Startfun.de /Brauche euren Rat.

genau das ist auch mein problem, ich habe über 40 refs und 14000 funnies auf meinem account
so,
da es sonen thread ja schonmal gibt, hier mein problem:

ich wollte mich vor ein paar tagen einloggen und wunderte mich, das es nicht geht...
nach ein paar mal weiter probieren fand ich plözlich in rot: Dein Account wurde gesperrt!
Es besteht der dringende Verdacht auf Mehrfachanmeldung!


ich finde das ne frechheit...ich kann von mir behaupten, dass ich es nichtmal nötig habe, mich mehrfach anzumelden -.-"
und auf mails antwortet der admin auch nicht...habe schon so das gefühl, ich hab ihm zu viele funnies gesammelt und er will mich loswerden, wo dann die begründung: megrfachanmeldung) ziemlich schwach ist ^^

und löschen kann ich mich ja auch nicht xD
würde mir ja wenigstens die funnies in losen auszahlen lassen, weil die az in € erreicht man doch eh nie -.-"
 
Hallo,

die ausserordentliche Kündigung hat keinerlei Basis, da die Auszahlungsgrenze nicht Teil des Geschäftsverhältnisses war und auch nicht den Vereinbarungen aus den AGB unterlag.

Es besteht keine ausserordentliche Benachteiligung Ihrerseits, da eine Schädigung durch die Erhöhung der Auszahlungsgrenze nachweislich nicht erbracht ist, denn eine finanzielle Schädigung hat nicht stattgefunden.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich ab einem Guthaben von 25 EUR den Gesamtbetrag auszahlen zu lassen.

Grins. Das hat der wirklich geschrieben?

Da dies wahrscheinlich keiner von euch selbst durchziehen wird-> www.dsw-schutzverband.de Die werden ihm das schon erklären.
 
Zu den Usern, die gesperrt wurden, und sich jetzt hier beschweren, kann ich folgendes sagen:

Es gibt keinen "Donald Duck" aus "Entenhausen" und auch keinen A. A. aus Ast., der im Real-Life existert.

Aus den AGB:
§4 - Anmeldung und Nutzung

- Das Mitglied ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben bei der Anmeldung zu machen. Falsche Angaben führen zur Sperrung des Kontos nach §8.
 
Glaube nicht. Die Auszahlungsgrenze ist dann meines Wissens nur nicht automatisch Bestandteil des Vertrages und muß im Zweifel individuell ausgehandelt werden.

Das heißt im Grunde, er kann die Auszahlungsgrenze festlegen, wie er will; wenn z. B. zu viele User an die 25 Euro-Grenze kommen, könnte er - rein theoretisch - die Grenze wieder anheben. :ugly:

Es geht nicht darum, sich vor der Auszahlung zu drücken. Bestimmt nicht. Jeder, der bei startfun angemeldet ist, weiss, dass ich schneller auszahle, als jeder andere ohne Fragen und Wenn und Aber.

Die AZG ist aber aus gutem Grunde NICHT in den AGB verankert, um in einem Fall wie der Paypal-Gebührenerhöhung flexibel reagieren zu können und nicht 1000de von "Sonderkündigungen" bearbeiten zu müssen.

Wer sich angemeldet hat, hat mit der Anmeldung die AGB bestätigt, die eben KEINE Regelung der AZG beinhaltet. Auch DAS hat er mit der Anmeldung akzeptiert.
 
Wer sich angemeldet hat, hat mit der Anmeldung die AGB bestätigt, die eben KEINE Regelung der AZG beinhaltet. Auch DAS hast Du mit der Anmeldung akzeptiert.

Grüße
Dirk Mertens

ich glaub wir haben neben den Herren Dreschner und Schalbe einen neuen Komiker :)
 
So wird auf eine Kündigung reagiert naja ich glaube wohl das ich mein guthaben dort dann verfallen lassen muss :(

[..]
Wer sich angemeldet hat, hat mit der Anmeldung die AGB bestätigt, die eben KEINE Regelung der AZG beinhaltet. Auch DAS hast Du mit der Anmeldung akzeptiert.

Grüße
Dirk Mertens

Ich möchte Dich bitten, es sofort zu unterlassen, persönliche Mails öffentlich zugänglich zu machen! Ich habe dazu nicht meine Zustimmung gegeben!

§6 Pflichten des Mitglieds

- Jedes Mitglied ist verpflichtet, eMails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers Dritten zugänglich zu machen.


Es gibt bereits Urteile dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Ver.C3.B6ffentlichung_von_E-Mails_im_Netz
 
Ich möchte Dich bitten, es sofort zu unterlassen, persönliche Mails öffentlich zugänglich zu machen! Ich habe dazu nicht meine Zustimmung gegeben!

