Randyandy01
Bin nur so da
- 18 Dezember 2007
- 487
- 22
Hallo,
na nur mal so nebenbei, wenn Ihr schon dabei seid,
besonders an Nervnorbert.
Dann sollte sein Steuerberater eine Dauerfristverlängerung beantragen, und da ich nun nicht weiß, welches FA für Ihn in Frage kommt, kann sich je nach zuständigen Sachbearbeiter ergeben, das er die UST-Erkärung nur vierteljährlich oder halbjährlich einzureichen braucht....
Randyandy01
na nur mal so nebenbei, wenn Ihr schon dabei seid,
besonders an Nervnorbert.
Dann sollte sein Steuerberater eine Dauerfristverlängerung beantragen, und da ich nun nicht weiß, welches FA für Ihn in Frage kommt, kann sich je nach zuständigen Sachbearbeiter ergeben, das er die UST-Erkärung nur vierteljährlich oder halbjährlich einzureichen braucht....
Randyandy01