Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


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[...]Schreib der GEZ einfach, dass jemand anderes bereits die Gebühren bezahlt hat, nämlich deine Oma. Dazu brauche die eigentlich nur die Teilnehmernummer von ihr. [...]

Durch einen Umzug meiner Freundin hatten wir einen ähnlichen Fall. Am besten setzt du ein Schreiben auf, wo du den Fall erklärst. Erwähnst die Teilnehmernummer + Anschrift deiner Oma und lässt diese (ganz wichtig) mit unterschreiben.
 
Rechnung:
Rundfunkbeiträge, fällig zum 15.05.2014
-323,64 Euro
Zeitraum: 01.2013-06.2014
Sicher das die Geld von Dir wollen?

Ein negativer Betrag auf einer Rechnung steht i.d.R. für eine Gutschrift, wobei dann natürlich auf keine Fälligkeitsfrist hingewiesen wird.


War nur ne Idee ;)
 
Meine Vorredner habens eigentlich schon beantwortet. Was auch immer man von dem "Beitragsservice" halten mag und wie widersinnig das im Prinzip auch alles ist:
Wenn Du bei Deiner Oma immernoch einen Zweitwohnsitz gemeldest hast wird die GEZ dies bei einem "Datenabgleich" mit den Einwohnermeldebehörden mitbekommen haben und haben in den Moment begonnen Rechnungen zu schreiben.
Sollte Deine Oma während dieser Zeit VOLL Gebühren gezahlt haben kannst Du ihnen mitteilen, dass für die Wohnung bereits Gebühren entrichtet werden. Gibst die Teilnehmernummer Deine Oma an, lässt sie unterschreiben uns schickst es ab.
ACHTUNG: Normalerweise kann man die Gebühren NICHT rückwirkend "abbestellen. Das heißt: selbst wenn Du das so machst und dann für die Zweitwohnung abgemeldet bist müsstest Du die Rechnung trotzdem noch zahlen. Allerdings gibt es eine Sonderregelung für den Fall, dass Du bereits vor dem 01.01.2013 dort Deine Zweitwohnung hattest. In diesem Fall kann man ausnahmsweise auch rückwirkend kündigen. Das wurde so gehandhabt um den Bürgern für die Umstellungsphase die Möglichkeit zu geben in Ruhe auf die neuen Gegebenheiten reagieren zu können. Es ist ganz wichtig, dass Du diesen Umstand in die Kündigungsformulierung einbettest.
Sollte Deine Oma die Beiträge nicht oder nur teilweise bezahlen (verminderter Beitrag) würdest Du in jedem Falle nicht um eine Zahlung rumkommen.
Auf jeden Fall solltest Du die Zweitwohnung abmelden. Ganz allgemein ist es nicht sonderlich ratsam "ein Bettchen" in das man extrem sporadisch mal reinfällt bei Familienangehörigen als Zweitwohnung anzumelden. Das gibt nur Ärger (GEZ, Zweitwohnsitzsteuer) und macht nicht wirklich Sinn weil man wohl kaum dazu verpflichtet ist den Behörden anzumelden, dass man ab und zu mal bei Papa, Mama, Schwester oder Oma schläft.
 
Danke für eure Antworten, ich habe mal so ein Schreiben aufgesetzt und schicke es morgen per Einschreiben nach Köln.

Mal schauen obs klappt

@daric: Ja die wollen Geld von mir :)
 
Sollte Deine Oma während dieser Zeit VOLL Gebühren gezahlt haben kannst Du ihnen mitteilen, dass für die Wohnung bereits Gebühren entrichtet werden. Gibst die Teilnehmernummer Deine Oma an, lässt sie unterschreiben uns schickst es ab.
Schau in den RundfunkBeitragsStaatsvertrag §§2, 3, 8 und sieh dass es so nicht funktioniert. §2 Abs. 2 gibt Aufschluß - §7 Abs 2 ist auch interessant.
Eine Gebühr bedarf übrigens einer Gegenleistung, deshalb wird das heutzutage auch Beitrag genannt. :ugly:
 
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@Doc
Mit der Gebühren/Beitrags Wortanmerkung hast Du recht. Mit dem Rest nicht. Ich habe es beruflich genauso so ca. 100 Mal gemacht und es hat immer funktioniert.
 
