"Schmähgedicht" - der Fall Böhmermann

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 10.04.2016 um 14:27:51 Uhr veröffentlicht:
Ankara erwartet Strafverfolgung von Böhmermann in Deutschland
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Ankara/Berlin (dts) - Die türkische Regierung erwartet wegen der Erdogan-Satire im ZDF die Strafverfolgung des Komikers Jan Böhmermann in Deutschland. Das hat der Botschafter Ankaras laut eines Berichts des "Tagesspiegels" in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt deutlich gemacht. Regierungskreise hätten das bestätigt und erklärt, die Bundesregierung werde ihren Inhalt "sorgfältig und so zügig wie möglich prüfen" und dann entscheiden, wie damit weiter zu verfahren sei, schreibt die Zeitung weiter. An diesem Montag kommen dazu Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, des Außenministeriums und des Justizressorts zusammen.
 
Mal ein fachlich fundierter Text zur ganzen Geschichte, der die Aufreger vielleicht etwas weniger schlimm erscheinen lässt. 1) es handelt sich um ein Ermächtigungsdelikt, als MUSS der türkische Staat eine Strafverfolgung verlangen.

2) in DIESEM SPEZIELLEN FALL muss AUCH die Bundesregierung eine Ermächtigung an die Behörden aussprechen. Ist im StGB so geregelt...

Alles weitere: https://verfassungsblog.de/erlaubte...chtliche-dimension-der-causa-jan-boehmermann/
 
Wie geht's weiter in der Böhmermann-Affäre?

