(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
- 6.829
- 507
Ich zitiere mal ein wenig:
https://bdi.eu/themenfelder/aussenwirtschaftspolitik/ttip/faq/4-investitionsschutz/
Und jetzt setze mal die Mondstaubbremsen an.
Das wird nix mit einklagen.
Es sei denn, Du machst es parallel zur Ausländermaut: Die DB braucht nicht, aber alle ausländischen Anbieter müssen.
gruss kelle!
... Völkerrechtliche Investitionsförder- und Schutzverträge (IFV) bieten Schutz vor politischen Risiken, die ein Investor im Ausland eingeht. Wirtschaftliche Risiken sind nicht abgedeckt. Bei Vertragsbruch kann ein ausländischer Investor den Staat, in dem er investiert hat, vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen (Investor-Staat-Schiedsverfahren, ISDS). Der Schutz von Investitionsförder- und Schutzverträgen umfasst:
Diskriminierungsverbot
Ein ausländischer Investor darf nicht schlechter gestellt werden als ein einheimischer Investor (Inländerbehandlung, engl.: national treatment).
...
Schutz vor kompensationsloser Enteignung
Ausländische Investoren dürfen weder direkt noch indirekt enteignet werden, ohne dafür zeitgerecht kompensiert zu werden.
Schutz vor ungerechter und unbilliger Behandlung
Das Prinzip der gerechten und billigen Behandlung ist unter anderem verletzt, wenn dem Investor der nationale Rechtsweg oder rechtliches Gehör verweigert wird, wenn er politisch unter Druck gesetzt oder genötigt oder wenn er willkürlich behandelt wird.
Freien Kapitaltransfer
Dadurch wird sichergestellt, dass der Investor etwa Gewinne aus der Investition oder Kompensationszahlungen im Zuge einer Enteignung in sein Heimatland transferieren kann.
...
https://bdi.eu/themenfelder/aussenwirtschaftspolitik/ttip/faq/4-investitionsschutz/
Und jetzt setze mal die Mondstaubbremsen an.
Das wird nix mit einklagen.
Es sei denn, Du machst es parallel zur Ausländermaut: Die DB braucht nicht, aber alle ausländischen Anbieter müssen.
gruss kelle!