Schneebeseitigung

anni

★ ★ ★ ★ ★ ★
ID: 77470
L
7 Juni 2006
5.243
181
Ich finde es wirklich lobenswert, wenn sich Hausmeister oder Eigentümer um die Schneebeseitigung vor ihren Häusern kümmern.
Nun ist aber meine Frage, ob es da eine gesetzliche Vorgabe gibt, ab wann man das machen muss bzw. darf. Die Hausmeisterin aus'm Nachbarhaus hat meines Erachtens kein Zeitgefühl. Die gute Frau macht das morgens um 4 Uhr. Das beschallt die ganze Straße. 6 Uhr würde doch auch völlig ausreichen, oder?
 
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Lässt sich also wohl nur im Gemeindebüro bzw Rathaus herausfinden.
 
Naja, ich müsste auch um 6 oder 7 Schnee gefegt haben. Aber ich fahre noch vor 6 los zur Arbeit. So ganz theoretisch müsste ich also um 5 beginnen mit Schneeschippen, wenn ich den Gesetzen genügen wollte :ugly: .

Es gibt Gesetze, bis wann der Schnee geräumt werden muss (hängt vom Wohnort ab). Das "ab wann" bestimmen dann wohl die Regeln bzgl Lärmschutz.
 
Naja, ich müsste auch um 6 oder 7 Schnee gefegt haben. Aber ich fahre noch vor 6 los zur Arbeit. So ganz theoretisch müsste ich also um 5 beginnen mit Schneeschippen, wenn ich den Gesetzen genügen wollte :ugly: .
Ja, da hab ich ja (halbwegs *g*) Verständnis. Aber die gute Frau ist Hausmeisterin. Das macht die leidenschaftlich gerne. Sobald ein paar Flocken fallen, rennt die raus und macht das weg. Aber nicht mit nem Besen, sondern so eine Schneeschippe. Und vorwiegend auch spätestens 6 Uhr.
(hängt vom Wohnort ab)
Berlin. Also macht das i.d.R. sowieso die BSR oder private Beauftragte.
 
Hier in Bielefeld von 7-21Uhr, am Wochenende erst ab 8 Uhr. Einfach mal bei der Stadtverwaltung nachfragen.
 
Hier in Bielefeld von 7-21Uhr, am Wochenende erst ab 8 Uhr. Einfach mal bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Wunderbar. Die Uhrzeit gefällt mir :). Wobei auf'm Hinterhof 21 Uhr auch wieder problematisch ist, weil das schön schallt und mein Zwerg dort sein Fenster hat. Schwierig *g*.

Aber was bringt mir das Wissen, wenn die Dame eh macht, was sie möchte. Hatte schon einmal eine Auseinandersetzung mit ihr. Und leider ist sie alles andere als einsichtig.
 
Wunderbar. Die Uhrzeit gefällt mir :). Wobei auf'm Hinterhof 21 Uhr auch wieder problematisch ist, weil das schön schallt und mein Zwerg dort sein Fenster hat. Schwierig *g*.

Aber was bringt mir das Wissen, wenn die Dame eh macht, was sie möchte. Hatte schon einmal eine Auseinandersetzung mit ihr. Und leider ist sie alles andere als einsichtig.

Ja, das kenn ich! Gesetze sind ja schön und gut, aber man will ja auch nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Rechtsstreit anfangen, weil die Leute sich nicht dran halten ..... Dann bekommt es womöglich bei einer eigenen kleinen Grenzüberschreitung sofort zurück.... Echt blöd, wenn die Leute kein Interesse für eine Lösung zeigen, mit der alle zufrieden sind....
 
Kannst doch froh sein, daß ihr Mieter nicht selber schippen müsst. Wenn jemand um 5 aus dem Haus geht und durch den Schnee, der dann noch nicht geräumt wurde, zu Schaden kommt, ist der Hausmeister haftbar zu machen.
Zumal es ja auch nicht wirklich oft schneit.
 
