News USA: Ältester Todestraktinsasse Amerikas im Alter von 94 Jahren gestorben

Auch wenn du das Opfer bist?
Als Opfer würde ich wohl zur Selbstjustiz neigen.
Diese Pauschalierung ist aber auch nicht richtig. Wenn jeder Zweite rückfällig wird, heißt das auch, dass jeder Zweite erfolgreich resozialisiert wird. Und das finde ich schon beachtlich. Sicher wird es da auch noch Unterschiede bezüglich der Straftaten geben.
Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Wenn euch 50% ausreichen, dann brauchen wir auch nur 50% der Straftaten verfolgen. Das spart erhebliche Steuergelder. :yes:
Das wir uns nicht falsch verstehen: Mord und Vergehen an Kindern gehören lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung weggesperrt.
Wenn du das so gut findest, kannst du gern meinen Anteil der Kosten übernehmen. Denen gehts mit dieser Strafe viel zu gut.
Das weißt du aber nicht.
Sicherlich heilt es nicht den Schmerz, aber es stellt zumindest eine Art Genugtuung dar.
Wenn Du nur die Alternative hast, selbst zu sterben? Nein.
Ich wünsche es dir und allen anderen nicht, aber du würdest sicherlich anders argumetieren, wenn es sich hierbei um einen Angehörigen handelt. Oder misst du mit zweierlei Maß?

Ich lese daraus die Behauptung, dass jeder, der mehr als einmal straffällig wurde, danach wieder rückfällig wird. Hast Du es anders gemeint?
Ok, so eine Statistik zu finden wird nicht leicht oder ist vielleicht unmöglich. Nur der Mensch neigt dazu seine Handlungen zu wiederholen - egal welcher Art.
Ich halte 50 % Erfolgsquote bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Ursachenforschung und -bekämpfung von Kriminalität durchaus für ausreichend, ja.
Zahlst du auch nur 50% deiner Rechnungen?
Ich weiß zwar nicht, wie Du auf den Gedanken kommst, aber das mag natürlich sein. In welche Richtung sich die Werte allerdings verändern würden, vermag ich ad hoc nicht zu beurteilen.
Hast du schon mal ein deutsches Gefängnis von innen gesehen?
Wenn ich abwäge, aus Gründen eines persönlichen finanziellen Vorteils das Leben eines Menschen zu beenden, dann nenne ich das Habgier.
Welchen persönlichen Vorteil habe ich denn davon? Meine Steuern sind gezahlt. Es geht lediglich um die Verwendung.
Wie sollen die Inhaftierten Ihre Kosten decken? Bzw. gibt es dazu nicht bereits Ansätze?
Das ist ja das Problem. Sollen sie von mir aus Altglas sortieren oder Unkraut jäten. Hauptsache sie machen was, was sonst kaum einer machen möchte.
 
Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Wenn euch 50% ausreichen, dann brauchen wir auch nur 50% der Straftaten verfolgen. Das spart erhebliche Steuergelder. :yes:

Zahlst du auch nur 50% deiner Rechnungen?

Das deutsche Strafrecht basiert auf der Theorie, dass die Strafen mehrere Zwecke erfüllen sollen. Von daher ist die Rückfallquote allein keine geeignete Messgröße zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit und der Erfolgsquote.

Und nochmal die Frage an Dich: Wie sollte man denn sonst mit Straftätern umgehen, wenn man wie Du die Freiheitsstrafe als sinnlos oder jedenfalls nicht genügend sinnvoll erachtet?

Ich wünsche es dir und allen anderen nicht, aber du würdest sicherlich anders argumetieren, wenn es sich hierbei um einen Angehörigen handelt. Oder misst du mit zweierlei Maß?

Falls Du Dich erinnerst, ich habe mein Statement auf einen bestimmten Fall eingegrenzt. Und in diesem Fall würde ich auch nicht anders argumentieren.

Ok, so eine Statistik zu finden wird nicht leicht oder ist vielleicht unmöglich. Nur der Mensch neigt dazu seine Handlungen zu wiederholen - egal welcher Art.

Ach so. Wenn die Fakten nicht stimmen, dann greift man mal eben auf "eigene
Auffassung" zur Untermauerung eines Argumentes zurück?

Hast du schon mal ein deutsches Gefängnis von innen gesehen?

