Startfun.de /Brauche euren Rat.

er ist einafch ein schlechter admin der sich nicht um seine user kümmert!

ich kann nur jedem raten sich dort nicht anzumelden!
 
Es geht nicht darum, sich vor der Auszahlung zu drücken. Bestimmt nicht. Jeder, der bei startfun angemeldet ist, weiss, dass ich schneller auszahle, als jeder andere ohne Fragen und Wenn und Aber.

Die AZG ist aber aus gutem Grunde NICHT in den AGB verankert, um in einem Fall wie der Paypal-Gebührenerhöhung flexibel reagieren zu können und nicht 1000de von "Sonderkündigungen" bearbeiten zu müssen.

Wer sich angemeldet hat, hat mit der Anmeldung die AGB bestätigt, die eben KEINE Regelung der AZG beinhaltet. Auch DAS hat er mit der Anmeldung akzeptiert.

Eine sehr schwache Begründung.

Wenn die Auszahlungsgrenze, nicht Teil der Geschäftsbeziehung wäre, dann hiesse das, es gäbe keine Auszahlungsgrenze. Wenn sie es ist, dann kannst du nicht auf der einen Seite sie erhöhen und darauf bestehen und auf der anderen mit einer gegenteiligen Begründung ein Sonderkündigungsrecht verweigern. Es spielt dabei keine Rolle, wo es steht, sondern nur, ob es letztendlich Bestandteil des Vertrages bzw. der Geschäftsbeziehung ist.

Im übrigen, wenn es dir um Gebühren geht, dann stellt man die evtl. in Rechnung oder bringt sie zum Abzug oder noch kundenfreundlicher wäre es, sie in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Aber stattdessen die Auszahlungsgrenze in einer solch unangemessenen Höhe zu erhöhen, welche in keinem Verhältnis zu irgendwelchen Gebühren steht ... sorry, das ist Schwachfug und entzieht sich jeglicher logischer Basis des menschlichen Denkvermögens.

Zitat: "... keine Regelung der AZG ..." bedeutet für mich, man kann jederzeit jede beliebige Summe sich auszahlen lassen. Was gilt denn nun... oder wechselst du deine Meinung etwa von Sekunde zu Sekunde je nachdem wie es dir grad passt?
 
2.) Die AGB beschreiben den Vertrag, der Zustande kommt. Was nicht in den AGB steht (ergänzend zu denen im BGB/HGB) ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Heißt für mich nach genau deinen Worten: Auszahlungsgrenze steht nicht in den AGB => Auszahlungsgrenze ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Wieso verweigerst du dann den Usern die Auszahlung?
 
Die "Begründungen" dieses Webbis sind ja wohl mehr als schwach.

Ich glaube, der sollte mal einen Kurs bei der IHK machen, die bieten sowas an.
 
Heißt für mich nach genau deinen Worten: Auszahlungsgrenze steht nicht in den AGB => Auszahlungsgrenze ist nicht Bestandteil des Vertrages.

Wieso verweigerst du dann den Usern die Auszahlung?
Scheint, als hätte Deine Frage den Webbie sprachlos gemacht:mrgreen:
Ich nenne so etwas: Mit den eigenen Waffen geschlagen