Folgende News wurde am 12.04.2016 um 17:48:14 Uhr veröffentlicht:
Wie geht's weiter in der Böhmermann-Affäre?
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Berlin (dpa) - Selten hat ein Gedicht so viel Staub aufgewirbelt. Jan Böhmermanns «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten hat erst das ZDF dazu gebracht, den Beitrag nicht mehr zu zeigen, dann die Staatsanwaltschaft Mainz, gegen den Satiriker zu ermitteln.
Die Bundeskanzlerin hat den türkischen Staatspräsidenten wegen der Angelegenheit angerufen. Die türkische Regierung verlangt, dass Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird. Seine Sendung «Neo Magazin Royale» fällt diese Woche aus. Und das alles beschleunigt die Debatte um die Grenzen von Kunstfreiheit und Satire.
Was war überhaupt der Auslöser?
Der Satiriker und Grimmepreisträger Jan Böhmermann (35) hat in seiner satirischen Sendung «Neo Magazin Royale» am 31. März ein Gedicht vorgetragen, das mit «Schmähkritik» überschrieben war. Es nahm Bezug auf das NDR-Fernsehmagazin «extra 3», das zuvor einen umstrittenen satirischen Beitrag über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ausgestrahlt hatte. Erdogan hatte erbost darauf reagiert. In Ankara wurde der deutsche Botschafter einbestellt. Böhmermann sagte in seiner Sendung, solche Beiträge seien in Deutschland von der Kunst- und Pressefreiheit gedeckt - anders als herabwürdigende Schmähkritik, die nicht erlaubt sei. Dafür sei sein Gedicht über Erdogan ein Beispiel. Darin reihte er etliche beleidigende Formulierungen aneinander, die zum großen Teil unter die Gürtellinie zielten.
Hat der Beitrag rechtliche Konsequenzen?
Ja, die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen aufgenommen. Eine Reihe Strafanzeigen von Privatpersonen gingen bei ihr ein - gegen Böhmermann und gegen namentlich nicht genannte «Verantwortliche des ZDF». Alle Anzeigen sollen in einem Verfahren bearbeitet werden, das wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten geführt wird (Paragraf 103 Strafgesetzbuch). In den Anzeigen ist auch Volksverhetzung (Paragraf 130 StGB) genannt, teils geht es um andere Paragrafen oder es ist nichts angegeben.
Worauf stützt sich der Protest der türkischen Regierung?
Auf Paragraf 103. Nach dem Strafgesetzbuch genießen ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter den Schutz ihrer Ehre. Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist nach Paragraf 104a, «dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält (...), ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt».
Hat die Türkei ein solches Strafverlangen gestellt?
Ja, die türkische Regierung verlangt, dass Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird. Ein Sprecher von Erdogan bestätigte am Montag, dass eine entsprechende diplomatische Note an die deutschen Behörden geschickt worden sei.
Hat die Bundesregierung eine entsprechende Ermächtigung erteilt?
Nein, noch nicht. Die Bundesregierung prüft den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung. Dies wird nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert vom Montag einige Tage, aber nicht mehrere Wochen dauern.
Will Erdogan selbst gegen Böhmermann rechtlich vorgehen?
Ja, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mainz vom Montagabend hat der türkische Präsident Erdogan selbst einen Strafantrag gegen den Satiriker wegen Beleidigung gestellt. Hier geht es um Paragraf 185 im Strafgesetzbuch.
Worum geht es in diesem Beleidigungsparagrafen?
Juristen verstehen unter Beleidigung die «Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung in beliebiger Form». Laut Paragraf 185 kann der Tatbestand der Beleidigung je nach Schwere der Tat mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Strafverfolgung erst auf, wenn der in seiner Ehre Verletzte - wie jetzt Erdogan - einen Strafantrag stellt.
Ist der Fall vom Tisch, wenn die Bundesregierung die Ermächtigung verweigert?
Nein, nicht automatisch, denn die Staatsanwaltschaft Mainz könnte den Strafantrag des türkischen Staatspräsidenten Erdogan unabhängig von einer Entscheidung aus Berlin weiterverfolgen. Eine mögliche Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 sei auch ohne eine Ermächtigung der Bundesregierung grundsätzlich verfolgbar, teilte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Dienstag mit.
Wie viele Strafanzeigen gab es bisher?
Bei der Staatsanwaltschaft Mainz gehen immer mehr private Strafanzeigen ein. Die Zahl liege inzwischen in deutlich dreistelliger Höhe, teilte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Dienstag mit. Sie richten sich gegen Böhmermann oder gegen Verantwortliche des ZDF.
Ist rechtlich gesehen überhaupt klar, dass es sich in Böhmermanns Fall um eine Straftat handelt?
Nein, der Fall Böhmermann gilt als kompliziert. Der Hamburger Medienrechtler Stefan Engels hält es sogar für denkbar, dass er erst vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird. Im Kern geht es um die Frage, ob das Gedicht tatsächlich Schmähkritik ist oder nicht. Das ist alles andere als eindeutig. Böhmermann hatte in der Sendung schließlich angekündigt, mit dem Gedicht ein Beispiel für verbotene Schmähkritik geben zu wollen. Aber ging es ihm auch darum, Erdogan zu beleidigen? Das ist bisher offen.
Wie sieht die Bevölkerung Ermittlungen gegen Böhmermann?
Eine Mehrheit in*Deutschland ist gegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: So finden 54 Prozent der Teilnehmer einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die die Debatte über das Gedicht verfolgt hatten, die Ermittlungen gegen den Satiriker «ganz und gar nicht angemessen». Lediglich 6 Prozent befürworten diese.
Was sagt die Bundeskanzlerin?
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)*hatte Böhmermanns Gedicht am vergangenen Sonntag als «bewusst verletzend» bezeichnet und darüber mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu telefoniert. Am Dienstag betonte sie angesichts der Auseinandersetzung der Türkei mit dem Satiriker die Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland. «Diese Grundwerte gelten unbeschadet aller politischen Probleme, die wir miteinander besprechen», sagte Merkel mit Blick auf den mit der Türkei geschlossenen Flüchtlingspakt.
Was sagt das ZDF zu Böhmermann?
Das ZDF hatte nach der Ausstrahlung des Gedichts in Böhmermanns Sendung auf ZDFNeo den Beitrag in der Wiederholung im Hauptprogramm nicht mehr gezeigt. Auch in der ZDF-Mediathek war er nicht mehr zu sehen. Das ZDF nannte als Grund, der Beitrag entspreche nicht den Ansprüchen des Senders an die Qualität von Satire-Sendungen. Die Zusammenarbeit mit Böhmermann steht nach ZDF-Angaben nicht infrage. Die nächste Ausgabe von Böhmermanns «Neo Magazin Royale» für diesen Donnerstag fällt allerdings aus.
Und Böhmermann selbst?
Äußert sich derzeit nicht. So hatte er eine Einladung zur Verleihung des Grimme-Preises, den er am vergangenen Freitag bekommen sollte, ebenso abgesagt, wie die zur ARD-Talkshow von Anne Will am Sonntagabend ausgeschlagen. Auch auf Twitter und Facebook hält er sich der Satiriker derzeit auffällig zurück. Die Ausgabe seiner Show «Neo Magazin Royale» für diese Woche wird nicht produziert. Das hätten Böhmermann und die Produktionsfirma entschieden, hieß es am Dienstag auf der Facebook-Seite der Sendung - in Abstimmung mit dem ZDF, wie ein Sprecher des Senders bestätigte.
 
