Privat Auto Verkauft, jetzt angeblich Mängel gefunden

speedi007

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24 August 2009
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15
Hallo falls hier einer Anwalt ist, oder in einer Kanzlei arbeitet, bräuchte ich mal einen Rat. Geht hier um einen Privatverkauf!

Mal zur Vorgeschichte. Hatte mir ein Auto mit Motorschaden gekauft und bei ihm den Motor gewechselt. Jedoch hatte der neu eingebaute Motor das Kühlwasser raus geblasen. Den Motor habe ich dann nochmal zerlegt und danach ging alles bei mir wieder. Bin auch mehr als 4000 Kilometer gefahren, ohne Probleme.

Vor etwa 2-3 Monaten habe ich das Auto verkauft. Der Kunde hatte selber mit Autos zu tun und bei der Probefahrt war auch alles OK. Jetzt (also noch 2-3 Monaten) habe ich von ihm einen Anruf bekommen, das ich ihn so zusagen übern Tisch gezogen habe und das Auto schon bei der Heimfahrt massiv Kühlwasser verloren hat. Angeblich hat er es in einer Werkstatt stehen und die haben ihm gesagt, das halt da schon mal was war, ist ja auch klar.

Es geht hier um ein Auto unter 2000 Euro (Baujahr 1996) und ich habe selber einiges an Geld Reingesteckt gehabt, um vor dem Verkauf auch noch Tüv zu machen. Beim Verkauf habe ich ihm auch gesagt, das ein anderer Motor drin ist und ich da schon einiges gemacht habe.

Meine 1. Frage ist jetzt, kann er mir durch einen Anwalt was anhaben?

2. Frage Er wäre auch mit einem Preisnachlass von 150 Euro zufrieden, jedoch wenn ich das mache, ist das jetzt ein Schuld Eingeständnis, oder so? Und hätte er dadurch die Möglichkeit mir noch per Anwalt zu kommen?

Wie schon geschrieben, das Auto lief und hatte keine Macken mit dem Kühlwasser, wo ich es verkauft habe. Sonst hätte ich es so nicht verkauft.
Wäre schön wenn mir da jemand Helfen würde.
 
Privatverkauf ist gekauft wie gesehen.. Es sei denn du hast ihm was wichtiges verschwiegen..

Ich würde dem gar nichts wiedergeben...

Edit: Auch wenn ich nicht in einer Kanzlei arbeite ;)
 
Den Motor habe ich dann nochmal zerlegt und danach ging alles bei mir wieder. Bin auch mehr als 4000 Kilometer gefahren, ohne Probleme.
Also hatte der Wagen keinen Mangel, der Dir bekannt war? Das ist wichtig. Und wichtig dabei ist, dass Du zu Dir selber ehrlich bist, uns kannst Du hier ja alles erzählen.

Vor etwa 2-3 Monaten habe ich das Auto verkauft. Der Kunde hatte selber mit Autos zu tun und bei der Probefahrt war auch alles OK.
Habt Ihr einen Vertrag gemacht? Wenn ja, was steht da drin zur Gewährleistung?

Jetzt (also noch 2-3 Monaten) habe ich von ihm einen Anruf bekommen, das ich ihn so zusagen übern Tisch gezogen habe und das Auto schon bei der Heimfahrt massiv Kühlwasser verloren hat.
Das hätte er dann aber auch sofort als Mangel anmelden müssen, nicht erst nach drei Monaten.

Beim Verkauf habe ich ihm auch gesagt, das ein anderer Motor drin ist und ich da schon einiges gemacht habe.
Das heisst, ihm war der Austauschmotor vor dem Vertragsschluss bekannt? Er hatte doch die Möglichkeit, den Wagen probezufahren und zu prüfen, oder?

Meine 1. Frage ist jetzt, kann er mir durch einen Anwalt was anhaben?
Wenn alles stimmt, was Du schreibst, würde ich sagen: eher nicht. Mit einem Anwalt sowieso nicht, anhaben kann Dir nur ein Richter etwas. Wenn Dir aber kein Mangel bekannt war, den Du verschwiegen hast, dann sieht das anders aus.

