Amtsanmaßung liegt schon vor, wenn du eine Tätigkeit ausführst, die einer Amtsperson vorbehalten ist (und dich damit zu einer "erklärst").
MIt anden Worten: Du musst dich nciht selber als "Standesbeamter" titulieren oder ausgeben. Es reicht schon, wenn du eine Eheschließung beurkundest. Oder eben eine Festnahme vornimmst - das ist Sache der Polizei.
Im Übrigen - nicht damit Mißverständinisse aufkommen. mir ging es grundsätzlich um das "Festhalten" (Im Sinne der Vorläufigen Festnahme, also nicht weg lassen bis der Sportclub grün-weiß vor Ort ist), nicht zwingend für Ordnungsämtler und auch nicht als Körperliche Handlung (Griff an den Arm, auf den Boden drücken etc.)
Ich mag mich irren, aber der Terminus findet meiner Erinnerung beim Bund in der Wachausbildung Verwendung - adäquat zur vorläufigen Festnahme...
MIt anden Worten: Du musst dich nciht selber als "Standesbeamter" titulieren oder ausgeben. Es reicht schon, wenn du eine Eheschließung beurkundest. Oder eben eine Festnahme vornimmst - das ist Sache der Polizei.
Im Übrigen - nicht damit Mißverständinisse aufkommen. mir ging es grundsätzlich um das "Festhalten" (Im Sinne der Vorläufigen Festnahme, also nicht weg lassen bis der Sportclub grün-weiß vor Ort ist), nicht zwingend für Ordnungsämtler und auch nicht als Körperliche Handlung (Griff an den Arm, auf den Boden drücken etc.)
Ich mag mich irren, aber der Terminus findet meiner Erinnerung beim Bund in der Wachausbildung Verwendung - adäquat zur vorläufigen Festnahme...