Punkteerlass in Flensburg für Verkehrssünder

Von daher wären niedrige Beträge kein Freifahrtschein für Geringverdiener, da sie bei Wiederholung Fußgänger werden.

gruss kelle!

Aber auch keiner für Vielverdiener, die das aus der Portokasse zahlen, so wie Marty sagt.

Wobei ich mich frage wie strikt das gehandhabt wird, wenn ich so die Punktekonten einiger sehe :)
 
Aber auch keiner für Vielverdiener, die das aus der Portokasse zahlen, so wie Marty sagt.

Es gilt ja: Gleiches Recht für alle! ;)

Wobei ich mich frage wie strikt das gehandhabt wird, wenn ich so die Punktekonten einiger sehe :)

Ich kann das Vorgehen, zumindest die Androhung der Konsequenzen, in beiden Fällen aus dem Bekanntenkreis bestätigen.

Sonst wüsste ich das nämlich auch nicht. ;)

gruss kelle!
 
Wenn es diese Leute aber zu oft nicht juckt, dann verlieren sie ganz den Führerschein.
Dann nehmen wir mal das Beispiel: Jeden Morgen bei uns in der Baustelle auf der A46. Dort gilt 60 km/h, ich fahre schon mehr als 70 km/h und bin trotzdem der Langsamste. Die LKW würden mich am liebsten anschieben. Und wer da 80 fährt, der muss mit max. 20 Euro rechnen, mehr nicht. Und das an einem Unfallschwerpunkt.

Was meinst Du, was diese 20 Euro den Durchschnittsbürger jucken, wenn er denn mal erwischt wird, was ja schon selten genug passiert?

60 Tagessätze bei einem Maximum für die Tagessätze von 30.000€ macht in Summe 1,8 mio €. Angemessen für ein Verkehrsdelikt?
Hast Du nicht oben was von Gefährdung etc. gesagt? Wenn jemand 900.000 Euro netto im Monat hat, dann wäre das doch eine Strafe die weh tut? Die tut demjenigen genauso weh wie dem Azubi die 600 Euro, wenn er nur 400 verdient.

Es gibt ja nun eine ganze Reihe Straftaten, die mit Tagessätzen bestraft werden können. Eben, damit es auch für jeden eine wirkliche Strafe ist.

Da komme ich ja mit schwerer Körperverletzung oftmals besser weg, weil es da zumindest Bewährung gibt.
Körperverletzung kann mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden, in Tagessätzen. Mal abgesehen davon, dass eine Bewährungsstrafe alles andere ist als W"gut wegkommen". Ein ähnliches Vergehen und Gefängnis droht. Übertrag das mal auf den Strassenverkehr.

die Verhältnismäßigkeit zur Tat geht bei diesen Dimensionen für mich einfach verloren.
Versteh ich nicht. Wer deutlich zu schnell fährt, gefährdet doch andere. Und zwar unter anderem deutlich stärker als jemand, der dich schubst und damit eine versuchte Körperverletzung begeht, die auch mit 10-30 Tagessätzen bestraft wird.

Oder empfindest Du einen Schubser als deutlich schlimmer als jemanden, der mit 50 an einem Kindergarten vorbeifährt, obwohl da nur 30 gilt?

Dann lass uns das anders ausdrücken. Du hast etwas übersehen, also bist du verantwortlich dafür. Hättest du besser aufgepasst, wäre es nicht passiert.
Richtig, man kann das aber nie ganz ausschliessen.

Unabhängig davon, dass ich finde, dass solche Kontrollen Abzocke sind. Ich denke schon, dass du eher ein vorsichtiger Fahrer bist und die Stelle wohl nicht wirklich eine Geschwindigkeitsbegrenzung gerechtfertigt hat.
Sicher war ich da anderer Meinung. Hätte ich eine Gefahrenstelle wahrgenommen, wäre ich langsamer gefahren. Wie gesagt, ich versuche, in Baustellen die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten. Aber ich versuche auch, mich selber aus jeder Gefahr rauszuhalten. Und wer schon mal einen 38-Tonner 2 Meter hinter sich hatte mit Hupe und Fernlicht, der fährt auch in der Baustelle lieber etwas schneller.

