Du bist als Wohnungsangehöriger zur Auskunft über die Geräte Deiner Eltern verpflichtet. Du hättest also die Frage nach Empfangsgeräten beantworten müssen. Zumindest laut §5, Abs. 4 Medienstaatsvertrag.
Marty
Also der Medienstaatsvertrag den ich kenne hat mit der GEZ gar nichts zu tun:
Zweck des Staatsvertrages ist, in allen Ländern einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der im folgenden geregelten elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.
Da gibts auch gar keinen 4. Absatz im 5. Paragraphen. Was meinst du? Also ich war immer der Meinung, dass ich nur über meine Geräte auskunft geben muss.