@Doc
Mit der Gebühren/Beitrags Wortanmerkung hast Du recht. Mit dem Rest nicht. Ich habe es beruflich genauso so ca. 100 Mal gemacht und es hat immer funktioniert.
Glaube ich Dir nicht. Ich sage, dass es regelmäßig unerheblich ist ob die Oma gezahlt hat oder nicht. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben und von deshalb haftet er zumindest auch für den Beitrag mit und kann sogar noch selbst beitragspflichtig sein, wenn die Räumlichkeit schon über das Treppenhaus erreichbar ist, ohne durch einen anderen Wohnraum gehen zu müssen, auch wenn das ein Teil der Wohnung der Oma ist, z.B. Dachgeschoss oder Ähnliches. Kannst ja nachlesen - nur so im Allgemeinen - ich kann den Fall jetzt nicht beurteilen weil ich die genauen Umstände nicht kenne.
 
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Also ich hatte dort keine eigene Wohnung oder sonstiges sondern wohnte in IHRER Wohnung.
Ich hatte nichtmal ein Zimmer geschweige denn irgendwelche Geräte, ich hab auf der Couch gepennt :D
 
Glaube ich Dir nicht.

Was soll man dazu noch großartig sagen?
Ich hoffe, dass derjenige der das Problem hat mir glaubt. Wäre besser für ihn.
Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben. Wenn für die entsprechende Wohnung/Haus/Wohneinheit schon gezahlt wird muss man das so mitteilen und kann sich abmelden. Rückwirkend geht das normalerweise nicht. Es sei denn der jetzige Zustand bestand schon vor dem 01.01.2013 in der gleichen Form. Dann kann man von oben beschriebener Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
Ob die Butze bei der Oma auch als eigene Wohnung gelten kann und deshalb gesondert Beitragspfichtig sein könnte ist erstmal unerheblich weil der Beitragsservice in diesem Falle in der Beweispflicht wäre.
In der Praxis (wie gesagt schon unzählige Mal erfolgreich bearbeitet im Falle von WGs, aber auch Zweitwohnungen) laufen solche Abmeldungen aber problemlos.
Falls nicht dem Beitragsbescheid (BEISCHEID!) fristgerecht widersprechen und sich bestenfalls rechtlichen Beistand bei einer Verbraucherzentrale suchen. Die machen sowas gerne.
 
Ob die Butze bei der Oma auch als eigene Wohnung gelten kann und deshalb gesondert Beitragspfichtig sein könnte ist erstmal unerheblich weil der Beitragsservice in diesem Falle in der Beweispflicht wäre.
Der Beitragsservice ist nicht in der Beweispflicht. Sie vermuten eine Beitragsschuld (§2 Abs2) und der Schuldner muss die dann widerlegen oder bezahlen.

Falls nicht dem Beitragsbescheid (BEISCHEID!) fristgerecht widersprechen und sich bestenfalls rechtlichen Beistand bei einer Verbraucherzentrale suchen. Die machen sowas gerne.
Widersprechen ist immer gut.
 
Der Beitragsservice ist nicht in der Beweispflicht.

Aber... BRAAA!... *blub*

Du hast recht...

Edit: Naja... also ich will das hier ja nicht zum persönlichen Wissensduell machen aber vielleicht ist es für "Mitleser" ja interessant.
Die Vermutung bezieht sich auf die grundsätzliche Beitragspflicht. Also darauf, dass sie Dir erstmal ne Rechnung schicken wenn Du irgendwo gemeldet bist oder dem "Service" irgendwie ein gültiger Mietvertrag mit Deinem Namen in die Hände fällt. Wird diesem auf die beschriebene Weise widersprochen ist der Beitragsservice in der Beweispflicht. Genau deshalb beschäftigen die ja weiterhin jede Menge "Außendienstmitarbeiter" die eben solche Dinge "recherchieren" sollen. Wenn ich Zeit und Muße hätte würde ich Dir auch die Gesetzesgrundlage dazu hervorkramen aber erstens mache ich hier keine Rechtsberatung und zweitens glaubst Du mir ja sowieso nicht;)

