spandauer3
Well-known member
- 21 Juli 2006
- 10.205
- 433
Hallo,
ich schreibe grade online die Strafanzeige gegen Herrn Joswich , Betreiber von www.traummail.de und www.jokermail2000.de !
Es ist zwar nun eine kleine Weile her,als er mir meinen Account gesperrt hatte , mir aber mein Guthaben nicht ausgezahlt hat.
Angefangen hat es damit,dass der Herr die AGB bei Traummail.de geändert hatte,aber nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hatte.
Ich hab also von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht,woraufhin mein Account gesperrt wurde.
Aus dem Grund rief ich ihn dann mal an, wo er ziemlich cholerisch reagierte und der Meinung sei,er müsse nicht auszahlen,da er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hatte .
Meine Frage ist nun,wer hat denn dort noch Guthaben zu liegen,kann dieses evtl belegen und wartet vergeblich auf eine Antwort von Herrn Joswich?
Seine Seiten sind ja mittlerweile offline !
Meldung an die WBZ und DSW geht auch gleich raus.
ich schreibe grade online die Strafanzeige gegen Herrn Joswich , Betreiber von www.traummail.de und www.jokermail2000.de !
Es ist zwar nun eine kleine Weile her,als er mir meinen Account gesperrt hatte , mir aber mein Guthaben nicht ausgezahlt hat.
Angefangen hat es damit,dass der Herr die AGB bei Traummail.de geändert hatte,aber nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hatte.
Ich hab also von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht,woraufhin mein Account gesperrt wurde.
Aus dem Grund rief ich ihn dann mal an, wo er ziemlich cholerisch reagierte und der Meinung sei,er müsse nicht auszahlen,da er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hatte .
Meine Frage ist nun,wer hat denn dort noch Guthaben zu liegen,kann dieses evtl belegen und wartet vergeblich auf eine Antwort von Herrn Joswich?
Seine Seiten sind ja mittlerweile offline !
Meldung an die WBZ und DSW geht auch gleich raus.
Zuletzt bearbeitet:


