Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


  • Umfrageteilnehmer
    128
Witti hatte doch auch Problem wegen nem TV das ohne Empfangseinheit im Laden stand um gebrauchte Spiele-konsolen zu testen.

Das Gerät steht nun als "Verkaufsgerät im Laden" mit einem ideellen Sammlerpreis von 1000€ :ugly:
Wird keiner kaufen, aber ich entsprechen damit den Vorschriften, da ich es nicht zum Empfang bereithalte, sondern zum Verkauf und es nicht betrieben wird.

Moment, gabs für Gameboy nicht nen Adapter zum TVgucken?:ugly::p

Nein, das war der SEGA Game Gear mit TV-Tuner
 
können schon .. wird aber ja nicht gemacht :ugly:

und selbst wenn, es gibt für Videotheken (und artverwandte) eine Sonderregelung, nachdem genau EIN Gerät zu Prüfzwecken der Medien (sprich Filme und Spiele) ohne GEZ Meldung betrieben werden darf, darf halt nur kein zweites Gerät dort zur Verfügung stehen.
Hatte unsere Anwältin damals was rausgesucht
 
Jetziges Modell für Rundfunk-Gebühren vor dem Aus?

Folgende News wurde am 01.05.2010 um 13:23:35 Uhr veröffentlicht:
Jetziges Modell für Rundfunk-Gebühren vor dem Aus?
Top-Themen

Hamburg (dpa) - In seinem Gutachten zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof nach «Spiegel»-Informationen grünes Licht für eine mögliche Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebühr. Das Gutachten soll am 6. Mai den Ministerpräsidenten vorgestellt werden. Nach Angaben des Magazins «Der Spiegel» räumt das Papier letzte verfassungsrechtliche Bedenken beiseite, die einer Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe bisher im Wege standen. Damit könnte das ungeliebte alte Gebührenmodell endgültig vor dem Aus stehen. Kirchhof ist Professor am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Bisher hatte die Medienpolitik am alten System festgehalten, weil jede Neuordnung die Gefahr mit sich bringt, verfassungs- und europarechtlich angegriffen zu werden. Andererseits gilt es als veraltet - spätestens seit die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Computer eine Welle der Empörung ausgelöst hat. Am 9. Juni werden die Länderchefs auf ihrer nächsten Tagung vermutlich erste Schritte zur neuen Gebührenperiode beschließen. Die sogenannte einheitliche Haushaltsabgabe könnte ab dem Jahr 2013 pauschal die Endgeräte eines Haushalts erfassen - ob Radio, Fernseher, Computer oder Smartphones. Gebühren für Zweitgeräte könnten dann der Vergangenheit angehören.
 
Hallo,

ohne mir jetzt die anderen 34 Seiten durchgelesen zu haben...

Der ein oder andere arbeitet sicher auch in einer größeren Firma. Bei großen Firmen sind dementsprechend auch viele Handys vorhanden. Da es heut zu Tage kaum noch Handys OHNE UKW-Radio gibt, wird es reichlich schwer da an der GEZ vorbei zu kommen. Handys die an den Standorten (z.b. für ausschließlich interne Telefonie) verbleiben, können auch einem Grundstück zugeordnet werden und fallen dann in die Zweitgerätebefreiung.

Nun, was ist mit Außendienstmitarbeitern? Die Fahrzeuge sind über den Leasinggeber abgedeckt. Was aber mit den Handys? Da es sich ja Empfangsgeräte in "nicht ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen" handelt, müssen die Dinger angemeldet werden.

Meine Frage ist nun: wie wird das in anderen Unternehmen gehandhabt?

Sowohl Anbieter als auch Hersteller werden einen Dreck tun, die Radios in den Handys durch spezielle Firmware außer Betrieb zu setzen.

Die in meinen Augen einzige Lösung wären derzeit: Geräte von RIM (Blackberry) da diese ohne Radio daher kommen. Weil man ganz genau weiß, bekommt der Außendienst erst mal ein Mail-taugliches Handy, wollen diese den Dienst auch nutzen...und dann wird es teurer wie die GEZ -.-

Vielen Dank,
TT
 
GEZ - eine unendliche Geschichte

Einfache Lösung: "empfangsbereit" sind UKW-Radios in Handies nur, wenn ein Kabel-Headset genutzt wird.

In meiner Firma werden die einfach nicht mit ausgegeben, sondern verbleiben in der Zentrale. Internestreaming kann man IMHO durch bestimmte Tarife vermeiden.
 
Einfache Lösung: "empfangsbereit" sind UKW-Radios in Handies nur, wenn ein Kabel-Headset genutzt wird.
Dummerweise haben die alle die komplette Box bekommen - also auch das Headset :ugly:
Okay, man kann ja sagen, dass die ADs die Dinger nicht bekommen haben...aber ich denk mal, allein die Möglichkeit zählt. Immerhin könnten sich die ADs so ein Headset jederzeit in jedem Shop kaufen.

