Ich finde es wirklich lobenswert, wenn sich Hausmeister oder Eigentümer um die Schneebeseitigung vor ihren Häusern kümmern.
Nun ist aber meine Frage, ob es da eine gesetzliche Vorgabe gibt, ab wann man das machen muss bzw. darf. Die Hausmeisterin aus'm Nachbarhaus hat meines Erachtens kein Zeitgefühl. Die gute Frau macht das morgens um 4 Uhr. Das beschallt die ganze Straße. 6 Uhr würde doch auch völlig ausreichen, oder?
Nun ist aber meine Frage, ob es da eine gesetzliche Vorgabe gibt, ab wann man das machen muss bzw. darf. Die Hausmeisterin aus'm Nachbarhaus hat meines Erachtens kein Zeitgefühl. Die gute Frau macht das morgens um 4 Uhr. Das beschallt die ganze Straße. 6 Uhr würde doch auch völlig ausreichen, oder?