Um für das nachbarschaftliche Gemeinwohl zu sorgen würde ich es einfach "tolerieren" und so hinnehmen und mich mit der Aussicht auf Frühling und Sommer und der Tatsache das der Winter nur eine von vier Jahreszeiten ist im Bett nochmal umdrehen und weiterschlafen.

Wenn dein Kleiner aber regelmäßig aus dem Schlaf gerissen wird und er nicht mehr einschlafen kann würde ich erstmal versuchen mit ihr zu reden und sie bitten, das dann doch auf 6 oder 7 Uhr zu verschieben. Müsste schaffbar sein. Ansonsten soll sie nach Hamburg umziehen und beim Fischmarkt anfangen, die haben solche Uhrzeiten nämlich immer ;)

Und wenn alles nichts hilft, letzte Möglichkeit: Polizei rufen wegen Ruhestörung (Nachtruhe geht bis 6 Uhr) und die kümmern sich dann um alles Weitere, auch ob du ne Anzeige erstatten möchtest usw.
 
Kannst doch froh sein, daß ihr Mieter nicht selber schippen müsst. Wenn jemand um 5 aus dem Haus geht und durch den Schnee, der dann noch nicht geräumt wurde, zu Schaden kommt, ist der Hausmeister haftbar zu machen.
Lass es großkotzig klingen, aber ich zahle Miete. Da erwarte ich so Dinge wie Hausmeisterleistungen.
Ich finde aber 4 Uhr keine zumutbare Zeit, um die Nachbarschaft zu wecken. Die Beseitigung dauert schließlich nicht nur 5 Minuten. Da hat man eine Weile was von. Und wenn mich jemand eine Viertel Stunde mit Lärm belästigt, kann ich nicht einfach so wieder einschlafen. Mir besteht dann trotzdem noch ein langer Arbeitstag mit zu wenig Schlaf vor. Oder soll ich deswegen nun 19 Uhr ins Bett gehen?
Zumal es ja auch nicht wirklich oft schneit.
Soso!
 
Wenn jemand um 5 aus dem Haus geht und durch den Schnee, der dann noch nicht geräumt wurde, zu Schaden kommt, ist der Hausmeister haftbar zu machen.
Das nun gerade nicht, wenn du wirklich 5 Uhr (und nicht 17 Uhr) meinst. In den meisten Bundesländern muss der Schnee in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein.

Wenn es also nachts zu schneien begonnen hat und ich mir um 5 die Haxen breche, ist das Pech (und nicht Schuld des Hausmeisters).
 
Kannst doch froh sein, daß ihr Mieter nicht selber schippen müsst. Wenn jemand um 5 aus dem Haus geht und durch den Schnee, der dann noch nicht geräumt wurde, zu Schaden kommt, ist der Hausmeister haftbar zu machen.
Zumal es ja auch nicht wirklich oft schneit.

Nur wenn es so geregelt ist, das ab 5 Uhr feigeräumt sein muß, ansonsten hat derjenige pech gehabt. Auch wenn es die ganze Zeit schneit, muß man auch eine gewisse vorsicht selber haben. Denn man kann nciht rund um die Uhr Fegen und es ist ja aucch sinnlos wenns schneit.

Außerdem ist es öfters ungefährlicher wenn Schnee liegt, als wenn er weggefegt wurde...

Es gibt Gesetze, bis wann der Schnee geräumt werden muss (hängt vom Wohnort ab). Das "ab wann" bestimmen dann wohl die Regeln bzgl Lärmschutz.


Das Bermer Landesstraßengesetzt besagt wann nicht zu fegen ist (Pflichten ruhen in der zeit) (zwischen 20.30 und 7:00 Uhr bzw. an Sonn/Feiertagen zwischen 20:00 und 9:00 Uhr) ;)

Hier eine Liste der Straßengesetze.
https://www.saarheim.de/Gesetze Laender/strg_laender.htm

Ich habe so nur gesehen, das bei Bremen das explizit drin steht, bei den anderen paar wo ich geguckt habe stehts scheinbar nicht.
 
