Ist mir auch ein Rätsel, wie die auf solche Zahlen kommen. Rauchen führt ja zu diversen Erkrankungen, die aber auch durch andere Dinge verursacht werden können. Hier halte ich es schon für nicht so einfach, die Gründe für die Todesursache zu bestimmen (z.B. er starb an einem Herzinfarkt, weil er Raucher war). Und dann einen Rückschluss auf das Passivrauchen halte ich für noch schwieriger. Aber ick bin ja kein Arzt und sie "bekämpfen" ja eine schädliche Sache, aber macht die Sache doch recht unglaubwürdig.

Hab nun selbst nachgeschaut und die Richter begründen ein generelles Rauchverbot mit "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut." Hmm, ob der Gesetzgeber auch das Rauchen als Gesundheitsgefahr zählen darf!? Und in anderen bereich gibt es Warnhinweise vor Gesundheitsgefahren, warum geht das in der Gastronomie nicht? etwas eigenartig. Ebenso die Auflagen: Warum die willkürliche Festlegung auf 75 m²? Warum nicht 50 m2 oder 100 m²? Warum dürfen keine Speisen mehr serviert werden?
 
Mir reicht es für ein partielles Rauchverbot schon alleine schon aufgrund der Tatsache, dass ich Zigarettenqualm absolut nicht ausstehen kann und ich mit meinen Kindern auch mal wo hin gehen kann, wo nicht geraucht wird.
- Es bringt natürlich nichts, das Rauchverbot zu streng zu gestalten, dass Raucher gar keine Möglichkeiten mehr haben.
- Die Gesundheitsgefährdung der Raucher selber ist mir im Prinzip auch wurscht. Die Rechnerei mit den Kosten kann man ja auch in jede Richtung schieben und die lasse ich deswegen jetzt außen vor.
 
Ich weiß nicht...
Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass ein Raucherclub nur dann die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, wenn er einen festen Mitgliederbestand habe, „Laufkundschaft“ zurückweise und keinen Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang des Lokals ermögliche.
Das steht auch in dem Artikel und das klingt wieder ein bisschen anders.

So wie ich das verstehe soll man am Eingang also keinen Zettel mehr ausfüllen dürfen um schnell Mitglied zu werden. Und wenn die ganze Laufkundschaft wegbricht werden sich das einige Wirte überlegen.
 
So wie ich das verstehe soll man am Eingang also keinen Zettel mehr ausfüllen dürfen um schnell Mitglied zu werden. Und wenn die ganze Laufkundschaft wegbricht werden sich das einige Wirte überlegen.
Ich kenne natürlich keine Zahlen, aber ich bezweifle, daß die Raucherclubs so viel Laufkundschaft haben. Ich gehe davon aus, daß es vor allem Stammkundschaft ist und ortsansäßige Raucher sind.

Meines Erachtens ist die Begründung eh etwas, ähm, naja, unglücklich. "Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut":

- Es ist und bleibt absurd, in "Abfüllanlagen" wie (Eck)kneipen und Bars mit dem Gesundheitsschutz zu argumentieren.

- Auch durch einen Warnhinweis an entsprechenden Lokalitäten wäre ein Schutz der Nichtrauchenden Bevölkerung gewährleistet.

- Was ist mit dem Schutz vor Gesundheitsgefahren bei der rauchenden Bevölkerung? Ich bin kein Jurist, geschweige denn ein Verfassungsrichter, aber für mich enthält die Verfassung gleichermaßen Rechte und Pflichten. Ist es also nicht auch die Pflicht des Staates, die rauchende Bevölkerung zu schützen. Oder anders formuliert (und endlich mal auf den Punkt kommend): Ist der Verkauf von Tabak nicht verfassungswidrig? Und in einem Schritt weiter muß man sich dann nicht auch fragen, ob das nicht auch für Alkohol gilt (insbesondere den hochprozentigen wie Schnaps, Rum, Whisky, Wodka)? Wie geschrieben, bin kein Jurist, vielleicht ist es nur die verquerte Logik eines Rauchers. :mrgreen:
 
Ist der Verkauf von Tabak nicht verfassungswidrig? Und in einem Schritt weiter muß man sich dann nicht auch fragen, ob das nicht auch für Alkohol gilt (insbesondere den hochprozentigen wie Schnaps, Rum, Whisky, Wodka)?

Kaffee, Cola, Zucker, Salz etc. ist auch schädlich... Übrigens ist der Konsum auch bei harten Drogen nicht verboten.

Der Unterschied ist: Ob ich eine rauchen (und mich damit selber schädige) ist meine eigene Entscheidung. Ob ich mitrauche und damit geschädigt werde, ist es eben in diesen Kneipen nicht. Die einzige Entscheidung könnte sein, nicht reinzugehen. Damit würde aber der Schädiger bevorzugt, nicht der Geschädigte.

Mit dem Argument könnte man praktisch dann auch alle Verbote aufheben.

