Urlaub haben und woanders arbeiten

Hamsta

<3
ID: 285566
L
25 Mai 2007
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Hallo,

ich mache derzeit ein fsj, Vertragsende ist der 31. Juli. Vom 16. - 31. Juli habe ich jedoch Urlaub.

Danach mache ich eine Ausbildung, Vertragsbeginn ist der 1. August, allerdings habe ich dort direkt am Anfang Urlaub, mein erster Tag ist erst der 6. August.

Mich interessiert nun, ob ich in der Zeit, in der ich Urlaub habe in einer anderen Firma als Aushilfe arbeiten darf.

Auch mit dem Aushilfengehalt werde ich dieses Jahr nicht über den Steuerfreibetrag von ~8000€ kommen
 
Ich hab direkt am Anfang der Ausbildung Urlaub, weil die anderen Azubis noch zur Schule gehen und die Sommerferien erst am 23.7 (?) beginnen.

Danke für die Links, nur ist es ja so, dass ich nach meinem Urlaub nicht wiederkomme und nicht mehr in der Klinik, in der ich mein fsj mache arbeiten muss.

Ich habe gehört, dass es nicht geht, weil dann beide Firmen Sozialabgaben zahlen würden und dies geht scheinbar nicht und ich müsste dann die Sozialabgaben beim Aushilfsjob selbst bezahlen :-?
 
Ich habe gehört, dass es nicht geht, weil dann beide Firmen Sozialabgaben zahlen würden

Das geht, und da Du wahrscheinlich nicht über der Beitragshöchstgrenze verdienen wirst (bei beiden zusammen) müssen die auch keine Details wissen. Nur die Krankenkasse sollte informiert werden, und der Arbeitgeber bei dem Du kurzzeitig arbeitest muss auf der Meldung an die Krankenkasse "Mehrfachbeschäftigter" ankreuzen. Dann geht alles seinen Gang!
Siehe hier diesen Link, daraus das Zitat
Mehrfachbeschäftigte

Bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausüben, sind die Beiträge aus allen Arbeitsentgelten zusammenzurechnen. Sofern die Summe der Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht übersteigt, ergibt sich keine Besonderheit. Jeder Betrieb berechnet die Beiträge ganz normal aus "seinem" Arbeitsverhältnis.