Umziehen / Wohnung kündigen

Hier würde ich sie auf einen festen Tag nageln, immer Montags oder so, es sei denn für dich ist das variable besser.

Viel Glück!
Och, solange ich noch immer keinen Job habe, ist mir das egal. Und wenn sich das ändert, kann ich ihr das immer noch am Telefon sagen.

Das Kündigungsschreiben ist ja fertig, ich werde es dann wohl gegen Ende der Woche abschicken, vorher die Woche noch nutzen um mich bei allen möglichen städtischen und privaten Stellen zu erkundigen. Außerdem fange ich heute abend einfach mal mit Besichtigungen an. Die eine oder andere Wohnung war am Samstag doch tatsächlich schon in der Zeitung, die erst zum 1.6. oder 1.7. war.

Hier mal der Schaden den ich meine:

[url=https://www.myimg.de/?img=parkettcdf.jpg][/URL]

Da sieht man halt, daß doch einiges richtig abgesplittert ist und das sind aus meiner Sicht halt keine normalen Abnutzungserscheinungen.
Aber ich glaub, ich frag in der Tat mal meine Haftpflichtversicherung. Wozu zahl ich den Mist seit Jahren, egal wie wenig Geld ich zur Verfügung habe, wenn nicht für sowas? :mrgreen:
 
Naja das absplittern sieht aber garnicht sooo schlimm aus, wenn man bedenkt das Du 6 Jahre da gewohnt hast, und der war doch sicher nicht neu als Du eingezogen bist oder?
 
Naja das absplittern sieht aber garnicht sooo schlimm aus, wenn man bedenkt das Du 6 Jahre da gewohnt hast, und der war doch sicher nicht neu als Du eingezogen bist oder?
Ne, neu war der Fußboden nicht. Aber halt schon einigermaßen in Schuß für Altbau. Zumindest war er komplett versiegelt. Naja, man wird sehen. Das sind nun Dinge, die ich bis relativ zum Schluß vor mir herschieben werde, wenn die Wohnung erstmal leergeräumt ist. Vorher hab ich ganz andere Probleme...
 
Das Kündigungsschreiben ist ja fertig, ich werde es dann wohl gegen Ende der Woche abschicken
aber nur mit einschreiben mit rückschein.

ich hatte das nicht gemacht und hab da ne woche rumtelefonieren müssen bis mir mal jemand sagen konnte, ob mein kündigungsschreiben angekommen ist.
 
Aber wenn eine Wohnung frisch renoviert übernommen wurde, dann kann der Vermieter auch eine renovierte Wohnung zurück verlangen. Es sei denn, die Schönheitsreparaturen wurden durchgeführt und die Wohnung sieht ok aus. Bisher hatte ich diesen Passus in meinem Mietverträgen immer drin und bisher hatte ich auch nie Schwierigkeiten mit den Mietern.

Wie gesagt, ich kann ja nur sagen was ich dort definitv gehört habe. Gerade eben weil die meisten die Rechtslage nicht kennen (auch Vermieter) gibt es solche Renovierungsklauseln in Mietverträgen. Laut dem Rechtsanwalt sind diese aber unwirksam und müssen nicht eingehalten werden. Hm. Ich würde da mal definitiv bei dem Mieterschutzbund anfragen, oder auch bei der Verbraucherzentrale wie genau, oder ob es sich tatsächlich so verhält.


Ooch, also ich find den Schaden auch nicht schlimm. Das sieht ja noch ganz human aus. 6 Jahre sind ja eine lange Zeit. Aber evtl. bringt es ja was, den Schaden durch die Haftpflicht zu beheben - wird nicht teuer sein das bischen. Sinnvoll - weil dann bist du der Vermieterin gut entgegen gekommen, was sicherlich irgendwie nützlich sein könnte :)
 
Mal was zur Renovierung der Wohnung beim Auszug:

Nur, weil man beim Einzug renoviert hat, heisst das nicht, das man es beim Auszug evtl. nicht machen muss. Das hängt nämlich grundsätzlich vom Mietvertrag und dessen Inhalt ab. Man kann in einem Mietvertrag auch vereinbaren, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird und renoviert zurückgegeben werden muss.

Der Mieter ist gesetzlich gar nicht zur Renovierung verpflichtet. Diese DInge sind Aufgabe des Vermieters. Er kann das aber (und das wird normalerweise auch gemacht) per Mietvertrag auf den Mieter übertragen.

Schön für den Mieter ist, dass Gerichte in den letzten Jahren viele dieser Klauseln für ungültig erklärt haben und damit die gesetzliche Regelung (Vermietersache) gilt.

Um das aber sagen zu können, ist der exakte Wortlaut aus Deinem Mietvertrag wichtig, was Schönheitsreperaturen betrifft. Also poste diese Zeilen, wenn Du absolut sicher sein willst.

Gruss
Marty
 
Ich habe jetzt auch einmal ein wenig gegoogelt und festgestellt:

Der Rechtsanwalt hat sich bei JBK nicht korrekt bzw. nicht gut genug ausgedrückt...

2. Neue Rechtslage zu Renovierungsfristen

Im Juni 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass derartige Klauseln, die eine starre Fristenregelung vorsehen, unwirksam sind. Solche Klauseln würden den Mieter ohne Rücksicht auf die tatsächliche Renovierungsbedürftigkeit zur rechtzeitigen Renovierung verpflichten, was einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeute.

Der Mieter ist deshalb nur noch dann zur Durchführung von laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Klausel berücksichtigt, dass zu dem vorgesehenen Renovierungszeitpunkt auch tatsächlich eine Renovierung erforderlich ist.

Bei der Frage, ob in der Klausel eine starre Frist vereinbart wurde, ist allerdings Vorsicht geboten. Enthält die Klausel lediglich eine Empfehlung zur Renovierung innerhalb dieser Firsten, kann sie durchaus wirksam sein.

Beispiel einer wirksamen Fristenregelung:

Die Schönheitsreparaturen sind bei tatsächlichem Renovierungsbedarf, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an, entsprechend dem folgenden Fristenplan vorzunehmen:

* Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
* Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
* alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.

3. Vereinbarung von Renovierungsfristen und Schlussrenovierung

Grundsätzlich kann der Vermieter wählen, ob er mit dem Mieter eine laufende Renovierung - siehe oben - vereinbart oder lieber eine Schlussrenovierung. Eine Schlussrenovierung bedeutet, dass der Mieter während des Mietverhältnisses nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Nur wenn er auszieht hat er die Pflicht zu renovieren. Vermieter würden gern beide Pflichten auf den Mieter umlegen, doch die Rechtsprechung hält eine Kombination aus beiden Pflichten (laufende und Schlussrenovierung) für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Sind also laufende und abschließende Renovierung vereinbart worden, so sind beide Klauseln unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss (BGH VIII ZR 335/02).

Quelle: https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa7.htm

Dann habe ich auf einer anderen Seite noch dieses gefunden:

Renovierung - Vermieter muss Mietwohnung bzw. Wohnung renovieren

Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes.

Das belegt also, das wie MartyMcFly schon aussagt, es eindeutig an den Inhalten des Mietvertrages liegt.

Der genaue und umfassendere Text ist hier nachzulesen:

Quelle: https://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Renovierung_Mietwohnung.htm
 
Mal was zur Renovierung der Wohnung beim Auszug:
Hm... also im Mietvertrag (so'n Standard-Vordruck) wurde handschriftlich unter "Sonstige Vereinbarungen" festgehalten:

"Die Wohnung wird bei Vertragsbeginn durch die Mieterin renoviert."

Ich war mir bis grad eben sehr sicher, daß ich daraus den Rückschluß ziehen kann, daß ich bei Auszug eben NICHT renovieren muß.

Und jetzt sehe ich halt, daß da unter dem § "Schönheitsreparaturen" steht:

"Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffern 2-4 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffern 2-4, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt, oder sich nicht der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereiterklärt oder die Kosten hierfür übernimmt."

Hm. Ich bin aber der Meinung, daß Einzugsrenovierung ODER Auszugsrenovierung Pflicht ist. Da ich ersteres gemacht habe, brauche ich letzteres nicht tun (meine Meinung).