ganz klar, wenn er dafür eine strafe erhällt, werden es genug leute geben, die sich zusammen tun, und dieses gedicht nochmals vortragen. die können wohl kaum das halbe land bestrafen!

Überhaput ist es eine lächerlichkeit, die nicht zu toppen ist.

Die griechen liefen mit Merkel hakenkreuz plakaten rum etc.....
hat die merkel sich beschwert.... NEIN

Erdogan sollte sich um sein land kümmern, und nicht um uns DEUTSCHE
viell. war zu viel wahrheit im gedicht, das er sich so verhält...
Vorstellen könnt ich´s mir!!!!!


Achja, wie ging das lied von Pink........



FREIHEIT FÜR JAN BÖHMERMANN
 
Merkel gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt

Folgende News wurde am 15.04.2016 um 13:53:01 Uhr veröffentlicht:
Merkel gibt türkischem Antrag gegen Böhmermann statt
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Berlin (dpa) - Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen seines «Schmähgedichts» über den türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ist frei.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU)*gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei am Freitag in Berlin statt. Sie kündigte zugleich an, dass der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter - die Grundlage der Entscheidung - noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden soll. Er sei «für die Zukunft entbehrlich».
Die von Merkel vertretene Entscheidung ist innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung allerdings umstritten. Die Kanzlerin verwies auf «unterschiedliche Auffassungen» zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann teilte auf*Twitter mit: «Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wegen "Majestätsbeleidigung" passt nicht in moderne Demokratie.»
Merkel sagte in ihrer Erklärung im Kanzleramt: «Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.» In*Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz das letzte Wort haben.
Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show «Neo Magazin Royale» (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten mit drastischen Worten angriff. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Bundesregierung hatte Erdogans Wunsch nach einem gesonderten Strafverfahren tagelang geprüft. An der Entscheidung waren neben Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auch das Auswärtige Amt sowie das Innen- und das Justizministerium beteiligt.
Kritiker werfen der Bundesregierung vor, wegen der Zusammenarbeit der EU*mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zu viel Rücksicht auf Ankara zu nehmen. Merkel kritisierte am Freitag den Umgang Ankaras mit Presse- und Kunstfreiheit.
Nach Paragraf 103 StGB muss, wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, in*Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Merkel betonte, im Rechtsstaat bedeute die Erteilung einer Ermächtigung bei diesem speziellen Delikt «weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit». Es bedeute lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet werde - «und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden». Die Regierung werde die Ermächtigung in diesem konkreten Fall «genau in diesem und keinem anderen Gesamtrahmen» erteilen.
Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann den Unterschied zwischen erlaubter Satire und Schmähkritik aufzeigen. Dazu trug er ein Gedicht vor, das unter anderem von S*x mit Tieren und Kinderpornografie handelte und Klischees über Türken transportierte. Außerdem wurde an einer Stelle die Unterdrückung von Minderheiten erwähnt.
 
Tja,
wenn 2 Diktatoren miteinander mauscheln,
kommt so etwas raus.
Merkel kuscht vor Erdogan, weil Sie kein Rückrat hat.
 