§6 Pflichten des Mitglieds

- Jedes Mitglied ist verpflichtet, eMails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers Dritten zugänglich zu machen.


Es gibt bereits Urteile dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Mail#Ver.C3.B6ffentlichung_von_E-Mails_im_Netz

schön das du mich darauf Aufmerksam machst, aber mein Guthaben gehört auch nicht in die Öffentlichkeit, dort finde ich es aber...
Naja vllt sagt mir deine Bank ja auch dein Kontostand.
 
Zu den Usern, die gesperrt wurden, und sich jetzt hier beschweren, kann ich folgendes sagen:

Es gibt keinen "Donald Duck" aus "Entenhausen" und auch keinen A. A. aus Ast., der im Real-Life existert.

Aus den AGB:
§4 - Anmeldung und Nutzung

- Das Mitglied ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben bei der Anmeldung zu machen. Falsche Angaben führen zur Sperrung des Kontos nach §8.

Ah, der Webbi selbstpersönlich. ;)

Sicher, bei diesen Fantasienamen kannst du das machen.

Aber wie kommt du auf das schmale Brett, die Auszahlungsgrenze wäre nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dir und deinen Usern.

Sorry, ich lach mich gerade weg. Aber ich finde es extrem spaßig, dass einige Leute immer noch glauben, sie könnten ihre eigenen Regeln aufstellen.

Wundere dich also nicht, wenn du demnächst ne Abmahnung bekommst bzw. sich jemand bei dir meldet.
 
na das kann gut sein, dass ich mich da mal mit A. A etc. angemeldet habe, aber einfach ne höfliche auffoerdung das zu ändern oder sowas und alles ist geritzt -.-"


aber sich sowas lusitges auszudenken und zu sagen: noe der bekommt ne merhfachanmeldungssperre find ich unter der gürtellinie -.-"

hast du bei den sperrungen gewürfelt wer das bekommt? ^^
 
Ich finde dafür, im Gegensatz zur Veröffentlichung privater Mails, keine Regelung... sorry

Dann bist du, mit Verlaub, strunzdumm!

Du kannst aber gerne mal nach bdsg googlen. Frage schon mal deinen Anwalt, was das für dich bedeuten könnte. ;)

Mails zwischen Anbieter und User können veröffentlicht werden, auch hierzu kannst du deinen Anwalt fragen!
 
Ah, der Webbi selbstpersönlich. ;)

Sicher, bei diesen Fantasienamen kannst du das machen.

Aber wie kommt du auf das schmale Brett, die Auszahlungsgrenze wäre nicht Bestandteil des Vertrages zwischen dir und deinen Usern.

Sorry, ich lach mich gerade weg. Aber ich finde es extrem spaßig, dass einige Leute immer noch glauben, sie könnten ihre eigenen Regeln aufstellen.

Wundere dich also nicht, wenn du demnächst ne Abmahnung bekommst bzw. sich jemand bei dir meldet.

1.) Jeder darf sich hier nennen, wie er will, oder? ;)
2.) Die AGB beschreiben den Vertrag, der Zustande kommt. Was nicht in den AGB steht (ergänzend zu denen im BGB/HGB) ist nicht Bestandteil des Vertrages.
 
Dann bist du, mit Verlaub, strunzdumm!

Du kannst aber gerne mal nach bdsg googlen. Frage schon mal deinen Anwalt, was das für dich bedeuten könnte. ;)

Mails zwischen Anbieter und User können veröffentlicht werden, auch hierzu kannst du deinen Anwalt fragen!

Schön, wenn man einfach so Behauptungen ohne Angabe der Quelle aufstellt. Ich hab immerhin eine Quelle genannt.
 
Nö,

du wirst aber in ca. zwei Wochen (die sind lahm) irgendjemanden dein Rechtsempfinden erklären müssen.

Die geben dir dann einen Schnellkurs. :biggrin:
 
Ja, ist gut. Danke für Deine Beiträge, die einen ungemein in einer sachlichen Diskussion nach vorne bringen.

Machs gut!

Hm,

du gibst proletenhaft deine neuen Bedingungen an deine User weiter? und gibst Antworten, die unter aller Sau sind?

Ich strenge mich für dich überhaupt nicht an, wenn du wissen würdest, was man machen kann und was nicht, würdest du nicht so handeln.

Komischerweise bin ich selten bei solchen Anbiedern (Fehler ist gewollt).

Ich habe jetzt auch keinen Bock mehr, mit dir zu diskutieren, das darfst du dann mit den Anwälten der Wettbewerbszentrale machen. Du bist ein ganz leichtes Opfer für die. ;)