Marty
 
Interessant würde es doch dann, wenn ab bestimmten Grenzen der Wagen beschlagnahmt werden könnte. Dann würden einige deutlich besser aufpassen.

Ein ganz klares Jein. ;)

Klar, wenn ich mit meinem Motorrad Mist baue, und deshalb mein Motorrad beschlagnahmt wird, okay, einverstanden.

Aber es gibt zu viele Beispiele, wo der Fahrer nicht der Halter ist, so dass durch die Strafe einem unbeteiligten Dritten zumindest wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde.

Generell gilt aber auch hier, dass sowas auch schon in Deutschland passiert ist.
Es gab da mal einen Fall, wo an einer beliebten Motorradstrecke, die auf Grund der Unfallhäufigkeit auf 60 km/h begrenzt ist, geblitzt wurde.

Die Abschleppwagen waren voller Motorräder, die Polizei hat auch eine Rangliste veröffentlicht.
Platz zwei oder drei war ein 67 jähriger Fahrer mit ner 1200er BMW bei ca. 110 km/h.
Wobei das war offizielle eine vorübergehende Sicherstellung zur Gefahrenabwehr. (oder so ähnlich)

gruss kelle!
 
Hast Du nicht oben was von Gefährdung etc. gesagt? Wenn jemand 900.000 Euro netto im Monat hat, dann wäre das doch eine Strafe die weh tut? Die tut demjenigen genauso weh wie dem Azubi die 600 Euro, wenn er nur 400 verdient.

Da ich die Gefährdung nich generell sehe (Und ich bezweifle, dass dies ein Verkehrsgericht immer tut, weil die Strafen bei sichtbarer Gefährdung ja meist dann auch stärker ausgelegt werden) kann ich das nicht unterstreichen. Zudem ist für mich der Hauptteil der Strafe eh, dass man den Führerschein abgenommen bekommen kann. Die Geldstrafe ist für mich eher ne Zusatzeinnahme des Staates und keine Strafe des Fahrers. Aber das war für mich auch als Azubi schon so. Ärgerlich, weil ich weniger Geld für Konsum hatte, aber naja. Bin daher auch eher für eine striktere Ahndung bei den Fahrverboten. Die treffen dann auch alle gleich und die Strafe hat was mit dem Vergehen zu tun. Bei 900.000 sehe ich immernoch keine Verhältnismäßigkeit zum Delikt, wenn man das dann mit echten Delikten vergleicht

Es gibt ja nun eine ganze Reihe Straftaten, die mit Tagessätzen bestraft werden können. Eben, damit es auch für jeden eine wirkliche Strafe ist.

Die Tagessätze gibt es auch im Verkehr bei Delikten, die tatsächlich gefährdend in den Straßenverkehr eingreifen.

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)

Wer im Straßenverkehr:

ein Fahrzeug führt, obwohl er
infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos
die Vorfahrt nicht beachtet,
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch allein ist strafbar!
wer die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier lohnt sich dann scheinbar auch ein Verfahren. Weil, wie schon mehrfach erwähnt, bei dem von dir vorgeschwebten Verfahren müssten wir für jedes Verkehrsdelikt ein Verfahren einleiten.


Körperverletzung kann mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden, in Tagessätzen. Mal abgesehen davon, dass eine Bewährungsstrafe alles andere ist als W"gut wegkommen". Ein ähnliches Vergehen und Gefängnis droht. Übertrag das mal auf den Strassenverkehr.

Wenn ich durch mein Verkehrsverhalten jemanden anderen Verletzte im Straßenverkehr, dann gibt es sicherlich ein Verfahren. Sieht man ja auch am Bösen Onkelz Sänger. Und dort gibt es dann auch die von dir genannten Strafen. Ist dann ja auch verhältnismäßiger.