Tja,
wenn 2 Diktatoren miteinander mauscheln,
kommt so etwas raus.
Merkel kuscht vor Erdogan, weil Sie kein Rückrat hat.

Es wird immer offensichtlicher, dass diese Frau ernste Probleme hat.

Die Welt schrieb:
Den Majestätsprozess gegen einen Satiriker möglich gemacht hat eine Bundeskanzlerin, die nach dem Mordversuch am dänischen Zeichner von Mohammed-Karikaturen, Kurt Westergaard, für diesen eine Laudatio hielt.

Es war die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nach dem Mord an den "Charlie Hebdo"-Satirikern nach Paris flog, um dort mit anderen Staatsoberhäuptern und Regierungschefs für die Kunstfreiheit und die westlichen Werte zu demonstrieren.



Nun macht Angela Merkel den Weg für eine Autokratenklage gegen einen deutschen Satiriker frei. Es ist nicht erkennbar, welche Gründe so schwer wiegen könnten, dass dieser rechtlich, politisch und moralisch so überflüssige wie verheerende Weg nun von ihr beschritten wird.
 
Merkel kuscht vor Erdogan, weil Sie kein Rückrat hat.

Hatte sie denn eine Wahl? Ihr steht die Entscheidung NICHT zu, ob es eine Beleidigung war oder nicht. Dummerweise hat sie sich vorher zu einer öffentlichen Verlautbarung hinreißen lassen, aber im Endeffekt musste sie der Strafverfolgung zustimmen, um die Frage dort klären zu lassen, wo sie hingehört: Vor Gericht! Hätte sie dem türkischen Despoten die Tür vor der Nase zu gehauen, hätte sie die deutsche Rechtsstaatlichkeit ad absurdum geführt.

Ich für meinen Teil finde den eigentlichen Skandal, dass es im deutschen Strafrecht offenbar einen Vorgang gibt, bei dem Politiker mit über Recht und Unrecht entscheiden dürfen. Von Gewaltenteilung keine Spur!
 
Ich für meinen Teil finde den eigentlichen Skandal, dass es im deutschen Strafrecht offenbar einen Vorgang gibt, bei dem Politiker mit über Recht und Unrecht entscheiden dürfen. Von Gewaltenteilung keine Spur!

hast Du ernsthaft bisher geglaubt das in der Realität geschieht, was Dir Dein Sozialkunde-Lehrer märchenhaft aus dem Lilalaunebuch vorgeschwärmt hat? Wenn ja Guten Morgen.
 
Hatte sie denn eine Wahl? [...]

Ich für meinen Teil finde den eigentlichen Skandal, dass es im deutschen Strafrecht offenbar einen Vorgang gibt, bei dem Politiker mit über Recht und Unrecht entscheiden dürfen. Von Gewaltenteilung keine Spur!

Ja, sie hatte eine Wahl. ;)

Der § 104a StGB gibt der Bundesregierung ja gerade die Möglichkeit, eine Strafverfolgung nach § 103 StGB abzulehnen. Rechtlich gesehen muss man dazu sagen, dass § 103 StGB im Grunde nicht das Persönlichkeitsrecht eines ausländischen Staatschefs (oder Diplomaten) schützen soll, sondern die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem betroffenen Staat. Zu Zeiten der Einführung dieser Vorschrift konnte so etwas leicht zu ernsten Verwicklungen bis hin zu Kriegserklärungen führen.

Da also die Bundesrepublik hier geschützt wird, soll die Bundesregierung die Möglichkeit haben eine Strafverfolgung zu verhindern, wenn dies aus außenpolitischen Gründen erforderlich erscheint.

Das Persönlichkeitsrecht des Beleidigten bleibt ja weiterhin geschützt ("normaler" Beleidigungsparagraph, § 185 StGB). Auf ein Strafverfahren aufgrund dieser Vorschrift hat die Bundesregierung keinen gesetzlichen Einfluss.

Die o.g. Vorschriften mögen veraltet sein und nicht mehr in die Zeit passen. Frau Merkel hatte hier aber die Möglichkeit ein Zeichen (für Kunstfreiheit und Satire) zu setzen, zumal die SPD, die Opposition und weite Teile der Bevölkerung gegen eine Strafverfolgung waren. Erdogan hätte sich trotz einer fehlenden Ermächtigung nach § 104a StGB durch die "normale" Beleidigungsklage gegen den vermeintlichen Angriff wehren können.