Allerdings steht auch z.B. im damaligen Übernahmeprotokoll, daß an allen Türen etc. diverse Schäden vorhanden sind und an allen Fensterrahmen Farbspritzer von irgendwelchen Renovierungsarbeiten meiner Vor- oder Vorvormieter/in sind.

Hm. Was nun? Ich lasse die Formulierung auf jeden Fall im Kündigungsschreiben. Werde ja sehen, wie sie drauf reagiert.

Bringe das Schreiben heute oder morgen zur Post. Natürlich Einschreiben mit Rückschein. In diesem Fall brauche ich absolute Sicherheit.
 
Hm... also im Mietvertrag (so'n Standard-Vordruck) wurde handschriftlich unter "Sonstige Vereinbarungen" festgehalten:

"Die Wohnung wird bei Vertragsbeginn durch die Mieterin renoviert."
OK, das hat aber nichts mit dem Auszug zu tun.

Ich war mir bis grad eben sehr sicher, daß ich daraus den Rückschluß ziehen kann, daß ich bei Auszug eben NICHT renovieren muß.
Renovieren hat gar nichts mit dem Ein- oder Auszug zu tun. Der Vermieter muss laut Gesetz die Mietsache instand halten. Er kann diese Pflicht per Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Dann ist der Mieter zu regelmässigen Schönheitsreperaturen verpflichtet.

"Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffern 2-4 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffern 2-4
Das hört sich bekannt an... und jetzt bitte die Ziffern 2-4. Wenn Du Glück hast, steht da etwas von "alle 5 Jahre Wohnzimmer, alle 3 Jahre Küche und Bad" etc...

Hm. Ich bin aber der Meinung, daß Einzugsrenovierung ODER Auszugsrenovierung Pflicht ist. Da ich ersteres gemacht habe, brauche ich letzteres nicht tun (meine Meinung).
Falsche Meinung.

Allerdings steht auch z.B. im damaligen Übernahmeprotokoll, daß an allen Türen etc. diverse Schäden vorhanden sind und an allen Fensterrahmen Farbspritzer von irgendwelchen Renovierungsarbeiten meiner Vor- oder Vorvormieter/in sind.
Du musst, wenn das alles so ist, wie ich vermute (deshalb brauche ich die Ziffern 2-4), gar nichts machen ausser die eigenen Schäden zu beseitigen. Schäden sind aber nur Dinge, die nicht durch normale Abnutzung passieren.

Hm. Was nun? Ich lasse die Formulierung auf jeden Fall im Kündigungsschreiben. Werde ja sehen, wie sie drauf reagiert.
Wenn Du im Recht bist, brauchst Du gar nichts zu schreiben. Das vermeidet unnötig Ärger.

Marty
 
Sind die Macken auf dem Parkettboden denn sehr tief?

So wie ich das auf dem Foto sehe, würde ich das mal mit Holzöl einreiben, dunkles Öl nehmen, dann fällt das vielleicht nicht so sehr auf.

Zu der Sache mit dem "auf wann kündigen":
Den Mietvertrag nach einer Kündigung zu verlängern wird nicht gehen. Aber die meisten neuen Vermieter lassen sich drauf ein, eine Wohnung frei zu halten.
Das ist den meisten Leuten klar, dass man nicht von heute auf morgen aus seiner Wohnung rauskommt und wenn jemand dann Interesse an Dir als Mieterin hat, dürfte es ihm egal sein, ob er die Wohnung nun zum 1.6. oder 1.7. an Dich abgibt - solange Du ihm klarmachst, dass Du an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert bist und immer brav Miete zahlst, sollte das kein Problem darstellen.

Viel Glück bei der Wohnungssuche!
Und viel Spaß beim Umzug... :mrgreen:
 
Das hört sich bekannt an... und jetzt bitte die Ziffern 2-4. Wenn Du Glück hast, steht da etwas von "alle 5 Jahre Wohnzimmer, alle 3 Jahre Küche und Bad" etc...
Na das Übliche halt: Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele, Toilette alle 5 Jahre, andere Räume alle 7 Jahre.

Nur... kann sie mir denn nachweisen, ob ich seit meinem Einzug vor 6 Jahren schon was gemacht habe oder nicht? :evil:

Sind die Macken auf dem Parkettboden denn sehr tief?

Wie gesagt, abgesplittert und was auf dem Foto vielleicht nicht so rüberkommt, ist das Größenverhältnis, ich hätte ein Lineal daneben legen sollen :ugly:
Die größte der 3 abgesplitterten Stellen ist etwa 20cm lang.

Ich werde an der Kündigung jetzt nix mehr umformulieren. Auch der Absatz mir der Auszugsrenovierung bleibt drin. Die soll einfach auch gleich sehen, daß ich mich da auf nix mehr einlasse. Ok, sie hat natürlich für alle Fälle die Mietsicherheit von mir in der Rückhand, was immer ein Problem darstellt, wenn sie der Meinung ist, ich bin ihr noch Renovierungskosten schuldig. Aber ich habe auch aus den vergangenen Jahren z.B. Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, daß sie mir bei Einzug eine Badsanierung versprochen hat und dann einen Rückzieher wegen zu hoher Kosten gemacht hat. Das könnte man auch so interpretieren, daß sie mir bei Vertragsabschluß Zusagen gemacht hat, die sie dann nicht eingehalten hat.

Ich werde einfach morgen die Kündigung abschicken und dann sehen, wie sie reagiert.

So und nun erstmal das heutige Anzeigenblättchen studieren... :roll:

LG,
yerusha
 
Moinsen,

ich hab mal ein paar Fragen, vielleicht gibt's hier ja Leute, die sich damit besser auskennen als ich.

Also, ich habe beschlossen umzuziehen, weil diese Wohnung für meine Lebenssituation einfach zu teuer ist. Leider muß ich das Risiko eingehen, jetzt "blind" zu kündigen, ohne schon was neues in Aussicht zu haben, denn es gibt kaum die Möglichkeit, Wohnungen jetzt schon zum 1.7. oder 1.8. zu mieten. Ich kann es mir finanziell aber auch nicht leisten, 3 Monate Doppelmiete zu zahlen und man hat ja nun mal 'ne Kündigungsfrist.

yerusha

Ich würde nicht blind kündigen. Ich würde erstmal in Ruhe was neues suchen.
Wenn Du was neues hast, ist es meist leichter mit dem neuen Vermieter über einen etwas späteren Einzugstermin, eventl 1 Monat mietfrei oä. zu verhandeln.
Der neue Vermieter schnuppert frisches Geld, während der alte seine Quelle versiegen sieht.
Gegenüber deinem altem Vermieter solltest Du knallhart sein, auf jedenfall beim Auszug mal ne Fotodokumentation machen.
Wenn Du von Ex-mietern weisst, das die Kaution eh nicht ausgezahlt wird, würd ich auch in Erwägung ziehen, die letzten 2 Mieten nicht zu zahlen.
Zählerstände kontrollieren, eventl. mit Zeugen ablesen.

Ich bin 3 mal umgezogen, davon lief nur 1x fair ab. Beim letzen mal hatte ich wirklich horende Nachforderungen, von fast 7000€.
Ich hab damals mit nem Bekannten und der war Malermeister alle Räume wirklich fach gerecht renoviert, trotzdem stellte mir mein Ex-Vermieter fast 4000€ für nen Ölfleck im Carport und 2900€ für angebliche Rauchspuren an der Terrassendecke in Rechnung.
Die wurden glücklicherweise vom Gericht als absurd / nicht mehr nachvollziehbar zurückgewiesen. Ca 7 Jahre später haben wir den einen Vergleich geschlossen, 2 warmmieten(die ich nicht mehr gezahlt hab) gegen die Kaution (3 Kaltmieten).

also schön aufpassen, bitte

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde nicht blind kündigen. Ich würde erstmal in Ruhe was neues suchen.
Wenn Du was neues hast, ist es meist leichter mit dem neuen Vermieter über einen etwas späteren Einzugstermin, eventl 1 Monat mietfrei oä. zu verhandeln.

Geht nicht und ich hab das auch x-mal durchgerechnet.
1 Monat mietfrei, 1 Monat Doppelmiete - das ist alles das Maximale, was ich rausholen kann.
Der Wohnungsmarkt hier in Kiel ist dicht für günstige Wohnungen. Die Vermieter haben es nicht nötig, auf jemanden zu warten, weil für kleine und billige Wohnungen immer -zig Leute anrufen. Sowas wird man mit Leichtigkeit los. Es sei denn, die Wohnungen haben so indiskutable Lösungen wie Klo auf 1/2 Treppe oder sonstigen Mist.

Mietzahlungen darf ich nicht mit der Kaution aufrechnen. Das klingt zwar gut, ist aber mietrechtlich nicht in Ordnung, wenn ich nicht mehr zahle kann ich ziemliche Probleme bekommen. Ich wähle da eher den Weg, darauf zu vertrauen, daß ich die Kaution wieder bekomme (nein, zumindest diesbezüglich habe ich noch keine schlechten Informationen über meine Vermieterin) und wenn nicht, hab ich für alle Fälle ne gute Anwältin :evil:

Nein, die Kündigung geht morgen raus. Und ich hab auch schon in diverse Richtungen meine Fühler ausgestreckt. Problem ist, daß ich aufgrund von Krankheit eine Rente bekomme und die so gering ist, daß ich (derzeit noch) ergänzende Sozialhilfe bekomme. Das ist allerding relativ wenig. Konkret ist die Situation so: Wenn ich eine Wohnung finde, die ca. 100,- Euro billiger ist als meine jetzige, fällt die Sozialhilfe weg. Schön für mich, nicht mehr vom Amt leben zu müssen, finanziell verbessern werde ich mich dadurch auf keinen Fall, effektiv bleibt mir dasselbe zum Leben, es fühlt sich nur besser an, nicht noch zusätzlich Sozi zu kriegen, und letztlich bin ich ja auch auf Jobsuche.

Warum ich den ganzen Kram erzähle? Nun ja, ich werde nach einem Umzug höchstwahrscheinlich keine ergänzende Sozialhilfe mehr bekommen, weil meine Rente dann für Miete + Lebensunterhalt ausreicht, aber ich bekomme sie zum jetzigen Zeitpunkt. Das heißt, daß ein Umzug für mich auch nicht so einfach aus'm Handgelenk zu schütteln ist. Ich brauch die Vierfachbescheinigung vom Amt (ist schon auf'm Weg zu mir), ich brauch 'nen WB-Schein und vor allem brauch ich ein Mietangebot, wenn ich eine Wohnung gefunden habe, das wiederum muß vom Amt abgesegnet werden und erst dann kann ich 'ne Wohnung anmieten. Ist also alles ziemlich umständlich. Und in meinem Fall eigentlich Blödsinn, weil der Umzug ja dazu dient, vom Amt unabhängig zu werden - interessiert die aber nicht.

Und aus dem Grund muß ich auch jetzt kündigen, denn das Amt übernimmt keine Doppelmieten außer in berechtigten Fällen höchstens mal für EINEN Monat, wenn's nicht anders geht, die wollen vorher alles unter Kontrolle haben. Das macht die Sache nicht einfacher, weil man eben auch noch für die Suche nach der neuen Wohnung diese Mietobergrenzen für die BKM hat.

Es wird also noch arg spaßig in den nächsten Wochen :roll: :(
 
Fullquote :roll: by Maastaaa

Naja ich hoffe mal du bist nicht auf die Kaution in den nächsten 8-16 Wochen angewiesen oder hast Sie irgendwo beim Umzug einkalkuliert!

Ich werd nicht so richtig schlau draus, warum der Umzug denn nötig ist?

Damit Du kein Wohngeld mehr bekommst, die Ämter entlastet?

Möchtest Du gerne den Helden spielen? ich schaff das auch ohne Ämter, oder sowas?

Die Mieten in den Ballungsräumen sind ohne die Ämter fast nicht bezahlbar, da musst halt spezielle Arangements mit dem Arbeitgeber schliessen oder Roller fahren oder in der Freizeit Flaschen sammeln oder bei Real die Mülltonnen nach nem Kasseenzettel durchsuchen, wo nicht die Paybackkarte genutzt wurde, oder oder oder...

Unsere Gesellschaft bietet ja wahnsinnig tolle Möglichkeiten...

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ich hoffe mal du bist nicht auf die Kaution in den nächsten 8-16 Wochen angewiesen oder hast Sie irgendwo beim Umzug einkalkuliert!

Ich werd nicht so richtig schlau draus, warum der Umzug denn nötig ist?
Erstmal ne Bitte: Entferne mal bitte das Fullquote!

Also, die Kaution ist natürlich NICHT in irgendeiner Weise für den Umzug eingeplant. Ich ziehe auch nicht zum ersten Mal um und auch wenn das bislang immer problemlos war, so weiß ich doch, daß die MSH erst lange nach Übergabe ausgezahlt wird.

Der Umzug wird fällig, weil diese Wohnung zu teuer ist. Auf Dauer zahlt auch das Sozialamt die Miete nicht mehr bzw. nimmt die Bruttokaltmiete nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Bedarfsberechnung.

Außerdem bin ich ja auf Jobsuche und hoffe, mich dadurch finanziell zu verbessern. Ja, im Grunde genommen erstmal, um vom Amt wegzukommen, aber auch weil ich jeden Monat nur mit Ach und Krach über die Runden komme und wenn was unvorhergesehenes passiert ist die Kacke am Dampfen.

Wenn ich umziehe, hab ich grundsätzlich weniger Wohnkosten und wenn die Sozialhilfe wegfällt, habe ich a) möglicherweise stattdessen Anspruch auf Wohngeld und b) kontrollieren die nicht mehr meine Kontoauszüge. Wenn ich nun z.B. mal was bei eBay verkaufe oder eine Spende über meine Homepage bekomme für meinen kranken Kater oder bei finanziellem Notstand ein paar meiner Klammlose verkaufe, muß ich das bislang immer rechtfertigen und das will ich einfach nicht mehr. Jedesmal die Gefahr, daß das als Einkommen angerechnet wird und gar kein "Extrageld" ist, egal ob die DVDs oder das Möbelstück oder die Kleidung, die ich bei eBay verhöker, irgendwann mal von MEINEM Geld bezahlt wurden. Verstehste?

Es ist a) ein besseres Gefühl und b) ist man nicht mehr so kontrolliert und abhängig. Und wenn ich endlich 'nen Job gefunden habe, entspannt sich für mich auch alles, und weniger Miete zu zahlen ist IMMER gut.

Und selbst wenn ich mich kurzfristig finanziell erstmal nicht verbessere, weil weniger Miete = weniger ergänzende Sozialhilfe bedeutet, was ist so falsch daran, sich aus dieser Situation befreien zu wollen und vom Amt unabhängig werden zu wollen?
 
Und selbst wenn ich mich kurzfristig finanziell erstmal nicht verbessere, weil weniger Miete = weniger ergänzende Sozialhilfe bedeutet, was ist so falsch daran, sich aus dieser Situation befreien zu wollen und vom Amt unabhängig werden zu wollen?

Ich glaube was Du dringend brauchst, ist nicht ne weitere Kostensenkunkung.
Du brauchst schlicht mehr Einkommen.

Der Umzug kostest nur Ressourcen, birgt Risiken und bringt wie Du jetzt schon vorher sagst praktisch nichts...

Die ganze Aktion wird dich 1000-2000€ mindestens kosten, auch wenn du das jetzt vielleicht noch nicht glaubst.

Du möchtest damit 100€/Monat sparen und erwartest ca 100€ weniger staatliche Bezüge? Hab ich richtig verstanden, oder?

Alles Käse...

Für 100€/Monat, die dir ja dann doch wieder abgezogen werden?
Da gibts hier zumindest Putzstellen mit 10-12€/h, natürlich ohne anmeldung usw...
Wenn Du unbedingt willst kannst die Kacke glaub mit 45€/Monat anmelden und bist auf der sicheren Seite...

Wir arrangieren uns entsprechend,haben Verträge über 169h/Monat, arbeiten wie die Sklaven 300h/Monant, sind krankenversichert, angemeldet usw, die Familie ist "save" und kassieren den Rest cash im Keller...
Melden die Frau noch auf 400€ an(die natürlich nie kommt), um das Brutto zu senken und das Netto zu erhöhen...

Und dabei sind wir sogar noch die "Guten", wir zahlen fast alles selbst und in alle Kassen ein usw.

So läuft das in Deutschland, und dann gibts noch mal 250€ Wohngeld.


naja, Frau Merkel möchte es ja so


Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube was Du dringend brauchst, ist nicht ne weitere Kostensenkunkung.
Du brauchst schlicht mehr Einkommen.
Habe ich nicht bestritten. Erwähnte ich schon, daß ich seit November auf Jobsuche bin?
Ich bekomme Rente und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Und diese Gründe erlauben es mir auch eben nicht, JEDEN depperten Job anzunehmen, einiges ist einfach nicht möglich.

Der Umzug kostest nur Ressourcen, birgt Risiken und bringt wie Du jetzt schon vorher sagst praktisch nichts...
Kostet Ressourcen, ja, birgt Risiken - welche? - und bringt mir sehr wohl etwas. Ich spare ja nicht nur Miete. Eine Wohnung die kleiner ist als diese kostet weniger Strom, weniger Heizkosten. Außerdem gibt es einige persönliche Gründe, warum ich durch einen Umzug eigentlich nur gewinnen kann.
Wenn ich NICHT umziehe, wird das Sozialamt über kurz oder lang ebenfalls die Zahlungen einstellen beziehungsweise nur noch die Miete in Höhe der MOG in die Bedarfsberechnung einbeziehen und nicht mehr die tatsächliche. Also sieht es so aus: Ziehe ich NICHT um, bekomme ich in einigen Monaten trotzdem weniger Geld vom Sozi.

Die ganze Aktion wird dich 1000-2000€ mindestens kosten, auch wenn du das jetzt vielleicht noch nicht glaubst.
Nein. Keiner meiner Umzüge hat mich jemals so viel Geld gekostet. Glaub mir, ich weiß wie man so billig wie möglich umzieht. Vielleicht lebst Du auch in anderen Dimensionen, eine Forderung von 7000,- Euro in Deinem vorigen Posting hat mich schon stutzig gemacht.
Man kann einen Umzug sehr wohl relativ günstig machen. Man muß nur wissen, auf welche nichtmateriellen Ressourcen man zurückgreifen kann.

Du möchtest damit 100€/Monat sparen und erwartest ca 100€ weniger staatliche Bezüge? Hab ich richtig verstanden, oder?
Siehe oben. Ich hab die Wahl zwischen:

- Nicht umziehen. Noch für 3, 4 Monate das jetzige Einkommen kriegen, danach etwa 50 - 70,- Euro weniger im Monat vom Sozialamt bei gleichbleibender Miete.
- Umziehen. Vielleicht im Idealfall 100,- Euro weniger Miete zahlen, dafür fallen exakt 98,83 Euro ergänzende Sozialhilfe im Monat weg. Allerdings habe ich dann Anspruch auf einmalige Beihilfen wie Kleidergeld, Reparaturkosten wenn mal was kaputtgeht etc. Wohngeld müßte ich dann auch beantragen können. Und mir macht keiner mehr einen Strich durch die Rechnung und fordert irgendwelche Rückzahlungen, wenn ich was bei eBay verhöker oder für 50,- Euro Klammlose verkaufe. Ich muß niemandem mehr meine Kontoauszüge vorlegen und dauernd Rechenschaft ablegen, es sei denn ich finde keinen Job und beantrage in der Tat mal Kleidergeld.

Und nun sag mir, was objektiv gesehen besser ist? Ganz zu schweigen davon, daß es IMMER erstrebenswert ist, sich aus der Stellung als Sozialhilfeempfängerin zu befreien.

Greetz,
yerusha
 
Na das Übliche halt: Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele, Toilette alle 5 Jahre, andere Räume alle 7 Jahre.
Diese Klausel hat der BGH für ungültig erklärt. Damit sind sämtliche Formulierungen in deinem Vertrag bezüglich Renovierung ungültig. Es gilt somit die gesetzliche Regelung -> alles Vermietersache. Du musst NICHTS tun. Schön, oder?

Ich suche Dir morgen noch das Urteil und den § raus, damit Du gewappnet bist.

Nur... kann sie mir denn nachweisen, ob ich seit meinem Einzug vor 6 Jahren schon was gemacht habe oder nicht? :evil:
Ist gar nicht nötig.

Marty