Überziehung des Kontos war trotz Dispo 0 Euro möglich

bin eigentlich auch ganz gut zufrieden mit dem Onlinebanking und co.

Achso, was ich vergessen habe:
Letztens haben die mir 'nen Antragsformular für 'nen Kredit zugeschickt, 1 - 1 1/2 Wochen später haben die sich per Brief dafür entschuldigt ^^
 
Lime schrieb:
*LOL* HAndyVerträge Leasing Verträge und Sonstige sachen auf Raten kaufen kann man auch nciht mit einverständnis der Eltern ;). Deine Mutter kann dir was kaufen ja, aber nicht du auf deinen Namen;)

Hierzu möchte ich mit Deinen eigenen Worten antworten:
Lime schrieb:
Sorry aber wenn du keine Ahnung hast, halt einfach deine klappe.

Lime schrieb:
Junge, du machst dich hier lächerlich..... Laberst einen Scheiss.... Soviel kann man garnicht labern.... Vllt. solltest du mal zum Anwalt gehen, und nicht immer das glauben was mutti sagt

Obwohl ich letzten Satz etwas ändern muss:
Vllt. solltest Du mal zu jemanden gehen, der sich damit auskennt und nicht immer das glauben, was Dir Dein Anwalt sagt, der Geld verdienen will und Dir deshlab das in den Mund legt, was Du hören willst
b_wink.gif
 
Lime schrieb:
*LOL* HAndyVerträge Leasing Verträge und Sonstige sachen auf Raten kaufen kann man auch nciht mit einverständnis der Eltern ;).
Und wieso sollte das nicht gehen? Im BGB gibt es kein Verbot für solche Verträge. Aber Du nennst mir die passende Stelle sicher.

Marty
 
Hotwave schrieb:
dafür, dass die mir mindestens 3 mal was falsch abgebucht haben, darf ich denen auch sowas schreiben :ugly:
Naja, hättest du es etwas sinnvoller formuliert und nur wegen der Überziehungszinsen nachgefragt, die hättest garantiert erstattet bekommen.

MartyMcFly schrieb:
Und wieso sollte das nicht gehen? Im BGB gibt es kein Verbot für solche Verträge. Aber Du nennst mir die passende Stelle sicher.
@Marty: Dir ist aber schon bewusst, dass sich die Aussage von Lime rein auf Verträge bezog, die Minderjährige abschliessen wollen. Und minderjährige dürfen über den Taschengeldparagraph sowas nicht abschließen, da sie dabei die Leistung sofort erbringen müssen (und nicht in der Zukunft mit irgendwelchen Raten)

anddie
 
anddie schrieb:
@Marty: Dir ist aber schon bewusst, dass sich die Aussage von Lime rein auf Verträge bezog, die Minderjährige abschliessen wollen.

Ich denke schon, dass ihm das bewusst ist. Die Aussage von Lime war ja:
Lime schrieb:
*LOL* HAndyVerträge Leasing Verträge und Sonstige sachen auf Raten kaufen kann man auch nciht mit einverständnis der Eltern .

Also stellt er doch wohl in Frage, dass ein Minderjähriger mit Einverständnis der Eltern einen Vertrag abschließen kann.

Und da frage ich mich ernsthaft, welcher Anwalt ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt hat
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anddie schrieb:
@Marty: Dir ist aber schon bewusst, dass sich die Aussage von Lime rein auf Verträge bezog, die Minderjährige abschliessen wollen.
Nein, Sie bezog sich auf meine Aussage, dass ein Minderjähriger mit Zustimmung der Eltern sehr wohl einen Ratenvertrag abschliessen können. Lime meinte eben, das ginge nicht.

Und minderjährige dürfen über den Taschengeldparagraph sowas nicht abschließen, da sie dabei die Leistung sofort erbringen müssen (und nicht in der Zukunft mit irgendwelchen Raten)
Sie dürfen es. Wo bitte steht, dass sie es nicht dürfen? Das der Vertrag "schwebend unwirksam" ist, bedeutet nicht, dass Jugendliche einen solchen Vertrag nicht schliessen dürfen. Wenn die Eltern dem Vertrag (auch nachträglich) zustimmen, ist dieser Vertrag gültig.