In meiner Firma werden die einfach nicht mit ausgegeben, sondern verbleiben in der Zentrale. Internestreaming kann man IMHO durch bestimmte Tarife vermeiden.
Nicht ganz, es muss explizit gesperrt werden (z.b. GPRS-Sperre). Auch mit Standardtarifen kann man sich die Streams reinpfeifen, macht nur die Rechnung dick.

Marty schrieb:
Unsere Geräte haben alle kein Radio. Mein MDA-Touch hat das auch nicht.
Welche habt Ihr denn? Hab heute mal das HTC Magic zum testen geordert. Mal schauen...viele da draußen sind die totalen Grobmotoriker, werden wohl nicht lang halten die Dinger
Früher hatten wir die Nokia 6310i-Knochen wegen der nahezu Unkaputtbarkeit *g*

Gruß
 
Einfache Lösung: "empfangsbereit" sind UKW-Radios in Handies nur, wenn ein Kabel-Headset genutzt wird.

Sieht aber die GEZ und dieser Staatsvertrag anders .. jedes Gerät, welches die Möglichkeit zum Empfang bietet, ist als Empfangsgerät klassifiziert.
Sonst würde es die Fälle, in denen Fitnessstudios für reine Abspielgeräte zahlen mussten, nicht geben, dort gab es nichtmal eine Antennendose oder so, es war nur ein DVD oder VHS an einem Fernseher, egal, es muss gezahlt werden.
 
Sieht aber die GEZ und dieser Staatsvertrag anders .. jedes Gerät, welches die Möglichkeit zum Empfang bietet, ist als Empfangsgerät klassifiziert.

Und die Möglichkeit ist deffinitiv nicht gegeben ohne Kabelantenne... ;)

Sonst würde es die Fälle, in denen Fitnessstudios für reine Abspielgeräte zahlen mussten, nicht geben, dort gab es nichtmal eine Antennendose oder so, es war nur ein DVD oder VHS an einem Fernseher, egal, es muss gezahlt werden.

"reine Abspielgeräte" dürften keine Empfangsteile haben. Deshalb galten in der Vor-Internet-Zeit ja PC-Monitore auch nicht als gebührenpflichtig. Immerhin kannst du ja mit einer Halbwegs brauchbaren Zimmerantenne inzwischen in großén Teilen Deutschland dvb-t emnpfangen... 8)
 
Und die Möglichkeit ist deffinitiv nicht gegeben ohne Kabelantenne... ;)

Gilt trotzdem nicht.
Sonst müsste ja auch jeder Fernseher, wenn ich nur einen DVD-Player dran habe, und kein Antennenkabel, denn ohne kann es ja auch nicht empfangen, befreit sein, ist es aber nicht.

Sobald das Gerät die technische Möglichkeit bietet, und das tut das Handy von Hause ja, ist es ein Empfangsgerät. Nur, weil man einen Teil des Zubehörs weglässt, stuft es das Gerät nicht wieder herunter.

Auch wenn es unlogisch klingt (ok, wo ist die GEZ logisch?), es ist so irgendwo im Gesetz festgehalten (hatten die damals in den Reportagen per Anwälte und Rechtsprofessoren nachgewiesen)
 
Ich muss da Witti Recht geben. Allein die Empfangsmöglichkeit zählt. Wir haben auch einen Fernseher zu Schulungszwecken. Da gibt es keine Empfangsanlage weit und breit, aber er ist Gebührenpflichtig. Man könnte ja eine Zimmerantenne hernehmen...das damit aber auch nichts empfangen werden kann interessiert die Bande nicht.

Marty schrieb:
Das hatte aber Radio, oder?
Nein, nicht das ich wüsste. Kann ich aber - rein interessehalber - noch mal abklopfen. Hab ja noch ein paar teil-defekte rumliegen.



Der Irrsinn an der ganzen Sache ist, dass das Handy allein als "neuartiges Empfangsgerät" einem festen Standort zugeordnet werden kann und dort unter die Zweitgerätebefreiung fällt. Das eingebaute Radio (oder jeder andere portable Radioempfänger) jedoch nicht. -.-
 
Reform der Rundfunkgebühr: Jeder Haushalt zahlt

Folgende News wurde am 09.06.2010 um 18:31:53 Uhr veröffentlicht:
Reform der Rundfunkgebühr: Jeder Haushalt zahlt
Top-Themen

