S*x ab 14?!

Also damit ich das richtig verstehe: ich bin 17 und meine freundin ist 14 wird aber anfang juni 15. Also unsere elter wissen was wir so treiben, aber wenn ich 18 werde mache ich mich gesetzlich strafbar wenn ich weiter mit ihr S*x habe? -.- 8O

Tja das hab ich auch nie verstanden. :ugly:
btw. das mit der Zwangslage ist ja schön und gut, aber habt ihr euch mal überlegt was das eigentlich heißt? Das ist einer dieser schön frei definierbaren Begriffen der schnell zur "generellen Abhängigkeit Jüngerer zu Älteren" (ver)definiert werden kann. Somit kann das schon Probleme geben, wenn die Eltern da Anzeige erstatten!

Ab 14 darf man S*x haben ist schon richtig.
- Aber nur mit gleichaltrigen.
= 14 - 14 / 15 - 15
Pornos machen und schauen verboten
Erotikfilme machen und schauen verboten
Nacktbiler machen und schauen verboten

Nacktbilder anschauen mit 14 verboten?
Lasst ma ne Sammelklage gegen Dr. Sommer einreichen, der muss mich vor 4 jahren ja schwer geschädigt haben :ugly:
 
Tja das hab ich auch nie verstanden.

Den Eindruck habe ich auch, frage doch mal bei Dr. Sommer an, der kann dir das vielleicht verständlich machen. ;) Besonders das mit der Zwangslage, die du?, bestimmt aber kein Gericht als generelle Abhängigkeit Jüngerer zu Älteren" verdefinierst.

Ich glaube, hier gibt es nicht ohne Grund auch noch eine Unterscheidung zwischen Leuts über 18 und über 21.
 
sagt mal leute,

ich habe in dem ganzen thread nicht eine richtige definition dieses gesetzes bzw. der gesetze gelesen.

fangen wir mit der homosexualitaet an.

diese war verboten, der paragraph 175 regelte das.

homosexualitaet ist nicht mehr strafbar und die gesetze sind mit den heterogesetzen gleichgestellt.

frueher war es so. dass S*x unter 16 jahren, grundsaetzlich strafbar war und auch ohne anzeige verfolgt wurde.

das heute gueltige gesetz sagt sinngemaess aus:

S*x unter 14 jahren, ist erstmal verboten.

es ist egal, wie alt man ist, sowie man strafmuendig ist, ist man dran.

S*x von 14 - 16 jahren, ist mit der einwilligung der erziehungsberechtigten freigestellt, kann aber auf anzeige verfolgt werden.

ab 16 jahren, werden nur noch verbrechen verfolgt. es gibt keine altersbschraenkung!

was hier zitiert wurde, ist das strafgesetzbuch, das eine unfreiwillge beteiligung eines der partner voraussetzt, was ja in einer beziehung nicht gegeben ist.

also, wenn papi und mami, den 35 jaehrigen freund ihrer 15 jaehrigen tochter akzeptieren, ist das legal.

anders,

papi und mami haben was gegen den 25 jaehrigen freund ihrer 16 jahre alten tochter, sie koennen ihm nur den umgang mit ihrer tochter verbieten, sollte er S*x mit ihr gehabt haben, ist das strafrechtlich unrelevant.

ich hoffe, ich habe das verstaendlich rueber bringen koennen.

gruss

peter
 
Ist es in Deutschland echt verboten, dass ein über 18jähriger S*x mit einer 14/15jährigen hat?? Bei uns in Österreich sagt das Gesetz lediglich, dass das
Ausnützen der sexuellen Neugierde bzw. das Ausnützen in einer Zwangslage bei Strafe ist. Wenn ich also eine fixe Freundin habe und mit ihr im Zuge der Partnerschaft schlafe, ist es erlaubt. Sollte ich jedoch gezielt Mädchen auf Parties ansprechen, dann einmal mit ihnen ins Bett hupfen (oder gar nur auf die Entjungferung aus sein), dann ist das verboten...
Zumindestens lese ich das aus der doch etwas schwammig geschriebenen Gesetzestext heraus.
 
in diesem fall,

sind in deutschland, die eltern massgebend.

erlauben sie es, ist es ok, verbieten sie es und du laesst es nicht, koennen sie dich wegen S*x mit einer minderjaehrigen, anzeigen.
vorausgesetzt, das maedchen ist ueber 14! andernfalls ist es sowieso eine straftat.

peter
 
also, wenn papi und mami, den 35 jaehrigen freund ihrer 15 jaehrigen tochter akzeptieren, ist das legal.

papi und mami haben was gegen den 25 jaehrigen freund ihrer 16 jahre alten tochter, sie koennen ihm nur den umgang mit ihrer tochter verbieten, sollte er S*x mit ihr gehabt haben, ist das strafrechtlich unrelevant.

Definierst du hier die geltenden Gesetze neu? Ist neuerdings Gesetz durch Meinung austauschbar?
 
ich dachte, ich habe es erklaert,

die hier in frueheren posts zugrundegelegten gesetze, sind aus dem strafgesetzbuch, die verschiedenen altersgrenzen betreffen die strafmuendigleit.

lies mal das jugendschutzgesetz, vielleicht wirds dir dann klarer.

peter

btw. waer ja noch schoener, wenneinem jetzt der staat vorschreiben duerfte, in wen und ab wann man sich verlieben darf :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist eigentlich alles klar. Man muss nur den 13. Abschnitt des STGB kennen, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung regelt.
Eltern haben da nichts zu sagen.

Und der Staat darf natürlich nicht vorschreiben, in wen und ab wann man sich verlieben darf. Der Staat hat jedoch allgemein verbindliche Normen festgelegt, was sexuelle Kontakte angeht und dafür Altersgrenzen festgelegt - aus guten Gründen.

