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Frag, oder für was der Thread ? :hö:
Anwälte dürfen unentgeltlich sowieso keine konkrete Rechtsberatung geben ;)
 
Da kein Jurist kostenlos Rechtberatungen durchführen darf, beschreib doch dein Problem. Vielleicht gibt es hier einige User die Erfahrungen in dem Bereich haben. Ist zwar nicht ganz so gut wie ein Anwalt, aber günstiger :D
 
Lowfyr schrieb:
Da kein Jurist kostenlos Rechtberatungen durchführen darf, beschreib doch dein Problem. Vielleicht gibt es hier einige User die Erfahrungen in dem Bereich haben. Ist zwar nicht ganz so gut wie ein Anwalt, aber günstiger :D
... ausserdem sind wir sehr neugierig. :)
 
theHacker schrieb:
Anwälte dürfen unentgeltlich sowieso keine konkrete Rechtsberatung geben ;)
Doch dürfen sie. Ich wäre entsetzt, wenn meine befreundeten
Anwälte plötzlich Geld von mir verlangen würden. ;)

Die Sache ist nur die, dass in DE die "Rechtsberatung" ausschließlich
Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberater und Patentanwälten
vorbehalten ist. D.h. lediglich, jemand ohne entsprechende Ausbildung
darf nicht rechtlich beraten - nicht mehr und nicht weniger!
 
No5251 schrieb:
Doch dürfen sie. Ich wäre entsetzt, wenn meine befreundeten
Anwälte plötzlich Geld von mir verlangen würden. ;)
Warum findet man dann im Internet dann keine Rechtsforen ? ;) Ich habe nur mal eins gefunden, wo man Geld bietet und der Anwalt dann antwortet, wenn ihm der Preis zusagt.

Nach kurzem Googlen hab ich dies gefunden:
die Rechtsanwälte haben lt. BRAGO (BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung) einen bestimmten Satz, wonach sie Beratungsgespräche nicht kostenfrei geben dürfen.
Quelle: https://www.supportnet.de/discussion/listmessages.asp?autoid=123810
 
Immer wieder dieselben Threads. Selbst wenn dir ein Laie hier irgendetwas zusammenschreibt muss das noch lange net stimmen. Und das es bei dir um eine Unterhaltssache geht, macht es da auch net leichter.

Geh zum nächsten Anwalt und zahle ihm die Erstberatung, dann weisste was du hast.

Gruss,
Polli
 
BRAGO wurde 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ersetzt. Und eine Beratung muss nicht zwingend kostenpflichtig sein.
So ist bei vielen Anwälten eine kurze Erstberatung kostenlos. Für eine
Rechtsvertretung jedoch muss der Anwalt Gebühren verlangen.
So kenne ich das zumindest ... :think:
 
No5251 schrieb:
BRAGO wurde 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ersetzt.
Ich kannte das noch aus meinem alten Forum, wo ich vor klamm war :mrgreen:
Ok, geklärt. Danke für die Info :)
 
hi

:( :(

wolte halt eigentlich nur wissen ob es was bring twen nich lsoe verleihe die bedingungen wie ne art vertrag auf papier bringe und der der die lose leiht sich das ausdruckt unterschreibt und einscannt und mir dann schickt oder ist sowas nicht gültig ? ( falls Lose nicht zurückgezahlt werden )
 
neffets schrieb:
wolte halt eigentlich nur wissen ob es was bring twen nich lsoe verleihe die bedingungen wie ne art vertrag auf papier bringe und der der die lose leiht sich das ausdruckt unterschreibt und einscannt und mir dann schickt oder ist sowas nicht gültig ? ( falls Lose nicht zurückgezahlt werden )
Kommt darauf an in welchem Rahmen das passieren soll, denn Du bist laut NP erst 17 und somit gibt es da noch gewisse Einschränkungen (Stichwort: Taschengeldparagraph). Werf mal einen Blick ins BGB, dort wirst Du einiges über Verträge finden. Planst Du das Ganze im Rahmen einer selbstständigen Tätikeit, kann ein Blick ins HGB auch nicht Schaden ;)
 
@neffets, dann frag das doch direkt :roll: und frag nicht nach einem Anwalt. Anwälte gibt es in den gelben Seiten ;)

Zum Loseverleihen sollte man dir evtl. noch sagen, gar nicht verliehen ist am besten, sichersten und vollkommen vertragslos.

