Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


  • Umfrageteilnehmer
    128
Du bist als Wohnungsangehöriger zur Auskunft über die Geräte Deiner Eltern verpflichtet. Du hättest also die Frage nach Empfangsgeräten beantworten müssen. Zumindest laut §5, Abs. 4 Medienstaatsvertrag.

Marty

Also der Medienstaatsvertrag den ich kenne hat mit der GEZ gar nichts zu tun:
Zweck des Staatsvertrages ist, in allen Ländern einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der im folgenden geregelten elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.

Da gibts auch gar keinen 4. Absatz im 5. Paragraphen. Was meinst du? Also ich war immer der Meinung, dass ich nur über meine Geräte auskunft geben muss.
 
Er meint wohl §4 (5) RGebStV:
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht
betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Aber mal ernsthaft. So ein Verwaltungszwangsverfahren ist äußerst selten, da werden tatsächlich mehr scheinselbständige Rundfunkgebührenbeauftragte wegen Hausfriedensbruch verklagt, obwohl das leider viel zu selten passiert. => Hausverbot erteilen und nichts weiter zu dessen Fragen sagen. Je länger die bei legalen Nicht-Rundfunkteilnehmern ihre Zeit verschwenden, desto besser.
 
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden

Sollen sie das erst machen ;)

Hmm, eigentlich verstehe ich unter verlangt werden und antworten müssen zwei. für mich heißt das eher nur, er darf mich fragen, aber nciht, das ich antworten muß....

Außerdem, hat man nicht auch ein Aussageverweigerungsrecht bzgl. Angehörigen?
 
Hmm.. Das gibts in der StPO, es handelt sich im Falle des Falles aber nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat, daher kann die StPO nicht anwendbar sein.

Die AO ist für Steuern zuständig, dort gibt es ähnliche Verweigerungsrechte.

Aber letztlich würde ich mich da gar nicht lange rum machen, denn selbst wenn eine Auskunftspflich bestünde, was soll er machen? Den vermeintlichen Schwarzseher auf der Stelle foltern? :LOL:
 
Also der Medienstaatsvertrag den ich kenne hat mit der GEZ gar nichts zu tun:
Sorry, manchmal kommt man bei der Masse an Gesetzen, Verordnungen und Abmachungen der Länder durcheinander. joschilein hat das geklärt.

Hmm, eigentlich verstehe ich unter verlangt werden und antworten müssen zwei. für mich heißt das eher nur, er darf mich fragen, aber nciht, das ich antworten muß....
Die Meinung hättest Du dann vor einem Richter ganz exklusiv.

Außerdem, hat man nicht auch ein Aussageverweigerungsrecht bzgl. Angehörigen?
Geht es hier um Strafrecht?
Ja wie gesagt, ich würde ihn ja nciht aufs Grundstück lassen, somit kann er mich ja nciht fragen...

Deshalb bekommst Du dann auch immer schön die Briefe. Ich habe dem das einmal freundlich an der Tür erklärt und seitdem war immer Ruhe.

Marty
 
Bei mir stand noch keiner von der GEZ vor der Tür... Also deswegen war es sicherlich nicht mit den Briefen. Vorllem hatte ich ihnen Auskunft erteilt per Brief...

Und wie gesagt, nachdem ich mit der Anzeige wegen verletzung des DS gedroht hatte, war auch ende mit den Briefen...
 
Er meint wohl §4 (5) RGebStV:

Oh, ok, das wusste ich aber echt nicht, dachte wirklich, dass das nur für meine eigenen Geräte gilt. Hmm, da ich meinen Zweitwohnsitz zuhause habe, hätte ich da wohl was sagen müssen. Aber der GEZ Typ scheint das wohl auch nicht gewusst zu haben. Na danke auf jeden Fall an Joschi und Marty.

Zum zahlen im Allgemeinen: Ich bezahle für mein Autoradio, weil ich da ab und zu mal höre und die ÖR meistens die einzigen sind, die vernünftige TMC-Meldungen für die Navi ausstrahlen. Alles andere bezahle ich aber auch nicht, weil ich es einfach nicht einsehe, schaue nur ganz selten mal die Tagesschau, Informiere mich meistens über Zeitung oder Internet, da aber auch nicht auf den ÖR Seiten - deshalb habe ich auch keinen privaten Rechner ;)

Das man bezahlt finde ich OK, aber es ist definitiv zu viel und ich verstehe auch nicht, dass die ÖR es selbst entscheiden können wie viel sie bekommen und es da keine unabhängige Kommission gibt, die das prüft (ja, die könnte man bestimmt locker bezahlen, wenn dafür die Kosten gesenkt werden könnten).

my 2 cents
 
Wie schon gesagt wurde, das mit der Werbung kannst du einfach nicht hier vergleichen.

Klar kann ich es vergleichen.
Jeder finanziert die privaten Rundfunkanstalten über Werbung. PUNKT.

Sag mal gehts noch?

Hervorragend.

Und wen willst du jetzt eigentlich schlecht machen? Die Firmen, die Werbung buchen oder die Plattformen, die Werbung verbreiten?

Ich will gar keinen schlecht machen.
Ich will nur festhalten, dass jeder die komplette Rundfunkwelt in Deutschland finanziert.

Und was sollen Privatsender transparenter machen? Was willst du dann vergleichen?

Wie viel sie jedem Bürger hier in Deutschland kosten, zum Bleistift.

Beziehst du dann ÖR-Sender mit ein?

Wegen mir auch die.

gruss kelle!

Nachtrag:
Legt man die Zahlen aus https://de.wikipedia.org/wiki/RTL zu Grunde, kostet allein der Sender RTL jeden Deutschen (80 Mio Einwohner angenommen) 23,50 € im Jahr.

Wenn ich dagegen die GEZ Gebühren in Höhe von ca. 12 € pro Haushalt für zwei landesweite Sender plus 9 Rundfunkanstalten sehe, da wirds rechnen richtig lustig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen..

wie sieht es eigentlich aus, wenn man Student und noch bei der Mutter wohnt, die aber auch Rentnerin ist! Gibt es denn da keine Möglichkeit sich von den Gebühren zu befreien ??
Kann mir da jemand vieleicht weiterhelfen??

Lg
 
Hallo zusammen..

wie sieht es eigentlich aus, wenn man Student und noch bei der Mutter wohnt, die aber auch Rentnerin ist! Gibt es denn da keine Möglichkeit sich von den Gebühren zu befreien ??
Kann mir da jemand vieleicht weiterhelfen??

Lg


Wenn man als Student Bafög bekommt kann man sich auf jeden Fall befreien lassen. Mehr weiß ich leider nicht.
 
und womit ist er jetzt online ?

Wenn du keinen Fernseher oder Radio hast mußt du deinen PC anmelden;)

Was aber auch nur dadurch erforderlich ist, das die Rundfunkanstalten die Gebührengelder für Ihre Internetauftritte zweckentfremden und davon teure Mediatheken und Streams zahlen.
 
Das Auftreten im Internet ist also ein Beweis für das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes? Selbst das Vorhandensein oder Anbringen einer Sat-Schüssel ist keiner für einen Fernseher.
 
Hatte damals mal radio und fernsehen angemeldet
In der befreiung kann man angeben was man hat

In der letzten befreiung mal nur fernsehen angegeben dachte ich hätte so das radio mit abgemeldet :mrgreen:

Heute angerufen und mal nachgefragt ob das radio abgemeldet ist

Is nicht der fall jetzt kommt der hammer soll schriftlich kündigen und den grund angeben was mit meinen radio is

Da ich überhaupt kein radio habe welchen grund angeben ?
Und werde noch gefragt ob ich ein Auto habe
 
Bei der Fernsehgebühr ist doch das Radio schon mit drin, das kann man doch nicht separat abmelden (bzw. kostet's trozdem nicht weniger)?

Hast du zwar recht wen ich zb beides abmelde warum soll ich den grund angeben wäre doch meine sache was mit den geräten is so lange ich sie nicht nutze oder besitze