Ja. Allerdings noch kein amerikanisches (abgesehen von Dokumentationen im TV). Meinst Du, dass der Betrieb von amerikanischen Gefängnissen signifikant günstiger ist, als der von deutschen?

Welchen persönlichen Vorteil habe ich denn davon? Meine Steuern sind gezahlt. Es geht lediglich um die Verwendung.

Warum möchtest Du denn eine andere Verwendung? Doch höchstwahrscheinlich, weil Du Dir davon einen (zumindest mittelbaren) Vorteil versprichst, oder nicht?

Das ist ja das Problem. Sollen sie von mir aus Altglas sortieren oder Unkraut jäten. Hauptsache sie machen was, was sonst kaum einer machen möchte.

Innerhalb des Gefängnisses tun sie das doch bereits(s. auch § 37). Arbeitet ein Strafgefangener nicht, obwohl er dazu grundsätzlich dazu verpflichtet wäre, hat er übrigens auch einen Haftkostenbeitrag zu entrichten.

Oder möchtest Du gern Strafgefangene durch Deine Innenstadt ziehen sehen, die dann Hundehaufen entfernen?
 
... Hauptsache sie machen was, was sonst kaum einer machen möchte.
Diese Arbeiten sind in Zukunft für Hartz 4ler reserviert... :shifty:

Aber zum Threma: Ein Staat, der sich selbst dazu legitimiert, einen Menschen wegen Mordes umzubringen, stellt sich moralisch auf die gleiche Stufe wie der Täter.

Rache und Vergeltung zählen hierzulande unter Umständen zu den niederen Beweggründen, aber ich glaube, das wurde hier schon angesprochen.
 
Das deutsche Strafrecht basiert auf der Theorie, dass die Strafen mehrere Zwecke erfüllen sollen. Von daher ist die Rückfallquote allein keine geeignete Messgröße zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit und der Erfolgsquote.
Welche denn noch neben der Sensibilisierung?
Und nochmal die Frage an Dich: Wie sollte man denn sonst mit Straftätern umgehen, wenn man wie Du die Freiheitsstrafe als sinnlos oder jedenfalls nicht genügend sinnvoll erachtet?
Abgeschwächte mittelalterliche Resozialisierungsmaßnahmen finde ich teilweise gar nicht so verkehrt.
Falls Du Dich erinnerst, ich habe mein Statement auf einen bestimmten Fall eingegrenzt. Und in diesem Fall würde ich auch nicht anders argumentieren.
Ich auch. Und zwar auf den Fall, dass ein Angehöriger von dir aus dem von dir beschriebenen Fall getötet wird, nämlich hunger.
Ja. Allerdings noch kein amerikanisches (abgesehen von Dokumentationen im TV). Meinst Du, dass der Betrieb von amerikanischen Gefängnissen signifikant günstiger ist, als der von deutschen?
Im Unterhalt definitiv. Was ein amerikanischer Beamter kostet, weiß ich hingegen nicht.
Warum möchtest Du denn eine andere Verwendung? Doch höchstwahrscheinlich, weil Du Dir davon einen (zumindest mittelbaren) Vorteil versprichst, oder nicht?
Nein, sollen sie davon Entwicklungshilfe leisten, auch wenn ich davon auch nicht viel halte. Wäre mir trotzdem lieber.


Innerhalb des Gefängnisses tun sie das doch bereits(s. auch § 37). Arbeitet ein Strafgefangener nicht, obwohl er dazu grundsätzlich dazu verpflichtet wäre, hat er übrigens auch einen Haftkostenbeitrag zu entrichten.
Ui, ganze 3 Monate im Jahr. :roll:
Oder möchtest Du gern Strafgefangene durch Deine Innenstadt ziehen sehen, die dann Hundehaufen entfernen?
Wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht abhauen wäre es mit lieber, wenn sie Kaugummis vom Gehweg kratzen.
Die christlichen Kirchen. Die glauben an die Auferstehung des Fleisches.
Krichenblödsinn.
Wenn Du tötest, um selbst zu überleben, ist das kein niedriger Beweggrund. Sonst wäre Notwehr ja auch Mord.
Achja? Dann wollen wir mal subsummieren:
§ 32 StGB
Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Verteidigung: Mit wohlwollen die Verteidigung gegen den eigenen Tod.
gegenwärtig: ja, denn ich bin kurz vorm verhungern
rechtswidriger Angriff: Das böse Schicksal hat mich in diese Situation gebracht, dass ich nichts zu essen habe, ok.