Marty
 
Ich kenne natürlich keine Zahlen, aber ich bezweifle, daß die Raucherclubs so viel Laufkundschaft haben. Ich gehe davon aus, daß es vor allem Stammkundschaft ist und ortsansäßige Raucher sind.
Naja, was ist mit Neukunden? Es dürfte schwieriger sein die zu werben. Oder würdest du in eine Kneipe gehen um dich mit ein paar Kumpels zu treffen, wenn du vorher erst langwierig Mitglied werden musst?

Wenn das am Eingang geschieht mag das ja noch gehen. Fällt diese Möglichkeit weg wird es meiner Ansicht nach schwierig.

Und Kneipen in Orten mit Tourismus sind noch viel gefährdeter. Die haben ja fast nur Laufkundschaft.
 
Naja, was ist mit Neukunden? Es dürfte schwieriger sein die zu werben. Oder würdest du in eine Kneipe gehen um dich mit ein paar Kumpels zu treffen, wenn du vorher erst langwierig Mitglied werden musst?
Wenn ich rauchen kann, natürlich. Ansonsten würde ich nicht in die Kneipe gehen. ;)

Wenn das am Eingang geschieht mag das ja noch gehen. Fällt diese Möglichkeit weg wird es meiner Ansicht nach schwierig.
Wo sollte man sonst ne Mitgliedschaft abschließen? ;)
 
Mit dem Argument könnte man praktisch dann auch alle Verbote aufheben.
Ehern andersrum. Versteht man die Verfassung als eine verpflichtende "Handlungsvorschrift" für den Staat, dann kann man mit dieser Begründung sehr viel verbieten.

Naja, was ist mit Neukunden? Es dürfte schwieriger sein die zu werben. Oder würdest du in eine Kneipe gehen um dich mit ein paar Kumpels zu treffen, wenn du vorher erst langwierig Mitglied werden musst?
Ähm, es soll doch nicht aus allen Lokalen ein Raucherklub werden. Bei den meisten Klubs handelt sich doch eh um typisch deutsche Kneipen (sprich wo noch ein ordentliches Pils gezapft wird und wo man von Happy-Hour-Cocktail-Kampagnen verschont bleibt). Die lebten bisher mehr schlecht als recht ausschließlich von der Stammkundschaft. Man kann sogar sagen, daß mit dem "Konzept" der Raucherklubs Neukunden hinzugewonnen werden können, da Raucher ja nun nicht mehr überall ihrem Laster frönen dürfen.

Und was die Touris angeht: Geschäftstüchtige Kneipiers schließen Verträge mit (ausländischen) Reiseunternehmen. Die Kunden bekommen vorweg ihre Ausweise, und die Wirte eine durstige Horde.
 
was ich mich viel mehr frage, was wird als "laufkundschaft" bezeichnet? die müssen ja jetzt auch ne unterschrift setzen und bekommen ihre test/tagesmitgliedschaft, kann man da nicht einfach ne jahresmitgliedschaft draus machen, wo wäre da das problem?
 
was ich mich viel mehr frage, was wird als "laufkundschaft" bezeichnet? die müssen ja jetzt auch ne unterschrift setzen und bekommen ihre test/tagesmitgliedschaft, kann man da nicht einfach ne jahresmitgliedschaft draus machen, wo wäre da das problem?
Die Dehoga möchte doch einen "globalen" Club gründen mit nur einer Mitgliedskarte.

Bei uns in der Gegend meinen Wirte aber anscheinend, es reicht, dem Gast am Tisch auf Nachfrage mal so ein Zettelchen hinzulegen, wo man seine Daten eintragen muss...

Zwei haben schon dumm geschaut, als ich dann aufgestanden bin und gegangen bin, weil ich nicht Mitglied sein wollte. Auf meine Frage, warum er Nichtmitgliedern überhaupt erst Zutritt zu seinem Club gewährt hat, wussten beide keine Antwort. Die mussten sich dann für mein Essen einen anderen Abnehmer suchen. :D

Marty
 
Wo sollte man sonst ne Mitgliedschaft abschließen?
Bisher konnte man, zumindest hier in NRW am Eingang einen Zettel unterschreiben und war dann Mitglied.

Und so wie ich das verstanden habe soll eben diese einfache Möglichkeit beizutreten ab sofort nicht mehr erlaubt sein.

Bei den meisten Klubs handelt sich doch eh um typisch deutsche Kneipen. [...] Die lebten bisher mehr schlecht als recht ausschließlich von der Stammkundschaft.
Ja, aber eben nicht nur. Und wenn das Geschäft jetzt schon "mehr schlecht als recht" läuft, dann wird es ohne die paar Leute die man als "Laufkundschaft" bezeichnen könnte wahrscheinlich noch schwieriger.

Geschäftstüchtige Kneipiers schließen Verträge mit (ausländischen) Reiseunternehmen. Die Kunden bekommen vorweg ihre Ausweise, und die Wirte eine durstige Horde.
Das ist aber doch jetzt sehr theoretisch. Wie das in der Praxis umzusetzen wäre weiß noch niemand.

Außerdem reist man innerhalb Deutschlands schon mal nicht mit einem Reiseunternehmen, sondern meistens privat und selbst organisiert (Bustouren mal ausgenommen). Und in vielen Touristenorten macht dieser Anteil Reisender einen großen Teil des Umsatzes aus.

die müssen ja jetzt auch ne unterschrift setzen und bekommen ihre test/tagesmitgliedschaft, kann man da nicht einfach ne jahresmitgliedschaft draus machen, wo wäre da das problem?
Das Problem ist, dass das einfache Unterschreiben eines Zettels am Eingang nicht mehr erlaubt sein soll.
 
Und so wie ich das verstanden habe soll eben diese einfache Möglichkeit beizutreten ab sofort nicht mehr erlaubt sein.
Nicht direkt. Sie haben bloß darauf hingewiesen.
Halte ich aber eh nicht für umsetzbar. Wie soll denn die Vorschrift dazu aussehen?

Ja, aber eben nicht nur. Und wenn das Geschäft jetzt schon "mehr schlecht als recht" läuft, dann wird es ohne die paar Leute die man als "Laufkundschaft" bezeichnen könnte wahrscheinlich noch schwieriger.
Wir reden wohl aneinander vorbei. Ok, ich kenne keine Raucherklubs und ich gehe davon aus, daß die Kneipenkultur in NRW anders ist, aber ich gehe wie schon geschrieben von deutschen Kneipen aus, die schon vorher keine Laufkundschaft hatten und mit ihrer Stammkundschaft "mehr schlecht als recht" lebten.

Hab mir noch mal einen Bericht zu dem Urteil angeschaut. Da heißt es, Raucherklubs betrifft das Verbot nicht, weil es eine geschlossene Gesellschaft ist. Juristisch gesehen wird "geschlossene Gesellschaft" sicherlich nicht gleich "geschlossene Gesellschaft" sein, aber dürfte man dann nicht auch rauchen, wenn draussen an der Tür ein entsprechender Hinweis ist? Der Wirt müßte dann natürlich regelmäßig eine Veranstaltung organisieren und die Kundschaft Eintrittskarten erwerben. Oder ein Stammkunde "mietet" den Laden und läd Bekannte ein... :mrgreen:
 
Nicht direkt. Sie haben bloß darauf hingewiesen.
Ich denke mal die Richter haben da auf ein bestehendes Gesetz hingewiesen, oder?

Ok, ich kenne keine Raucherklubs und ich gehe davon aus, daß die Kneipenkultur in NRW anders ist, aber ich gehe wie schon geschrieben von deutschen Kneipen aus, die schon vorher keine Laufkundschaft hatten und mit ihrer Stammkundschaft "mehr schlecht als recht" lebten.
Die Existenz solcher Kneipen bezweifel ich auch gar nicht. Es gibt sicher so ein paar Gaststätten wo wirklich nur die Herrenrunden aus dem 1000-Einwohner-Dorf hingehen und ein paar Gläser Bier trinken.

Aber für gewöhnlich haben die Kneipen schon Laufkundschaft. Ich sehe es ja an mir selber, dass ich mal da und mal da hingehe. Und da großartig zu überlegen wo ich schon Mitglied bin und wo ich mich vor dem Besuch erst noch anmelden muss ist ein nicht so schöner Gedanke.

Der Wirt müßte dann natürlich regelmäßig eine Veranstaltung organisieren und die Kundschaft Eintrittskarten erwerben. Oder ein Stammkunde "mietet" den Laden und läd Bekannte ein.
Komplizierter geht es dann aber bald nicht mehr.
 
[N] EU will Rauchverbot auch auf überdachte Gasthausgärten ausdehnen

Folgende News wurde am 08.10.2009 um 19:33:00 Uhr veröffentlicht:
EU will Rauchverbot auch auf überdachte Gasthausgärten ausdehnen
Shortnews

Eine neue Empfehlung zum Thema Rauchverbot in Gaststätten ist jetzt Thema innerhalb der Europäischen Union. So wolle man auch das Rauchen auf den überdachten Terrassen und Gärten von Restaurants verbieten. Die Definition dieser Verordnung, die in sogenannten "geschlossenen öffentlichen Räumen" ein Rauchverbot erteilt hatte, sieht dies auch in bestimmten Terrassen und Gärten für notwendig. Überall dort, wo es eine Wand und/oder ein Dach gäbe, müsse eine Untersagung des Rauchens her. Darunter fallen auch beispielsweise Skihütten und Bars, bei denen draußen Schirmständer stehen. Eine Abgeordnete aus Tirol ist außer sich: "Das Ziel der EU ist klar: Sie will ein generelles Rauchverbot - sogar für Privaträume".
 
Wie wäre es mit Plaketten für Raucher? Die müssen dann mittig auf der Stirn angebracht werden.
Rot für Raucher, gelb für Gelegenheitsraucher und wegen der Gleichberechtigung die grünen dann für die Nichtraucher. Nur wenn man seine Plakette dann auf der Stirn mit sich rumträgt, darf man auch sein Haus verlassen.
Und je nach Plakette darf man dann in das Lokal eines Gastwirts einkehren oder nicht.