2. Frage Er wäre auch mit einem Preisnachlass von 150 Euro zufrieden, jedoch wenn ich das mache, ist das jetzt ein Schuld Eingeständnis, oder so? Und hätte er dadurch die Möglichkeit mir noch per Anwalt zu kommen?
Nein, an den Umständen würde sich nur ändern, dass er 150 Euro mehr hat und Du 150 Euro weniger. Und warum solltest Du darauf eingehen, wenn doch kein Mangel vorhanden war?

Marty
 
Habe nichts verschwiegen und er hat auch eine Probefahrt alleine gemacht. Auch bei der Preisverhandlung hat er den Preis schon gedrückt, weil halt hier und da ein paar Kratzer und Dellen waren. Ist nun mal kein Neuwagen.
Im Kaufvertrag ist auch vermerkt, das ein Austauschmotor verbaut wurde und die Karosse eine wesentlich höhere Laufleistung als der Motor hat. Vor meiner Seite her kann ich mir nichts vorwerfen, ihn verarscht zu haben.
 
Ist den keiner hier, der mal eine Aussage treffen kann, die sich auf einer rechtlichen Grundlage stützt?!:(
 
Im Kaufvertrag ist auch vermerkt, das ein Austauschmotor verbaut wurde und die Karosse eine wesentlich höhere Laufleistung als der Motor hat. Vor meiner Seite her kann ich mir nichts vorwerfen, ihn verarscht zu haben.

Hallo speedi007,

Rechtsanwälte werden Dich hier nicht beraten. Eine kostenfreie Rechtsberatung gibt es nicht. ;)

So wie sich das für mich anhört ist der Käufer schlichtweg unzufrieden mit dem Auto bzw. dem Kauf und möchte nun noch ein bissl Geld raus schlagen. Ich denke der Käufer ärgert sich wohl eher, dass er am falschen Ende gespart hat und nicht primär über Dich.

Mit den Anmerkungen im Kaufvertrag bist Du sehr gut gefahren. Ich denke kaum ein Anwalt wird Ihm bei Kenntnis dieser Sachlage mehr als "einen bösen Brief aufsetzen". Schon gar nicht, wenn das Problem bereits seit über 3 Monaten besteht und er es bisher nicht so eilig hatte Dir diese Mängel anzuzeigen.

Im Prinzip brauchst Du Dich durch den Anruf von Ihm nicht verunsichern lassen. Das wird seine Masche sein... "Vielleicht ist der Junge ja naiv genug und zahlt einfach" Warte ab was passiert. Wenn er Dich wiederholt anruft und auf "sein Geld" drängt, dann weise Ihn ab => er soll sein Anliegen schriftlich darlegen. Dann weißt Du exakt WAS er bemängelt und dann kannst Du dies prüfen und entsprechend ggf. widersprechen. Die Beweislast liegt beim Käufer.

Eine kleine Zusammenstellung zum Autoverkauf als Privatperson gibt es hier: https://www.ratgeber-recht24.de/Gebrauchtwagenkauf/Kauf_von_privat.html oder aus der Sicht eines geprellten Kunden hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewährleistung-bei--KFZ-Kauf-von-Privat-__f28111.html

Beste Grüße
 
Wichtig wäre noch zu wissen, ob du die gesetzliche Gewährleistungspflicht ausgeschlossen hast?
Wenn ja (stehen im Standardverkaufsformular aus dem Internet meist mit drinne), hast du nichts zu befürchten, da du ihm ja keine Mängel arglistig verschwiegen hast.
Die Investition von 5 Euro ins BGB kann ich jedem nur empfehlen ;)
 
Erst mal Danke für eure Beiträge.

Habe jetzt den Kaufvertrag gefunden und es ist nur ein allgemeiner aus dem Internet. Den Motor tausch habe ich jetzt doch nicht schriftlich niedergeschrieben, aber die unterschiedlichen Kilometer der Karosse und des Motors steht drin. Hatte das ganze bei Mobile damals angegeben, worauf er sich gemeldet hatte. Im Verkaufsgespräch habe ich aber auch alles unter Zeugen angegeben.

Im Kaufvertrag steht nur ein allgemeiner Text zur Sachmängelhaftung.

"Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."


Also wenn ich das nächste mal ein Auto verkaufe, werde ich mehr auf diese Details achten.


Sieht jetzt wohl nach einer Patt Situation aus, weil schriftlich nicht alles 100 % ig festgehalten ist. :(
 
Im Kaufvertrag steht nur ein allgemeiner Text zur Sachmängelhaftung.

"Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Passt doch perfekt. Du gibst keine Gewährleistung. Er hat einen Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, Du brauchst nicht zu leisten.

Er müsste Dir jetzt eine arglistige Täuschung nachweisen. Das wir er nicht können, wenn Du ihm den Austauschmotor angegeben hast. Wenn Du dafür einen Zeugen hast, alles in Butter.

Sieht jetzt wohl nach einer Patt Situation aus, weil schriftlich nicht alles 100 % ig festgehalten ist. :(
Nein. Du haftest laut Vertrag NICHT für Mängel. Ein defekter Motor ist ein Mangel.

Marty
 
Noch mal vielen Dank Monsy und Lynx72 für eure hilfreichen Beiträge.

Habe heute den Käufer noch mal angerufen und wir haben in ruhe über alles geredet. Rein rechtlich hat er nichts in der Hand, das hat er auch zugegeben und unterstellen wollte und kann er mir auch nichts. In einer Fachwerkstatt wurde halt gesagt, das da schon was gemacht wurde am Motor. Daher hatte er mich angerufen.

Beim Verkauf meines Autos hatten wir einen guten Draht zueinander, was doch sehr selten ist. Ich weiß auch, das das Auto für seine Tochter als Geschenk ist und er weit gefahren war.
Aus diesem Grund und weil ich ihm schon mein Wort gegeben hatte, werde ich ihm das Geld überweisen. Ich mache dabei kein Minus und manchmal sollte man doch menschlich bleiben. ;)
 
Pkw

Hallo

Er müsste Dir jetzt eine arglistige Täuschung nachweisen. Das wir er nicht können, wenn Du ihm den Austauschmotor angegeben hast. Wenn Du dafür einen Zeugen hast, alles in Butter.

Naja. der verkäufer hat ja nicht mitgeteilt, das der Austauchmotor eine Schaden hatte !
Jedoch hatte der neu eingebaute Motor das Kühlwasser raus geblasen. Den Motor habe ich dann nochmal zerlegt und danach ging alles bei mir wieder.
Sowas nenn ich jedenfalls verschweigen von Tatsachen.

Und privat verkauft wie besehen, ist ja wohl sowas von Blödsinn, wenn der Verkäufer solche Mängel, wie von ihm selbst zugegen, nicht mitteilt, sehe ich da schon Probleme für den Verkäufer.

Ist doch nciht anderes, wenn bei ebay ein verkäufr die ware als ok, ohne Mängel bescvhriebtz, abr das teil nur zu 50% funktioniert, gebrauchte Ware, dann ahst du als Verkäufer sehr wohl ein Problem und zwar zu Recht.

Wenn man privat verkauft, sollte man alle Mängel angeben, auch was man ev. dagegen unternommen hat.
 
Ist doch nciht anderes, wenn bei ebay ein verkäufr die ware als ok, ohne Mängel bescvhriebtz, abr das teil nur zu 50% funktioniert, gebrauchte Ware, dann ahst du als Verkäufer sehr wohl ein Problem und zwar zu Recht.

Wenn man privat verkauft, sollte man alle Mängel angeben, auch was man ev. dagegen unternommen hat.

Man muss nur offensichtliche Mängel angeben, von denen man weiß. Wenn Mängel behoben sind nach Ansicht des Privatverkäufers, dann ist der Mangel behoben. Ich war mal auf der anderen Seite, dass ein gekauftes Auto versteckte Mängel aufwies, hatte mich mal damit beschäftigt daher. Und aus Erfahrung kann ich sagen, dass man als Käufer sehr schlechte Karten hat. Ich finde es daher auch sehr löblich, dass hier auf den Käufer eingegangen wurden, weil ich dieses Verhalten sehr menschlich finde, wenn auch der Käufer nichts in der Hand hatte. Wären mehr Menschen so zu ihren Mitmenschen und würden nicht nur Dollar in den Augen haben, dann wäre das wohl sehr gut.
 
Autokauf

Hallo

Wenn Mängel behoben sind nach Ansicht des Privatverkäufers, dann ist der Mangel behoben.

Da wäre ich nicht so sicher, ob der Käufer nciht doch Anspruch hätte

Wenn der Motor z.B. einen neue Zylinderkopfdichtung incl. Schleifen des Zylinderkopfes nötig hatte, der Verkäufer dies auch geamcht hat (ev. sogar selbst) und sich die Reparatur als Pfusch erweist, dann ist da doch keine Behebung eines Mangels. In dem Fall hat doch der Verkäufer unsachgemäß repariert.

Als käufer würde ich dass ganz genau erfragen und mir auch schriftlich bestätigen lassen, das das Fahrzeug ok ist.
Als Verkäuf er muß man dann eben sagen, ja der Motor hat eine neue Zylinderkopfdichtuing, incl. Schleifen des Zylinderkopfes huinter sich, ist von Werkstatt oder Spezialist xyz ausgeführt worden. Dann kann nämlioch der Käufer oder dfer verkäufer den Reparateur in Haftung nehmen, wenn die Reperatur fehlerhaft war, ansonsten sagt eben der Verkäufer, er hat das selbst oder ein Kumpel hat das nach bestem gewissen ausgeführt, aber er kann keine gewährlesitug oder Garantie darauf geben. Wenn dieser Umstand beiden beaknnt ist und beide akzeptiert ahben, ist ja alles ok.
So würde ich das als Käufer, wie Verkäufer händeln.
 
papslf58, nach meiner Reparatur des Motor bin ich selber mehrere 1000 Kilometer gefahren, um auch zu testen. Bei mir war der Mangel def. behoben, kann es mir ja auch nicht erlauben jeden Tag zu spät auf Arbeit zu sein, weil das Auto immer streikt.

Mal kurz zum Pfusch, bin selber KFZ-Mechatroniker und Kopfdichtung, Zahnriemen, Wasserpumpe wurde alles gleich mit gemacht. Natürlich wurde auch der Kopf geplant. Querlenker, Hinterachsbuksen, Bremse, Wasserkühler, Bremsschläuche, Domlager, Bremskolben, Ölwechsel, usw. wurde auch alles erneuert. Und danach wurde TÜV gemacht! Muß mir also wirklich nicht vorwerfen jemanden übern Tisch zu ziehen. ;)

Für ein 16 Jahre altes Auto, wird dir keiner unterschreiben, das alles i.o. ist, da kann immer was unvorhergesehenes passieren.
Verschwiegen habe ich auch nichts, stand nur nicht noch mal im Kaufvertrag. Waren ja auch keine Leihen die das Auto erworben haben und sie haben das Auto lange begutachtet und gehandelt.
 
Finde ich gut, dass ihr so eine Lösung gefunden habt :yes:

Und papslf: sofern ein Sachmangel fachmännisch repariert wurde, muss das nicht angegeben werden. Ist das nur laienhaft irgendwie zusammengezimmert worden, natürlich schon. Dann würde allerdings auch der Paragraph der arglistigen Täuschung greifen und ein Ausschluss der Gewährleistungspflicht wäre nichtig. Wobei das beim Privatkauf dan auch immer so eine Sache mit der Beweislast - da ist nämlich der Käufer in der Nachweispflicht. Recht haben heisst nicht immer Recht bekommen!
 
Wenn der Motor z.B. einen neue Zylinderkopfdichtung incl. Schleifen des Zylinderkopfes nötig hatte, der Verkäufer dies auch geamcht hat (ev. sogar selbst) und sich die Reparatur als Pfusch erweist, dann ist da doch keine Behebung eines Mangels. In dem Fall hat doch der Verkäufer unsachgemäß repariert.
Richtig. Und wenn der Käufer das nachweisen kann, dann hat er einen Sachmangel. Und die Haftung dafür ist im Vertrag ausgeschlossen.

Als käufer würde ich dass ganz genau erfragen und mir auch schriftlich bestätigen lassen, das das Fahrzeug ok ist.
Und wenn dann später ein Mangel auftritt nützt Dir das nichts, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Als Verkäuf er muß man dann eben sagen, ja der Motor hat eine neue Zylinderkopfdichtuing, incl. Schleifen des Zylinderkopfes huinter sich, ist von Werkstatt oder Spezialist xyz ausgeführt worden. Dann kann nämlioch der Käufer oder dfer verkäufer den Reparateur in Haftung nehmen, wenn die Reperatur fehlerhaft war
Wieso sollte der Käufer eines Autos einen Gewährleistungsanspruch gegen eine Werkstatt haben, die eine Reparatur im Auftrag des Verkäufers ausgeführt hat? Gewährleisten muss die Werkstatt nur gegenüber dem Verkäufer.

Marty