Versteh ich nicht. Wer deutlich zu schnell fährt, gefährdet doch andere. Und zwar unter anderem deutlich stärker als jemand, der dich schubst und damit eine versuchte Körperverletzung begeht, die auch mit 10-30 Tagessätzen bestraft wird.

Also hast du jemanden Gefährdet in der Baustelle? Da bist du doch deutlich zu schnell gefahren? Eine Gefährdung soll erstmal festgestellt werden und da bräuchten wir wieder ein Gericht. Und dann mächte ich einen Fall sehen, wo jemand schon wegen Schubsens erfolgreich verklagt wurde und Gerichte dies nicht mit Nichtigkeit eingestellt haben. Mit 10 Tagessätzen fürs Schubsen. Also das glaub ich nicht mal, wenn ich es sehe, dass würde ich dann als Fake annehmen ;)

Oder empfindest Du einen Schubser als deutlich schlimmer als jemanden, der mit 50 an einem Kindergarten vorbeifährt, obwohl da nur 30 gilt?

Kann ich pauschal nicht sagen. Wir haben eine Straße an einem Kindergarten,da ist 50 erlaubt. Wenn jemand in einer engen Straße, in der viele Autos am Seitenrand stehen 50 fährt, dann wäre ich generell für den Tatbestand der Gefährdung. Aber wie oben schon erwähnt, bei erheblicher Gefährdung (gibt da mehrere Delikte) des Straßenverkehrs gibt es schon Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen, die ich bei Gefährdung durchaus akzeptabel finde. Aber ich denke, dass dies nicht für jedes Vergehen gemacht werden sollte, weil dann die Gerichte zu viel zu tun haben und auch die Verhältnismäßigkeit verloren geht!
 
Also hast du jemanden Gefährdet in der Baustelle? Da bist du doch deutlich zu schnell gefahren?
Natürlich muss ich da jemanden gefährdet haben. Wenn das keine Gefahrenstelle gewesen wäre, dann hätte es keine Bergrenzung gegeben. Aber irgendwer war halt der Meinung, dass dort eine Begrenzung hin muss, weil schneller fahren irgendjemand gefährdet hätte.

Die Einzigen, die real gefährdet waren, waren wohl die beiden Beamten, die sich mit ihrer Blitzanlage hinter einen Brückenpfeiler gestellt hatten. Sonst war ja niemand da (vor und hinter mir waren keine Autolichter zu sehen). Aus meiner subjektiven Sicht habe ich niemanden gefährdet, sonst wäre ich langsam gefahren.

Eine Gefährdung soll erstmal festgestellt werden und da bräuchten wir wieder ein Gericht.
Wieso? Vor einer Schule ist 30, weil die Kinder bei höherer Geschwindigkeit zu stark gefährdet würden. Das entscheiden doch Verkehrsplaner.

Aber wie oben schon erwähnt, bei erheblicher Gefährdung (gibt da mehrere Delikte) des Straßenverkehrs gibt es schon Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen, die ich bei Gefährdung durchaus akzeptabel finde. Aber ich denke, dass dies nicht für jedes Vergehen gemacht werden sollte, weil dann die Gerichte zu viel zu tun haben und auch die Verhältnismäßigkeit verloren geht!

Versteh ich nicht. Warum muss ein Gericht was damit zu tun haben, wenn im Bussgeldkatalog steht "20-25 km/h zu schnell = 10 Tagessätze" statt "20-25 km/h zu schnell = 50 Euro"?

Marty
 
Versteh ich nicht. Warum muss ein Gericht was damit zu tun haben, wenn im Bussgeldkatalog steht "20-25 km/h zu schnell = 10 Tagessätze" statt "20-25 km/h zu schnell = 50 Euro"?

Warum muss ein Gericht etwas damit zu tun haben, wenn du jemanden die Knochen brichst und wir führen keinen Strafkatalog ein, der Aussagt, Körperverletzung :2 Jahre, Diebstahl: 6 Monate, usw.