Marty
 
Meistens ist es aber so, dass die Eltern als Vertragsinhaber bzw. Haftende eingetragen werden und nicht der Jugendliche. Darum unterschreiben üblicherweise auch Eltern einen Mietvertrag für ihre minderjährigen Kinder.

anddie
 
Handyverträge sind bei Minderjährigen mit Unterschrift der Eltern möglich. DIe meisten Handyanbieter geben Minderjährigen aber auch mit Unterschrift keinen Vertrag.
siehe:
https://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=115 schrieb:
Handys mit Kartenvertrag können von minderjährigen Jugendlichen nicht erworben werden, es sei denn, ihr gesetzlicher Vertreter schließt den Vertrag ab.
Kredite an Minderjährige sind aber nicht möglich!
Kredite können nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts aufgenommen werden (§ 1643 Abs. 1 in Verbindung mit § 1822 Nr. 8 BGB). Außerdem sind die Banken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Konten Minderjähriger nur auf Guthabenbasis geführt werden

Geringe Überziehung des Kontos durch eine Lastschrift wird aber bei entsprechendem monatlichen Geldeingang meist geduldet.

Gruß,
Klaus
 
anddie schrieb:
Meistens ist es aber so, dass die Eltern als Vertragsinhaber bzw. Haftende eingetragen werden und nicht der Jugendliche. Darum unterschreiben üblicherweise auch Eltern einen Mietvertrag für ihre minderjährigen Kinder.

anddie

Kann, muss aber nicht. Wie Marty schon erwähnt hat, ist ein Vertrag schwebend unwirksam, wenn ein Minderjähriger ihn aufgenommen hat und die erforderliche Zustimmung fehlt. Durch die Unterschrift der Eltern schützen sich natürlich die Vertragspartner.

ABER: Es gibt Urteile, bei denen die Zustimmung der Eltern unterstellt wurde, weil a.) unter normalen Umständen die Eltern von dem Vertrag hätten Kenntnis bekommen müssen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen wären und/oder b.) weil sie es stillschweigend über eine gewisse Zeit hingenommen haben und dadurch ihre Zustimmung signalisiert haben.

Welches ja eigentlich nur rechtens ist, wenn man den Gegenschutz sieht. Der Vertragspartner kommt z.B. aus einem Vertrag mit einem Minderjährigen nicht mehr heraus, wenn er von der Minderjährigkeit Kenntnis hatte und dem Fehlen der Einwilligung bewusst war.

Aus der Praxis: Viele Vertragspartner lassen sich den Vertrag vom Minderjährigen unterschrieben und die Einwilligung extra geben. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag über die Volljährigkeit hinaus den Jugendlichen als Partner aufweist. Obwohl das auch quatsch ist, weil es im Gesetz geregelt ist ;)
 
Lime schrieb:
warte mal 3 Tage, dann is das geld wieder da und dann ärgern sie sich weil sie dir 15€ geschenkt haben. Habe mal als ich 15 war bei Karstadt mit karte bezahlt, hatte nur 3.75€ drauf, und für 20€ eingekauft... da du unter 18 dein Konto jedoch nicht überziehen darfst, liegt die schuld bei der bank und du musst es nicht back zahlen :D
du musst es back zahlen ist mir bei nem laden passiert hatte dann 4€ minus tag später hat die bank die buchung rückgängig gemacht und ich habe dann
nem brief bekommen von dem laden das ich das geld + gebühren bezahlen soll.... hab draus gelernt ^^
anddie schrieb:
Sei froh, dass die Bank die Abbuchung nicht hat abgewiesen. Sonst hättest noch teurere Gebühren an den entsprechenden Händler zahlen dürfen, weil die das einfach weitergeben (das Glück hatte ich mal *grummel*).

anddie
die gebühren sind gepfeffert 7€ warns glaube :-/
 
Ich hab auch noch so ein Jugendkonto und ich darf eigentlich nicht überziehen.. wieso haben die mich dann letztens überziehen lassen? o_O
Dürfen sie das überhaupt? o_O

Wäre froh wenn jemand antwortet.. :ugly:
 
Dark_Dragon schrieb:
Ich hab auch noch so ein Jugendkonto und ich darf eigentlich nicht überziehen.. wieso haben die mich dann letztens überziehen lassen? o_O
Dürfen sie das überhaupt? o_O
Schau in Deinen Vertrag. Dort stehen die Bedingungen und wer was darf. Der Bergiff "Jugendkonto" umfasst keine Kontoart, dessen Bedingungen überall gleich sind.

Gruss
Marty