Das ist richtig. Deshalb ist der Kunde zunächst in der Verpflichtung, die Forderungen zu erfüllen - also die offenen Rechnungen fristgemäß zu begleichen.@Photon: Ich kann nicht nachvollziehen auf welche Grundlage oder Rechte du dich hier stützt. Denn Hintergrund ist: Der Kunde ist vertragsbrüchig geworden.
Nun gibt es Websitesysteme, die auch der Datenerfassung dienen und in einer Datenbank gespeichert werden. Vielleicht Kundenneuanmeldungen etc. Nehmen wir an, diese Datenbanken werden täglich abgeglichen mit einem lokalen System, überlicherweise irgendwann in der Nacht, meinetwegen 3 Uhr. Weil es schon häufiger passiert ist, dass bei Strato die Webserver nach einem "Update" alle Daten vergessen haben, hat es auch schon etliche Klagen gehagelt. Da war allerdings Strato der Verursacher und wollte keine Entschädigung zahlen. Aber einige dieser Klagen sind mit Sicherheit vor Gericht gegangen, weswegen Präzedenzfälle existieren müssten.
Nun habe ich (obwohl ich auch lange Zeit Kunde bei Strato war und nie Probleme hatte) nicht alle Fälle mitverfolgt. Aber Strato hat wahrscheinlich die Daten noch nicht physikalisch gelöscht, auch um selbst nicht unter Umständen in Beweisnot zu kommen.
Nun ist eigentlich nur noch die Frage, welche Daten den Aufwand eines Anwalts rechtfertigen würden. Wenn es beispielsweise ein OnlineShop ist, können in mehreren Stunden (also die Zeit, die seit dem letzten Backup verstrichen ist bis zur Abschaltung durch Strato) einige Bestellungen im zehn- oder hunderttausend Euro-Bereich getätigt worden sein, die nun auf Erfüllung warten. Oder andere Geschäftsvorfälle, die noch nicht verbucht worden sind, wo die Kunden ihrerseits Schadensersatzansprüche geltend machen könnten. Wie gesagt: Was bei den Klagen herausgekommen ist, weiß ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass bis zur Sperrung der Domain und des Webspace der Vertrag gültig war und bis zu diesem Zeitpunkt die (gesammelten) Daten auch Eigentum des Betreibers sind.
Ich weiß ja nicht, um welche Daten es sich handelt. Wenn es nur die geliebte GIF-Sammlung ist, wird es wohl mit einer Klage schlecht aussehen. Aber wie gesagt: Das sollte sich lieber mal ein Anwalt anschauen, sofern sich der Gegenwert an Daten lohnt.
Gruß,
Photon