Berlin (dpa) - Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll grundlegend reformiert werden - weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe. Die Höhe des Beitrags soll durch den Modellwechsel nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen. Darauf hat sich am Mittwoch die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) geeinigt. Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (vor allem ARD und ZDF) bezahlen - egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Damit haben die Länder in wichtigen Teilen den Vorschlag des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof aufgegriffen. Der Professor aus Heidelberg hatte eine solche Reform in einem Gutachten für ARD und ZDF als verfassungskonform bewertet. Heute ist die monatliche Abgabe an die Art der Empfangsgeräte gekoppelt. «Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen», sagten Beck und der Koordinator für die Medienpolitik der unionsgeführten Länder, Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), laut Mitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei in Mainz. Die Länder sowie die Sendeanstalten müssen nun berechnen, wie hoch die Gebühren genau ausfallen werden. Bisher nehmen die Anstalten über die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwa 7,3 Milliarden Euro ein. In Unternehmen soll die Haushaltsabgabe künftig pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Auch für Zweitwohnungen oder Ferienappartements soll nur ein Drittel erhoben werden. Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys (sogenannte Smartphones) erhoben werden sollen, mit denen auch ferngesehen oder Radio gehört werden kann, vom Tisch. Das Aufspüren von «Schwarzsehern» und die fälligen Ermahnungen durch die GEZ fielen weg - denn vermutlich würde die Beweislast umgedreht: Pauschal muss jeder Haushalt erst einmal zahlen, und dann könnten Ausnahmen beantragt werden. Die Verwaltung einer solchen Abgabe könnte effektiver und günstiger werden. Mit dem auszuhandelnden neuen Rundfunkstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, wird es auch in der Frage der Werbung eine kleine Reform geben: Das Sponsoring nach 20 Uhr soll wegfallen, allerdings nicht für Sportereignisse, die den Hauptanteil ausmachen. Von Brauereien präsentierte Krimis gäbe es dann aber nicht mehr. Die Zukunft der GEZ mit ihren rund 1100 Mitarbeitern ist offen. Die FDP möchte die GEZ am liebsten ganz abschaffen. Die SPD sieht sie aber als effektive Behörde an, die weiterhin, etwa zur Verwaltung der Abgabe, gebraucht werde. Solche Fragen sollen in den kommenden Monaten entschieden werden. Das letzte Wort haben die Länderparlamente.

ARD-Link zum Kirchhof-Gutachten: https://dpaq. de/ALc0jGEZ: https://www. gez. deStellungnahme VPRT zum Gutachten: https://dpaq. de/ttFES
 
Allerdings glaube ich nicht, dass das zu mehr Fairness führt - diejenigen, die bisher nicht gezahlt haben, werden auch weiterhin nicht zahlen. Was mittelfristig zu einem weiteren Anstieg führt, der größer ausfällt, als nötig.
 
Wobei es aber eben nun eindeutiger nachzuweisen ist, da ja nun jeder Haushalt zahlen muss, und so die Schwarzseher dann ja offensichtlich sind und dann gezielt kontaktiert werden können ..
 
Allerdings glaube ich nicht, dass das zu mehr Fairness führt - diejenigen, die bisher nicht gezahlt haben, werden auch weiterhin nicht zahlen. Was mittelfristig zu einem weiteren Anstieg führt, der größer ausfällt, als nötig.

Naja, es ist ja auch eine Beweislastumkehr angedacht. Ein eigentlich vorhandenes Gerät nicht anzumelden ist nur eine Ordnungswidrigkeit - falsche Angaben zu machen jedoch eine Straftat. Es würde nach einer entsprechenden Reform sicherlich weniger "Schwarzseher" geben als vorher wenn alle Haushalte erstmal zahlen müssten. Sei es aus Faulheit, sei es aus Angst sich strafbar zu machen.

Fair ist das alles am Ende natürlich noch immer nicht. Dazu müssten die Gebühren steuerfinanziert sein oder tatsächlich mit dem Kauf eines Empfangsgerätes erhoben werden. Aber im Vergleich zu heute ist es eine Verbesserung nie geahnten Ausmaßes. Es gibt tatsächlich noch gute Nachrichten :).
 
diejenigen, die bisher nicht gezahlt haben, werden auch weiterhin nicht zahlen

Da bin ich mir nicht sicher. Bei dem Modell wird wahrscheinlich nur noch der Brief eintrudeln "Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun auch dabei. Das ist die Kontonummer". Glaube die wenigsten haben da Lust sich durch Mahnungen, Rechtstreitigkeiten und Ausnahmeregelungen zu kämpfen.

Bisher war es relativ bequem die Tür nicht zu öffnen. Aber das entfällt.
 
Es ist besser als das alte Modell, aber auch noch nicht perfekt und für jeden gerecht.
Manche mieten sich z.B. eine kleine Zweitwohnung um nicht jeden Tag stundenlang zur Arbeit fahren zu müssen - so jemand kann auch nicht gleichzeitig an an beiden Standorten Fernsehen oder Radio hören.
Das alte Modell wäre auch nicht mehr verhältnismäßig gewesen. Man hätte jedes Handy erfassen müssen.