Ergo: Ich darf das Schicksal aufessen, aber nicht einen anderen Menschen. Es sei denn, er möchte mich essen. :ugly:



Aber zum Threma: Ein Staat, der sich selbst dazu legitimiert, einen Menschen wegen Mordes umzubringen, stellt sich moralisch auf die gleiche Stufe wie der Täter.
Dann haben wir grundlegend verschiedene Moralvorstellungen. :yes:
 
Dann haben wir grundlegend verschiedene Moralvorstellungen. :yes:

Traurige Tatsache, dass dir ein Leben nicht mehr wert ist als den Personen, die du so verabscheust. Ich maße mir nicht an, über "lebenswerte" oder "unlebenswerte" Exsistenzen zu urteilen - und ich unterstütze jedes Rechtssystem, die auf solche anmaßende Urteilssprüche verzichtet.
 
Welche denn noch neben der Sensibilisierung?

Ich weiß nicht genau, was Du in dem Zusammenhang mit diesem Begriff möchtest.

Die Strafzwecke jedenfalls, die dem deutschen Strafrecht zugrunde liegen lauten Generalprävention, Vergeltungswirkung, sowie Spezialprävention. (Kurze Einführung nachzulesen bei Wikipedia).

Abgeschwächte mittelalterliche Resozialisierungsmaßnahmen finde ich teilweise gar nicht so verkehrt.

Statt der Hand hacken wir dem Dieb nur den kleinen Finger ab? :think:

Ich auch. Und zwar auf den Fall, dass ein Angehöriger von dir aus dem von dir beschriebenen Fall getötet wird, nämlich hunger.

Auch dann halte ich die Tötungshandlung nicht für einen Mord, nein (Solange der Hunger nicht auf eine andere Weise zu stillen war).

Im Unterhalt definitiv. Was ein amerikanischer Beamter kostet, weiß ich hingegen nicht.

Worin bestehen denn die wesentlichen Unterschiede, die Dich zu dieser Auffassung bringen?

Nein, sollen sie davon Entwicklungshilfe leisten, auch wenn ich davon auch nicht viel halte. Wäre mir trotzdem lieber.

Nur damit Du dem Argument der Habgier aus dem Weg gehen kannst? Im übrigen kann man dann immer noch behaupten, dass der Staat (alo mittelbar auch Du selbst) einen finanziellen Vorteil dadurch erlangt. Er spart sich nämlich den Aufwand, diese Mittel woanders herzubekommen.

Ui, ganze 3 Monate im Jahr. :roll:

§ 37 und 50 hast Du nicht gelesen, oder? Ich dachte, Du seist im Lesen von Gesetzen geübt?

Extra für Dich: In der Regel sollen Gefangene wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeiten oder eine Ausbildung absolvieren (Resozialisierungsgedanke). In Ausnahmefällen kann ihnen gestattet werden, sich selbst zu beschäftigen oder sie können von der Arbeit freigestellt werden.

Kann dies nicht realisiert werden, so kann der Gefangene auch zu anderen Arbeiten verpflichtet werden (und hier gilt die 3 Monats-Begrenzung).

Übrigens dürfte der Fall, dass ein Gefangener nicht arbeitet eher selten sein, da ihm dann nämlich in aller Regel die Mittel fehlen, um Tabak und andere Güter zu erwerben, die in der normalen Versorgung der Haftanstalt nicht enthalten sind.

Wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht abhauen wäre es mit lieber, wenn sie Kaugummis vom Gehweg kratzen.

Ach, wie in den US-Gefängnisfilmen? Mit berittenen und Winchestertragenden Aufsehern?

Achja? Dann wollen wir mal subsum(m)ieren:[...]

Der geschilderte Fall hat mit Notwehr nichts zu tun. Allerdings hat LordRoscommon das auch nicht wirklich behauptet. Er sagte nur, dass keine niedrigen Beweggründe vorliegen, jedenfalls habe ich ihn dahingehend verstanden.
 
Als Opfer würde ich wohl zur Selbstjustiz neigen.

Wenn man anschließend selbst nen paar Jahre weggesperrt ist, hat man herzlich wenig gekonnt. Wobei ich das bei mir auch nicht ausschließen kann.

Das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Wenn euch 50% ausreichen, dann brauchen wir auch nur 50% der Straftaten verfolgen. Das spart erhebliche Steuergelder. :yes:.

