US-Häftling vor Exekution durch Erschießen

Warum kann ich jemanden verbieten mein Grundstück zu betreten, ihm aber nicht verbieten sich direkt neben mich zu setzen?
Nun, auf Deinem Grundstück darfst Du ihm verbieten, sich neben Dich zu setzen. Anderswo hat er nicht mehr und nicht weniger Recht, sich dahin zu setzen, wo er will, als Du oder jeder andere. Nachdem Ihr beide sitzt, sagst Du, er sitzt neben Dir, und er sagt, Du sitzt neben ihm.
Wie du schon sagst, Moral ist von Menschen gemacht, aber worauf begründet sich die? Warum darf ich nicht nackt durch die Stadt laufen, aber wenn ich mit Spinnen überseht durch die Stadt laufe könnte man mir meines Wissens nach wenig anlasten.
Die begründet sich auf die Überzeugung von Wenigen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Einiges von den heutgen Moralvorstellungen ist aus dem Mittelalter, anderes noch aus archaischen Zeiten. Nicht alles, was gegen Moralvorstellungen verstößt, ist strafbar, und einiges, was wider jede Vernunft geht, ist trotzdem nicht strafbar - wofür die Todesstrafe imho ein gutes Beispiel ist. Selbst der Bezirksstaatsanwalt in Utah hat neulich in einem Fernseh-Interview zugegeben, daß die Gewaltkriminalität nicht sinkt, weil die Todesstrafe NICHT abschreckt.
Warum darf ich keinen Menschen schlagen, der mich schlägt (eingeschränkt gültig) aber keinen, der mein Haus angezündet hat?
Du sprichst von Notwehr. Du darfst auch den, der Dein Haus angezündet hat, schlagen, wenn Du ihn damit an der Flucht hinderst, oder natürlich erstrecht, wenn Du das Anzünden nur dadurch verhindern kannst. Alles, was darüber hinausgeht, verbietet das Gesetz, weil es pure Rache wäre, die der Staat sich gern selbst vorbehält.
warum darf ich jemanden, der mit etwas klaut nur festhalten, wenn ich ihn nicht kenne?
Doch, das darfst Du, auch wenn Du ihn kennst. Du darst ihm aber nicht das Diebesgut mit Gewalt wieder abnehmen, sondern mußt ihn der Polizei übergeben. Bis zu deren Eintreffen darfst Du ihn an der Flucht hindern.
Natürlich gibt es für alles Begründungen, aber diese sind rein subjektiv gewählt und ändern sich dementsprechend auch.
Natürlich argumentiert ein jeder aus seiner Sicht; ist ja hier nicht anders. Erinnerst Du Dich noch an den Schwulen-Paragraphen (§ 176 StGB), den es ja mittlerweile nimmer gibt? Frag mal die Ober-Katholen, was sie davon halten, daß der abgeschaft wurde :mrgreen:
Spätestens wenn man fragt: "Warum gibt es in den USA teilweise die Todesstrafe und hier nicht?" Ist klar, dass es eine willkürliche Rechtssprechung sein muss, diktiert von einer Mehrheit.
Daß die Rechtssprechung auf dem Willen einer Mehrheit beruht, würd ich nicht so laut sagen. Außer in der Schweiz wüßte ich nicht, wo die Mehrheit ihren Willen kundtun dürfte. Die indirekte (parlamentarische) Demokratie ist zu personenbezogen, als daß sie Einzel-Entscheidungen repräsentativ machen würde.
Aber ums hier auch nochmal zu sagen: Ich habe kein Problem mit dieser Willkür, ich finde es nur wichtig, dass man sich ihrer bewusst ist. Es ist meiner Meinung nach aktuell keine bessere Möglichkeit, nur gut ist die Möglichkeit halt auch nicht.
So blöd es ist: Manchmal ist das kleinere Übel halt das Beste, was man erreichen kann. Kritisch wird's imho dann, wenn man nicht mehr aufstehen und sagen darf, daß es nur das kleinere Übel ist.
@Cybo: ich würd sagen, sie würden trotzdem wegen Mordes verurteilt, da der Versuch strafbar ist. ;) *klugscheiß*
Mordversuch ist nicht Mord, auch nicht in den USA. Da aber einer der Schüsse nicht den auf's Herz geklebten Stoff-Fetzen traf, sondern daneben einschlug, glaube ich, daß einer der 5 Schützen ganz genau wissen wollte, ob er eine "scharfe" Kugel oder die Platzpatrone im Gewehr hatte.
 
USA: Todeskandidat Ronnie Lee Gardner bewegte sich angeblich noch nach Exekution ...

Folgende News wurde am 20.06.2010 um 13:06:00 Uhr veröffentlicht:
USA: Todeskandidat Ronnie Lee Gardner bewegte sich angeblich noch nach Exekution (Update)
Shortnews

In Utah wurde der Todeskandidat Ronnie Lee Gardner von einem Erschießungskommando hingerichtet (ShortNews berichtete). Jetzt gibt es Hinweise, wonach Gardner nach den Schüssen angeblich noch einige Bewegungen gemacht haben soll. Dies berichten zumindest Zeugen der Hinrichtung, die in der Zeugenkammer saßen. Eine dieser Augenzeugen ist Radio-Reporterin Sheryl Worsley. Sie will gesehen haben, wie Gardner noch einige Male die Faust ballte und seinen Arm bewegte. Sie wisse nicht, ob diese Bewegungen Reflexe waren oder nicht. Nate Carlise arbeitet für das Blatt "The Salt Lake Tribune" und berichtete zudem von zwei separaten Schusssalven, obwohl es nur eine einzige Salve hätte sein sollen. Einige Schüsse landeten neben der weißen Markierung. Trotzdem gab es kein sichtbares Blutvergießen, so Carlise.
 
tH, da ist ein Rechenfehler, denn nicht alle 5 haben scharfe Munition, du musst also ne berechnen, da nicht allen 5 der Mord angelastet werden kann, somit kann niemand eindeutig als Täter identifiziert werden, damit Freispruch.

Naja Freispruch würd ich nicht sagen. Zumindest alle wären ja schuldig des versuchten Mordes. Nur das 4 dabei erfolgreich waren.
 
Was viele hier auch vergessen (und ich in meiner Rechnung nicht berücksichtigt hab):
Wir haben hier ja nicht nur gemeinschaftlichen Mord, sondern auch Anstiftung zum Mord. Die Vollstrecker sind sicherlich nicht freiwillig auf Idee gekommen, sondern hatten irgendjemanden, der ihnen den Befehl gegeben hat. Und der Richter, der das Strafmaß verkündet hat, hat ja quasi auch angestiftet.

Also: Zusätzlich zu den Vollstreckern, stellen wir jetzt noch sonstige Gefängnisangestellte und alle Juristen (Rechtsanwalt ausgenommen, denn der war ja als einziger auf der Seite des Angeklagten) mit an die Wand.

Und in Amerika is die Chance hoch, dass wir auch noch diejenigen, die die Waffen und Munition für die Erschießung hergestellt haben, wegen Mord dritten Grades auch noch mit drankriegen.
 
Soweit ich das mitbekommen habe, haben sich die "Todesschützen" freiwillig gemeldet 8O.
 
Naja Freispruch würd ich nicht sagen. Zumindest alle wären ja schuldig des versuchten Mordes. Nur das 4 dabei erfolgreich waren.

Wäre mal juristisch recht interessant, finde ich.

Hat da jemand fundiertes Wissen, wie es aussieht, wenn jemand definitiv unschuldig sein MUSS, aber nicht bewiesen werden kann, wer schuldig ist?

Ich kann, aus meiner Sicht, keinen Mordversuch unternehmen, wenn die Waffe keine scharfe Munition enthält. Ich kann rein rechtlich wahrscheinlich nur Beihilfe leisten, da ich die anderen 4 nicht abhalte. Aber dafür müsste man nun genau wissen, wer scharfe Munition hatte und wer nicht :think:
 
Du sprichst von Notwehr. Du darfst auch den, der Dein Haus angezündet hat, schlagen, wenn Du ihn damit an der Flucht hinderst, oder natürlich erstrecht, wenn Du das Anzünden nur dadurch verhindern kannst. Alles, was darüber hinausgeht, verbietet das Gesetz, weil es pure Rache wäre, die der Staat sich gern selbst vorbehält.

Doch, das darfst Du, auch wenn Du ihn kennst. Du darst ihm aber nicht das Diebesgut mit Gewalt wieder abnehmen, sondern mußt ihn der Polizei übergeben. Bis zu deren Eintreffen darfst Du ihn an der Flucht hindern.

Hab mich gerade nochmal schlau gelesen und du hast im Prinzip recht. Deckt tatsächlich beides der Notstand-Paragraph (34 StGB) ab. Bei dem Diebstahl hab ich ehrlich gesagt nur an den 127 StPO gedacht.

Nichtsdestotrotz ist das aber für den Rückschluss egal. Erstens waren es Beispiele und zweites wird damit das "andere zivilisierte Länder, trotzdem andere Sitten" nicht außer Kraft gesetzt, was die Willkür in meinen Augen sowieso am besten darlegt.
 
Ich kann, aus meiner Sicht, keinen Mordversuch unternehmen, wenn die Waffe keine scharfe Munition enthält. Ich kann rein rechtlich wahrscheinlich nur Beihilfe leisten, da ich die anderen 4 nicht abhalte. Aber dafür müsste man nun genau wissen, wer scharfe Munition hatte und wer nicht :think:

Der eine Schütze, der keine Scharfe Partone im Lauf hat, weiß das aber nunmal nicht. Alle fünf Schützen treten mit dem Vorsatz an, den Verurteilten zu erschießen. Und das wäre imho der Knackpunkt für Mord bzw. Versuch.

Auch eine Ladehemmung schützt dich nicht vor einer Anklage, weil ja der Vorsatz relevant ist, nicht, ob du technisch in der Lage bist.
 
Wir bestrafen Menschen willkürlich für bestimmte Dinge, die sie tun.

Was du scheinbar nicht verstehst: Jegliches Urteil auf diesem Planeten stützt sich auf einen von Menschen geschaffenen Konsens. Was du als "Willkür" bezeichnest, ist unsere einzige Möglichkeit.


Wenn wir tatsächlich bis zu einem Beweis warten würden würe es keine unschudlig Verurteilten geben.

Es lässt sich aber nicht pauschal sagen, ab wann ein Beweis eindeutig ist.
Wenn ich ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer Frau habe und sie mich hinterher zusammen mit einer Freundin der Vergewaltigung bezichtigt, trägt nicht das System die Schuld an meiner Inhaftierung.

Und das die Gesetze heute nicht mehr gültig sind zeigt gar nichts. Oder willst du sagen, dass die Leute von gestern unmenschlich waren, wir von heute aber nicht mehr, nur weil sich sicherlich irgendein Gesetz geändert hat?

Ich hoffe doch für dich, dass du die Menschenrechte nicht nur als Gesetz ansiehst, sondern verinnerlicht und für dich nachvollzogen hast.

Gesetze ändenr sich ständig. Du schreibst selbst, Gesetze müssen angepasst werden, also gibst du im Prinzip doch zu, dass unsere jetzigen Gesetze genau wie die im Mittelalter sind - unausgereift.

Ja, aber eben nicht so unausgereift, wie im Mittelalter.


Achso, tut mir leid, dass ich nicht wusste, dass eine logische Schlussfolgerung irrelevant ist. :roll:

Soso. Weil Ablassbriefe früher gut waren und jetzt böse sind, ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass Schulen in 100 Jahren böse sind.
 
Was du scheinbar nicht verstehst: Jegliches Urteil auf diesem Planeten stützt sich auf einen von Menschen geschaffenen Konsens. Was du als "Willkür" bezeichnest, ist unsere einzige Möglichkeit.

Ich versteh es, es ist aber weiterhin barbarisch. Ich habe jetzt auch schon x mal geschrieben, dass das System so in meinen Augen ok ist, weil es funktioniert. Es ist aber nichts desto trotz willkürlich und barbarisch.

Ich hoffe doch für dich, dass du die Menschenrechte nicht nur als Gesetz ansiehst, sondern verinnerlicht und für dich nachvollzogen hast.

Die Menschenrechte als Gesetz zu bezeichnen finde ich schon fragwürdig, ich würde sie eher als Gesetzesgrundlage bezeichnen. Die werden ja schließlich durch Gesetze beschnitten und definiert. Die Idee hinter diesen finde ich aber praktisch, sie sichert mein Überleben und mir viel Handlungsfreiheit.

Soso. Weil Ablassbriefe früher gut waren und jetzt böse sind, ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass Schulen in 100 Jahren böse sind.

Eher in 1000 bis 10000 Jahren und auch nur die aktuelle Form der Schulen. Wir können auch direkt nur bei der Schule diese Entwicklung sehen. Oder würdest du eine Prügelschule oder eine Schule, die nur nach der Bibel (auch in Biologie Geschichte etc.) unterrichtet für gut befinden?
 
Ich versteh es, es ist aber weiterhin barbarisch. Ich habe jetzt auch schon x mal geschrieben, dass das System so in meinen Augen ok ist, weil es funktioniert. Es ist aber nichts desto trotz willkürlich und barbarisch.

Welche Kriterien müssten denn erfüllt sein, damit es für dich nicht barbarisch ist?

Die Idee hinter diesen finde ich aber praktisch, sie sichert mein Überleben und mir viel Handlungsfreiheit.

Wodurch wir schon einen wesentlichen Vorteil zum Mittelalter hätten.


Eher in 1000 bis 10000 Jahren und auch nur die aktuelle Form der Schulen. Wir können auch direkt nur bei der Schule diese Entwicklung sehen. Oder würdest du eine Prügelschule oder eine Schule, die nur nach der Bibel (auch in Biologie Geschichte etc.) unterrichtet für gut befinden?

Das ändert nichts daran, dass die Behauptung "Da die Akzeptanz gegenüber Ablassbriefen verschwunden ist, wird auch die Akzeptanz gegenüber Schulen abnehmen" keine logische Schlussfolgerung, sondern nur eine Vermutung ist.

Zumal ich Schulen nur als Beispiel für die Notwendigkeit von Steuergelden genutzt habe.

Und natürlich sind die von dir beschriebenen Schulen keine Option.
Das liegt aber nicht daran, dass es Schulen sind, sondern dass in der einen die Lehrmethoden und in der anderen die Inhalte grundsätzlich Quark sind.

Dass unser aktuelles Schulsystem eine Überarbeitung dringend nötig hat, steht außer Zweifel, notwendig sind und bleiben Schulen dennoch.
 
Bei dem Diebstahl hab ich ehrlich gesagt nur an den 127 StPO gedacht.
Da hast Du goldrichtig gedacht :D

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
... wird damit das "andere zivilisierte Länder, trotzdem andere Sitten" nicht außer Kraft gesetzt, was die Willkür in meinen Augen sowieso am besten darlegt.
Ja, seh ich auch so, weil es ja in unterschiedlichen Ländern, für ein und dasselbe Vergehen, unterschiedliche Strafen gibt (oder auch mal gar keine, weil es dort gar nicht als Vergehen gewertet wird).
Dass unser aktuelles Schulsystem eine Überarbeitung dringend nötig hat, steht außer Zweifel, notwendig sind und bleiben Schulen dennoch.
Ja, wenn wir denn SCHULEN hätten! Was wir haben, sind LEHR-ANSTALTEN (und es gibt Leute, die das ersthaft mit "EE" schreiben würden), in denen eigenständiges Denken der Schüler/Belehrten ungefähr so gefragt ist wie Fußpilz.
 
tH, da ist ein Rechenfehler, denn nicht alle 5 haben scharfe Munition, du musst also ne berechnen, da nicht allen 5 der Mord angelastet werden kann, somit kann niemand eindeutig als Täter identifiziert werden, damit Freispruch.

Man kann doch rausfinden welche Kugel aus welcher Waffe stammt (durch den "Fingerabdruck" der Waffe) und rausfinden welche Kugeln tödlich gewesen wären läßt sich auch.

Aber da sie staatlich beauftragt werden stellt sich die Frage ja eh nicht. :roll:

Jegliches Urteil auf diesem Planeten stützt sich auf einen von Menschen geschaffenen Konsens.
Diese Aussage ist aber nun mehr als gewagt, es gibt zuviele Führer,Despoten, Könige, Herrschaftfamilien, gesellschaftliche Subsysteme mit eigenen quasi Rechtssystemen, etc. auf dieser Welt als das man das so durchgehn lassen könnte.

Selbst in demokratischen Staaten lassen sich viele rechtliche Grundlagen oft auf eine Handvoll Menschen zurückführen ohne das dazu wirklicher gesellschaftlicher Konsenz erforderlich wäre.

Und die etwas aus der Mode gekommene Tradition des Richter Bestechens gibt/gab es sicher nicht weil alles nur auf gesellschaftlichen Konsenz aufbaute. ;)
 
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Was du scheinbar nicht verstehst: Jegliches Urteil auf diesem Planeten stützt sich auf einen von Menschen geschaffenen Konsens.
Nicht unbedingt ;)

Ich kenne aus dem Geschichtsunterricht viele Herrscher, die von sich behauptet hätten, sie wären von Gott (stellvertretend irgendetwas anderes, was kein Mensch überprüfen kann) auserwählt, dieses oder jenes zu tun.

Das mag zwar Haarspalterei sein, aber es macht schon n Unterschied, wenn der eine quasi willkürlich was entscheidet (Richter: Du wirst wegen deines Verbrechens gehängt!) oder "was Größeres" an deiner Seite hat (Gott hat befohlen, Kreuzzüge zu veranstalten: Tod allen Ungläubigen!).
 