Ach und noch eine klitzekleine Bitte, könntest du ein bisschen auf deine Rechtschreibung und die Shift-Taste achten? ;)
 
Ich persönlich akzeptiere keine "eingescannten Verträge" (mache aber auch keinen Losehandel). Aber ich bin bei Verträgen Grundsätzlich paranoid ;)
Ich denke aber hättest du direkt geschrieben das es um Losehandel geht, dann wäre dir schon drei mal geholfen. Ich weiss das es einige Losebanken gibt die Verträge haben, die (meines Wissens nach) jurisisch sicher sind. Schau mal in der Forensuche, vielleich findest du da was.
 
Die Frage kann dir nur ein Jurist beantworten, aber er könnte Digital Manipuliert sein ;) Wie bei vielen Serienbreifen einscannen und drucken. Das macht ihn in meinen Augen anzweifelbar, aber wie gesagt, bei der Firma wo ich arbeite dreht es sich auch um andere Summen...
Vielleicht äusern sich mal ein paar Losehändler dazu, wenn sie mal zufällig über Diesen Thread stolpern.
 
Hallo,
mach es, wie ich.

Ich hatte dir das glaube ich im ICQ schon erläutert. Wenn du Lose verleihst, nimm eine Sicherheit, die genau diesem Wert entspricht und mach mit dem, der den Losekredit aufnehmen will, ab, dass, wenn er die Lose nicht zurück zahlen kann, diese Sicherheit in deinen Besitz übergeht. Was viele machen, ist, ein Account nennen, aber nie die Daten rausrücken. Was bringt dir das? Du musst die Accountdaten von Anfang an nehmen und die Daten ändern. Ansonsten wurde mir zum Beispiel ein sehr sehr teures Script als Sicherheit angeboten. Dazu hab ich die Lizenz beim offiziellen Programmierer geprüft und alles mit ihm abgemacht, so dass ich am Ende auf der sicheren Seite stehe. Bei Accounts würde ich dir Anbieter vorher kontrollieren. Es ist zwar mehr Aufwand, als "blind" Lose zu verleihen, aber am Ende, kannst immerhin keinen Verlust machen, wenn du dich nicht blöd anstellst.

Das ist am einfachsten für dich und du brauchst auch niemanden mit einem Mahnbescheid und Gericht drohen, denn der Aufwand dafür ist zu groß. Zwar nicht für einen Mahnbescheid umbedingt, aber es ist eben stressig und du musst alles per Vorkasse zahlen und es dauert & dauert. So hast du eine Sicherheit, eine Abmachung (Bedingung beim Loseverleih) und hast im Zweifelsfall die Sicherheit und ich denke, wenn es eine Sicherheit ist, die etwas mehr als die Loseleihe wert ist, wird sich der Schuldner schnell melden und versuchen die Lose aufzutreiben. Die Sicherheit sollte immer etwas mehr wert sein, als die eigentliche Loseleihe. Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste Grund ist, dass du es manchmal nicht zum wirklichen Wert verkauft bekommst und der zweite Grund ist, dass, wenn der Wert kleiner ist, als der Loseverleih, in Versuchung kommt, sich nicht mehr zu melden. Wieso auch? Er hat klug gehandelt und seinen Account oder was auch immer "verkauft" und das zu einem überteuertem Preis. Das war der Loseverleih aus 2 Sichten. ;)

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
 
@ Rahi

Hauptsache du bekommst die Sachen auch zu dem Preis verkauft, wie du sie verleihst.
Wenn ich so sehe was in letzter Zeit für Accounts/Projekte etc erzielt wurde, hm ist absolut schwer zu beurteilen!
 
No5251 schrieb:
BRAGO wurde 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ersetzt. Und eine Beratung muss nicht zwingend kostenpflichtig sein.
So ist bei vielen Anwälten eine kurze Erstberatung kostenlos. Für eine
Rechtsvertretung jedoch muss der Anwalt Gebühren verlangen.
So kenne ich das zumindest ... :think:

Das hört sich gut an, ist es aber nicht. Die Erstberatung liegt mittlerweile im Ermessen des Anwalts. Diese Änderung wurde durch den Gesetzgeber aber nur aufgegriffen, weil die Anwaltskammern und andere Institutionen bemängelt haben, dass der Anwalt schon das Erstgespräch abrechnen musste, indem vielleicht herausgekommen ist, dass der Anwalt den Fall nicht übernehmen will oder kann. Aber sobald dieses Gespräch Außenwirkung bekommt, muss der Anwalt es berechnen. D.h., dass alles aus dem Gespräch nicht verwendbar ist. Oder noch anders: Man kann und darf sich auf dieses Gespräch/ die Beratung nicht berufen.

Also? Was bringt es für den Rechtserfolg?;)