Sorry, aber das ist doch Schwachsinn! :roll: Wenn man gewisse Leute nicht resozialisieren kann bzw sich nicht lassen, dann müssen die halt weiter weggesperrt bleiben oder wandern halt wieder ein.

Wenn du das so gut findest, kannst du gern meinen Anteil der Kosten übernehmen. Denen gehts mit dieser Strafe viel zu gut.

Naja, die Verwendung der Steuergelder möchte ich jetzt mal nicht weiter kommentieren. Da gibts in der öffentlichen Verwaltung auch genug Potenzial, wo sich sparen lässt bzw. mit deren Verwendung ich auch nicht einverstanden bin. Nicht falsch verstehen: Das ist jetzt nicht auf dich persönlich bezogen. ;)

Sicherlich heilt es nicht den Schmerz, aber es stellt zumindest eine Art Genugtuung dar.

Und nochmal: Keiner weiß, ob die Angehörigen das immer so wollen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass viele die Täter gerne ein Leben lang "verrotten" sehen wollen.


Nun gut, weiter will ich mich mal nicht in dieses Thema reinsteigern. Ich kann nur sagen, dass ich kein Freund der Todesstrafe bin. Niemand, auch kein Richter, hat dass Recht, dass Leben eines anderen zu beenden.
 
Ich weiß nicht genau, was Du in dem Zusammenhang mit diesem Begriff möchtest.
Im Grunde das, was du geschrieben hast.
Statt der Hand hacken wir dem Dieb nur den kleinen Finger ab? :think:
Nein, nicht in Bezug auf die Härte, sondern in Bezug auf die Straftat. Es gibt nichts wirkungsvolleres als einem Sexualstraftäter sein "bestes Stück" zu nehmen.
Auch dann halte ich die Tötungshandlung nicht für einen Mord, nein (Solange der Hunger nicht auf eine andere Weise zu stillen war).
Das lass ich mal so im raum stehen, auch wenn ich es nicht glaube. Ist nur nicht möglich das Gegenteil zu beweisen.

Worin bestehen denn die wesentlichen Unterschiede, die Dich zu dieser Auffassung bringen?
Die Gefängnisse sehen einfach heruntergekommener aus, was den Schluss zulässt, dass da weniger Geld in den Unterhalt gesteckt wird.

Nur damit Du dem Argument der Habgier aus dem Weg gehen kannst?
Ich könnte dir dafür noch weitere Besispiele nennen.
Im übrigen kann man dann immer noch behaupten, dass der Staat (alo mittelbar auch Du selbst) einen finanziellen Vorteil dadurch erlangt. Er spart sich nämlich den Aufwand, diese Mittel woanders herzubekommen.
Dann bin ich also auch habgierig, wenn ich aus Kosengründe meinen Stromanbieter wechsel? Ist ihm gegenüner ja auch rücksichtslos und wenn es dabei um 10 Cent/Jahr geht, wol auch übersteigert, oder?

§ 37 und 50 hast Du nicht gelesen, oder? Ich dachte, Du seist im Lesen von Gesetzen geübt?
37 war nicht verlinkt und 50 habe ich nur überflogen.

Übrigens dürfte der Fall, dass ein Gefangener nicht arbeitet eher selten sein, da ihm dann nämlich in aller Regel die Mittel fehlen, um Tabak und andere Güter zu erwerben, die in der normalen Versorgung der Haftanstalt nicht enthalten sind.
Das ist der Witz an der Sache: Er darf persönliche Dinge kaufen, ohne dass seine Tätigkeit seine Kosten deckt.
Ach, wie in den US-Gefängnisfilmen? Mit berittenen und Winchestertragenden Aufsehern?
Dafür Sorge zu tragen obliegt nicht meinem Aufgabenbereich. Aber es wäre ein Ansatz.

Der geschilderte Fall hat mit Notwehr nichts zu tun. Allerdings hat LordRoscommon das auch nicht wirklich behauptet. Er sagte nur, dass keine niedrigen Beweggründe vorliegen, jedenfalls habe ich ihn dahingehend verstanden.
Nach erneutem Lesen stimme ich dem zu. Habe mich vom Wort Notwehr hinreisen lassen. Schade, dass ich keine Definition von niederen Beweggründen gefunden habe.
inn beiden Fällen ein niederer, also welcher Unterschied?
Was ist aus Sicht des Staates der niedere Beweggrund? Springst du auch auf den Zug Habgier auf?
Dazu fehlt mir die Berufung.
 
Im Grunde das, was du geschrieben hast.

Also stimmst Du mir zu, dass die Rückfallquote allein nicht Maßstab der Bewertung des Erfolges unseres Strafrechtssystems sein kann?

Nein, nicht in Bezug auf die Härte, sondern in Bezug auf die Straftat. Es gibt nichts wirkungsvolleres als einem Sexualstraftäter sein "bestes Stück" zu nehmen.

In Bezug auf die Spezialprävention sicher. Aber hilft es auch, solche Straftaten zu vermeiden?

Was machen wir denn nun eigentlich mit dem Dieb?

Die Gefängnisse sehen einfach heruntergekommener aus, was den Schluss zulässt, dass da weniger Geld in den Unterhalt gesteckt wird.

In wie vielen amerikanischen Gefängnissen warst Du schon? Und seit wann ist der Unterhalt von Gebäuden im Endeffekt billiger, wenn man sie nicht pflegt?

Dann bin ich also auch habgierig, wenn ich aus Kosengründe meinen Stromanbieter wechsel? Ist ihm gegenüner ja auch rücksichtslos und wenn es dabei um 10 Cent/Jahr geht, wol auch übersteigert, oder?

Nein.

Definition von Habgier: "Ein noch über die die Gewinnsucht hinaus gesteigertes abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis" (Tröndle/Fischer, Kurz-Kommentar zum StGB 49. Aufl., § 211 Rn. 5).

Jedenfalls der Staat, dem Du dieses Recht zubilligst und dessen Handlungsweise Du rechtfertigen würdest, würde in Deinem Beispiel die Entwicklungshilfe gegen ein Menschenleben aufrechnen.

Selbst wenn die Entwicklungshilfe dadurch höher sein sollte als ohne die Ersparnis, die der Tod des Delinquenten gegenüber seiner Inhaftierung evtl. mit sich bringt, bleibt es bei einer Verbesserung der Haushaltssituation und damit bei einem Gewinnstreben.

Im Streben nach Gewinn gegen die fundamentalsten Grundrechte unserer Verfassung zu verstoßen, ist allerdings abstoßend. Und welchen höheren Preis gibt es eigentlich als den eines Menschenlebens?

37 war nicht verlinkt und 50 habe ich nur überflogen.

Schade. Ich dachte, auch Du hättest gelernt, bei der Lektüre von Gesetzen grundsätzlich auch mal ein oder zwei Paragraphen vor und zurück zu schauen. § 37 hatte ich zumindest erwähnt...

Das ist der Witz an der Sache: Er darf persönliche Dinge kaufen, ohne dass seine Tätigkeit seine Kosten deckt.

Wenn er Arbeit leistet, ja. Auch das dient der Resozialisierung. Schließlich gilt doch der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen soll, oder nicht?

Dafür Sorge zu tragen obliegt nicht meinem Aufgabenbereich. Aber es wäre ein Ansatz.

Das werte ich mal als ebenso ironisch wie meinen Vorschlag. 8)

Nach erneutem Lesen stimme ich dem zu. Habe mich vom Wort Notwehr hinreisen lassen. Schade, dass ich keine Definition von niederen Beweggründen gefunden habe.

Dir kann geholfen werden: Neben den explizit in § 211 StGB genannten sind sonstige Beweggründe niedrig, wenn sie als Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (u.a. Rachsucht übrigens). (Tröndle/Fischer; a.a.O.; Rn. 5a)

Dazu fehlt mir die Berufung.

Der Berufung würdest Du Dich aber grundsätzlich nicht verweigern?
 
Warum so feige? Wer die Todesstrafe fordert, muß m. E. auch bereit sein, sie selber auszuführen.
Ausführen? Kein Problem. Nur fehlt mir neben der Berufung auch die entsprechende Ausbildung.
Sorry, aber das ist doch Schwachsinn! :roll: Wenn man gewisse Leute nicht resozialisieren kann bzw sich nicht lassen, dann müssen die halt weiter weggesperrt bleiben oder wandern halt wieder ein.
Dann viel Spaß beim Erklären, dass wegen des falschen Strafmaßes der Verbrecher weiteren Personen schaden konnte.
Also stimmst Du mir zu, dass die Rückfallquote allein nicht Maßstab der Bewertung des Erfolges unseres Strafrechtssystems sein kann?
Wie magst du sie denn noch bewerten?
In Bezug auf die Spezialprävention sicher. Aber hilft es auch, solche Straftaten zu vermeiden?
Seit wann reden wir darum, wie man die erstmalige Straftat vermeiden kann? Es ging lediglich um die Vermeidung von Rückfällen.
Was machen wir denn nun eigentlich mit dem Dieb?
Ihm für mindestens 7 Tage sein gesamtes Hab und Gut nehmen. Grundversorgung soll ihm gegönnt sein.

In wie vielen amerikanischen Gefängnissen warst Du schon? Und seit wann ist der Unterhalt von Gebäuden im Endeffekt billiger, wenn man sie nicht pflegt?
Eines habe ich von innen gesehen und von außen mehrere. Und die sehen heruntergekommen aus.
Der Unterhalt von Gebäuten ist so lang günstiger wenn man sie nicht pflegt bis sie zusammenfallen. Und darauf legen es die Amis scheinbar teilweise an.

Im Streben nach Gewinn gegen die fundamentalsten Grundrechte unserer Verfassung zu verstoßen, ist allerdings abstoßend. Und welchen höheren Preis gibt es eigentlich als den eines Menschenlebens?
Ich habe die amerikanische Verfassung nicht gelesen. Steht das da auch so drin?


Schade. Ich dachte, auch Du hättest gelernt, bei der Lektüre von Gesetzen grundsätzlich auch mal ein oder zwei Paragraphen vor und zurück zu schauen. § 37 hatte ich zumindest erwähnt...
Nicht, wenn man mir expliziet einen § nennt.

Wenn er Arbeit leistet, ja. Auch das dient der Resozialisierung. Schließlich gilt doch der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen soll, oder nicht?
Das steht aber in keinem Verhältnis. Für den Straftäter lohnt es sich, während 40 Millionen dafür zahlen.


Dir kann geholfen werden: Neben den explizit in § 211 StGB genannten sind sonstige Beweggründe niedrig, wenn sie als Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (u.a. Rachsucht übrigens). (Tröndle/Fischer; a.a.O.; Rn. 5a)
Du stimmst mir aber schon zu, dass es ein niederer Beweggrund ist, wenn ich mein Leben lebenswerter einschätze als das eines anderen?
Der Berufung würdest Du Dich aber grundsätzlich nicht verweigern?
Mit der entsprechenden Ausbildung tät mich zum Richter berufen lassen, klar.
 
Ausführen? Kein Problem. Nur fehlt mir neben der Berufung auch die entsprechende Ausbildung.
...
Mit der entsprechenden Ausbildung tät mich zum Richter berufen lassen, klar.
Nur daß wir uns da nicht mißverstehen: Ich spreche nicht vom Richter, ich spreche vom HENKER. Welche Ausbildung braucht man, um auf einen Knopf zu drücken? Denn "heutige" Hinrichtungsmethoden funktionieren auf Knopfdruck - egal ob Gaskammer, E-Stuhl oder Giftspritze.

Also: Kriegste den Knopf gedrückt und kannst dem Verurteilten beim Sterben zusehen oder nicht?
 
Dann viel Spaß beim Erklären, dass wegen des falschen Strafmaßes der Verbrecher weiteren Personen schaden konnte.

Was ist mit der anderen Hälfte der Straftäter? Wer erklärt denen, dass sie trotz Reue und Läuterung in Haft bleiben müssen, weil die andere Hälfte weiter Straftaten begehen wird?

Wie magst du sie denn noch bewerten?

Der Generalpräventionsgedanke sorgt hoffentlich dafür, dass wir bedeutend weniger Angriffe gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und das Eigentum anderer Menschen in Deutschland zu verzeichnen haben, als wir sie hätten, wenn es kein Strafrechtssystem gäbe.

Der Vergeltungscharakter der Strafe sorgt zudem dafür, dass die Geschädigten sich nicht der Selbstjustiz zuwenden, wenn auch manche Menschen die gegen sie gerichteten Taten als nicht ausreichend vergolten ansehen.

Seit wann reden wir darum, wie man die erstmalige Straftat vermeiden kann? Es ging lediglich um die Vermeidung von Rückfällen.

Ist nicht die Vermeidung der erstmaligen Straftaten wesentlich sinnvoller?

Ihm für mindestens 7 Tage sein gesamtes Hab und Gut nehmen. Grundversorgung soll ihm gegönnt sein.

Und was soll den Dieb daran mehr erschrecken als eine Geldstrafe oder eine zeitige Freiheitsstrafe (bei der ihm ebenfalls sein Hab und Gut entzogen wird)?

Der Unterhalt von Gebäuten ist so lang günstiger wenn man sie nicht pflegt bis sie zusammenfallen. Und darauf legen es die Amis scheinbar teilweise an.

Und der Bau neuer Gefängnisse, nachdem diese eingestürzt sind, ist im Endeffekt billiger? (Meine Worte haben meistens einen Sinn...)

Ich habe die amerikanische Verfassung nicht gelesen. Steht das da auch so drin?

Nach einer flüchtigen Recherche bei Wikipedia steht das dort tatsächlich nicht so explizit drin wie bei uns.

Das steht aber in keinem Verhältnis. Für den Straftäter lohnt es sich, während 40 Millionen dafür zahlen.

Moment. Der Gefangene ist ja nun nicht freiwillig im Gefängnis. Es ist doch schon der Wunsch derjenigen, die das bezahlen, dass er dort ist. Also werden sie wohl auch dafür bezahlen müssen, oder zumindest die Arbeit in den Gefängnissen so organisieren, dass diese genügend Gewinn abwirft.

Du stimmst mir aber schon zu, dass es ein niederer Beweggrund ist, wenn ich mein Leben lebenswerter einschätze als das eines anderen?

Nein. Dass Du Dein eigenes Leben angesichts der oben dargestellten Situation höher wertest, als das eines anderen ist völlig natürlich und legitim. Beide Individuen haben dort nur zwei Auswege: Fressen oder gefressen werden.
 
Also: Kriegste den Knopf gedrückt und kannst dem Verurteilten beim Sterben zusehen oder nicht?
Den Knopf habe ich schneller gedrückt als ein Urteil auszusprechen.
Was ist mit der anderen Hälfte der Straftäter? Wer erklärt denen, dass sie trotz Reue und Läuterung in Haft bleiben müssen, weil die andere Hälfte weiter Straftaten begehen wird?
Verstehe ich das richtig: Du begünstigst also lieber rückfällige Straftäter als evetuell geläuterte Häftlinge zu benachteiligen?

Der Generalpräventionsgedanke sorgt hoffentlich dafür, dass wir bedeutend weniger Angriffe gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und das Eigentum anderer Menschen in Deutschland zu verzeichnen haben, als wir sie hätten, wenn es kein Strafrechtssystem gäbe.
Demnach müssten in den USA prozentuel gesehen bedeutend weniger solcher Straftaten verübt werden. Ist dem so?
Der Vergeltungscharakter der Strafe sorgt zudem dafür, dass die Geschädigten sich nicht der Selbstjustiz zuwenden, wenn auch manche Menschen die gegen sie gerichteten Taten als nicht ausreichend vergolten ansehen.
Sicher dass es daran liegt und nicht an der Trägheit unserer Gesellschaft?
Ist nicht die Vermeidung der erstmaligen Straftaten wesentlich sinnvoller?
Das habe ich nie bestritten, war nur bisher nicht unser Thema.
Und was soll den Dieb daran mehr erschrecken als eine Geldstrafe oder eine zeitige Freiheitsstrafe (bei der ihm ebenfalls sein Hab und Gut entzogen wird)?
Er hat nach wie vor ein Dach über dem Kopf und mindestens 20 Grad im "Zimmer". Das stell ich mir gemütlicher vor als eine Parkbank.
Und der Bau neuer Gefängnisse, nachdem diese eingestürzt sind, ist im Endeffekt billiger? (Meine Worte haben meistens einen Sinn...)
Unter umständen schon. So ein Gebäude fällt nicht nach 20 Jahren zusammen.
Nach einer flüchtigen Recherche bei Wikipedia steht das dort tatsächlich nicht so explizit drin wie bei uns.
Dann bitte ich dich im konkreten Fall USA um einen neuen niederen Beweggrund des Staates.
Moment. Der Gefangene ist ja nun nicht freiwillig im Gefängnis. Es ist doch schon der Wunsch derjenigen, die das bezahlen, dass er dort ist. Also werden sie wohl auch dafür bezahlen müssen, oder zumindest die Arbeit in den Gefängnissen so organisieren, dass diese genügend Gewinn abwirft.
Es ist aber nicht mein Wunsch. Und wie sagte darkkurt so schön: Diese Arbeiten sind in Zukunft für Hartz 4ler reserviert...
Nein. Dass Du Dein eigenes Leben angesichts der oben dargestellten Situation höher wertest, als das eines anderen ist völlig natürlich und legitim. Beide Individuen haben dort nur zwei Auswege: Fressen oder gefressen werden.
Nach dieser Definition begehe ich als auch keinen Raubmord, wenn ich nichts habe, fast verhungert bin und deswegen einen anderen Menschen erst sein Geld nehme und ich Anschluss töte (dieses Beispiel ist aufgrund der Sozialleistungen nicht aud Deutschland bezogen).

Wie auch immer, wir diskutieren hier Sachen, die mit der eigentlichen News nur peripher etwas zu tun hat. Und da jeder seine Meinung dazu hat, bringt diese Diskussion weder mir noch sont irgentwem was.

Soll heißen: machts gut.
 
Wie auch immer, wir diskutieren hier Sachen, die mit der eigentlichen News nur peripher etwas zu tun hat. Und da jeder seine Meinung dazu hat, bringt diese Diskussion weder mir noch sont irgentwem was.

Soll heißen: machts gut.

Wie schade... :(. Fängt doch gerade an, Spaß zu machen. Und dass es niemandem etwas bringt, möchte ich auch bezweifeln. Sind doch schon einige Informationen vorgebracht worden, um die verschiedenen Meinungen zu untermauern.

Davon sind sicherlich nicht alle jedem bekannt. Und alle habe durchaus etwas mit der News zu tun da wir hier doch über Sinn und Unsinn der Todesstrafe sprechen, oder etwa nicht?

Deine Fragen werde ich aber gern trotzdem noch beantworten. Ob Du darauf noch etwas erwiderst ist Dir selbstverständlich freigestellt.

Verstehe ich das richtig: Du begünstigst also lieber rückfällige Straftäter als evetuell geläuterte Häftlinge zu benachteiligen?

Ja. Denn zum einen kann ich ja bei Ersttätern gar nicht wissen, wer von diesen nun rückfällig wird und wer nicht. Zum anderen ist es jedenfalls nach meinem Menschenbild unbillig, einem Menschen bei jedem erheblichen Verstoß gegen ein Strafgesetz unbegrenzt die Freiheit zu entziehen.

Demnach müssten in den USA prozentuel gesehen bedeutend weniger solcher Straftaten verübt werden. Ist dem so?

Warum? Die USA haben ein Strafrechtssystem, das ebenfalls auf diesen Gedanken beruht. Nur kennt ein Teil der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten eben auch die Todesstrafe.

Sicher dass es daran liegt und nicht an der Trägheit unserer Gesellschaft?

Eine Gesellschaft, die sich zum Schutz ihrer Werte ein Rechtssystem gibt und dieses auch durchsetzt (bzw. bezahlt), anstatt die Verteidigung jedem einzelnen selbst zu überlassen, ist in meinen Augen nicht träge, sondern vernünftig.

Er hat nach wie vor ein Dach über dem Kopf und mindestens 20 Grad im "Zimmer". Das stell ich mir gemütlicher vor als eine Parkbank.

Ach so. Dann habe ich offensichtlich Deine Auffassung des Begriffs "Grundversorgung" gründlich mißverstanden. :LOL: Kommt dann aber ganz auf die Jahreszeit an *find*.

Dann bitte ich dich im konkreten Fall USA um einen neuen niederen Beweggrund des Staates.

Warum das? Nur weil in den USA teilweise (gibt ja nicht überall die Todesstrafe) die Mehrheit der Bevölkerung offensichtlich so denkt wie Du, muß ich doch nicht meine Auffassung zu niederen Beweggründen ändern?

Nach dieser Definition begehe ich als auch keinen Raubmord, wenn ich nichts habe, fast verhungert bin und deswegen einen anderen Menschen erst sein Geld nehme und ich Anschluss töte (dieses Beispiel ist aufgrund der Sozialleistungen nicht aud Deutschland bezogen).
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Doch natürlich. Jedenfalls dann, wenn ich meinen Hunger auch anders stillen kann (z.B. durch das Stehlen von Nahrungsmitteln oder Geld, ohne den Menschen zu töten, oder durch das Töten eines Tieres).