So bleibt der Eindruck, Frau Merkel stehe unter Druck aus Ankara, nicht aus.
 
Ja, sie hatte eine Wahl. ;)

Der § 104a StGB gibt der Bundesregierung ja gerade die Möglichkeit, eine Strafverfolgung nach § 103 StGB abzulehnen. Rechtlich gesehen muss man dazu sagen, dass § 103 StGB im Grunde nicht das Persönlichkeitsrecht eines ausländischen Staatschefs (oder Diplomaten) schützen soll, sondern die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem betroffenen Staat. Zu Zeiten der Einführung dieser Vorschrift konnte so etwas leicht zu ernsten Verwicklungen bis hin zu Kriegserklärungen führen.
Also hatte sie keine Wahl, wenn sie die diplomatischen Beziehungen mit der Türkei nicht behindern will...

Da also die Bundesrepublik hier geschützt wird, soll die Bundesregierung die Möglichkeit haben eine Strafverfolgung zu verhindern, wenn dies aus außenpolitischen Gründen erforderlich erscheint.
Wann sollte es denn diplomatisch SINN machen, ein ausländisches Staatsoberhaupt zu verprellen? :think:

Das Persönlichkeitsrecht des Beleidigten bleibt ja weiterhin geschützt ("normaler" Beleidigungsparagraph, § 185 StGB). Auf ein Strafverfahren aufgrund dieser Vorschrift hat die Bundesregierung keinen gesetzlichen Einfluss.
Dass der Paragraph 103 auch deshalb anachronistisch ist, steht ja außer Frage - dummerweise gilt er halt noch...

Die o.g. Vorschriften mögen veraltet sein und nicht mehr in die Zeit passen. Frau Merkel hatte hier aber die Möglichkeit ein Zeichen (für Kunstfreiheit und Satire) zu setzen, zumal die SPD, die Opposition und weite Teile der Bevölkerung gegen eine Strafverfolgung waren. Erdogan hätte sich trotz einer fehlenden Ermächtigung nach § 104a StGB durch die "normale" Beleidigungsklage gegen den vermeintlichen Angriff wehren können.
Du hast doch eben schon festgestellt, dass dies im Sinne der Staatsräson NICHT möglich ist. Erst Recht dann nicht, wenn man vor einer solchen Entscheidung eine Wertung abgibt, die im Sinne Ankaras ist. Merkel hat sich ganz plump in eine Sackgasse manövriert. Und aus der kam sie anders nicht mehr 'raus.

So bleibt der Eindruck, Frau Merkel stehe unter Druck aus Ankara, nicht aus.

Dumm von Ihr; und man hat den Elfmeter in Ankara dankend angenommen!

@MSF: Tu doch nicht so altklug! Als ob Dir die Paragraphen 103 und 104 vor der Affäre geläufig waren... :roll:
 
Also hatte sie keine Wahl, wenn sie die diplomatischen Beziehungen mit der Türkei nicht behindern will... [...]

Nur dann wenn sie tatsächlich unter größerem Druck steht als sie zugeben möchte. ;)

In einem "normalen" Verhältnis auf Augenhöhe zwischen zwei Staaten hätte Frau Merkel Herrn Erdogan durchaus auf § 185 StGB verweisen könen. Zur Verdeutlichung, wie wichtig uns Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind, hätte dies durchaus einen Sinn ergeben, ohne Erdogan den Zugang zu einer juristischen Klärung ganz zu verweigern.

Außenpolitische "Stärke" zu zeigen kann eben auch im Interesse einer Bundesregierung stehen. Im Hinblick auf die aktuelle Meinungslage wäre das wohl auch bei vielen Menschen gut angekommen.

Die Frage ist eben nur, was der Bundesrepublik gedroht hätte, wenn Frau Merkel die StA nicht ermächtigt hätte. Das werden wir wohl nicht erfahren. ;)