle noch finde.
https://www.jurablogs.com/de/egmr-vs-bverfg-nachtraegliche-sicherungsverwahrung-zulaessig
Bitteschön :D
Man kann ja für oder wider von bestimmten Strafen sein, aber "geheilt" oder geläutert wird wohl nur der kleinste Teil der Sträflinge und das sind dann wohl kaum diejenigen, die ihrer Frau die Axt in den Kopf gehauen haben, weil der Kaffee kalt war.
Kalter Kaffee ist ein Mordanschlag! Da ist das mit der Axt glatt Notwehr :ugly:
 
Und lebenslänglich heißt bei uns hier 20-25 Jahre.
Und dann?
Die Alte Frau die der Täter erschlagen und vergewaltigt hat,
ist länger als 25 Jahre tot.
Lebensläglich muß dann schon auch lebensläglich sein,
das heißt bis der Täter rausgetragen wird.
 
Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht in jedem Fall für die Todesstrafe, allerdings gibt es schon Leute, die es nicht anders verdient haben (Wer das entscheidet? Der gesunde Menschenverstand.
Mein gesunder Menschverstand sagt mir das man keinen Menschen die Faust ins Gesicht schlägt oder auf dem Boden Liegende tritt. Auch Todesstrafe? Ich muß natürlich zugeben, daß ich manchmal so meine Zweifel hab, ob bei mir noch alles gesund ist.

Und es soll Menschen geben, die trotz geringen Geldstrafen oder kurzen Freiheitsentzügen trotzdem noch weiter morden und was auch immer.
Bei Mord sitzt man mind. 15 Jahre.

Man kann ja für oder wider von bestimmten Strafen sein, aber "geheilt" oder geläutert wird wohl nur der kleinste Teil der Sträflinge
Nein. Die meisten werden geläutert bzw. werden nicht mehr straffällig.

is sogar noch weniger:mind 15 jahre
Ja, mind. Laut wiki sind es durchschnittlich ca. 20 Jahre.
 
is sogar noch weniger:mind 15 jahre

Das ist falsch:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Am 31. März 2004 befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2098 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung. Quelle

Und es gibt Fälle satt und genug in DE, wo Insassen auch nach 30 oder 40 Jahren Haft noch nicht freigelassen werden. Im Schnitt sitzt man aber 18 bis 20 Jahre (in Hessen im Schnitt 25 Jahre, in Niedersachsen sogar durchschnittlich 27 Jahre); selten dass einer tatsächlich schon nach 15 jahre rauskommt. Heinrich Pommerenke saß übrigens 46 Jahre im Knast.
 
Das ist so nicht richtig. In der hessischen Verfassung ist die Todesstrafe sehr wohl verankert.
Nicht nur in Hessen. Das wird wohl in mehreren Bundesländern so sein, es hat sich eben niemand die "Mühe" gemacht, hier eine Verfassungsänderung zu veranlassen, da der entsprechende Paragraph - wie du richtig schreibst - ohnehin keine Anwendung mehr finden kann...
 
Das ist so nicht richtig. In der hessischen Verfassung ist die Todesstrafe sehr wohl verankert. Sie wird nur nicht praktiziert, da Bundesrecht Landesrecht bricht.

Im Endeffekt ist es doch egal, ob es noch im Landesrecht bzw. der Landesverfassung steht. Hauptsache es wird nichtmehr praktiziert!
Ich habe etwas gegen Menschen, die aus irgendeinem Grund denken, dass andere Menschen weniger wert sind... ( egal was der Mensch getan hat - Niemand verdient es getötet zu werden. Und jeder der tötet soll eine gerechte Strafe erhalten! ) Aber nicht gleiches mit gleichem vergelten...
 
Was ist denn eine gerechte Strafe bei Vergewaltigung mit Mord?

Und genau da liegt das Problem. Das ist eine subjektive Entscheidung.
Du bist z.B. eine Frau. Das kann man nachvollziehen, ich hatte solche Diskussionen um die Todesstrafe schon oft genug. Fast alle Frauen bringen das "Vergewaltigungs-Argument" - Man soll sich mal in diese Lage versetzen.

Es ist verständlich, dass ihr so reagiert. Aber es ist doch keine gerechte Sache, wenn man jemanden für Mord auch umbringt?! Wer darf sich dieses Recht nehmen? NIEMAND!

Jeder normale Mensch wird verurteilt, wenn er jemanden tötet. Wieso darf dann ein Richter irgendwo in den USA Menschen zum Tod verurteilen? Da spielen die Leute dann Gott! Und das kann einfach nicht sein.

Wie gesagt, da gehen die Meinungen auseinander, aber so schlimm die Dinge auch sind. Es gibt keine ungerechtere Strafe als den Tod.

Zumal in Amerika auch noch 3-4 mal soviele Schwarze die Todesstrafe bekommen als Weiße... Und jetzt sag mir nicht, dass ist kein subjektiver Einfluss!
 
Das ist so nicht richtig. In der hessischen Verfassung ist die Todesstrafe sehr wohl verankert. Sie wird nur nicht praktiziert, da Bundesrecht Landesrecht bricht.

Sorry, das ist Quatsch. Die Fakten stimmen zwar, aber nicht, das sie nicht "praktiziert" werden würde. Das würde nämlich bedeuten, das in Hessen zwar Leute zum Tode verurteilt, diese Urteile aber nicht vollstreckt werden.

Tatsächlich ist der betreffende Abschnitt der Verfassung (genau Artikel 21 Abs. 1 HV) durch die Bundesgesetzgebung und das GG außer Kraft gesetzt. Das es ihn noch gibt, haben wir der Unfähigkeit der hessischen Landesregierungen zu verdanken, eine Verfassungsreform durchzuführen.

Der Artikel rührt noch aus einer zeit, als es zwar ein "Bundesland Hessen", aber noch keine "Bundesrepublik Deutschland" gab.

Aber zum Thema: Todesstrafe ist in meinen Augen moralisch mit Mord gleichzusetzen, da sie aus niederen Beweggründen vollstreckt wird: Rache und Vergeltung. Ein Rechtsstaat sollte sich nicht auf die Stufe derjenigen herab begeben, die er zu bestrafen hat.
 
Jeder normale Mensch wird verurteilt, wenn er jemanden tötet.
Ich bin ja auch absoluter Gegner der Todesstrafe, aber diese Argumentation hinkt leider ein bisschen. Jeder normale Mensch wird auch verurteilt, wenn er jemanden einsperrt, aber es gibt nunmal Gesetze, die das für den Staat legitimieren...
 
Und genau da liegt das Problem. Das ist eine subjektive Entscheidung.
Du bist z.B. eine Frau. Das kann man nachvollziehen, ich hatte solche Diskussionen um die Todesstrafe schon oft genug. Fast alle Frauen bringen das "Vergewaltigungs-Argument" - Man soll sich mal in diese Lage versetzen.

Es ist verständlich, dass ihr so reagiert. Aber es ist doch keine gerechte Sache, wenn man jemanden für Mord auch umbringt?! Wer darf sich dieses Recht nehmen? NIEMAND!
Wenn jemand deinen kleinen Sohn vergewaltigt und dann erwürgt und in den Wald wirft, dann reden wir weiter, ok?


Zumal in Amerika auch noch 3-4 mal soviele Schwarze die Todesstrafe bekommen als Weiße... Und jetzt sag mir nicht, dass ist kein subjektiver Einfluss!
Wie hoch ist denn generell der Anteil schwarzer Straftäter? So pauschalisieren kann man das nämlich nicht, ohne diesen Fakt zu kennen.



Sorry, das ist Quatsch. Die Fakten stimmen zwar, aber nicht, das sie nicht "praktiziert" werden würde. Das würde nämlich bedeuten, das in Hessen zwar Leute zum Tode verurteilt, diese Urteile aber nicht vollstreckt werden.
Das ist doch Korinthenkackerei! Dein Satz impliziert ja nun, daß sie praktiziert wird, da du meiner Aussage, sie würde nicht praktiziert werden, widersprichst. :roll: