Paidkohle.de und Auszahlung

thought schrieb:
...was meiner Meinung nach einen berechtigten Grund für eine Sonderkündigung darstellt.

Seine Meinung zum Thema Sonderkündigungsrecht kam grad per Newsletter:

Paidkohle schrieb:
Liebe User,



leider ist es noch einmal notwendig, Euch mit einem Newsletter zu bombardieren, da es offensichtlich einige
Missverständnisse gab, andererseits ich auf das Verhalten einiger User reagieren muss.



Wie Euch allen bekannt ist, bin ich sehr darum bemüht, Paidkohle wieder auf einen positiven Stand zu bringen. Vorwürfe,
ich würde mich bereichern oder gar, ich wäre ein Betrüger, weise ich von mir und werde auf solch unsachliche Mails künftig
auch nicht mehr reagieren. Sie kosten mich nur Zeit und Nerven, die ich für die Sanierung von Paidkohle besser verwenden
kann.



Wer die Mediadaten verfolgt hat wird feststellen, dass seit meinem „Hilferuf“ innerhalb kürzester Zeit über 400,-- EUR
ausgezahlt werden konnten. Das war nicht zuletzt durch die wirklich großartige Unterstützung etlicher User möglich, die
das System verstanden haben und bei denen ich mich an dieser Stelle nochmals bedanken möchte. Ihr seid wirklich klasse!!!!



Mahnungen auf Auszahlungsanforderungen werden künftig auch nicht mehr beantwortet. Ich möchte an dieser Stelle
klarstellen, dass ich – und das dürfte wohl nur fair sein – die Auszahlungsliste von hinten nach vorn aufarbeite, also die
ältesten Anforderungen zuerst bearbeite. Es dürfte wohl jedem eingängig sein, dass das für alle die sauberste Lösung ist.
Ich muss daher diejenigen um Geduld bitten, die erst kürzlich eine Auszahlung beantragt haben. Ich versichere Euch, Ihr
werdet ALLE ausgezahlt! Ihr habt nach wie vor auch die Möglichkeit, die Auszahlungsanforderungen zu stornieren und statt
dessen mit dem Guthaben Werbung zu buchen, wie es zahlreiche User bereits getan haben.



Und noch etwas liegt mir am Herzen:

Es steht Euch natürlich frei, Eure Aktivität bei Paidkohle auf „Null“ zu setzen und die Urlaubssperre zu schalten. Nur
möchte ich darauf hinweisen, dass sich dies auch in den Mediadaten zeigt. Auch eine schwache Klickrate bei Paidmails ist
Negativwerbung. Solche Daten helfen beim Werben von Sponsoren, die bekanntlich für den Fortbestand von Paidkohle immens
wichtig sind, nicht wirklich weiter.

Ich habe natürlich Verständnis für eine solche Reaktion („wenn ich nichts kriege, tue ich auch nichts“). Aber es hilft
überhaupt nicht weiter – Paidkohle nicht und Euch letztlich auch nicht, denn wenn die Sponsoren ausbleiben, wird es auf
lange Sicht auch immer schwieriger, die Auszahlungen vorzunehmen.



->->->Wichtig<-<-<-<

Jetzt noch ein letztes Wort zu den geänderten AGB’s. Auch hier gab es die eine oder andere Beschwerde. Allerdings gab es
auch einen Hinweis von Euch, für den ich mich bedanken möchte. Es wird daher noch mal eine Anpassung der AGB’s geben. Dies
wird Punkt 1 betreffen.

Ich möchte an dieser Stelle vorsorglich darauf hinweisen – weil es bisher offensichtlich nicht ganz klar war -, dass
AGB-Änderungen keiner Vorankündigung bedürfen. Jedoch steht es jedem User frei, die geänderten AGB’s zu akzeptieren. Tut
er dies nicht, kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet jedoch, dass bestehendes Guthaben
und Refs verfallen. Lediglich vor der Kündigung beantragte Auszahlungen werden noch berücksichtigt (was bei einer
„normalen“ Kündigung übrigens NICHT der Fall ist!! Da verfallen Auszahlungsanforderungen).

Da dieser Punkt offensichtlich etwas missverständlich war, habe ich ihn noch einmal neu formuliert und hoffe, dass wieder
ein Stein des Anstoßes damit beseitigt ist.



Wenn Ihr das „Kleingedruckte“ bis hierhin gelesen habt, freue ich mich und hoffe, dass nun wirklich alle Fragen geklärt
sind und wir gemeinsam Paidkohle wieder nach vorn bringen können.



Webbi Ralf

Ohne Worte...
 
AGB-Änderungen keiner Vorankündigung bedürfen. Jedoch steht es jedem User frei, die geänderten AGB’s zu akzeptieren. Tut
er dies nicht, kann er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet jedoch, dass bestehendes Guthaben
und Refs verfallen. Lediglich vor der Kündigung beantragte Auszahlungen werden noch berücksichtigt

Also... wenn ich mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen will, muss ich vorher meine Auszahlung beantragen... was natürlich nicht gehen wird, weil es unter der AZG sein kann.
Ergo: ich kann mich auch direkt löschen :roll:

Da geht er aber völlig neue Wege ;) Naja, wenn er meint.. nur weil es in seinen AGB steht, muss es noch lange nicht rechtsgültig sein..


Mahnungen auf Auszahlungsanforderungen werden künftig auch nicht mehr beantwortet.

ja, genau.. warum auch ;) warum sollte man auch drauf reagieren, wenn der User sein hart erklicktes Guthaben haben möchte. Begeben wir uns alle auf den Sozialtripp und spenden es der notleidende-Webbie-Mission...:roll:

Schade das heut nicht der erste April ist, da könnte man wenigstens noch über diesen 'Witz' lachen..
 
Naja, freuen wir uns doch...endlich mal ein Webbi, der mit lauter Newslettern, AGB-Änderungen und Ausreden seinen Dienst für jeden sichtbar gegen die Wand fährt! :mrgreen: Die anderen Webbis lassen doch üblicherweise nicht mehr von sich hören. ;)

Süß find ich nach wie vor, dass er immer noch glaubt, seine AGB würden auch im Fall einer Sonderkündigung greifen... *koppschüttel*

Irgendwie glaub ich, es könnt amüsanter werden, meine 1,39 € nicht in den Wind zu schiessen (da landen se eh) und zu kündigen, sondern statt dessen weiter die "ArschgehtaufGrundeis"-Mails weiter zu verfolgen...:LOL:

PS: Tipp an alle: Mahnungen bitte via Einschreiben...und übrigens...wenn einem "Mahnbescheid wegen 3 cent" widersprochen wird, muss ein Gericht drüber verhandeln...mündlich :mrgreen:

In dem Sinne: Schaun ma mal :evil: Ich bin mir sicher: Reaktionen vom Webbi werden schon kommen :LOL:
 
Der_Tiger schrieb:
PS: Tipp an alle: Mahnungen bitte via Einschreiben...und übrigens...wenn einem "Mahnbescheid wegen 3 cent" widersprochen wird, muss ein Gericht drüber verhandeln...mündlich :mrgreen:

nein aber schriftliches verfahren gibt es auf jeden fall... hab es schon mit mehrmals beträgen unter 20€ gemacht und immer recht bekommen. denn ich habe eine klar zu erkennende Forderung und der Gerichtsvollzieher holt dann die Kohle direkt ab :)

oder er hebt die Hand :) - EV!

wir werden sehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der_Tiger schrieb:
PS: Tipp an alle: Mahnungen bitte via Einschreiben...und übrigens...wenn einem "Mahnbescheid wegen 3 cent" widersprochen wird, muss ein Gericht drüber verhandeln...mündlich :mrgreen:

Wenn dann aber das Einschreiben, dass durch den Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gilt vund vom Postboten per Unterschrift bestätigt wird. Dann kann es der Empfänger nicht ablehnen ;)
 
Jeanny schrieb:
Wenn dann aber das Einschreiben, dass durch den Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gilt vund vom Postboten per Unterschrift bestätigt wird. Dann kann es der Empfänger nicht ablehnen ;)

Mit Widerspruch war nicht gemeint, dass der Schuldner die Annahme des Briefes verweigert, sondern dass er selbst einen Brief an das Gericht schreibt (oder sein Anwalt) und behauptet, dass die Forderung gegen ihn nichtig sei (= Widerspruch) :)

Und mit Einwurf- Einschreiben sollte man generell vorsichtig sein, ich wurde neulich von meinem RA darauf hingewiesen, dass der BGH die Einwurf- Einschreiben als anfechtbar deklariert hat. Im Zweifel ein paar Cent mehr bezahlen und ein sicheres Übergabe- Einschreiben draus machen, eure Portokosten muss eh der Schuldner tragen.
 
Rechtlich gesehen bedarf es überhaupt keiner Mahnung mehr, man könnte also direkt nach Fälligkeit einen Mahnbescheid rausschicken. Das wird zwar in der Praxis selten bzw. nicht gemacht, ist aber möglich. Von daher reicht also auch eine mail, weil eh ohne Relevanz.
 
SPINNERDELUXE2 schrieb:
naja aber kein gericht wird sich wegen 7 € krumm machen :-? und ich mein er ist nicht der einzigste, der solch eine agb hat jedenfalls ähnlich.Aber man soll den tag nicht vor den abend loben und da ist paidkohle zurzeit .

Dass ist so nicht richtig! Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Vermieter wegen einem Nebenkostenabrechungsfehlbetrag von 0,01 € geklagt hat!! Der Mieter hatte auf den Mahnbescheid nicht reagiert. Solage das Gericht und die Anwälte ihr Geld bekommen ist die Höhe des Streiwertes gleich. :mrgreen:
 
MaximoLider schrieb:
Dass ist so nicht richtig! Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Vermieter wegen einem Nebenkostenabrechungsfehlbetrag von 0,01 € geklagt hat!! Der Mieter hatte auf den Mahnbescheid nicht reagiert. Solage das Gericht und die Anwälte ihr Geld bekommen ist die Höhe des Streiwertes gleich. :mrgreen:

Absolut richtig, die Höhe ist wurscht. Da wird natürlich keine öffentliche Verhandlung anberaunt, das geht vom Schreibtisch aus, wenn die Sachlage klar ist. Und zu einer Verhandlung kann es nur kommen, wenn dem MB widersprochen wird. Das wird aber kein normaler Mensch machen, wenn er weiss, dass er zahlen muss.

Ich werde nächste Woche auch einen MB rausschicken, über 6 Euro. ;)
 
MaximoLider schrieb:
Dass ist so nicht richtig! Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Vermieter wegen einem Nebenkostenabrechungsfehlbetrag von 0,01 € geklagt hat!! Der Mieter hatte auf den Mahnbescheid nicht reagiert. Solage das Gericht und die Anwälte ihr Geld bekommen ist die Höhe des Streiwertes gleich. :mrgreen:
na ok man kann ja nicht immer recht haben :mrgreen: ;)
 
Ich wartete bis zu dem letzten Newsletter auf meine im Oktober letzten Jahres beantragte Auszahlung. Nun habe ich es stornieren lassen und werde Werbung buchen davon. Ich klicke nichts mehr ab und sobald meine Werbung aufgebraucht ist, lösche ich meinen Account dort.
So gehe ich weiteren Auseinandersetzungen mit dem Webbi aus dem Weg, denke ich.
 
Geld erhalten

Habe gerade, nach Sonderkündigung wegen Änderung der AGB, mein Guthaben per Paypal bekommen! Fazit: Nicht Aufgeben und "Druck" machen!:biggrin:
 
Hallo

Warte auch seit Juli 2005 auf meine 10 €. Schreibe den Webbi alle 3 Monate darauf an und erhalte als Antwort, dass ich das Geld in den nächsten paar Tagen bekomme.
Doch bis jetzt kam gar nichts.
 
Da ich ja für ein Inkasso-Büro arbeite, habe ich ihm jetzt folgende Mail geschickt:

Hallo

interne Mahnung: Sollte nicht innerhalb der nächsten 14 Tage mein Geld, das ich am 01.07.05 zur Auszahlung beantragt habe, auf meinem Paypal - Konto vermerkt haben, bin ich gezwungen, die offene Forderung zuerst mit Mahnbescheid und folglich auch Mahnkosten, weiters an das Inkassobüro Transcom CMS (für das ich auch tätig bin) zu übergeben.
Die Folgen: Schufa-Eintrag, extrem höhere Kosten, etc.
Ich habe mir ausserdem einen Screenshot von meiner ausstehenden Auszahlung gemacht. Daher wäre es zwecklos, irgendetwas zu ändern.

mfg
M. Hartmann
 
schon schlimm, dass es nur so geht :(

aber dann hat er ja doch wohl noch cash, denn sonst könnte er die user ja nicht auszahlen.

allerdings wenn nur 10% drohen, der rest verzichtet, dann hat er mehr verdient, als wenn er den dienst noch 2 jahre betreibt ;)
 
Komisch, jetzt ist Paidkohle nicht erreichbar 8O

Wollte unbedingt sehen ob ich in Auszahlungsbereich wäre, und ob Sonderkündigung möglich ist....

Apropo Sonderkündigung, erklärt mir das einer ?