Bei den Strafen, die dir Vorschweben (bis zu 1,8 mio) geht es meines erachtens ebensowenig, wie im Strafrecht so einfach, dass man Pauschalstrafen einführt. Nicht umsonst haben wir das außerhalb von Bußgeldern nicht, dass wir Delikte klassifizieren.

Oder möchtest du zukünftig einfach alle Gerichte abschaffen, da wir ja eigentlich für jedes Vergehen bereits eine Standardstrafmaß festlegen können?
 
Warum muss ein Gericht etwas damit zu tun haben, wenn du jemanden die Knochen brichst und wir führen keinen Strafkatalog ein, der Aussagt, Körperverletzung :2 Jahre, Diebstahl: 6 Monate
Das weiß ich nicht. Das Gesetz sagt eben bei dieser Straftat: Bestraft mit Gefängnis- oder Geldstrafe.

Der Bussgeldkatalog spricht ja nicht von Alternativen.

Wir sollten vielleicht eine Ordnungswidrigkeit in der rechtlichen Beurteilung schon von einer Straftat unterscheiden.

Bei den Strafen, die dir Vorschweben (bis zu 1,8 mio) geht es meines erachtens ebensowenig, wie im Strafrecht so einfach, dass man Pauschalstrafen einführt.
Im Strafrecht OK, aber warum nicht bei einer Ordnungswidrigkeit wie dem zu schnell fahren?

Oder möchtest du zukünftig einfach alle Gerichte abschaffen, da wir ja eigentlich für jedes Vergehen bereits eine Standardstrafmaß festlegen können?
Du unterstellst mir Dinge, die ich nicht gesagt habe und auch nicht angedeutet.

Heute steht im Bussgeldkatalog "20-25 km/h -> 50 Euro". Man könnte doch "20-25 km/h -> 10 Tagessätze" schreiben. Das wäre doch in der rechtlichen Betrachtung und Bearbeitung kein Unterschied (ausser der Ermittlung der Tagessätze). Wieso Du mir unterstellst, ich wollte das gesamte Strafrecht ändern, verstehe ich nicht.

Marty
 
Das weiß ich nicht. Das Gesetz sagt eben bei dieser Straftat: Bestraft mit Gefängnis- oder Geldstrafe.

Du lässt den wichtigsten Punkt weg, Gerichte beschließen die Höhe der Gefängnis- bzw. Geldstrafe. Nicht nur das Entweder oder. Es steht weder die Art der Strafe noch die Höhe explizit drin.

Der Bussgeldkatalog spricht ja nicht von Alternativen.

Richtig, weil es sich um Bußgelder und nicht um Strafen im eigentlichen Sinne handelt. Die Strafe sind die Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis.


Wir sollten vielleicht eine Ordnungswidrigkeit in der rechtlichen Beurteilung schon von einer Straftat unterscheiden.

Ja will ich, aber du? Du möchtest eine Ordnungswidrigkeit ebenso bestrafen wie es im Strafrecht vorgesehen ist. Wobei eigentlich noch schlimmer. Im Strafrecht gibt es Auslegungen durch die Richter, die im konkreten Fall entscheiden. Die willst du abschaffen und direkt pauschal bestrafen. Gleich wie die Situation sich im speziellen Fall darstellt. Ob mit Gefährdung, ohne, ohne die Rahmenbedingungen der Straße und der Verkehrsdichte zu berücksichtigen, die Uhrzeit, etc.

Im Strafrecht OK, aber warum nicht bei einer Ordnungswidrigkeit wie dem zu schnell fahren?

Weil du damit eine Ordnungswidrigkeit ungleich härter bestrefast als die meisten wirklichen Straftaten, bei denen Menschen zu schaden kommen. Wie oben schon zitiert, wenn Menschen zu schaden kommen oder man Gefährdent eingreift, dann gibt es bereits Tagessätze oder sogar Freiheitsstrafen.

Du unterstellst mir Dinge, die ich nicht gesagt habe und auch nicht angedeutet.

Ich unterstelle dir wenn Sachen, die die logische Konsequenz aus dem von dir genannten sind. Ansonsten frage ich doch nach.

Heute steht im Bussgeldkatalog "20-25 km/h -> 50 Euro". Man könnte doch "20-25 km/h -> 10 Tagessätze" schreiben. Das wäre doch in der rechtlichen Betrachtung und Bearbeitung kein Unterschied (ausser der Ermittlung der Tagessätze). Wieso Du mir unterstellst, ich wollte das gesamte Strafrecht ändern, verstehe ich nicht.

Ich sag nicht, dass du das ändern willst, das unterstellst du mir. Ich sage, dass das für mich die logische Konsequenz ist. Denn deine Betrachtung ist nicht umsonst nicht so im Strafrecht und sollte demnach auch nicht so bei Bußgeldern sein. Es geht dann nicht mehr drum, dass jemand Buße an der Gesellschaft tut, sondern darum, dass er bestraft wird. Und dafür brauchen wir meiner Meinung nach auch ein ordentliches Strafrechtsverfahren!

Ansonsten glaube ich, dass du eh in deiner Meinung da festgefahren bist, da du eine ganz andere Auffassung hast, von Gefährdung.

Ich bin ehrlich gesagt auch nicht ganz objektiv, da ich selbst gern schnell fahre. Aber auch, weil meine Rechtsauffassung scheinbar anders ist, dass man nicht zur Bereicherung des Staates Strafen einführen kann.
 
Warum muss ein Gericht etwas damit zu tun haben, wenn du jemanden die Knochen brichst und wir führen keinen Strafkatalog ein, der Aussagt, Körperverletzung :2 Jahre, Diebstahl: 6 Monate, usw.
Weil Körperverletzung nicht gleich Körperverletzung ist?! Da lässt sich das eben nicht so einfach pauschalieren, da es eben ein Unterschied ist, ob ich jemandem ein blaues Auge haue, oder ihn in den Rollstuhl prügle.
Im Verkehrsrecht sieht das anders aus: Außerorts 20-25 km/h zu schnell sind außerorts 20-25 km/h zu schnell... Als AddOn gibt es dann ja noch Optionen wie "mit Gefährdung" oder Ähnliches, aber der Grundtatbestand ist sehr viel einfacher zu klassifizieren.
Der Punkt ist doch der, dass wir zwischen Bußgeld und Geldstrafe unterscheiden müssen, genauso wie zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden wird. Über eine Geldstrafe (als Folge einer Straftat) muss ein Gericht entscheiden, ein Bußgeld wird pauschal für ein klar definiertes Delikt (eine Ordnungswidrigkeit) fällig. Die Frage ist also nur, ob man Bußgelder ebenso wie Geldstrafen in Tagessätzen bemessen kann, um hier die persönlichen Verhältnisse des "Täters" zu berücksichtigen.
 
Weil Körperverletzung nicht gleich Körperverletzung ist?! Da lässt sich das eben nicht so einfach pauschalieren, da es eben ein Unterschied ist, ob ich jemandem ein blaues Auge haue, oder ihn in den Rollstuhl prügle.
Im Verkehrsrecht sieht das anders aus: Außerorts 20-25 km/h zu schnell sind außerorts 20-25 km/h zu schnell... Als AddOn gibt es dann ja noch Optionen wie "mit Gefährdung" oder Ähnliches, aber der Grundtatbestand ist sehr viel einfacher zu klassifizieren.

Theoretisch kann ich das im Verkehr auch viel weiter differenzieren. Den Grad der Gefährdung, der Ort der Geschwindigkeitsüberschreiung (Autobahn, Landstraße,etc). Gebe viele Faktoren. Frage ist nur ob es im Verkehrsrecht Sinn macht, so wie im Strafrecht. Meines erachtens nein.