Lass es großkotzig klingen, aber ich zahle Miete. Da erwarte ich so Dinge wie Hausmeisterleistungen.
...

Ob Du Miete zahlst oder nicht, macht keinen Unterschied.

So lange im Mietvertrag steht, das die Mieter für die Straßenreinigung, selbst zuständig sind, hat der Mieter die A****karte gezogen.

Aus dem Kopf heraus, hätte ich jetzt auch von 6.00 - 22.00 Uhr gesagt, weil ich es von Kindheit auf an, so kenne.

Allerdings kann man auch eine Firma beauftragen und übergibt somit die Verpflichtung. Dann ist man im Zweifelsfall, immer aus dem Schneider. ;)
 
Es gibt von den Kommunen prinzipiell vorgegebene Zeiten, in denen geräumt werden darf, bzw. Zeiten, wo nicht geräumt werden darf, wegen Lärmschutz und so.

Meiner Meinung nach sind solche Regelungen allerdings nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, da ein Schichtarbeiter der um halb sechs aus dem Haus muss, seiner Pflicht nicht nachkommen kann und somit andere gefährdet.

Sicherlich kann man Personen die "zu früh" räumen, freundlich auf diese Zeiten hinweisen, mehr aber nicht, sonst endet es wie mit "In Mietwohnungen darf nach 22 Uhr nicht mehr geduscht werden."

gruss kelle!
 
Hehe, hatte ich früher auch so, fast jeden Tag im Winter ging irgendwann zwischen 4.30-5.00 Uhr das Geschabe los und das dann 45 min- 1h

War ein Grund warum ich das Schlafzimmer auf die andere Seite des Hauses verlegt habe dort war es dann kaum zu hören.

Naja, ich müsste auch um 6 oder 7 Schnee gefegt haben. Aber ich fahre noch vor 6 los zur Arbeit. So ganz theoretisch müsste ich also um 5 beginnen mit Schneeschippen, wenn ich den Gesetzen genügen wollte :ugly: .
Dafür hat man doch Kinder, Sklaven oder sonstige Lakaien oder man kauft nen Hausmeister.
 
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Meiner Meinung nach sind solche Regelungen allerdings nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, da ein Schichtarbeiter der um halb sechs aus dem Haus muss, seiner Pflicht nicht nachkommen kann und somit andere gefährdet. ...

Was hat das damit zu tun?

Wenn ich selbst aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage bin den Schnee wie vorgeschrieben zu beseitigen, dann habe ich jemanden damit zu beauftragen.

Und welche Alternative gibt es zu dieser Pflicht? Keiner ist verpflichtet zu streuen und Schnee zu beseitigen?
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Wenn ich hier lese das sich einige Leute über den Lärm vom Schneeräumen beschweren und deswegen sogar die Polizei rufen wollen, da kann ich nur sagen das ich froh bin euch nicht als Nachbarn zu haben.

Was mich nur aufregen kann ist, wenn Leute den Schnee garnicht beseitigen und das an Fußgängerwegen die Schulwege oder sonst viel genutzt werden. Besonders extrem wird es hier, wenn es sich um Gewerbebetriebe handelt. Nervig sind auch Leute die Angst um ihren Rasen Haben und den Schnee lieber auf die Straße schaufeln.
 
Und welche Alternative gibt es zu dieser Pflicht? Keiner ist verpflichtet zu streuen und Schnee zu beseitigen?
Wie wär's mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde? Zum Beispiel von Steuergelder, die wir zahlen? Schließlich ist es nicht meine Straße oder mein Gehweg. Mir gehört nur das Grundstück innerhalb des Zauns, aber der Gehweg nicht. Deine Frage klingt ja fast so, als wenn es wirklich keine Alternative gäbe :ugly: