Problem mit unberechtiger KK-Abbuchung

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Joa, mein Problem ist, dass ich auf der Seite psychics4free.com das Trial-Angebot wahrgenommen habe, nun wollte ich das direkt kündigen bevor sich das verlängert, bin zur Kündigungsseite, Grund angegeben wieso ich gekündigt habe, so, dann kam 'ne Seite da stand "Yes..." und "No...", der Haken daran ist, ich habe Yes selektiert, in der Annahme es handele sich um die Frage, ob ich sicher kündigen will, was ja am nächsten liegt, ohne ganz genau den Text dahinter gelesen zu haben und nun habe ich, beim Kündigungsvorgang, 'nen Monat aufgehalst bekommen! Für 9,95$ o_O, meiner Meinung nach geht das gar nicht, zumal ich direkt danach auch richtig gekündigt habe und jetzt nur noch dort steht "cancelled Trial". Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die meine KK mit zusätzlich 9,95$ belasten werden, anstatt mit dem einen Dollar, der denen zusteht, habe die auch schon angeschrieben.
Meine Frage ist, falls die das Geld abbuchen wollen, kann ich das dann einfach reklarmieren? Meiner Meinung nach ist das Täuschung mit Profitabsicht...
 
also ich würde mal sagen
geld zurückholen und warten bis sie dich verklagen
da es keine deutsche firma ist und der betrag nicht hoch ist, ist die warscheinlichkeit meiner meinung nach eher gering auf eine klage
selbst wenn ist da noch die frage nach der gerichtbarkeit

oder einfach zahlen und als lehrgeld verbuchen

jenachdem wieviel stress du dir machen möchtest
 
ganz ehrlich, wenn du noch nicht mal den text liest und einfach mal auf "yes" klickst, dann biste selbst schuld.
 
Wer denkt schon dran, beim kündigen nochmal aufzupassen? Die ersten Worte waren ja auch so, dass man denken könnte, das ist eine Kündigungsbestätigung, aber eben nicht der ganze Satz. Ich lese mir wirklich alles und noch mehr durch, bevor ich mich irgendwo anmelde, aber beim abmelden?...Sollen die mich doch verklagen, ich denke meine Chancen stehen besser als deren...
Außerdem weiß ich ja nicht wie das bei denen ist, aber in DE gibt es immernoch ein 14-tägiges Kündigungsrecht bei Fernabsatzverträgen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nur daß du bei physischer Karte (also am POS im Geschäft) keine KK-Umsätze wiederrufen kannst. Ob das im Internet geht, weiß ich nicht. Wende Dich einfach an Deine Bank oder die KK Firma firekt.

BTW: Lesen bildet, nächstemal hast du ne Waschmaschine im Haus stehen ;)
 
Ich drück dir da die Daumen! Ich denke aber das müsste klappen.

Ich habe das Urteil nur mal vorn paar Monaten geleen, da wollter einer einen Einkauf reklamieren. Hat nicht geklappt. Umsätze mit phyischer Kartenanwesenheit können nicht reklamiert werden. Das gilt wohl auch wenn Deine Karte gestohlen wurde und du es noch nicht gemerkt hast. Bitter.
 
Also ich würde auch sagen das es an Irreführung grenzt. Gibt ja einige Fälle wo davor gewarnt wird (trotz rechtmässiger AGB) nicht zu zahlen und es auf eine Verhandlung ankommen zu lassen.

Wenn du jetzt bezahlst, bzw. sie dir den Betrag abbuchen, ohne das du dagegen angehst (zb. per Mail) und es so akzeptierst, kannst du nichteinmal vor Gericht die Situation bereinigen, da du diesmal tatsächlich sozusagen "
den Vertrag "unterschrieben" hast, obwohl du nun den genauen Inhalt um was es geht, kanntest.

Aber kleingedrucktes in einem Kündigungssequel... hm.. das ist immer streitbar. Der Aufwand, wie anfangs schon erwähnt, wird sicher nicht gerechtfertigt sein. Zumal eine Klärung des ganzen auch 2-3 Monate dauern kann, da natürlich kein Fall sofort richterlich behandelt wird. Dabei ist nichteinmal gesagt das du auch Recht bekommst. Die AGB werden wohl schon richtig sein. Schliesslich kann man AGB nur notariell beglaubigen lassen. Dennoch gibt es Definitionen der Hinterlist, auf welchen dein Anwalt beruhen könnte. Doch muss er auch in der Lage sein, das ebenso gut vor Gericht vertreten zu können.