Der Punkt ist doch der, dass wir zwischen Bußgeld und Geldstrafe unterscheiden müssen, genauso wie zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden wird. Über eine Geldstrafe (als Folge einer Straftat) muss ein Gericht entscheiden, ein Bußgeld wird pauschal für ein klar definiertes Delikt (eine Ordnungswidrigkeit) fällig. Die Frage ist also nur, ob man Bußgelder ebenso wie Geldstrafen in Tagessätzen bemessen kann, um hier die persönlichen Verhältnisse des "Täters" zu berücksichtigen.

Ja die Unterscheidung zwischen Bußgeld und Geldstrafe, darauf lege ich doch großen Wert. Geldstrafen werden aus gutem Grund durch Gerichte verhengt. Und meines Erachtens kann man Geldstrafen auch nicht ohne Gerichte erteilen. Auch nicht bei Verkehrsdelikten.
 
Theoretisch kann ich das im Verkehr auch viel weiter differenzieren. [...] Frage ist nur ob es im Verkehrsrecht Sinn macht, so wie im Strafrecht. Meines erachtens nein.
Wo ist denn dann dein Problem, wenn du selbst sagst, dass man im Strafrecht nicht pauschal urteilen kann, im Verkehrsrecht im Rahmen der bereits definierten Kategorien aber schon? Damit widersprichst du doch deiner Aussage, dass eine pauschale Bestrafung im Verkehrsrecht als logische Konsequenz eine Pauschalisierung auch im Strafrecht nach sich ziehen müsste.

Geldstrafen werden aus gutem Grund durch Gerichte verhengt. Und meines Erachtens kann man Geldstrafen auch nicht ohne Gerichte erteilen. Auch nicht bei Verkehrsdelikten.
Korrekt, auch hier sind wir uns durchaus einig (auch mit Marty, denke ich), trotzdem bleibt doch die Frage, ob Bußgelder immer feste Geldbeträge sein müssen, oder auch in Tagessätzen bemessen werden könnten, und um nichts anderes geht es doch...
 
Richtig, weil es sich um Bußgelder und nicht um Strafen im eigentlichen Sinne handelt. Die Strafe sind die Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Und über die Strafe entscheidet auch kein Gericht. Die ist ebenfalls fix festgelegt.

Ja will ich, aber du? Du möchtest eine Ordnungswidrigkeit ebenso bestrafen wie es im Strafrecht vorgesehen ist.
Nein, ich möchte ein Bussgeld verhängen in Höhe von X Tagessätzen.

Die willst du abschaffen und direkt pauschal bestrafen. Gleich wie die Situation sich im speziellen Fall darstellt.
Was ist daran im derzeitigen Bussgeldkatalog anders? Ich ersetze nur X Euro durch X Tagessätze.

Weil du damit eine Ordnungswidrigkeit ungleich härter bestrefast als die meisten wirklichen Straftaten, bei denen Menschen zu schaden kommen.
Na und? Es gibt Steuerhinterzieher, die Millionenstrafen zahlen müssen und dort ist auch kein Mensch zu Schaden gekommen.

Ich unterstelle dir wenn Sachen, die die logische Konsequenz aus dem von dir genannten sind. Ansonsten frage ich doch nach.
Es ist eine logische Konsequenz, dass man Straftaten ohne Richter bestrafen muss, wenn man im Bussgeldkatalog Tagessätze einführt? Aha, komische Art der Analyse.

Denn deine Betrachtung ist nicht umsonst nicht so im Strafrecht und sollte demnach auch nicht so bei Bußgeldern sein.
Also bei jedem Bussgeld ein Gerichtsverfahren? Das schliesse ich mal aus Deinem Statement.

Ansonsten glaube ich, dass du eh in deiner Meinung da festgefahren bist, da du eine ganz andere Auffassung hast, von Gefährdung.
Das hat mit dem Thema gar nichts zu tun. Ein Bussgeld ist, genau wie eine Strafe, festgelegt, um die Wiederholungsgefahr zu reduzieren. Wie reduziert ein 20 Euro Bussgeld die Wiederholungsgefahr bei einem Einkommensmillionär?

Aber auch, weil meine Rechtsauffassung scheinbar anders ist, dass man nicht zur Bereicherung des Staates Strafen einführen kann.
Dann sollte man also Geldstrafen grundsätzlich abschaffen?

Marty
 
Wo ist denn dann dein Problem, wenn du selbst sagst, dass man im Strafrecht nicht pauschal urteilen kann, im Verkehrsrecht im Rahmen der bereits definierten Kategorien aber schon? Damit widersprichst du doch deiner Aussage, dass eine pauschale Bestrafung im Verkehrsrecht als logische Konsequenz eine Pauschalisierung auch im Strafrecht nach sich ziehen müsste.

Weil es sich im Verkehrsrecht in einem angemessenen Rahmen geschieht. Wenn du ein Kaugummi auf die Straße spuckst, dann bezahlst du ja auch nicht viel. tut wohl niemanden weh. Aber meines Erachtens nach gibt es irgendwann Dimensionen, die kann man nicht so einfach als Bußgeld abtun, dass sind dann regelrechte Strafen.


Korrekt, auch hier sind wir uns durchaus einig (auch mit Marty, denke ich), trotzdem bleibt doch die Frage, ob Bußgelder immer feste Geldbeträge sein müssen, oder auch in Tagessätzen bemessen werden könnten, und um nichts anderes geht es doch...

Meines erachtens nach ja, weil die Dimensionen sonst schnell für mich kein Bußgeld mehr entsprechen. Könnt ihr ja gerne anders sehen.

Das hat mit dem Thema gar nichts zu tun. Ein Bussgeld ist, genau wie eine Strafe, festgelegt, um die Wiederholungsgefahr zu reduzieren. Wie reduziert ein 20 Euro Bussgeld die Wiederholungsgefahr bei einem Einkommensmillionär?

Dann sollte man also Geldstrafen grundsätzlich abschaffen?

Marty

Nein, aber auch nicht beim Hartz IV'ler. Zudem habe ich nicht den Eindruck, dass die Ordnungsgelder einen mehr Abschrecken sollen als die Fahrverbote (die meines erachtens zu lasch sind).

Nein sollte man nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines erachtens nach ja, weil die Dimensionen sonst schnell für mich kein Bußgeld mehr entsprechen. Könnt ihr ja gerne anders sehen.

Ja gerne, für mich büßt jemand der eine Mio pro Monat verschleudern kann nicht bei ner Strafe von 500 Euro. Der Azubi, für den für den Rest des Jahres damit alle optionalen Geldausgaben gestorben sein könnten, aber umso mehr.
Ich bin also auch für die Tagessätze, weil sonst jeder je nach Einkommen völlig unterschiedlich hart getroffen wird.

Ich habe aber noch nie mehr als 30 Euro gezahlt und mehr wird es auch nicht werden sofern ich kein Schild übersehe :ugly:
 
Ich habe aber noch nie mehr als 30 Euro gezahlt und mehr wird es auch nicht werden sofern ich kein Schild übersehe :ugly:

Bei tagessätzen wäre ich mir da nicht sicher ;) Oder willst du nie viel verdienen? ;)

zudem kenne ich persönlich keinen Azubi, den 500€ wirklich weh getan haben. Man wohnt noch bei Mama und Papa und kann sich dann halt ein bisschen weniger Konsum leisten. Shit happens. Da muss meine Schwester, mit Haushalt und Familie schon mehr auf 500€ achten. Aber soll ja eingerechnet werden, wers glaubt....

