setzuna1978 schrieb:da es sich dabei nicht nur um einfache ordnungwidrichkeiten, sondern um eine art unterschlagung
Also laut gez.de und den offiziellen Rechtsgrundlagen, handelt es sich, wie in §9 Ordnungswidrigkeiten angegeben, um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man ein bereitgehaltenes Empfangsgerät nicht innerhalb eines Monats meldet oder, wenn man eins angemeldt hat länger als 6 Monate nicht zahlt.
Und jetzt möchte ich den Richter sehen, der da ne Hausdurchsuchung ausstellt...
