kellerlanplayer
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- 29 April 2006
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Hallo,
wollte auf Startparadies Werbung buchen und habe einen kleineren Eurobetrag dafür eingezahlt. Dieser ist trotz Mailnachfrage nicht gutgeschrieben geworden. Von einer Rechnung auch keine Spur ...
Das ärgert mich sehr, weil imho solche Anbieter über jeden Cent froh sein sollten, die ihre Payraten steigern. Aber egal. Jetzt wollte ich ne Mahnung schreiben und wenn dann nichts passiert ein Mahnverfahren einleiten.
Jetzt lese ich aber auf Wikipedia über den Mahnbescheid: "Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde".
Welche Mittel würden mir denn gesetzlich in diesem Fall zustehen? Rücktrittsrecht?
wollte auf Startparadies Werbung buchen und habe einen kleineren Eurobetrag dafür eingezahlt. Dieser ist trotz Mailnachfrage nicht gutgeschrieben geworden. Von einer Rechnung auch keine Spur ...
Das ärgert mich sehr, weil imho solche Anbieter über jeden Cent froh sein sollten, die ihre Payraten steigern. Aber egal. Jetzt wollte ich ne Mahnung schreiben und wenn dann nichts passiert ein Mahnverfahren einleiten.
Jetzt lese ich aber auf Wikipedia über den Mahnbescheid: "Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde".
Welche Mittel würden mir denn gesetzlich in diesem Fall zustehen? Rücktrittsrecht?