An deiner Stelle würde ich den ganzen Fall als Fehler deinerseits ansehen und nichts unternehmen. Du wirst dich nur ärgern aufgrund des Aufwandes den du haben wirst, glaubs mir. Nimm es als Lehre hin ;)

Vielleicht würde ich noch gut argumentiert angeben vor Gericht zu ziehen. Vorher solltest du allerdings eine eMail mit der Angabe der Weigerung der Zahlung aufgrund von Hinterlist, an diese Firma senden. Wie auch schon anfangs erwähnt, schockt das viele Firmen derart, das evtl. keine weiteren Mahnungen kommen.

Viel Glück ;)
 
Naja hab' die ja angeschrieben, mit der bitte nichts einzuziehen, war aber direkt 2 Tage später vermerkt auf meiner KK, hab's reklamiert. Wenn die Reklamation scheitert hab' ich halt Pech gehabt...Aber ich rechne nicht damit, dass mich 'nen Unternehmen aus den USA verklagen will.
Habe jetzt den Betrag vorläufig wieder gutgeschrieben bekommen und meine Bank kontaktiert jetzt deren Bank.
 
Achso. Das Unternehmen liegt in Kanada. Hm...schwierig, da Gerichtsstand auch dort währe (nach kanadischem Recht).

Die Firma die hinter dem Angebot steckt nennt sich: Oak Trellace Enterprise, Inc.
https://www.oaktrellace.com/index.phtml?
(siehe Terms and Conditions)

Die Seite sollte sich dein Anwalt aufjedenfall mal durchlesen wenn von der Firma aus geklagt wird. Die ganze Seite sieht sehr misteriös aus, zumindest auch das Psychics4free Angebot. Weist du denn jetzt im nachhinein noch was dort bei yes/no noch gestanden hat?

Übrigens: Wer weis eigentlich wie sich das im Internet mit dem Gerichtsstand verhält?
 
Ich habe keinen Anwalt, look @ my NP...
Was bei Yes and No stand weiß ich nicht mehr wörtlich, war ja bei mehreren dieser Seiten mit genau dem selben Script, 2 mal bin ich jedenfalls nicht drauf reingefallen...
da stand ungefähr sowas wie:
Yes, I want to ???
No, I didn't want to become a full member

Wenn man jetzt nur liest "No, I didn't want to..." hört sich das ja an, als wolle man nicht kündigen.
War aber noch irgendwie 'nen Tick anders formuliert, dass man noch eher darauf reinfällt, da wurde eigentlich erst im Nebensatz klar, dass man nicht kündigt sondern ein Monatsabo bestellt, der Hauptsatz, ungefähr von der Länge meines Beispiels deutete eher auf eine Kündigung hin. Meiner Meinung nach will man hier noch Geld machen, was auch an der Gestaltung erkennbar ist. Die meisten Leute rechnen in so einer Situation mit einer Sicherheitsabfrage, ob man wirklich kündigen will und damit versucht der Betreiber Geld zu machen, das ist nicht OK nach meiner Sicht.
 
ich wollte dazu ja nichts schreiben,

beim wegklicken hab ich aber den titel nochmal gelesen, an der ganzen sache, ist nichts unberechtigt geschehen.

du hast aus mangelnder sorgfalt, eine sicherheitsabfrage falsch beantwortet.

bei wem liegt nun der fehler?

peter
 
das hinter dieser "Sicherheitsabfrage" eine Profitabsicht steckt ist aber offensichtlich und so ganz fair formuliert ist die sicher auch nicht. Außerdem habe ich ja direkt gekündigt, wieso soll ich jetzt noch für was zahlen, was ich gar nicht nutzen kann?...
 
Ich sehe das auch so ähnlich. Erstlinig ist Hotwave zwar ganz klar derjenige der Fehler gemacht hat. Doch eben diese Art der Irreführung grenzt meiner Ansicht nach an eine Hinterlist. Ich kann jetzt keinen genauen Fall wiedergeben, doch bin ich mir absolut sicher, schon oft über solche "Hinterlistigkeiten" durch alle möglichen Medien informiert worden zu sein. In Deutschland währe das jedenfalls mit ausreichender Begründung gut vor Gericht streitbar.

Warte einfach mal ab was passiert. Wenn sie gerichtliche Schritte einleiten wollen, gehe sofort mit deinen Eltern zu einem Anwalt und berichte ihm zu allererst das du dir einen Prozess und auch den Anwalt nicht leisten kannst. Er wird dir dann bei der Antragstellung auf Prozesskostenbeihilfe behilflich sein. Selbt dein Anwalt wird dann vom Staat bezahlt, allerdings fungiert er dann nur als "Verteidiger" - nicht als ordentlichen "Rechtsanwalt", was bedeutet, das er sich nicht aufopfern wird um einen Prozess zu gewinnen.

Also, keine Angst. Weitere Kosten würden nicht auf dich zukommen. :)