P.S.: Ich kann Deinen GEZ-Groll ja emotional gut nachvollziehen und kenne auch die Horrorgeschichten die man im Netz so zu dem Thema findet. Aber im Falle von derartigen Abmeldungen zeigt mir die berufliche Praxiserfahrung einfach wie das in der Regel so läuft. Drum wäre mein Rat an Dich: Nur weil man Groll gegen eine bestimmte Sache hegt muss nicht gleich die Antwort auf jede Frage zu dem Thema dogmatisch negativ daherkommen. Manche Dinge kann man auch aus dem bestehenden System heraus gütlich regeln, auch wenn einem das System als solches noch so zu wider sein mag.

@colspan

Wenn Du Dir was gutes tun willst machs so wie ich sagte. Wenn Du Formulierungshilfen brauchst oder sonst noch fragen hast kannst mir gerne pinnen.
 
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Danke, aber das Schreiben ist schon heute Morgen raus..

Habe darin alles so ungefähr erwähnt wie ihr es mir geraten habt und es auch von der Oma unterschreiben lassen
 
Die Vermutung bezieht sich auf die grundsätzliche Beitragspflicht. Also darauf, dass sie Dir erstmal ne Rechnung schicken wenn Du irgendwo gemeldet bist oder dem "Service" irgendwie ein gültiger Mietvertrag mit Deinem Namen in die Hände fällt. Wird diesem auf die beschriebene Weise widersprochen ist der Beitragsservice in der Beweispflicht. Genau deshalb beschäftigen die ja weiterhin jede Menge "Außendienstmitarbeiter" die eben solche Dinge "recherchieren" sollen. Wenn ich Zeit und Muße hätte würde ich Dir auch die Gesetzesgrundlage dazu hervorkramen aber erstens mache ich hier keine Rechtsberatung und zweitens glaubst Du mir ja sowieso nicht;)
Doch das glaube ich jetzt.

PS: Rechtsberatung macht hier eh niemand ist alles reine Diskussion.

PPS: Wenn hier irgendwas negativ erscheint liegt das nicht an mir, sondern am RundfunkBeitragsStaatsvertrag und den habe ich ja nicht konstruiert. Brauchst mir jetzt nicht anzulasten.
 
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Doch das glaube ich jetzt.
Halleluja!
PPS: Wenn hier irgendwas negativ erscheint liegt das nicht an mir, sondern am RundfunkBeitragsStaatsvertrag und den habe ich ja nicht konstruiert. Brauchst mir jetzt nicht anzulasten.
*öhm* Wo habe ich Dir denn persönlich zur Last gelegt etwas mit diesem schaurigen Konstrukt zu tun zu haben? Ich finde lediglich befremdlich, dass meine Erfahrungen mit dem ganz konkreten Problem hier von Dir pauschal in Frage gestellt werden... bzw. ich indirekt der Lüge bezichtigt werde.
Aber Schwamm drüber. Ich bin ein großer Junge und bin schon drüber weg;) Außerdem habe ich in der Tat menschlich viel übrig für Leute die sich derart vehement über den unsäglichen "Service" echauffieren. Drum verzeihe ich Dir gern;)
 
Nein, sowas gehört sofort abgeschafft. Ich will meine Verblödung doch nicht noch bezahlen! Habe noch nie einen Fernsehapparat besessen und verdammt noch mal auch nicht die Absicht, mir jemals so eine Verdummungskiste zuzulegen. Zwar bezahlt man mit den GEZ-Gebühren nur die noch nicht ganz so schlimmen öffentlich-rechtlichen Sender, aber letztlich sind auch diese kriminell und werden - genau wie Hollywood - von Mafiosi und Pädophilen beherrscht.

GEZ = Kriminell!:naughty: