News Prozess gegen Corona-Kritiker Bhakdi gestartet

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25 April 2006
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Folgende News wurde am 23.05.2023 um 10:03:27 Uhr veröffentlicht:
Prozess gegen Corona-Kritiker Bhakdi gestartet
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Plön (dpa) - Begleitet von Sympathiebekundungen seiner Unterstützer und einem großen Medienandrang hat im schleswig-holsteinischen Plön ein Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi begonnen. Die Polizei setzte angesichts befürchteter Proteste rund 50 Beamte am Amtsgericht der Kreisstadt ein. Auch die Justiz verstärkte ihr Personal. Zu Zwischenfällen kam es trotz Gedränges am Eingang nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Bhakdi (76) Volksverhetzung in zwei ...
 
Von seinem FREISPRUCH liest man nix. Zufälle gibts.
 
Ich habe von seinem Erfolg vor Gericht gelesen und weiß auch, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Warten wir mal die zweite Instanz ab.
Ich nehme an du meinst das "rechtskräftig" hier anderes als das "rechtskräftig" wenn es gegen deine Freunde mit dem Klebstoff geht. Sehr witzig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt, jetzt wo Du es sagst, es ist ohne Namensnennung erwähnt worden, halt nur noch ein "Querdenker" !
Ach ja, ohne Namensnennung?
Von seinen Anhängern wird er mit Applaus empfangen, vor Gericht steht er wegen Volksverhetzung: Im Zuge der Corona-Pandemie soll Bhakdi zum Hass gegen Juden und Jüdinnen aufgestachelt haben.

Plön (dpa) - Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön bewertete Reden des Angeklagten während der Corona-Pandemie in seinem Urteil am Dienstag als nicht strafbar.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Demnach sollte Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an.
Der pensionierte Professor für Mikrobiologie gilt als Ikone der «Querdenker»-Bewegung. In seinen Bestseller-Büchern zur Pandemie, in Interviews und Reden verbreitete er mehrfach Corona-Falschinformationen. Die Universitäten in Mainz und Kiel, an denen er früher arbeitete, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert. (Az: OJf 9/21)
Einmal vollständiger Name, weitere vier Mal der Nachname.
 
Der Mann hat nur die Wahrheit gesagt und dafür wurde er frei gesprochen und das ist gut so. Ihr habt doch die immer ehrliche Justiz immer gelobt als es gegen die Menschen ging die gegen Corona auf die Straße gegangen sind, genau diese Justiz hat ihn jetzt frei gesprochen.

Und bevor jetzt der Mann mit dem Rock wieder was verdreht, nein nicht ich war auf der Straße !! Im Tatsachen und Worte verdrehen ist er ja groß. Meine Vergleich diente nur als Beispiel.
 
Der Mann hat nur die Wahrheit gesagt und dafür wurde er frei gesprochen und das ist gut so.
Das ist

a) noch nicht rechtskräftig
b) nein, nicht gut so.

Schon gar nicht hat Bhakdis Gequassel irgendwas mit Wahrheit zu tun. Darum ging es im Prozess nur nicht, weil einfaches Lügen nicht strafbar ist, solange man das nicht als Zeuge vor Gericht tut.
 
Das ist

a) noch nicht rechtskräftig
b) nein, nicht gut so.

Schon gar nicht hat Bhakdis Gequassel irgendwas mit Wahrheit zu tun. Darum ging es im Prozess nur nicht, weil einfaches Lügen nicht strafbar ist, solange man das nicht als Zeuge vor Gericht tut.
Der Mann im Rock macht sich wie Welt weiter wie sie ihm gefällt.
 
Was an seiner Aussage war denn falsch, ich finde nichts? Dafür lagst du daneben mit "Von seinem FREISPRUCH liest man nix". Es deutet also alles darauf hin, dass DU dir die Welt zurechtbiegst, wie sie dir gefällt 🤭 Klassisches Eigentor...
Das war eine Feststellung und eine Tatsache.