Also er leistet eine Buße an die Gesellschaft. Und die Gesellschaft hat den selben Nutzen durch 500€ von einem Azubi, wie von einem Millionär ;)

Und natürlich trifft es unterschiedlich hart. Aber bei uns ist die Maximalstrafe glaub ich 600€. Sind sicherlich nicht schön 600€, aber die sind ja vermeidbar und durchaus bezahlbar für jemanden, der sich den Sprit leisten konnte,um bei den Geschwindigkeiten geblitzt worden zu sein, um diese Strafe zu bekommen ;)
 
Bei tagessätzen wäre ich mir da nicht sicher ;) Oder willst du nie viel verdienen? ;)
1-2 Tagessätze würde ich mir auch gefallen lassen, mehr wird es bis 20 km/h drüber doch eh nicht.

zudem kenne ich persönlich keinen Azubi, den 500€ wirklich weh getan haben. Man wohnt noch bei Mama und Papa und kann sich dann halt ein bisschen weniger Konsum leisten. Shit happens. Da muss meine Schwester, mit Haushalt und Familie schon mehr auf 500€ achten. Aber soll ja eingerechnet werden, wers glaubt....
Ich hatte 412 Euro-Schulgeld+Kindergeld/Monat- mit eigener Wohnung- und von meinen "Mitazubis" wohnten weniger als 1/3 noch bei ihren Eltern und hatten daher auch nicht mehr Geld.

Also er leistet eine Buße an die Gesellschaft. Und die Gesellschaft hat den selben Nutzen durch 500€ von einem Azubi, wie von einem Millionär ;)
Es muss aber doch ein wenig wehtun, sonst ist es doch keine Buße.
 
1-2 Tagessätze würde ich mir auch gefallen lassen, mehr wird es bis 20 km/h drüber doch eh nicht.

Naja Marty will ja schon paar mehr bei 20-25 KM/h (10 waren es). Vielleicht werden es dann doch mehr auch bei unter 20 km/h zu schnell (5 oder so vielleicht). Wer weiß wie die dann denken, die das umsetzen.

Ich hatte 412 Euro-Schulgeld+Kindergeld/Monat- mit eigener Wohnung- und von meinen "Mitazubis" wohnten weniger als 1/3 noch bei ihren Eltern und hatten daher auch nicht mehr Geld.

Ich würde sagen, dass das wie bei der Sozialhilfe ist. Bis 25 ist man doch selbst schuld, wenn man ohne richtiges Einkommen auszieht, dann müssen die Eltern auch für einen haften ;) Also muss dann das gemeinschaftliche Einkommen betrachtet werden. Ansonsten würde ich es doch als Bürger als unfair betrachten, dass so ein junger Rowdy mein Leben gefährden darf im Straßenverkehr, nur weil er für sich entschieden hat frühzeitig auszuziehen. Klar wird es Einzelfälle geben, bei denen das anders ist, die Ausziehen müssen, wer weiß warum.


Es muss aber doch ein wenig wehtun, sonst ist es doch keine Buße.

Wieso? Mein Geld soll der Gesellschaft, der ich "geschadet" habe einen nutzen bringen. Weh hat mir noch nie eine Strafe getan. Ansonsten wäre ich nicht das Risiko eingegangen diese Strafe zu begehen. Nun könnte man natürlich sagen, man erhöht die Strafen unenedlich, damit keinerlei Strafen mehr geschehen. Aber man hat an vielen Staaten gesehen, dass extreme Strafen nicht vor Straftaten schützen. Es hält vielleicht Leute wie mich ab, aber die, die wirklich "böse Jungs" sind, werden dadurch nur noch gefährlicher, weil sie nicht erwischt werden wollen. Also ich würde als Polizist keine Verkehrskontrollen mehr machen wollen, wenn ich Menschen so welche Strafen zumuten müsste.
 
Man ist also selbst schuld wenn man studieren will? Interessante These.

Nun komm nicht wieder mit Ausnahmen. Klar gibt es auch Studenten, die nicht in der Nähe der Heimat studieren können oder wollen (Wollen Aufgrund von sinnvollen Entscheidungen, dass die vorortuni einen zu schlechten Ruf hat). Aber denke schon, dass die Meisten zuhause bleiben könnten beim Studieren. Habe ja explizit Ausnahmen zugestanden

Klar wird es Einzelfälle geben, bei denen das anders ist, die Ausziehen müssen, wer weiß warum.