Du hast hier etwas Unglaubliches verbreitet:

also, wenn papi und mami, den 35 jaehrigen freund ihrer 15 jaehrigen tochter akzeptieren, ist das legal.peter

Das würde ja bedeuten, dass Eltern ihre Töchter verhökern könnten. Und von solchen Fällen gibt es nicht wenige.

Mach dich erst mal schlau, bevor du solch abenteuerliche, unwahre, unhaltbare und gefährlichen Behauptungen aufstellst.
 
Zuletzt bearbeitet:
denk dochnicht immer so einseitig,

es ging damals darum, den S*x auch unter 16 straffrei zu stellen, wenn keine gewalt dahinter steht.

und du taeuscht dich gewaltig, eltern koennen einen sexpartner der eine/einen unter 16 jahren ins bett zieht auch mit deren/dessen einwilligung, vor den kadi bringen.

eltern keonen ihre kinder immer verhoekern wie du es zu nennen beliebst, das kann kein gesetz verhindern, aber dafuer ahnden.

peter
 
denk dochnicht immer so einseitig,

Woraus schließt du, dass ich einseitig denke?

Du hat etwas anderes behauptet. Du hast behauptet, dass ein über 18-Jähriger einen Freifahrtschein hat.. Und das ist Schmonzens.

also, wenn papi und mami, den 35 jaehrigen freund ihrer 15 jaehrigen tochter akzeptieren, ist das legal.peter

Ist es nicht, mach dich schlau.
 
mein letzter beitrag hierzu,

ist eben schon legal, wenn zwischen den beiden keine abhaengigkeitsbeziehung besteht, wie zwischen lehrer und schueler, lehrherrn und lehrling usw.

freifahrscheine verteile ich nicht mal bei klamm fuer lose .....

peter
 
Jo, ist schon ok, wenn du hier mal so by the way deine Sichtweise als geseteskonform definierst und verkaufen willst.

Ist ja nur Klamm.de, merkt ja keiner *g* ;)
 
halte das gesetz für sinnvoll. es müssen grenzen gesetzt werden, zumal jugendliche eigentlich eh machen was sie wollen und ab 18 sind ja "nur" die harten filme. wo kämen wir denn hin wenn sich 16 jährige so filme kaufen könnten. meiner meinung nach würde dann einfach nur das alter runtergehen bei dem das alles anfängt.


greez mani

ps. was geht denn hier?:
 
Jo, was geht denn hier? Gute Frage!

Würde es grundsätzlich ganz gut finden, wenn die Beiträge eines Threads gelesen würden, bevor man sich einbringt.

Ansonsten: Es halten wie Dieter Nuhr, der da mal gesagt hat:: Einfach mal die Fresse halten. ;)

Gibt ja noch genug Threads, in denen man sich maßgeblich oder unmaßgeblich äußern kann.

Aber immer daran denken: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. ;)
 
ich glaube, dass es immo darum geht, wer hier wie irgendwelches recht auslegen darf und wer wieviel ahnung hat. und natürlich, wer am ende hoffentlich recht behalten wird. eure auseinandersetzung ist fade und außer zitaten und rückwürfen konnte ich hier nicht viele argumente finden. vielleicht einfach lesen, nochmal lesen, verstehen und dann meckern...

und wenn wir fertig sind, können wir uns wieder dem thema widmen (von dem ich nämlich nicht viel ahnung habe, weshalb ich dahingehen ziemlich meine fresse halte)


grüßle!
 
Ist es in Deutschland echt verboten, dass ein über 18jähriger S*x mit einer 14/15jährigen hat?? Bei uns in Österreich sagt das Gesetz lediglich, dass das
Ausnützen der sexuellen Neugierde bzw. das Ausnützen in einer Zwangslage bei Strafe ist. Wenn ich also eine fixe Freundin habe und mit ihr im Zuge der Partnerschaft schlafe, ist es erlaubt. Sollte ich jedoch gezielt Mädchen auf Parties ansprechen, dann einmal mit ihnen ins Bett hupfen (oder gar nur auf die Entjungferung aus sein), dann ist das verboten...
Zumindestens lese ich das aus der doch etwas schwammig geschriebenen Gesetzestext heraus.

habe mal eine beriecht gelesen das in Österreich und Deutschland das gleiche Strafgesetzbuch bei S*x gibt. also auch in Österreich gibt eine Selbstbestimmung mit 14 aber immer noch mit kleine hindernise, was eigentlich bei liebe nicht vorkommt ;)
 
Den Eindruck habe ich auch, frage doch mal bei Dr. Sommer an, der kann dir das vielleicht verständlich machen. ;) Besonders das mit der Zwangslage, die du?, bestimmt aber kein Gericht als generelle Abhängigkeit Jüngerer zu Älteren" verdefinierst.

Das war auch nur ein Beispiel, um zu zeigen, dass man Zwangslage nicht klar definieren kann. Was würdest du denn darunter verstehen?

Ich glaube, hier gibt es nicht ohne Grund auch noch eine Unterscheidung zwischen Leuts über 18 und über 21.

Hab ich was anderes gesagt? :roll:
Ich find die Regelung (mit 18 volljährig, mit 21 erwachsen) sogar gut und stehe vollkommen dahinter.

Ps.: Eine Ex-Klassenkameradin von mir wurde von einem über 21jährigen geschwängert, was eine Anzeige der Eltern zur Folge hatte. Fragt mich nicht wie das ganze ausgegangen ist, sie hat sich bemüht so schnell wie möglich von der Schule abzugehen.