Diese Aussage ist aber nun mehr als gewagt, es gibt zuviele Führer,Despoten, Könige, Herrschaftfamilien, gesellschaftliche Subsysteme mit eigenen quasi Rechtssystemen, etc. auf dieser Welt als das man das so durchgehn lassen könnte.

Argh, falsch ausgedrückt.

Ich wollte damit sagen, dass jedes Urteil auf Menschen zurückgeht.
Daher kann es keine gänzlich objektive Gerechtigkeit geben.
Nur heißt das im Umkehrschluss nicht, dass überall Willkür herrscht.
 
Hier wird ganz schön oft das Wort "Mörder" benutzt um Justizvollzugsbeamte zu bezeichnen. Nach §211 StGB gilt: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." Das ist hier nicht der Fall.

Unabhängig davon wie man zur Todesstrafe steht, sollte man erkennen können, dass es einen Unterschied zwischen einem rechtsstaatlich verurteilten Mörder und einem Justizvollzugsbeamten, der ein Todesurteil vollstreckt, gibt.

~Textteile entfernt, denn Renokrams gehört nicht in die Diskussionsthreads. Hätte der Vergeber die Eier gehabt um zu diskutieren, hätte er hier gepostet und nicht anonym bewertet ;) -by Cybo~
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach §211 StGB gilt: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." Das ist hier nicht der Fall.
Nein?

Mordlust? Nun, wer keine Lust hat, Menschen zu töten, kann sich doch um nen anderen Job bewerben.

Habgier? Henker töten für Geld. Es ist ihr Job. Sie werden dafür bezahlt.

Grausam? Ein dehnbarer Begriff, weil am Ende eines Tötungsdelikts nunmal ein Toter steht.

Und ob mit der Hinrichtung eine andere Straftat ermöglicht wird? Nun, z. B. wenn der FALSCHE hingerichtet wird. Dann läuft der RICHTIGE nämlich noch frei rum und kann weitere Morde begehen.
 
Nein?

Mordlust? Nun, wer keine Lust hat, Menschen zu töten, kann sich doch um nen anderen Job bewerben.

Habgier? Henker töten für Geld. Es ist ihr Job. Sie werden dafür bezahlt.

Grausam? Ein dehnbarer Begriff, weil am Ende eines Tötungsdelikts nunmal ein Toter steht.

Und ob mit der Hinrichtung eine andere Straftat ermöglicht wird? Nun, z. B. wenn der FALSCHE hingerichtet wird. Dann läuft der RICHTIGE nämlich noch frei rum und kann weitere Morde begehen.

Ein Wahnsinn so zu argumentieren. Einen Mörder mit jemandem gleichzustellen, der das Urteil eines anerkannten Rechtsstaates vollstreckt. Dann haben sich aber mindestens auch die Geschworenen, die das Urteil gesprochen, der Richter, der die Verhandlung geführt, die Regierung die die Gesetze erlassen oder gebilligt und die Menschen, die die Regierung gewählt haben der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht (vielleicht sogar die ganze Weltgemeinschaft, die toleriert hat was da passiert ist).

Rechts- und Moralauffassungen anderer Gesellschaften sollte man auch ein Stück weit akzeptieren können - selbst dann wenn man sie selber für bescheuert hält. Ich bin ein Gegner der Todesstrafe weil sie nicht rückgängig zu machen ist und weil sie der Idee eines resozialisierenden Strafsystems zuwider läuft - aber deswegen jemanden, der seinen legitimen (und in den Augen vieler höchstwahrscheinlich ehrenhaften) Job macht einen Mörder zu nennen - auf so eine unangemessene Idee käme ich nicht.
 
Ein Wahnsinn so zu argumentieren. Einen Mörder mit jemandem gleichzustellen, der das Urteil eines anerkannten Rechtsstaates vollstreckt. ... aber deswegen jemanden, der seinen legitimen (und in den Augen vieler höchstwahrscheinlich ehrenhaften) Job macht einen Mörder zu nennen - auf so eine unangemessene Idee käme ich nicht.
Schon mal das Wort "Ehrenmord" gehört? Ist anderswo auch legitim, ehrenhaft (mehr oder minder - soll ja "Ehre" nicht bewahren sondern nur wiederherstellen) und in den Kreisen, in denen er verübt/gebilligt/befürwortet wird, absolut anerkannt, wie bei uns der "Rechtsstaat". Und die "Ehrenmörder" kriegen nicht mal Geld für ihre Tat.