(Bier)Kelle
BackRoad Fahrer
- 28 April 2006
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Und zu Propanda zählt eben auch, wenn der Stuttgarter Bürgermeister(!) die Stuttgarter anlügt. Tut er jedenfalls, wenn man dem hier glauben mag, und das tue ich erstmal ( https://www.juristen-zu-stuttgart21..._des_OB_Dr._Schuster_als_Wahlertauschung.html ), da drei Dutzend Juristen wohl nicht ihren guten Ruf durch das Verbreiten von Unsinn riskieren wollen.
Und ist der Ruf erst ruiniert, so lebt es sich ganz ungeniert.
Wenn man so nah am religiösen Wahn dran ist, wie es ein Großteil des Aktionsbündnis gegen S21 war/ist, dann ist der Ruf doch eh egal.
aber lassen wir mal die Polemik bleiben, und schauen wir uns den Sachverhalt, wo Schuster angeblich gelogen haben soll, genauer an.
Vor gut einem Jahr wurden drei Gutachten zum Thema Kosten eines Projektausstiegs erstellt.
Diese Gutachten gaben einen Betrag von 1 bis 1,5 Mrd. € als Ausstiegskosten an.
Danach wurden Bauarbeiten weiter geführt sowie weitere Aufträge vergeben.
Das zusammen genommen macht Forderungen der DB AG von 1,5 Mrd. € durchaus plausibel.
Nun kam kurz vor dem Volksentscheid ein Gutachten zu Tage, was lediglich von ca. 400 Mio € Ausstiegskosten sprach.
Und da sind unsere Juristen gegen S21 mal wieder so vorschnell wie immer.
Ein ihnen passendes Gutachten wird als Fakt in Diskussionen umdeklariert, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten, da ein Gutachten ohne ein gerichtliches Urteil relativ wenig wert ist.
Lustig ist auch folgender Satz:
"Die Bahn erhält Grundstücke mit einem Millionenwert zurück, den sie sich anrechnen lassen muss“
Sicherlich würde die Bahn Grundstücke zurückerhalten, die aber im Endeffekt nur den Buchwert einer Eisenbahntrasse haben, der sicherlich mit unter 10 €/m² angegeben wird.
Und mindestens die Differenz zwischen 600 €/m² Bauland und 10 €/m² Gleisland müsste die aussteigende Partei ersetzen.
Ich halte es da insgesamt lieber mit der Meinung eines erklärten S21 Gegners zum Thema Ausstiegskosten:
"Sollten am Ende Gerichte entscheiden, käme "eine unbegrenzte Haftung für alle den Vertragspartnern entstandene Schäden in Betracht" , hieß es demnach zur Begründung."
gruss kelle!

